Inhalt des Artikels
- Was ist der iSFP?
- iSFP-Förderung 2026: So viel zahlt das BAFA
- iSFP-Bonus: 5 % mehr Förderung auf Sanierungsmaßnahmen
- Was sich 2026 grundlegend ändert: Das Gebäudemodernisierungsgesetz
- Kommunale Wärmeplanung: Warum 2026 ein Stichtag ist
- BEG-Förderprogramme mit iSFP: BAFA und KfW 2026
- Was kostet ein iSFP? Preise für EFH und MFH
- Beispielrechnung Einfamilienhaus (Baujahr 1980)
- Beispielrechnung Mehrfamilienhaus (6 Wohneinheiten)
- iSFP beantragen: So gehen Sie Schritt für Schritt vor
- iSFP steuerlich absetzen: Was gilt nach §35c EStG?
Was ist der iSFP?
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein staatlich gefördertes Beratungsdokument für Eigentümer:innen von Wohngebäuden. Zertifizierte Energieberater:innen analysieren darin den energetischen Ist-Zustand der Immobilie und entwickeln einen strukturierten Maßnahmenplan für einen Zeitraum von bis zu 15 Jahren. Besonders relevant ist dabei, dass der iSFP keine Verpflichtung zur sofortigen Umsetzung schafft.
Er dient als langfristige Orientierung, die Schritt für Schritt abgearbeitet werden kann.
Darüber hinaus ist der iSFP der Schlüssel und die Voraussetzung zu höheren Fördersummen. Ohne ihn sind bei Einzelmaßnahmen lediglich 30.000 € pro Wohneinheit als förderfähige Ausgaben anrechenbar. Mit einem vorliegenden iSFP verdoppelt sich dieser Betrag auf 60.000 €.
iSFP-Förderung 2026: So viel zahlt das BAFA
Das BAFA bezuschusst die Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans seit August 2024 mit 50 % der Beratungskosten. Damals senkte das BAFA die Förderquote von 80 % auf 50 % ab. Für das aktuelle Jahr gilt:
| Gebäudeart | Maximale Fördersumme 2026 |
|---|---|
| Ein- und Zweifamilienhäuser | 650 € |
| Wohngebäude ab 3 Wohneinheiten | 850 € |
Beantragen Sie den Zuschuss beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). In der Regel stellen die begleitenden Energieberater:innen diesen Antrag für ihre Kund:innen. Gefördert werden die Vor-Ort-Begehung, die Datenerhebung, die energetische Analyse sowie die eigentliche Erstellung des Fahrplans.
📌 Good-To-Know: Die iSFP-Förderung bezieht sich ausschließlich auf die Beratungskosten. Für die Förderung der anschließenden Sanierungsmaßnahmen gelten eigene Fördersätze im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
iSFP-Bonus: 5 % mehr Förderung auf Sanierungsmaßnahmen
Wer auf Basis eines iSFP Einzelmaßnahmen umsetzt, erhält einen zusätzlichen Zuschuss von 5 % auf die förderfähigen Kosten. Der sogenannte iSFP-Bonus erhöht die Grundförderung von 15 % auf insgesamt 20 %. Bei förderfähigen Kosten von 30.000 € entspricht das einem Zusatzzuschuss von 1.500 €. Dabei gelten zwei Voraussetzungen:
- Der iSFP muss zum Zeitpunkt der Antragstellung vorliegen
- und darf nicht älter als 15 Jahre sein.
Ausnahme: Kein iSFP-Bonus beim Heizungstausch
Ein häufiges Missverständnis betrifft den Heizungstausch. Der iSFP-Bonus gilt ausdrücklich nur für Maßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik. Wer eine neue Wärmepumpe oder Biomasse-Heizung einbaut, beantragt die Förderung über die KfW (Programm 458). Für das KfW-Programm ist der iSFP-Bonus nicht vorgesehen.
Allerdings bleibt der iSFP auch beim Heizungstausch wertvoll. Er verdoppelt die förderfähigen Ausgaben für Gebäudehülle-Maßnahmen auf 60.000 €, die häufig parallel zum Heizungstausch umgesetzt werden.
✓ Dran gedacht? Viele Eigentümer:innen kombinieren Heizungstausch (über KfW 458) und Dämmmaßnahmen (über BAFA BEG EM mit iSFP-Bonus) in einer Gesamtsanierung. Genau für diese Kombination ist der iSFP als strategisches Planungsinstrument besonders wertvoll.

Was sich 2026 grundlegend ändert: Das Gebäudemodernisierungsgesetz
Das Jahr 2026 bringt einen entscheidenden Einschnitt im gesetzlichen Rahmen. Am 13. Mai 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) beschlossen. Geplant ist, dass es spätestens zum 1. November 2026 in Kraft tritt.
Kern des neuen Gesetzes ist die Abkehr von der bisherigen 65-%-Pflicht für erneuerbare Energien beim Heizungseinbau. Stattdessen gilt künftig freie Heizungswahl für alle Eigentümer:innen. Gas- und Ölheizungen sind damit wieder uneingeschränkt zulässig. Ab 2029 müssen fossile Brennstoffe schrittweise durch Bio-Anteile ergänzt werden. Den Anfang macht eine Quote von 10 %, die bis 2040 stufenweise steigt. Dieses Modell wird als „Bio-Treppe“ bezeichnet.
Zusätzlich wird eine Beratungspflicht beim Einbau von Gas- oder Ölheizungen voraussichtlich abgeschafft. Bis zum Inkrafttreten des GModG gelten die bisherigen GEG-Regeln weiter.
🌱 Green-Fact: Die Verschiebung der 65-%-Regel bedeutet nicht, dass Förderungen für klimafreundliche Heizungen entfallen. Wärmepumpen und andere erneuerbare Systeme werden weiterhin über die KfW stark bezuschusst.
Kommunale Wärmeplanung: Warum 2026 ein Stichtag ist
Unabhängig vom GModG läuft für Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern am 30. Juni 2026 eine wichtige Frist ab. Bis zu diesem Datum müssen diese Kommunen eine verbindliche Wärmeplanung vorlegen. Darin legen Städte und Gemeinden fest, welche Gebiete künftig mit klimafreundlicher Fernwärme oder Wasserstoff versorgt werden.
Für Hausbesitzer:innen gilt: Erst wenn ein kommunaler Wärmeplan vorliegt, wird klar, welche Heizoptionen vor Ort langfristig sinnvoll sind. Wer vor der Veröffentlichung des Wärmeplans investiert, läuft Gefahr, eine Heizung einzubauen, die mittelfristig nicht mehr zur regionalen Infrastruktur passt. Ein iSFP hilft, genau diese Fehlentscheidungen zu vermeiden. Energieberater:innen berücksichtigen die lokale Versorgungslage bei der Maßnahmenplanung.
BEG-Förderprogramme mit iSFP: BAFA und KfW 2026
Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) stehen 2026 weiterhin zwei große Programme zur Verfügung.
BEG EM: Einzelmaßnahmen (über BAFA)
Eigentümer:innen, die einzelne Sanierungsmaßnahmen wie Dämmung, Fenstertausch oder Heizungsoptimierung umsetzen möchten, beantragen den Zuschuss beim BAFA. Die Grundförderung beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben. Mit einem vorliegenden iSFP erhöht sich der Satz auf 20 %. Die maximal förderfähigen Ausgaben liegen bei 60.000 € pro Wohneinheit. Zusätzlich fördert das BAFA die Fachplanung und Baubegleitung mit bis zu 50 %, gedeckelt auf 2.500 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern.
KfW-Heizungsförderung (Programm 458)
Wer seine Heizung gegen eine Wärmepumpe, Biomasse- oder Hybridheizung austauscht, beantragt die Förderung über die KfW. Die Grundförderung beträgt 30 % der förderfähigen Kosten. Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen unter 40.000 € erhalten einen zusätzlichen Einkommensbonus von 30 %. In Kombination mit einem Geschwindigkeitsbonus beim Austausch alter Heizungen sind bis zu 70 % Förderung möglich.
Was kostet ein iSFP? Preise für EFH und MFH
Die Kosten für die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans sind abhängig vom Gebäudetyp und Beratungsaufwand. Folgende Richtwerte gelten 2026:
| Gebäudeart | Typische Kosten brutto | BAFA-Förderung (max.) | Eigenanteil (ca.) |
|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus (EFH) | 1.300 € bis 2.000 € | 650 € | 650 € bis 1.350 € |
| Mehrfamilienhaus (MFH) | 2.000 € bis 2.500 € | 850 € | 1.150 € bis 1.650 € |
Besonders beim Mehrfamilienhaus steigt der Aufwand für Begehung und Analyse mit der Anzahl der Wohneinheiten. Gemessen am finanziellen Hebel, den der iSFP durch verdoppelte Förderobergrenzen und den 5-%-Bonus erzeugt, ist dieser Eigenanteil gut investiert.
📌 Good-To-Know: Was sind Sowieso-Kosten? Als Sowieso-Kosten gelten Maßnahmen, die ohnehin notwendig wären – etwa der Austausch einer defekten Heizung oder eine fällige Dachsanierung. Bei der Förderberechnung sind nur die energetischen Mehrkosten förderfähig, nicht die gesamten Investitionskosten. Energieberater:innen helfen dabei, Sowieso-Kosten korrekt abzugrenzen.
Beispielrechnung Einfamilienhaus (Baujahr 1980)
Ein freistehendes Einfamilienhaus aus dem Jahr 1980 soll schrittweise energetisch saniert werden. Grundlage ist ein individueller Sanierungsfahrplan.
Energieberatung und iSFP
| Position | Kosten brutto | Förderung | Eigenanteil |
|---|---|---|---|
| Erstellung iSFP | 1.600 € | 650 € | 950 € |
Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen
| Maßnahme | Kosten brutto | Grundförderung (15 %) | iSFP-Bonus (5 %) | Förderung gesamt | Eigenanteil |
|---|---|---|---|---|---|
| Fassaden- und Dachdämmung | 30.000 € | 4.500 € | 1.500 € | 6.000 € | 24.000 € |
| Austausch Fenster und Außentüren | 15.000 € | 2.250 € | 750 € | 3.000 € | 12.000 € |
| Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | 10.000 € | 1.500 € | 500 € | 2.000 € | 8.000 € |
| Heizungsoptimierung | 5.000 € | 750 € | 250 € | 1.000 € | 4.000 € |
| Gesamt | 60.000 € | 9.000 € | 3.000 € | 12.000 € | 48.000 € |
Gesamtrechnung
| Kategorie | Betrag |
|---|---|
| Gesamtkosten brutto (inkl. iSFP) | 61.600 € |
| Gesamte Förderung | 12.650 € |
| Verbleibender Eigenanteil | 48.950 € |
| Geschätzte Energiekosteneinsparung pro Jahr | 1.700 € |
| Amortisationszeit (ohne Wertsteigerung) | ca. 28,8 Jahre |
Hinweis: Die Amortisationszeit von rund 28 Jahren erscheint auf den ersten Blick lang. Berücksichtigt man jedoch die Wertsteigerung der Immobilie durch bessere Energieeffizienzklassen sowie steigende Energiepreise, fällt die wirtschaftliche Bilanz deutlich positiver aus. Für Eigentümer:innen, die langfristig in ihrer Immobilie wohnen, ist der iSFP nahezu immer wirtschaftlich sinnvoll.
Beispielrechnung Mehrfamilienhaus (6 Wohneinheiten)
Für Eigentümer:innen eines Mehrfamilienhauses gelten dieselben Fördersätze. Allerdings steigt die Bezugsgröße: Das BAFA berechnet die Förderung pro Wohneinheit, was das förderfähige Volumen bei Mehrfamilienhäusern erheblich erhöht.
Energieberatung und iSFP
| Position | Kosten brutto | Förderung | Eigenanteil |
|---|---|---|---|
| Erstellung iSFP | 2.000 € | 850 € | 1.150 € |
Beispielmaßnahme: Fassadendämmung Gesamtgebäude
| Position | Kosten brutto | Förderfähige Kosten (max. 60.000 € x 6 WE) | Grundförderung (15 %) | iSFP-Bonus (5 %) | Förderung gesamt | Eigenanteil |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Fassadendämmung gesamt | 120.000 € | 120.000 € | 18.000 € | 6.000 € | 24.000 € | 96.000 € |
Hinweis: Bei 6 Wohneinheiten beträgt die maximale förderfähige Summe mit iSFP 360.000 € (6 x 60.000 €). Weitere Gewerke lassen sich über eigene Förderanträge separat einreichen und erhöhen die Gesamtförderung entsprechend.
iSFP beantragen: So gehen Sie Schritt für Schritt vor
Der Ablauf der iSFP-Beantragung folgt einer klaren Reihenfolge. Wer die Schritte vertauscht, verliert den Förderanspruch. Achten Sie also unbedingt auf die korrekte Umsetzung und verständigen Sie sich mit Ihrem Energieberater.
Energieberater:in beauftragen
Wählen Sie einen zertifizierten Energieeffizienz-Experten (EEE) aus der Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena). Nur gelistete Experten erstellen einen iSFP, den das BAFA anerkennt.
Vor-Ort-Begehung durchführen
Die Energieberater:in begeht das Gebäude, erhebt alle relevanten Daten und analysiert den energetischen Ist-Zustand.
iSFP erstellen lassen
Auf dieser Grundlage entsteht der individuelle Sanierungsfahrplan mit konkreten Maßnahmenempfehlungen.
Förderantrag für den iSFP beim BAFA stellen
Beantragen Sie die Förderung für die Energieberatung beim BAFA. In der Praxis erledigen das die Energieberater:innen direkt.
Förderantrag für jede Sanierungsmaßnahme stellen
Beantragen Sie vor jeder Maßnahme den entsprechenden Zuschuss beim BAFA (BEG EM) oder der KfW (Heizungstausch). Wichtig: immer vor Vertragsabschluss mit dem Handwerksunternehmen.
Bearbeitungszeiten von mehreren Wochen sind derzeit üblich. Wer eine Sanierung für Frühjahr oder Sommer plant, sollte den Prozess spätestens im Winter einleiten.
iSFP steuerlich absetzen: Was gilt nach §35c EStG?
Neben der direkten Förderung über das BAFA gibt es eine weitere Möglichkeit, Sanierungskosten zu reduzieren. Auf Basis des iSFP durchgeführte energetische Sanierungsmaßnahmen können unter bestimmten Voraussetzungen nach §35c EStG steuerlich geltend gemacht werden.
Möglich ist dabei ein Steuerabzug von 20 % der Sanierungskosten, verteilt auf drei Jahre. Im ersten und zweiten Jahr sind jeweils 7 % der Aufwendungen absetzbar, maximal 14.000 € pro Jahr. Im dritten Jahr kommen nochmals 6 % hinzu, maximal 12.000 €. Insgesamt sind bis zu 40.000 € Steuerabzug möglich.
Dabei gelten zwei zentrale Voraussetzungen:
- Das Gebäude muss selbstgenutzt sein,
- und ein zugelassenes Fachunternehmen muss die Maßnahme durchgeführt haben.
Wichtig ist außerdem, dass staatliche BAFA-Förderungen und der §35c-Steuerabzug für dieselbe Maßnahme nicht kombinierbar sind. Hier lohnt sich eine Abwägung, welcher Weg im Einzelfall mehr einbringt. Für eine individuelle Einschätzung empfiehlt sich die Beratung durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Der iSFP selbst ist nicht direkt absetzbar. Als Planungsgrundlage bildet er jedoch die Basis für alle geförderten und steuerlich relevanten Maßnahmen.