Einspeisevergütung Solaranlage 2024: Das müssen PV-Besitzer jetzt wissen

Solarpanele aud Wohnhaus

Einspeisevergütung Solaranlage 2024:

Inhaber:innen von Solaranlagen haben die Möglichkeit, nicht selbst genutzten Strom ins Netz einzuspeisen und erhalten dafür eine Vergütung. Viele Eigentümer:innen von Solaranlagen haben Fragen zu den anstehenden Veränderungen der Einspeisevergütung. Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen.

Solarpanele aud Wohnhaus
Auch 2024 können Solaranlagenbesitzer:innen finanziell von ihrer PV-Anlage profitieren. (Foto: Pixabay)

Einspeisevergütung 2024: Wann stehen die Änderungen an?

Die Vergütung für Solarstrom wird ab dem 1. Februar 2024 halbjährlich um ein Prozent gesenkt, gemäß der EEG-Neufassung von 2023. Dies spiegelt die gestiegene Wettbewerbsfähigkeit und Kosteneffizienz des Solarmarkts wider und soll die Last für die Staatskasse verringern, ohne die Attraktivität von Solarinvestitionen stark zu beeinträchtigen.

Frühe Anmeldungen profitieren von besseren Tarifen. Die regelmäßige Senkung der Vergütungssätze, auch Degression genannt, zielt darauf ab, die Kosten für die Förderung erneuerbarer Energien zu begrenzen und den Anreiz für den Bau neuer Photovoltaik-Anlagen zu erhalten.

Bis Ende Januar 2024 in Betrieb genommene Anlagen erhalten noch eine Vergütung von 8,2 Cent/kWh. Ab Februar 2024 sinkt diese auf 8,1 Cent/kWh für sechs Monate. Anlagen, die zwischen Februar und Juli 2024 in Betrieb gehen, erhalten 8,1 Cent/kWh. Danach tritt eine weitere Degression ein. Für angemeldete Anlagen bleibt die Einspeisevergütung für 20 Jahre konstant. Seit 2023 müssen Privatpersonen keine Einkommenssteuer auf Einnahmen aus PV-Strom zahlen.

Lohnt sich eine PV-Anlage 2024 noch?

Trotz der Kürzung der Einspeisevergütung bleibt die Investition in Solaranlagen lohnend, vor allem aufgrund steigender Energiepreise und verbesserter PV-Technologie. Die Degression der Vergütungssätze fördert eine nachhaltigere Solarindustrie, die weniger auf staatliche Subventionen angewiesen ist.

Die Einspeisevergütung, bietet finanzielle Anreize für Stromerzeuger aus Solar-, Wind-, Wasser-, Geothermie- und Biomasseanlagen, die ihren Strom ins Netz einspeisen. Sie diente ursprünglich dazu, den Markt für alternative Energien zu etablieren und war angesichts der hohen Anschaffungskosten solcher Anlagen besonders wichtig.

Bei Solaranlagen ist die Einspeisevergütung für 20 Jahre festgelegt, unabhängig von späteren Senkungen der Vergütungssätze. Die Vergütung für bestehende Anlagen bleibt gleich und lokale Netzbetreiber:innen kaufen den Strom zum garantierten Preis. Die Einspeisevergütung für Solarenergie ist im Laufe der Jahre gesunken.

2023 gab es einen vorübergehenden Anstieg, doch ab 1. Februar 2024 sinkt sie wieder. Neue Anlagen bis 10 kWp erhalten dann 8,1 Cent/kWh bei Teileinspeisung und 12,9 Cent/kWh bei Volleinspeisung. Ab 1. August 2024 sinken die Sätze auf 8,0 Cent bzw. 12,8 Cent/kWh. Diese Regelungen gelten nur für Anlagen, die nach dem 31. Januar in Betrieb genommen werden.

Vergütung ist auch mit Balkonkraftwerk möglich

Die Höhe der Einspeisevergütung variiert je nach Installationszeitpunkt und Anlagengröße. Für Kleinanlagen bis 100 kWp gibt es eine feste Vergütung. Größere Anlagen können ihren Strom direkt an der Strombörse verkaufen und erhalten die Marktprämie, die der Einspeisevergütung entspricht, wenn sie sich am durchschnittlichen Marktpreis orientieren.

Balkonkraftwerke, die weniger Strom erzeugen als große Anlagen, benötigen einen eigenen Zähler, um Strom einzuspeisen und vergütet zu bekommen. Der bürokratische Aufwand und die Kosten für einen solchen Zähler übersteigen oft den finanziellen Nutzen der Einspeisevergütung. Es empfiehlt sich daher, möglichst viel des erzeugten Stroms selbst zu verbrauchen und eventuell einen Speicher hinzuzufügen.

Balkonen an Häusern
Auch Besitzer von Balkonkraftwerken können mit der Einspeisevergütung Geld verdienen.(Foto: 298246O35/Pixabay)

So wirkt sich das Erneuerbare Energien Gesetz positiv auf Solaranlagen aus

Seit 2023 entfällt die Umsatzsteuer auf Solaranlagen für private Einfamilienhäuser bis 30 kWp, eine Regelung, die im EEG 2023 festgelegt wurde. Diese Steuerbefreiung gilt rückwirkend bis zum 1. Januar 2022.

Nach Ablauf der 20-jährigen Förderdauer erhält man keine Einspeisevergütung mehr. Für alte Anlagen, die keine Förderung mehr erhalten, müssen Eigentümer:innen über alternative Nutzungsmöglichkeiten nachdenken. Neue Anlagen sollten mit einem Speicher ausgestattet werden. Der Verkauf des Stroms am Markt ist nur bedingt lohnenswert.

Fazit

Die Frage, ob sich PV-Anlagen noch lohnen, lässt sich auch weiterhin positiv beantworten. Trotz der gesunkenen Vergütung und des Rückgangs der Förderung sind Solaranlagen heute preiswerter und effizienter als früher, und die Einspeisevergütung ist weiterhin ein finanzieller Anreiz.

Besitzer:innen von Photovoltaikanlagen sollten sich genau darüber informieren, welche Neuerungen für ihre spezifische Anlage gelten und frühzeitig die entsprechenden Maßnahmen ergreifen.

Häufig gestellte Fragen​

Ab dem 1. Februar 2024 werden die Vergütungssätze für Solarstrom aus privaten Photovoltaik-Anlagen halbjährlich um ein Prozent gesenkt. Diese Anpassung ist Teil der Neufassung des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) von 2023 und zielt darauf ab, die Kosten für die Förderung erneuerbarer Energien zu kontrollieren, während gleichzeitig der Anreiz für den Bau neuer Anlagen erhalten bleibt.
Ja, die Investition in Solaranlagen bleibt auch im Jahr 2024 attraktiv. Dies liegt an steigenden Energiepreisen und der verbesserten Effizienz der Photovoltaik-Technologie. Trotz der Kürzungen in der Einspeisevergütung unterstützt die Degression der Vergütungssätze eine nachhaltigere Solarindustrie, die weniger auf staatliche Subventionen angewiesen ist.
Für neu installierte Solaranlagen gilt die Einspeisevergütung für einen Zeitraum von 20 Jahren. Diese Vergütung bleibt über diesen Zeitraum konstant, unabhängig von späteren Änderungen der Vergütungssätze. Dies bedeutet, dass die Vergütung für bereits bestehende Anlagen gleich bleibt und der lokale Netzbetreiber den Strom zum garantierten Preis abnimmt.
Ja, aber es gibt Einschränkungen. Balkonkraftwerke, die weniger Strom erzeugen als größere Anlagen, benötigen einen eigenen Zähler, um den eingespeisten Strom zu messen und vergütet zu bekommen. Allerdings kann der bürokratische Aufwand und die Kosten für den Zähler den finanziellen Nutzen der Einspeisevergütung übersteigen. Daher wird empfohlen, möglichst viel des erzeugten Stroms selbst zu verbrauchen und gegebenenfalls einen Speicher hinzuzufügen.
Seit 2023 entfällt die Umsatzsteuer auf Solaranlagen für private Einfamilienhäuser bis zu einer Nennleistung von 30 kWp, eine Regelung, die im EEG 2023 festgelegt wurde. Diese Steuerbefreiung gilt rückwirkend bis zum 1. Januar 2022. Nach Ablauf der 20-jährigen Förderdauer erhalten Solaranlagen keine Einspeisevergütung mehr, was zu Überlegungen über alternative Nutzungsmöglichkeiten oder die Ausstattung neuer Anlagen mit einem Speicher führt.

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