Inhalt des Artikels
- Eigennutzung vs Einspeisevergütung live berechnen
- Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026?
- Was ist der Unterschied zwischen Volleinspeisung vs. Teileinspeisung?
- Wann lohnt sich die Einspeisevergütung?
- Solarstrom verkaufen: Einspeisevergütung oder Direktvermarktung?
- Warum sinkt die Vergütung kontinuierlich?
- Große Änderungen ab 2027: Das Ende der festen Einspeisevergütung
- Entwicklung der Einspeisevergütung: Rückblick und Trends
- Wie funktioniert das Solarstrom-Einspeisen?
- Voraussetzungen für die Einspeisung von Solarstrom
- Kann man Solarstrom ohne Anmeldung einspeisen?
Eigennutzung vs Einspeisevergütung live berechnen
Berechnen Sie in wenigen Schritten, ob sich die Einspeisevergütung für Ihre Anlage lohnt oder die Eigennutzung sinnvoller ist. EEAktuell empfiehlt im Vorfeld: Für private Nutzer:innen sehen wir immer die Eigennutzung als wirtschaftlich sinnvoller an, da Sie so deutlich mehr Ertrag erzielen und sich gleichzeitig auch unabhängiger von schwankenden Stromkosten machen.
Als nächstes Schritt empfehlen wir die Planung mit einem Fachbetrieb, da Sie so das Maximum aus der Anlage herausholen können. Mit unserem PV-Rechner finden Sie qualifizierte Betriebe direkt aus Ihrer Region und erhalten persönliche Beratung rund um Förderungen, Anlagengröße und vielem mehr.
Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026?
Die Einspeisevergütung beträgt für Anlagen, die vor dem 31. Juli 2026 in Betrieb gehen 7,78 ct bis 10 kWp bei Teileinspeisung. Ab dem 01.08. sinkt die Einspeisevergütung auf 7,71 ct pro kWh.
Die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird alle sechs Monate angepasst. Für Photovoltaikanlagen, die zwischen dem 1. Februar und 31. Juli 2026 in Betrieb gehen, gelten die derzeit höchsten Vergütungssätze des Jahres. Entscheidend ist dabei nicht nur die Anlagengröße, sondern auch die Wahl zwischen Teil- und Volleinspeisung.
Aktuelle Vergütungssätze nach Anlagengröße
| Zeitraum | Anlagengröße | Teileinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|---|
| 01.02.2026 - 31.07.2026 | bis 10 kWp | 7,78 ct/kWh | 12,34 ct/kWh |
| 10-40 kWp | 6,73 ct/kWh | 10,35 ct/kWh | |
| 40-100 kWp | 5,50 ct/kWh | 10,35 ct/kWh | |
| 01.08.2026 - 31.01.2027 | bis 10 kWp | 7,71 ct/kWh | 12,23 ct/kWh |
| 10-40 kWp | 6,66 ct/kWh | 10,25 ct/kWh | |
| 40-100 kWp | 5,45 ct/kWh | 10,25 ct/kWh |
📌 Good-To-Know: Für größere Anlagen wird die Vergütung gestaffelt berechnet. Eine 15-kWp-Anlage erhält beispielsweise für die ersten 10 kWp den höheren Satz und für die restlichen 5 kWp den Satz der zweiten Stufe.
Wichtige Stichtage und Fristen
Der 31. Juli 2026 markiert einen wichtigen Stichtag für alle, die noch von den aktuell höchsten Vergütungssätzen profitieren möchten. Wenn Sie Ihre Anlage noch vorher in Betrieb nehmen, sichern Sie sich die genannten Sätzefür die 20-jährige Förderperiode. Ab dem 1. August 2026 greifen bereits die nächsten, um etwa 1 % reduzierten Vergütungssätze.
Noch wichtiger ist jedoch der 31. Dezember 2026. Alle Anlagen, die bis zu diesem Datum in Betrieb genommen werden, fallen unter den Bestandsschutz und sind von der geplanten Änderung der festen Einspeisevergütung ab 2027 nicht betroffen. Wer seine Photovoltaikanlage erst 2027 oder später installiert, muss mit völlig neuen Fördermodellen rechnen.
Bisher wird die Vergütung für 20 Jahre garantiert, wobei das Jahr der Inbetriebnahme nicht mitgezählt wird. Das bedeutet: Eine Anlage, die Mitte 2026 in Betrieb geht, erhält bis Ende 2046 die festgelegten Sätze.
Was ist der Unterschied zwischen Volleinspeisung vs. Teileinspeisung?
Seit 2022 steht uns als Anlagenbetreiber:innen die Wahl zwischen Volleinspeisung und Teileinspeisung. Das hat einen Einfluss auf die Höhe der Vergütung und aber vor allem auch auf die Gesamtwirtschaftlichkeit der Anlage. Beide Modelle haben ihre spezifischen Vorteile und eignen sich für unterschiedliche Verbrauchsprofile.
Bei der Teileinspeisung verbrauchen Sie den erzeugten Solarstrom zunächst selbst und speisen nur den Überschuss ins öffentliche Netz ein. Die Volleinspeisung eignet sich besonders für Haushalte mit niedrigem Stromverbrauch oder wenn bereits andere Stromquellen vorhanden sind.
Wann lohnt sich die Einspeisevergütung?
Die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen hängt heute weniger von der Einspeisevergütung als vielmehr vom Eigenverbrauch ab. Während die Vergütung für eingespeisten Strom bei unter 8 ct/kWh liegt, kostet zugekaufter Haushaltsstrom oft das Drei- bis Vierfache. Je höher der Eigenverbrauchsanteil, desto rentabler wird die Anlage.
Moderne PV-Anlagen amortisieren sich bei optimaler Auslegung bereits nach 8-12 Jahren und erwirtschaften über ihre gesamte Lebensdauer von 25-30 Jahren erhebliche Gewinne. Entscheidend sind dabei die richtige Anlagengröße, der Eigenverbrauchsanteil und gegebenenfalls die Integration eines Stromspeichers.
📌 Unsere Empfehlung: Jede selbstgenutzt Stromstunde spart deutlich mehr an Stromkosten ein, als die Einspeisevergütung an Einnahmen bringt. Also so viel produzierten Solarstrom wie möglich selbst verbrauchen.
Eigenverbrauch vs. Einspeisung
Ein typischer Haushalt mit 4.000 kWh Jahresverbrauch zahlt bei einem Strompreis von 30 ct/kWh etwa 1.200 € pro Jahr für Strom. Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde Solarstrom spart 30 Cent, während eingespeister Strom nur mit 7,78 ct/kWh vergütet wird. Die Differenz von über 22 ct/kWh macht den Eigenverbrauch zur wichtigsten Komponente der Wirtschaftlichkeitsrechnung.
Eine optimal dimensionierte 8-kWp-Anlage könnte bei dem Haushalt etwa 3.200 kWh selbst verbrauchten Solarstrom liefern und weitere 4.800 kWh einspeisen. Das ergäbe eine jährliche Ersparnis von 3.200 × 0,30 € = 960 € plus Einspeiseerlöse von 4.800 × 0,0778 € = 373 €, also insgesamt rund 1.333 € pro Jahr.
📌 Quick-Tipp: Um den Eigenverbrauch signifikant zu steigern, empfehlen wir einen passenden Stromspeicher zu integrieren. Mit unserem Stromspeicher-Vergleich finden Sie passende Modelle für Ihre Anlage.
Solarstrom verkaufen: Einspeisevergütung oder Direktvermarktung?
Die Einspeisevergütung ist nicht der einzige Weg, überschüssigen Solarstrom zu verkaufen. Daneben steht die Direktvermarktung, bei der ein Dienstleister Ihren Strom an der Strombörse handelt. Ab einer Anlagenleistung von 100 kW ist das Pflicht, darunter entscheiden Sie frei.
Der Unterschied liegt darin, nach welchem Preis abgerechnet wird. Bei der Einspeisevergütung bekommen Sie einen festen Satz, aktuell 7,71 ct/kWh für Teileinspeisung bis 10 kWp. In der Direktvermarktung erhalten Sie den Börsenpreis und zusätzlich die Marktprämie, die die Lücke zum gesetzlich festgelegten Wert schließt. Unter den EEG-Satz fallen Sie dadurch nicht, dafür zahlen Sie dem Vermarkter eine Gebühr.
Für eine typische Anlage bis 10 kWp rechnet sich der Wechsel heute selten. Zur Gebühr kommt die technische Pflicht, denn Ihre Anlage muss fernsteuerbar sein und braucht ein intelligentes Messsystem. Bei den rund 4.800 kWh Überschuss unserer 8-kWp-Beispielanlage stehen dem möglichen Mehrerlös laufende Kosten gegenüber, die ihn in der Regel vollständig aufzehren.
Interessant wird die Direktvermarktung in zwei Situationen. Zum einen nach Ablauf der 20-jährigen Förderung, denn die Post-EEG-Vergütung von etwa 3,79 ct/kWh liegt deutlich unter dem, was ein Vermarkter am Markt erzielt. Zum anderen ab 2027, wenn Neuanlagen keine feste Vergütung mehr erhalten und die Direktvermarktung zum Regelfall wird. Welche Anbieter es gibt und wie der Vertrag abläuft, lesen Sie in unserem Beitrag zur Direktvermarktung von PV-Strom.
👉🏼 EEAktuell empfiehlt: Solange Sie eine feste Vergütung erhalten, bleiben Sie dabei und stecken Ihre Energie in den Eigenverbrauch. Jede selbst genutzte Kilowattstunde bringt Ihnen rund 22 Cent mehr als jede verkaufte.
Warum sinkt die Vergütung kontinuierlich?
Die halbjährliche Degression um etwa 1 % hat mehrere Hintergründe. Hauptgrund sind die stark gesunkenen Kosten für Photovoltaikanlagen. Die Einspeisevergütung ist im grundlegenden Sinne so etwas wie eine Förderung und soll PV-Betreiber:innen entlasten. Sinkende Anlagenkoste bedeuten, dass auch weniger Förderung nötig ist, damit sich die Anlage lohnt.
Während eine Kilowattstunde Solarstrom vor zehn Jahren noch deutlich teurer war als konventioneller Strom, gehört Photovoltaik heute zu den günstigsten Stromerzeugungsformen überhaupt.
Gleichzeitig steigen die Haushaltsstrompreise kontinuierlich an, wodurch der Eigenverbrauch von Solarstrom immer attraktiver wird. Die Politik möchte die Förderkosten begrenzen und den Fokus vom reinen Einspeisen auf die Eigenversorgung lenken. Dadurch wird das Stromsystem entlastet und die Netzintegration der erneuerbaren Energien verbessert.
Große Änderungen ab 2027: Das Ende der festen Einspeisevergütung
Ab dem 1. Januar 2027 plant die Bundesregierung einen fundamentalen Systemwechsel bei der Solarförderung. Neue Photovoltaikanlagen bis 25 kWp sollen keine feste Einspeisevergütung mehr erhalten. Stattdessen sind marktorientierte Fördermodelle geplant, die sich stärker an den aktuellen Strompreisen orientieren. Die Änderung markiert das vorläufige Ende eines Systems, das seit über 20 Jahren den Ausbau der Solarenergie vorangetrieben hat.
Der Grund für die weitreichende Reform liegt in der veränderten Marktlage. Solarstrom ist mittlerweile so günstig geworden, dass er auch ohne feste Vergütung wirtschaftlich ist. Zusätzlich läuft die EU-Beihilfegenehmigung für die aktuelle Einspeisevergütung Ende 2026 aus, was politischen Handlungsdruck erzeugt.
Was ändert sich ab 2027?
Ab dem 1. Januar 2027 erhalten neue Photovoltaikanlagen bis 25 kWp keine staatlich garantierte Einspeisevergütung mehr. Stattdessen sollen Contracts for Difference (CfD) oder ähnliche marktorientierte Modelle eingeführt werden. Bei CfD-Verträgen erhalten Anlagenbetreiber die Differenz zwischen einem vorab festgelegten Referenzpreis und dem aktuellen Marktpreis für Strom.
Größere Anlagen ab 25 kWp sind bereits heute teilweise über Ausschreibungen organisiert und werden von der Änderung weniger stark betroffen sein. Für private Haushalte bedeutet die Reform jedoch eine grundlegende Veränderung der Rahmenbedingungen. Details zur konkreten Ausgestaltung der neuen Fördermodelle stehen allerdings noch aus.
Bestandsschutz: Sicherheit für bestehende Anlagen
Alle Photovoltaikanlagen, die bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, genießen vollständigen Bestandsschutz. Sie erhalten weiterhin für 20 Jahre die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gültigen Vergütungssätze. An der Garantie ändert auch die geplante Systemreform nichts.
Entwicklung der Einspeisevergütung: Rückblick und Trends
| Zeitraum | Kategorie (kWp) | Teileinspeisung (ct/kWh) | Volleinspeisung (ct/kWh) | Anmerkung |
|---|---|---|---|---|
| 01.04.2000 - 31.12.2000 | bis 30 | 50,62 | 50,62 | EEG-Einführung - kein Unterschied Teil-/Volleinspeisung |
| 01.01.2001 - 31.12.2001 | bis 30 | 50,62 | 50,62 | |
| 01.01.2002 - 31.12.2002 | bis 30 | 48,1 | 48,1 | |
| 01.01.2003 - 31.12.2003 | bis 30 | 45,7 | 45,7 | |
| 01.01.2004 - 31.12.2004 | bis 30 | 57,4 | 57,4 | Historischer Höchstwert durch EEG-Novelle 2004 |
| 01.01.2005 - 31.12.2005 | bis 30 | 54,53 | 54,53 | |
| 01.01.2006 - 31.12.2006 | bis 30 | 51,8 | 51,8 | |
| 01.01.2007 - 31.12.2007 | bis 30 | 49,2 | 49,2 | |
| 01.01.2008 - 31.12.2008 | bis 30 | 46,75 | 46,75 | |
| 01.01.2009 - 31.12.2009 | bis 30 | 43,01 | 43,01 | |
| 01.01.2010 - 30.06.2010 | bis 30 | 39,14 | 39,14 | Außerplanmäßige Absenkungen |
| 01.07.2010 - 30.09.2010 | bis 30 | 34,05 | 34,05 | |
| 01.10.2010 - 31.12.2010 | bis 30 | 33,03 | 33,03 | |
| 01.01.2011 - 31.12.2011 | bis 30 | 28,74 | 28,74 | |
| 01.01.2012 - 31.03.2012 | bis 30 | 24,43 | 24,43 | Monatliche Degression ab April 2012 eingeführt |
| 01.04.2012 - 31.12.2012 | bis 30 | 19,5 | 19,5 | Drastische Kürzung - danach weitere monatliche Schritte |
| 01.01.2013 - 30.06.2013 | bis 30 | 17,02 | 17,02 | Wert zum Jahresbeginn |
| 01.07.2013 - 31.12.2013 | bis 30 | 15,07 | 15,07 | Wert zur Jahreshälfte |
| 01.01.2014 - 31.12.2014 | bis 10 | 13,68 | 13,68 | Neue Leistungskategorien: bis 10 / 10-40 / 40-100 kWp |
| 01.01.2015 - 31.12.2015 | bis 10 | 12,56 | 12,56 | |
| 01.01.2016 - 31.12.2016 | bis 10 | 12,3 | 12,3 | |
| 01.01.2017 - 31.12.2017 | bis 10 | 12,3 | 12,3 | |
| 01.01.2018 - 31.12.2018 | bis 10 | 12,2 | 12,2 | |
| 01.01.2019 - 31.12.2019 | bis 10 | 11,47 | 11,47 | |
| 01.01.2020 - 31.12.2020 | bis 10 | 9,87 | 9,87 | |
| 01.01.2021 - 31.12.2021 | bis 10 | 8,16 | 8,16 | |
| 01.01.2022 - 29.07.2022 | bis 10 | 6,83 | 6,83 | Historischer Tiefpunkt ca. 6.24 ct/kWh im Juli 2022 |
| 30.07.2022 - 31.01.2023 | bis 10 | 8,36 | 13,26 | Osterpaket - Erhöhung und Einführung Teil-/Volleinspeisung (abgeleitet) |
| 01.02.2023 - 31.07.2023 | bis 10 | 8,28 | 13,13 | Halbjährliche Degression -1% (abgeleitet) |
| 01.08.2023 - 31.01.2024 | bis 10 | 8,2 | 13 | |
| 01.02.2024 - 31.07.2024 | bis 10 | 8,11 | 12,87 | |
| 01.08.2024 - 31.01.2025 | bis 10 | 8,03 | 12,73 | |
| 01.02.2025 - 31.07.2025 | bis 10 | 7,96 | 12,61 | |
| 01.08.2025 - 31.01.2026 | bis 10 | 7,86 | 12,47 | |
| 01.02.2026 - 31.07.2026 | bis 10 | 7,78 | 12,34 | |
| 01.08.2026 - 31.01.2027 | bis 10 | 7,71 | 12,23 |
Wie funktioniert das Solarstrom-Einspeisen?
Solaranlagen, die auf dem Dach installiert sind, bestehen aus Solarmodulen, einem Wechselrichter und einem Zähler. Die Solarmodule wandeln die Energie der Sonnenstrahlen in elektrischen Gleichstrom um. Dieser wird durch den Wechselrichter in Wechselstrom umgewandelt, der entweder im Haushalt genutzt oder ins Stromnetz eingespeist werden kann. Damit die Einspeisung des Solarstroms korrekt abläuft, braucht man einen Einspeisezähler, der den eingespeisten Strom misst.
Wenn mehr Solarstrom produziert wird, als der eigene Haushalt verbraucht, kann man diesen überschüssigen Solarstrom ins öffentliche Netz einspeisen. Diese Einspeisung wird vom Netzbetreiber vergütet – dies bezeichnet man als Solarstrom Einspeisevergütung. Auf diese Weise kann jeder Betreibende einer Solaranlage Solarstrom verkaufen und durch die Einspeisung zusätzliche Einnahmen erzielen.
Voraussetzungen für die Einspeisung von Solarstrom
Um Solarstrom ins Netz einspeisen zu können, sind einige Voraussetzungen zu erfüllen. Dies betrifft sowohl die technische Ausstattung als auch die rechtlichen Anforderungen:
Technische Voraussetzungen
Eine Solaranlage muss bestimmte technische Komponenten enthalten, um Solarstrom einspeisen zu können:
- Solarmodule: Wandeln Sonnenenergie in Gleichstrom um.
- Wechselrichter: Dieser wandelt den Gleichstrom in Wechselstrom um, damit er entweder im Haushalt verbraucht oder ins öffentliche Netz eingespeist werden kann.
- Einspeisezähler: Der Zähler misst den eingespeisten Strom und übermittelt die Daten an den Netzbetreiber, um die Einspeisung des Solarstroms und die Vergütung zu regeln.
Eine fachmännische Installation der Anlage ist essenziell. Nur so kann sichergestellt werden, dass der erzeugte Solarstrom ohne Probleme ins Netz eingespeist wird und alle Sicherheitsstandards eingehalten werden.
Anmeldung und Registrierung für die Einspeisung
Bevor die Einspeisung beginnen kann, muss die Solaranlage bei verschiedenen Stellen gemeldet werden. Zunächst ist eine Anmeldung bei der Bundesnetzagentur erforderlich. Diese Registrierung ist gesetzlich vorgeschrieben und dient der Erfassung aller Solaranlagen in Deutschland.
Im Anschluss erfolgt die Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber. Der Netzbetreiber prüft die technischen Voraussetzungen und genehmigt die Einspeisung. Nach erfolgreicher Anmeldung kann man den produzierten Solarstrom einspeisen und erhält eine Einspeisung Solarstrom Vergütung. Es ist möglich, sich über die benötigten Unterlagen und technischen Angaben im Voraus zu informieren, um die Anmeldung unkompliziert durchzuführen.
Kann man Solarstrom ohne Anmeldung einspeisen?
Die kurze Antwort lautet nein. Jede Photovoltaikanlage muss an zwei Stellen gemeldet
werden, beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Ohne beide Meldungen
fließt physikalisch zwar Strom ins Netz, einen Anspruch auf Vergütung haben Sie
dann aber nicht.
Der Netzbetreiber kommt zuerst. Er prüft, ob Ihr Hausanschluss die geplante Leistung aufnehmen kann, und veranlasst den Wechsel auf einen Zweirichtungszähler. Dieser Zähler erfasst getrennt, wie viel Strom Sie beziehen und wie viel Sie einspeisen. Melden Sie Ihre Anlage 4 bis 8 Wochen vor der Installation an, denn die Bearbeitung dauert meist 2 bis 4 Wochen.
Das Marktstammdatenregister, kurz MaStR, ist ein öffentliches Verzeichnis aller Stromerzeuger in Deutschland. Die Registrierung kostet nichts, läuft vollständig online und dauert rund 20 Minuten. Entscheidend ist die Frist, denn nach der Inbetriebnahme bleibt Ihnen genau ein Monat. Wie Sie dabei Schritt für Schritt vorgehen, zeigen wir in unserer Anleitung zum Anmelden einer PV-Anlage.
Versäumen Sie die Frist, hat das zwei getrennte Folgen. Für den Zeitraum zwischen Inbetriebnahme und Registrierung zahlt der Netzbetreiber keine Einspeisevergütung, und die Bundesnetzagentur kann nach dem Energiewirtschaftsgesetz ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro verhängen. Der Vergütungsausfall lässt sich nicht nachträglich heilen, die verlorenen Monate bleiben verloren.