Photovoltaik Einspeisevergütung 2026: Ab wann lohnt es sich?

Auf einem Holztisch stehen ein Modellhaus mit Sonnenkollektoren, ein digitaler Stromzähler, der die Kilowattstunden anzeigt, Euro-Banknoten und -Münzen sowie eine Erklärung zur Photovoltaik-Einspeisevergütung.
Die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen ist auch 2026 ein wichtiger Baustein der Solarförderung in Deutschland. Während die Vergütungssätze weiter sinken, können Anlagenbetreiber noch bis Ende 2026 von festen Fördersätzen profitieren. Ab 2027 plant die Bundesregierung jedoch grundlegende Änderungen am Vergütungssystem.
Abbildung einer Glühbirne, in der grüne Blätter wachsen, die umweltfreundliche Ideen oder nachhaltige Energie symbolisieren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Neue PV-Anlagen bis 10 kWp erhalten bei Inbetriebnahme zwischen dem 1. Februar und 31. Juli 2026 eine Einspeisevergütung von 7,78 ct/kWh (Teileinspeisung) und 12,34 ct/kWh (Volleinspeisung)
  • Ab August 2026 sinken die Sätze um etwa 1 % auf 7,71 ct/kWh (Teileinspeisung) und 12,23 ct/kWh (Volleinspeisung) für Anlagen bis 10 kWp
  • Die feste Einspeisevergütung für neue Kleinanlagen bis 25 kWp soll ab 2027 komplett wegfallen
  • Anlagen mit Inbetriebnahme bis 31.12.2026 genießen Bestandsschutz und erhalten weiterhin 20 Jahre lang die garantierte Vergütung

Ein hellhäutiges Hand-Emoji, bei dem der Zeigefinger nach rechts zeigt.

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Inhaltsverzeichnis

1
Anlage
2
Preise
Ergebnis
Schritt 1 — Anlage & Verbrauch
kWp
kWh
💡 Die Anlagengröße steht auf Ihrer Installationsbescheinigung oder im Einspeisevertrag mit dem Netzbetreiber.
Schritt 2 — Strompreise & Vergütung
ct/kWh
ct/kWh
💡 Der durchschnittliche Haushaltsstrompreis in Deutschland liegt 2026 bei ca. 30 ct/kWh. Die Einspeisevergütung für Neuanlagen bis 10 kWp beträgt aktuell ca. 7,78 ct/kWh.
Ihr persönlicher Eigenverbrauchs-Vorteil
Ihr jährlicher Vorteil durch Eigenverbrauch
gegenüber vollständiger Netzeinspeisung
Vorteil pro kWh
Eigenverbrauch vs. Einspeisung
Vorteil über 20 Jahre
Inkl. Strompreisentwicklung
Eigenverbrauchsquote
Anteil selbst genutzter Solarstrom
Autarkiegrad
Unabhängigkeit vom Stromnetz
Direkter Vergleich: Einspeisung vs. Eigenverbrauch
Berechnungsgrundlage
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Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026?

Die Einspeisevergütung beträgt für Anlagen, die vor dem 31. Juli 2026 in Betrieb gehen 7,78 ct bis 10 kWp bei Teileinspeisung. Ab dem 01.08. sinkt die Einspeisevergütung auf 7,71 ct pro kWh.

Die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird alle sechs Monate angepasst. Für Photovoltaikanlagen, die zwischen dem 1. Februar und 31. Juli 2026 in Betrieb gehen, gelten die derzeit höchsten Vergütungssätze des Jahres. Entscheidend ist dabei nicht nur die Anlagengröße, sondern auch die Wahl zwischen Teil- und Volleinspeisung.

Aktuelle Vergütungssätze nach Anlagengröße

ZeitraumAnlagengrößeTeileinspeisungVolleinspeisung
01.02.2026 - 31.07.2026bis 10 kWp7,78 ct/kWh12,34 ct/kWh
10-40 kWp6,73 ct/kWh10,35 ct/kWh
40-100 kWp5,50 ct/kWh10,35 ct/kWh
01.08.2026 - 31.01.2027bis 10 kWp7,71 ct/kWh12,23 ct/kWh
10-40 kWp6,66 ct/kWh10,25 ct/kWh
40-100 kWp5,45 ct/kWh10,25 ct/kWh

📌 Good-To-Know: Für größere Anlagen wird die Vergütung gestaffelt berechnet. Eine 15-kWp-Anlage erhält beispielsweise für die ersten 10 kWp den höheren Satz und für die restlichen 5 kWp den Satz der zweiten Stufe.

Wichtige Stichtage und Fristen

Der 31. Juli 2026 markiert einen wichtigen Stichtag für alle, die noch von den aktuell höchsten Vergütungssätzen profitieren möchten. Wenn Sie Ihre Anlage noch vorher in Betrieb nehmen, sichern Sie sich die genannten Sätzefür die 20-jährige Förderperiode. Ab dem 1. August 2026 greifen bereits die nächsten, um etwa 1 % reduzierten Vergütungssätze.

Noch wichtiger ist jedoch der 31. Dezember 2026. Alle Anlagen, die bis zu diesem Datum in Betrieb genommen werden, fallen unter den Bestandsschutz und sind von der geplanten Änderung der festen Einspeisevergütung ab 2027 nicht betroffen. Wer seine Photovoltaikanlage erst 2027 oder später installiert, muss mit völlig neuen Fördermodellen rechnen.

Bisher wird die Vergütung für 20 Jahre garantiert, wobei das Jahr der Inbetriebnahme nicht mitgezählt wird. Das bedeutet: Eine Anlage, die Mitte 2026 in Betrieb geht, erhält bis Ende 2046 die festgelegten Sätze.

Was ist der Unterschied zwischen Volleinspeisung vs. Teileinspeisung?

Seit 2022 steht uns als Anlagenbetreiber:innen die Wahl zwischen Volleinspeisung und Teileinspeisung. Das hat einen Einfluss auf die Höhe der Vergütung und aber vor allem auch auf die Gesamtwirtschaftlichkeit der Anlage. Beide Modelle haben ihre spezifischen Vorteile und eignen sich für unterschiedliche Verbrauchsprofile.

Bei der Teileinspeisung verbrauchen Sie den erzeugten Solarstrom zunächst selbst und speisen nur den Überschuss ins öffentliche Netz ein. Die Volleinspeisung eignet sich besonders für Haushalte mit niedrigem Stromverbrauch oder wenn bereits andere Stromquellen vorhanden sind.

Wann lohnt sich die Einspeisevergütung?

Die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen hängt heute weniger von der Einspeisevergütung als vielmehr vom Eigenverbrauch ab. Während die Vergütung für eingespeisten Strom bei unter 8 ct/kWh liegt, kostet zugekaufter Haushaltsstrom oft das Drei- bis Vierfache. Je höher der Eigenverbrauchsanteil, desto rentabler wird die Anlage.

Moderne PV-Anlagen amortisieren sich bei optimaler Auslegung bereits nach 8-12 Jahren und erwirtschaften über ihre gesamte Lebensdauer von 25-30 Jahren erhebliche Gewinne. Entscheidend sind dabei die richtige Anlagengröße, der Eigenverbrauchsanteil und gegebenenfalls die Integration eines Stromspeichers.

📌 Unsere Empfehlung: Jede selbstgenutzt Stromstunde spart deutlich mehr an Stromkosten ein, als die Einspeisevergütung an Einnahmen bringt. Also so viel produzierten Solarstrom wie möglich selbst verbrauchen.

Eigenverbrauch vs. Einspeisung

Ein typischer Haushalt mit 4.000 kWh Jahresverbrauch zahlt bei einem Strompreis von 30 ct/kWh etwa 1.200 € pro Jahr für Strom. Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde Solarstrom spart 30 Cent, während eingespeister Strom nur mit 7,78 ct/kWh vergütet wird. Die Differenz von über 22 ct/kWh macht den Eigenverbrauch zur wichtigsten Komponente der Wirtschaftlichkeitsrechnung.

Eine optimal dimensionierte 8-kWp-Anlage könnte bei dem Haushalt etwa 3.200 kWh selbst verbrauchten Solarstrom liefern und weitere 4.800 kWh einspeisen. Das ergäbe eine jährliche Ersparnis von 3.200 × 0,30 € = 960 € plus Einspeiseerlöse von 4.800 × 0,0778 € = 373 €, also insgesamt rund 1.333 € pro Jahr.

📌 Quick-Tipp: Um den Eigenverbrauch signifikant zu steigern, empfehlen wir einen passenden Stromspeicher zu integrieren. Mit unserem Stromspeicher-Vergleich finden Sie passende Modelle für Ihre Anlage.

Warum sinkt die Vergütung kontinuierlich?

Die halbjährliche Degression um etwa 1 % hat mehrere Hintergründe. Hauptgrund sind die stark gesunkenen Kosten für Photovoltaikanlagen. Die Einspeisevergütung ist im grundlegenden Sinne so etwas wie eine Förderung und soll PV-Betreiber:innen entlasten. Sinkende Anlagenkoste bedeuten, dass auch weniger Förderung nötig ist, damit sich die Anlage lohnt.

Während eine Kilowattstunde Solarstrom vor zehn Jahren noch deutlich teurer war als konventioneller Strom, gehört Photovoltaik heute zu den günstigsten Stromerzeugungsformen überhaupt.

Gleichzeitig steigen die Haushaltsstrompreise kontinuierlich an, wodurch der Eigenverbrauch von Solarstrom immer attraktiver wird. Die Politik möchte die Förderkosten begrenzen und den Fokus vom reinen Einspeisen auf die Eigenversorgung lenken. Dadurch wird das Stromsystem entlastet und die Netzintegration der erneuerbaren Energien verbessert.

Große Änderungen ab 2027: Das Ende der festen Einspeisevergütung

Ab dem 1. Januar 2027 plant die Bundesregierung einen fundamentalen Systemwechsel bei der Solarförderung. Neue Photovoltaikanlagen bis 25 kWp sollen keine feste Einspeisevergütung mehr erhalten. Stattdessen sind marktorientierte Fördermodelle geplant, die sich stärker an den aktuellen Strompreisen orientieren. Die Änderung markiert das vorläufige Ende eines Systems, das seit über 20 Jahren den Ausbau der Solarenergie vorangetrieben hat.

Der Grund für die weitreichende Reform liegt in der veränderten Marktlage. Solarstrom ist mittlerweile so günstig geworden, dass er auch ohne feste Vergütung wirtschaftlich ist. Zusätzlich läuft die EU-Beihilfegenehmigung für die aktuelle Einspeisevergütung Ende 2026 aus, was politischen Handlungsdruck erzeugt.

Was ändert sich ab 2027?

Ab dem 1. Januar 2027 erhalten neue Photovoltaikanlagen bis 25 kWp keine staatlich garantierte Einspeisevergütung mehr. Stattdessen sollen Contracts for Difference (CfD) oder ähnliche marktorientierte Modelle eingeführt werden. Bei CfD-Verträgen erhalten Anlagenbetreiber die Differenz zwischen einem vorab festgelegten Referenzpreis und dem aktuellen Marktpreis für Strom.

Größere Anlagen ab 25 kWp sind bereits heute teilweise über Ausschreibungen organisiert und werden von der Änderung weniger stark betroffen sein. Für private Haushalte bedeutet die Reform jedoch eine grundlegende Veränderung der Rahmenbedingungen. Details zur konkreten Ausgestaltung der neuen Fördermodelle stehen allerdings noch aus.

Bestandsschutz: Sicherheit für bestehende Anlagen

Alle Photovoltaikanlagen, die bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, genießen vollständigen Bestandsschutz. Sie erhalten weiterhin für 20 Jahre die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gültigen Vergütungssätze. An der Garantie ändert auch die geplante Systemreform nichts.

Entwicklung der Einspeisevergütung: Rückblick und Trends

ZeitraumKategorie (kWp)Teileinspeisung (ct/kWh)Volleinspeisung (ct/kWh)Anmerkung
01.04.2000 - 31.12.2000bis 3050,6250,62EEG-Einführung - kein Unterschied Teil-/Volleinspeisung
01.01.2001 - 31.12.2001bis 3050,6250,62
01.01.2002 - 31.12.2002bis 3048,148,1
01.01.2003 - 31.12.2003bis 3045,745,7
01.01.2004 - 31.12.2004bis 3057,457,4Historischer Höchstwert durch EEG-Novelle 2004
01.01.2005 - 31.12.2005bis 3054,5354,53
01.01.2006 - 31.12.2006bis 3051,851,8
01.01.2007 - 31.12.2007bis 3049,249,2
01.01.2008 - 31.12.2008bis 3046,7546,75
01.01.2009 - 31.12.2009bis 3043,0143,01
01.01.2010 - 30.06.2010bis 3039,1439,14Außerplanmäßige Absenkungen
01.07.2010 - 30.09.2010bis 3034,0534,05
01.10.2010 - 31.12.2010bis 3033,0333,03
01.01.2011 - 31.12.2011bis 3028,7428,74
01.01.2012 - 31.03.2012bis 3024,4324,43Monatliche Degression ab April 2012 eingeführt
01.04.2012 - 31.12.2012bis 3019,519,5Drastische Kürzung - danach weitere monatliche Schritte
01.01.2013 - 30.06.2013bis 3017,0217,02Wert zum Jahresbeginn
01.07.2013 - 31.12.2013bis 3015,0715,07Wert zur Jahreshälfte
01.01.2014 - 31.12.2014bis 1013,6813,68Neue Leistungskategorien: bis 10 / 10-40 / 40-100 kWp
01.01.2015 - 31.12.2015bis 1012,5612,56
01.01.2016 - 31.12.2016bis 1012,312,3
01.01.2017 - 31.12.2017bis 1012,312,3
01.01.2018 - 31.12.2018bis 1012,212,2
01.01.2019 - 31.12.2019bis 1011,4711,47
01.01.2020 - 31.12.2020bis 109,879,87
01.01.2021 - 31.12.2021bis 108,168,16
01.01.2022 - 29.07.2022bis 106,836,83Historischer Tiefpunkt ca. 6.24 ct/kWh im Juli 2022
30.07.2022 - 31.01.2023bis 108,3613,26Osterpaket - Erhöhung und Einführung Teil-/Volleinspeisung (abgeleitet)
01.02.2023 - 31.07.2023bis 108,2813,13Halbjährliche Degression -1% (abgeleitet)
01.08.2023 - 31.01.2024bis 108,213
01.02.2024 - 31.07.2024bis 108,1112,87
01.08.2024 - 31.01.2025bis 108,0312,73
01.02.2025 - 31.07.2025bis 107,9612,61
01.08.2025 - 31.01.2026bis 107,8612,47
01.02.2026 - 31.07.2026bis 107,7812,34
01.08.2026 - 31.01.2027bis 107,7112,23

Fazit

Die Einspeisevergütung lohnt sich für die meisten privaten PV-Anlagen nur als ergänzender Baustein, um ungenutzten Solarstrom finanziell zu vergüten. Für die maximale Wirtschaftlichkeit empfehlen wir den Eigenverbrauch zu optimieren, denn jede selbstgenutzte Stromstunde spart Ihnen deutlich mehr ein als eine durch die Vergütung eingespeiste Stromstunde.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich zwischen Voll- und Teileinspeisung wechseln?

Ein Wechsel zwischen den Einspeisearten ist grundsätzlich möglich, aber nur zum Jahreswechsel und mit entsprechender Voranmeldung beim Netzbetreiber. Der Wechsel muss bis zum 30. November für das Folgejahr angemeldet werden. Beachten Sie, dass bei einem Wechsel zur Volleinspeisung eventuell technische Anpassungen nötig sind.

Was passiert nach Ablauf der 20-jährigen Förderung?

Nach dem Ende der EEG-Förderung erhalten Anlagenbetreiber eine sogenannte Post-EEG-Vergütung vom Netzbetreiber. Die liegt 2025 bei etwa 3,79 ct/kWh und orientiert sich am Marktwert des Stroms. Viele Betreiber optimieren dann ihre Anlagen für maximalen Eigenverbrauch oder rüsten auf moderne Speichertechnik um.

Wie wirkt sich eine Ost-West-Ausrichtung auf die Vergütung aus?

Die Einspeisevergütung wird unabhängig von der Ausrichtung der Module gezahlt. Eine Ost-West-Anlage erzeugt zwar weniger Gesamtertrag als eine Südanlage, dafür aber gleichmäßiger über den Tag verteilt. Das kann den Eigenverbrauch erhöhen und trotz geringerer Gesamterzeugung zu einer besseren Wirtschaftlichkeit führen.

Müssen auch kleine Balkonkraftwerke angemeldet werden?

Steckersolargeräte bis 800 Watt müssen nur im Marktstammdatenregister angemeldet werden, nicht aber beim Netzbetreiber. Sie erhalten keine Einspeisevergütung, da überschüssiger Strom kostenlos ins Netz fließt. Für die Anlagen gelten vereinfachte Regelungen ohne komplizierte Anmeldeverfahren.

Wie lange dauert die Bearbeitung der Anmeldung?

Die Anmeldung beim Netzbetreiber sollte etwa 4-8 Wochen vor der geplanten Installation erfolgen. Die Bearbeitungszeit liegt meist bei 2-4 Wochen, kann aber je nach Region und Auslastung variieren. Die Anmeldung im Marktstammdatenregister ist sofort möglich und dauert nur wenige Minuten online.

Richard Roth
Richard Roth vereint seine Leidenschaft als Autor mit einer tiefen Begeisterung für die Natur und der Verwendung erneuerbarer Energien. Engagiert in Projekten zur Förderung von Nachhaltigkeit im Alltag, fokussiert er sich besonders auf die Anwendung erneuerbarer Energien in privaten Haushalten. Dabei möchte er besondere Aufmerksamkeit im Bereich der nachhaltigen Investment-Möglichkeiten schaffen und mehr Menschen dazu motivieren Rentabilität mit einem umweltbewussten Lebensstil zu vereinen.

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