Ist ein Zweirichtungszähler am Balkonkraftwerk Pflicht?

Kleine Solarmodule sind an einem Balkongeländer angebracht und über Kabel mit einem offenen digitalen Stromzählerkasten verbunden, der an einer Außenwand befestigt ist – mit einem modernen Zweirichtungszähler am Balkonkraftwerk. Pflanzen schmücken den Balkon, und im Hintergrund ist ein Fenster zu sehen, wodurch eine harmonische Verbindung aus grüner Energie und urbanem Leben entsteht.
Sie haben ein Balkonkraftwerk angeschlossen und fragen sich, ob jetzt auch ein neuer Zähler ins Haus muss? Die kurze Antwort ist ein klares Jein. Ein Zweirichtungszähler gehört zwar zur richtigen Ausstattung, doch für den Start Ihrer Anlage müssen Sie nicht auf ihn warten.
Abbildung einer Glühbirne, in der grüne Blätter wachsen, die umweltfreundliche Ideen oder nachhaltige Energie symbolisieren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Zweirichtungszähler misst getrennt, wie viel Strom Sie aus dem Netz beziehen und wie viel Ihr Balkonkraftwerk einspeist.
  • Für den Betrieb eines Balkonkraftwerks bis 800 W ist er keine Startvoraussetzung. Sie dürfen sofort loslegen.
  • Den Austausch eines ungeeigneten Zählers übernimmt der Messstellenbetreiber, nicht Sie selbst.
  • Ein alter Ferraris-Zähler ohne Rücklaufsperre wird bis zum Tausch übergangsweise geduldet.
Ein hellhäutiges Hand-Emoji, bei dem der Zeigefinger nach rechts zeigt.

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Inhaltsverzeichnis

Was ist ein Zweirichtungszähler überhaupt?

Ein herkömmlicher Stromzähler kennt nur eine Richtung. Er zählt den Strom, den Sie aus dem öffentlichen Netz beziehen. Sobald Ihr Balkonkraftwerk aber mehr Strom erzeugt, als Sie gerade verbrauchen, fließt der Überschuss zurück ins Netz. Und genau hier kommt der Zweirichtungszähler ins Spiel.

Wie der Name schon sagt, erfasst er den Stromfluss in beide Richtungen und rechnet beide Werte getrennt ab. Auf dem Display sehen Sie dafür zwei Zählwerke. Unter dem OBIS-Code 1.8.0 steht Ihr Netzbezug, also der zugekaufte Strom. Unter 2.8.0 läuft die Einspeisung, also der Solarstrom, den Sie abgeben.

📌 Gut-zu-wissen: Ein Zweirichtungszähler ist meist eine sogenannte moderne Messeinrichtung, also ein digitaler Zähler ohne Funkverbindung. Ein Smart Meter kann mehr – dieses überträgt die Werte automatisch an den Netzbetreiber. Für ein Balkonkraftwerk reicht die einfache Variante völlig aus. Smart Meter sind eher für PV-Anlagen eine sinnvolle Ergänzung.

Ist ein Zweirichtungszähler beim Balkonkraftwerk Pflicht?

Für den Betrieb Ihres Balkonkraftwerks ist ein Zweirichtungszähler keine Bedingung, die vorher erfüllt sein muss. Seit dem Solarpaket I dürfen Sie Ihr Gerät anschließen und nutzen, auch wenn im Zählerschrank noch der alte Zähler hängt. Sie warten also nicht mehr wochenlang, bis der Netzbetreiber vorbeikommt.

Trotzdem gehört ein geeigneter Zähler mittelfristig dazu. Die Bundesnetzagentur macht deutlich, dass Zählpunkte von Steckersolargeräten mit einer modernen Messeinrichtung als Zweirichtungszähler oder einem intelligenten Messsystem ausgestattet werden. Pflicht ist also nicht der sofortige Einbau, sondern dass am Ende der passende Zähler zählt. Um den Tausch anzustoßen, müssen Sie Ihr Balkonkraftwerk nur korrekt im Marktstammdatenregister anmelden.

Was passiert mit einem alten Ferraris-Zähler?

Viele Haushalte haben noch einen mechanischen Ferraris-Zähler mit der bekannten Drehscheibe. Fehlt diesem die Rücklaufsperre, dreht sich die Scheibe bei Einspeisung rückwärts.

Läuft Ihr Zähler rückwärts, ist das seit dem Solarpaket I übergangsweise erlaubt, solange Ihre Anlage ordnungsgemäß angemeldet ist. Sie begehen damit keinen Stromdiebstahl. Der Messstellenbetreiber muss den ungeeigneten Zähler dann unverzüglich gegen einen Zweirichtungszähler tauschen. Eine feste Frist in Monaten steht dabei übrigens nicht im Gesetz, auch wenn im Netz oft von vier Monaten die Rede ist.

👉🏼 EEAktuell empfiehlt: Melden Sie einen rückwärts laufenden Zähler aktiv Ihrem Messstellenbetreiber. So ist alles sauber dokumentiert und der Austausch läuft ohne Diskussion.

Wer tauscht den Zähler und was kostet das?

Um den Einbau müssen Sie sich nicht selbst kümmern. Zuständig ist der Messstellenbetreiber, meist Ihr örtlicher Netzbetreiber. Er plant den Termin, bringt den neuen Zähler mit und montiert ihn im Zählerschrank. Ihre Aufgabe beschränkt sich auf die Anmeldung und darauf, den Zugang zum Zähler zu ermöglichen.

Bei den Kosten sind Sie ebenfalls geschützt. Das Messstellenbetriebsgesetz setzt eine jährliche Preisobergrenze von 20 € brutto für den Messstellenbetrieb einer modernen Messeinrichtung fest. Mehr darf der grundzuständige Betreiber ohne besondere Vereinbarung nicht verlangen. Der reine Zählertausch selbst ist für Sie in den meisten Fällen kostenfrei.

Zweirichtungszähler richtig ablesen

Das Ablesen ist einfacher, als es zunächst wirkt. Ihr digitaler Zähler zeigt nacheinander verschiedene Werte an, die Sie über die Menü-Taste durchschalten. Wichtig sind für Sie genau zwei davon.

  • 1.8.0: der gesamte Strom, den Sie über die Jahre aus dem Netz bezogen haben.
  • 2.8.0: der gesamte Strom, den Ihr Balkonkraftwerk ins Netz eingespeist hat.

Beim Balkonkraftwerk bleibt der Wert bei 2.8.0 meist klein, weil Sie den Solarstrom überwiegend direkt selbst verbrauchen. Genau dieser hohe Eigenverbrauch macht die Anlage ja so attraktiv. Wer trotzdem regelmäßig größere Mengen einspeist, sollte einen Blick auf die Einspeisevergütung werfen.

Brauche ich einen eigenen Zähler nur für das Balkonkraftwerk?

Sie benötigen keinen zweiten Zähler und keinen eigenen Zählerplatz für Ihr Balkonkraftwerk. Der später installierte oder bereits vorhandene Zweirichtungszähler erfasst alles in einem Gerät, weil er Bezug und Einspeisung ohnehin getrennt verbucht.

Das gilt auch, wenn Sie zur Miete wohnen. Der Zähler Ihrer Wohnung bleibt bestehen, nur die Technik dahinter wird bei Bedarf ausgetauscht. Wichtig ist allein, dass die Anlage angemeldet und der passende Zähler eingebaut ist. Wie ein Balkonkraftwerk technisch mit Ihrem Hausnetz zusammenspielt, lesen Sie in unserem Beitrag dazu, wie ein Balkonkraftwerk funktioniert.

Fazit

Ein Zweirichtungszähler ist beim Balkonkraftwerk keine Hürde für den Start, sondern die saubere Lösung für die spätere Abrechnung von Bezug und Einspeisung. Melden Sie Ihre Anlage an und überlassen Sie den Zählertausch dem Messstellenbetreiber. Um Kosten oder Aufwand müssen Sie sich dabei kaum Gedanken machen.

Häufig gestellte Fragen

Darf ich mein Balkonkraftwerk ohne Zweirichtungszähler betreiben?

Ja. Seit dem Solarpaket I dürfen Sie Ihr Balkonkraftwerk bis 800 W sofort nutzen, auch wenn noch der alte Zähler verbaut ist. Der passende Zähler kommt später.

Bekomme ich für den eingespeisten Strom Geld?

Beim klassischen Balkonkraftwerk lohnt sich eine Vergütung selten, weil die eingespeisten Mengen gering sind. Der Vorteil liegt im Eigenverbrauch, mit dem Sie teuren Netzstrom ersetzen.

Kann ich den Zählertausch ablehnen?

Nein. Der Messstellenbetreiber ist gesetzlich verpflichtet, einen ungeeigneten Zähler auszutauschen. Sie sollten den Zugang zum Zähler ermöglichen, sobald ein Termin ansteht.

Woran erkenne ich, ob ich schon einen Zweirichtungszähler habe?

Suchen Sie auf dem Display nach den Werten 1.8.0 und 2.8.0. Zeigt Ihr Zähler beide an, erfasst er Bezug und Einspeisung getrennt und ist damit ein Zweirichtungszähler.

Richard Roth
Richard Roth vereint seine Leidenschaft als Autor mit einer tiefen Begeisterung für die Natur und der Verwendung erneuerbarer Energien. Engagiert in Projekten zur Förderung von Nachhaltigkeit im Alltag, fokussiert er sich besonders auf die Anwendung erneuerbarer Energien in privaten Haushalten. Dabei möchte er besondere Aufmerksamkeit im Bereich der nachhaltigen Investment-Möglichkeiten schaffen und mehr Menschen dazu motivieren Rentabilität mit einem umweltbewussten Lebensstil zu vereinen.

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