Förderung für die energetische Sanierung 2026: Alle Zuschüsse im Überblick

Im Vordergrund ist eine Hand zu sehen, die einen Fächer aus Euro-Banknoten hält. Dahinter ist ein 3D-Modell eines Energieeffizienzdiagramms in Form eines Hauses zu sehen, das bunte Balken mit den Beschriftungen A bis G zeigt. Im unscharfen Hintergrund arbeitet eine Person an einem Schreibtisch.
Bis zu 70 % Ihrer Sanierungskosten übernimmt der Staat, wenn Sie die richtigen Programme kennen und die Anträge korrekt stellen. Unsere Tipps für Eigentümer:innen selbstgenutzter Wohngebäude, die eine energetische Sanierung planen oder bereits eingeleitet haben. Vermieter:innen und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) können die meisten Programme ebenfalls nutzen, allerdings mit einigen Einschränkungen bei einkommensabhängigen Boni.
Abbildung einer Glühbirne, in der grüne Blätter wachsen, die umweltfreundliche Ideen oder nachhaltige Energie symbolisieren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Förderungen kommen als Zuschüsse, Kredite oder steuerliche Anreize zum Tragen.
  • Gefördert werden Einzelmaßnahmen, Heizungstausch, Energieberatung, Komplettsanierungen und Maßnahmen rund um erneuerbare Energien.
  • Anträge müssen vor Maßnahmenbeginn gestellt werden, sonst verfällt der Anspruch auf Förderung.
  • Förderungen sollten immer mit einer Energieberatung und einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) umgesetzt werden.
  • Neu 2026: Das Budget für KfW-261-Kredite wurde um 58 % gekürzt. Frühzeitige Antragstellung ist entscheidend.
Ein hellhäutiges Hand-Emoji, bei dem der Zeigefinger nach rechts zeigt.

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Inhaltsverzeichnis

Schnell-Check: Welche Förderungen passt zu Ihrer Sanierung?

Staatliche Unterstützung für die energetische Sanierung gibt es in drei Formen:

  • direkte Zuschüsse
  • zinsgünstige Kredite
  • steuerliche Vergünstigungen

Seit 2024 wurden die Programme grundlegend reformiert. Der Heizungstausch läuft seitdem nicht mehr über das BAFA, sondern über die KfW im Programm 458. Entscheidende Voraussetzung für die Förderfähigkeit bleibt die Kombination aus Energieberatung, Fachplanung und konkreten Maßnahmen. Daher empfehlen wir immer die Absprache mit einem Energieberater, um die Maßnahmen sinnvoll zu planen und Förderungen optimal zu kombinieren und vollumfänglich auszuschöpfen.

"Förderprogramm"TypStelleFörderhöheGeförderte Maßnahmen
BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM)ZuschussBAFA15 % Grundförderung + 5 % iSFP-Bonus, max. 30.000 € pro WE (mit iSFP: 60.000 €)Dämmung, Fenster, Lüftung, Heizungsoptimierung
Heizungsförderung für Privatpersonen (KfW 458)ZuschussKfWBis zu 70 % der Investitionskosten, max. 21.000 € pro WE (zzgl. bis zu 2.500 € Emissionsminderungszuschlag)Kauf und Einbau neuer Heizsysteme (z. B. Wärmepumpe)
Wohngebäude-Kredit (KfW 261)Kredit mit TilgungszuschussKfW (über Hausbank)Kredit bis zu 150.000 € je WE, Tilgungszuschuss bis zu 45 %Sanierung zum Effizienzhaus-Standard
Steuerermäßigung nach § 35c EStGSteuerermäßigungFinanzamt20 % der Kosten, max. 40.000 € pro Objekt über 3 JahreAlle energetischen Maßnahmen gemäß § 35c EStG
iSFP-BonusBonus-ZuschussBAFA+5 % auf BEG-EM-Zuschuss bei Maßnahmen aus einem iSFPMaßnahmen aus dem individuellen Sanierungsfahrplan
Energieberatung für Wohngebäude (EBW)ZuschussBAFA50 % der Beratungskosten, max. 650 € (Ein-/Zweifamilienhaus) bzw. 850 € (ab 3 WE)Vor-Ort-Energieberatung durch zertifizierte Fachpersonen

📌 Good-To-Know: WE steht für Wohneinheit. Bei Mehrfamilienhäusern werden die förderfähigen Höchstgrenzen je Wohneinheit separat berechnet, was die Gesamtförderung erheblich steigert. Ein Mehrfamilienhaus mit 5 Wohneinheiten kann beim KfW-261-Kredit bis zu 750.000 € Kreditvolumen erreichen.

Sanierungskosten berechnen: Nutzen Sie unseren Haus-Sanierungskosten-Rechner, um Ihre individuelle Förderquote vorab einzuschätzen.

5 Fehler bei der Förderbeantragung und wie Sie diese vermeiden

Viele Eigentümer:innen verschenken einen Teil der möglichen Förderungen oder riskieren rechtliche Probleme, weil sie typische Fehler machen. Das kann nicht nur zu teuren Nacharbeiten führen, sondern im schlimmsten Fall auch die eingeplanten Förderungen verhindern.

#1 Förderung zu spät beantragt

Der wohl häufigste Fehler: Die Sanierung startet, doch erst danach wird der Förderantrag gestellt. Der Antrag muss unbedingt vor dem ersten Auftrag oder Baubeginn eingereicht und bestätigt sein. Selbst vorbereitende Arbeiten wie das Entfernen alter Heizkörper können zum Förderausschluss führen.

Beim Heizungstausch über KfW 458 gilt seit September 2024 zusätzlich: Ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit dem Fachunternehmen darf vorliegen, muss aber zwingend eine aufschiebende oder auflösende Bedingung für den Fall der Förderzusage enthalten.

#2 Keine Energieberater:in beauftragt

Ohne qualifizierte Energieberatung verlieren viele Maßnahmen die Förderfähigkeit. Für Maßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik im Rahmen der BEG EM ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE) seit 2024 Pflicht. Wer auf diese Begleitung verzichtet, läuft Gefahr, technische Anforderungen nicht einzuhalten und damit auch Fördermittel zu verlieren. Zertifizierte Energieberater:innen finden Sie hier.

#3 Ohne individuellen Sanierungsfahrplan gestartet

Wer ohne Plan saniert, verschenkt nicht nur Geld, sondern riskiert ineffiziente Lösungen. Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) strukturiert die Maßnahmen sinnvoll, bringt 5 % Bonus auf alle BEG-EM-Zuschüsse und verdoppelt die förderfähige Kostenhöchstgrenze von 30.000 € auf 60.000 € pro Wohneinheit.

#4 Kosten nicht ordentlich geplant

Sanierungskosten können schnell ausufern, vor allem wenn versteckte Aufwände wie statische Prüfungen, Gerüste oder Anschlussarbeiten nicht einkalkuliert wurden. Wer die Kosten sauber durchkalkuliert und mit Puffer plant, vermeidet teure Überraschungen. Beim KfW-261-Programm kommt 2026 ein weiterer Faktor hinzu: Das verfügbare Jahresbudget wurde stark reduziert. Wer zu spät plant, riskiert, keinen Kredit mehr zu erhalten.

#5 Ungeeignete Fachunternehmen beauftragt

Nur Maßnahmen, die von zertifizierten Fachunternehmen ausgeführt werden, gelten als förderfähig. Wer auf nicht qualifizierte Betriebe zurückgreift oder keine ordnungsgemäßen Nachweise einreicht, riskiert die komplette Ablehnung der Förderung. Achten Sie daher auf Zulassungen, Nachweise und Erfahrung im Bereich energetischer Sanierung.

BEG-Einzelmaßnahmen: Was das BAFA fördert und wie viel

Einzelmaßnahmen sind oft der erste Schritt, wenn Sie Ihr Gebäude energetisch sanieren möchten. Gezielt lassen sich dabei Schwachstellen wie eine schlecht gedämmte Fassade oder eine veraltete Heizungssteuerung beheben. Gefördert werden Maßnahmen über das Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)„, das beim BAFA beantragt wird. 

"Maßnahme"Bestandteile
GebäudehülleDämmung von Außenwänden, Dachflächen, obersten Geschossdecken, Kellerdecken; Austausch von Fenstern und Außentüren
Anlagentechnik (außer Heizung)Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, Steuerungs- und Regelungstechnik, Mess- und Verbrauchsanzeigen
HeizungsoptimierungHydraulischer Abgleich, Austausch ineffizienter Heizungspumpen, Einbau digitaler Heizungssteuerung

Das Wichtigste zur Förderung:

  • Der Grundfördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Kosten für Gebäudehülle und Anlagentechnik, die Kostenhöchstgrenze liegt bei 30.000 € pro Wohneinheit.
  • Wer die Maßnahme im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) umsetzt, erhält zusätzlich einen Bonus von 5 %. Das ergibt einen Gesamtzuschuss von bis zu 20 %, und die förderfähige Kostenhöchstgrenze steigt auf 60.000 € pro Wohneinheit.
  • Für Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten gibt es zusätzlich 50 % Zuschuss auf die anfallenden Kosten.
  • Die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ist für alle BEG-EM-Maßnahmen außer der Heizungsoptimierung verpflichtend.

Dran gedacht? Der Heizungstausch selbst, also der Einbau einer neuen Heizungsanlage, läuft seit 2024 ausschließlich über die KfW im Programm 458. Beim BAFA bleibt lediglich die Optimierung bestehender Heizsysteme förderfähig, etwa hydraulischer Abgleich oder Pumpentausch.

Heizungstausch-Förderung 2026: Bis zu 70 % Zuschuss sichern

Der Austausch alter Heizsysteme ist eine der wirkungsvollsten Maßnahmen, um Energiekosten zu senken und CO₂-Emissionen deutlich zu reduzieren. Seit der Reform 2024 läuft die Heizungsförderung ausschließlich über die KfW im Programm 458. Gefördert werden Heizsysteme, die mindestens 65 % der Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugen. Gas-, Öl- und Kohleheizungen sind von der Förderung ausgeschlossen.

"Maßnahme"Bestandteile bzw. Technologien
WärmepumpeLuft-, Erd- oder Wasser-Wärmepumpe, ggf. mit Effizienzbonus
BiomasseheizungPellet- oder Hackschnitzelheizung, ggf. mit Emissionsminderungszuschlag
SolarthermieSolarkollektoranlagen zur Heizungsunterstützung oder Warmwasserbereitung
HybridheizungKombination z. B. aus Wärmepumpe und Gasbrennwert (nur bei EE-Anteil ≥ 65 %)
Anschluss an WärmenetzGebäude wird an ein Nah- oder Fernwärmenetz mit erneuerbarer Energie angeschlossen

Das Wichtigste zur Förderung:

  • Grundförderung: 30 % der förderfähigen Kosten (für alle förderfähigen Heizsysteme)
  • Klimageschwindigkeitsbonus: +20 %, wenn eine funktionstüchtige fossile Heizung oder eine mind. 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung im selbstgenutzten Gebäude ersetzt wird
  • Einkommensbonus: +30 % bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen unter 40.000 € jährlich (nur für Selbstnutzer:innen)
  • Effizienzbonus: +5 % für Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln oder bei Nutzung von Erd-, Wasser- oder Abwasser als Wärmequelle
  • Emissionsminderungszuschlag: pauschal 2.500 € für besonders emissionsarme Biomasseheizungen (zusätzlich zu den prozentualen Boni)
  • Maximale Gesamtförderung: 70 % der förderfähigen Kosten, Kostenhöchstgrenze 30.000 € pro Wohneinheit = max. 21.000 € Zuschuss (zzgl. ggf. 2.500 € Emissionsminderungszuschlag)
  • Antragstellung: online im Kundenportal „Meine KfW“, zwingend vor Maßnahmenbeginn; ein Liefer-/Leistungsvertrag mit aufschiebender Förderklausel muss vorliegen

📌 Good-To-Know: Der Klimageschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 % ist zeitlich befristet. Ab Ende 2028 sinkt er alle zwei Jahre um 3 Prozentpunkte – auf 17 % ab 2029 und auf 14 % ab 2031. Wer jetzt handelt, sichert sich die aktuell höchstmögliche Förderung.

Mehr zur Wärmepumpe: Wärmepumpen-Vergleich 2026 und welche Förderungen für Wärmepumpen es gibt

Förderung für energetische Komplettsanierungen

Eine energetische Komplettsanierung zielt darauf ab, ein bestehendes Wohngebäude umfassend zu modernisieren, um den Energieverbrauch dauerhaft zu senken. Solche Vorhaben werden über den KfW-Kredit 261 gefördert: zinsgünstige Darlehen mit Tilgungszuschüssen für Sanierungen zu definierten Effizienzhaus-Standards. Je besser der erreichte Standard, desto höher fällt die Förderung aus.

Besonders relevant 2026: Das Budget für das KfW-261-Programm wurde im Vergleich zum Vorjahr um 58 % auf 2,0 Milliarden Euro gekürzt. Eine Erschöpfung der Mittel im Jahresverlauf ist wahrscheinlich. Wer eine Komplettsanierung plant, sollte den Antrag so früh wie möglich stellen. Eine Planung inklusive Energieberater und Angebotseinholung dauert erfahrungsgemäß 2-4 Monate.

Zum Hintergrund: EE und NH in der Tabelle stehen für Erneuerbare-Energien-Klasse (mind. 65 % des Energiebedarfs aus erneuerbaren Energien) bzw. Nachhaltigkeits-Klasse (Erfüllung der Anforderungen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude).

"Effizienzhaus-Stufe"Max. Kreditbetrag je WETilgungszuschussMax. Tilgungszuschuss je WE
Effizienzhaus 85120.000 €5 %6.000 €
Effizienzhaus 85 EE oder NH150.000 €10 %15.000 €
Effizienzhaus 70120.000 €10 %12.000 €
Effizienzhaus 70 EE oder NH150.000 €15 %22.500 €
Effizienzhaus 55120.000 €15 %18.000 €
Effizienzhaus 55 EE oder NH150.000 €20 %30.000 €
Effizienzhaus 40120.000 €20 %24.000 €
Effizienzhaus 40 EE oder NH150.000 €25 %37.500 €
Effizienzhaus Denkmal120.000 €5 %6.000 €
Effizienzhaus Denkmal EE oder NH150.000 €10 %15.000 €

Zusätzlich zu den Basis-Tilgungszuschüssen gibt es zwei weitere Boni.

  • Gehört das Gebäude zu den energetisch 25 % schlechtesten Bestandsgebäuden, also einem sogenannten Worst Performing Building (WPB), erhöht sich der Tilgungszuschuss um weitere 10 Prozentpunkte.
  • Darüber hinaus winken zusätzliche 15 Prozentpunkte für Sanierungen im Rahmen der seriellen Sanierung, bei der vorgefertigte Fassaden- und Dachelemente eingesetzt werden.

In der Kombination aller Boni erreichen Eigentümer:innen Tilgungszuschüsse von bis zu 45 %, bei 150.000 € Kredit sind das 67.500 €, die nicht zurückgezahlt werden müssen.

🌱 Green-Fact: Die serielle Sanierung reduziert durch vorgefertigte Elemente nicht nur Bauzeit und Kosten, sondern senkt auch den CO₂-Ausstoß der Bauphase erheblich. Gleichzeitig erreichen seriell sanierte Gebäude häufig den Effizienzhaus-40-Standard, der die höchste Förderung nach sich zieht.

Energieberatung fördern lassen: Bis 50 % Zuschuss sichern

Bevor energetische Maßnahmen umgesetzt werden, lohnt sich die fachliche Beratung durch eine qualifizierte Energieberatung. Das Gute: Auch diese Beratung fördert das BAFA mit bis zu 50 % der Kosten, maximal 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern bzw. 850 € bei Wohngebäuden ab 3 Wohneinheiten. Wird der Bericht in einer Wohnungseigentümergemeinschaft vorgestellt, kommen einmalig bis zu 250 € extra hinzu.

Besonders sinnvoll ist die Beratung, wenn dabei ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt wird. Der iSFP ist später Voraussetzung für den 5 %-Bonus bei Einzelmaßnahmen und verdoppelt die förderfähige Kostenhöchstgrenze auf 60.000 € pro Wohneinheit.

Landesförderungen: Zusätzliche Zuschüsse in Ihrem Bundesland

Neben den Bundesprogrammen bieten viele Bundesländer eigene Förderprogramme an, die sich in den meisten Fällen mit der Bundesförderung kombinieren lassen. Voraussetzung: Die Gesamtförderung darf 100 % der förderfähigen Kosten nicht übersteigen. Ein Überblick der wichtigsten Programme 2026:

"Bundesland"ProgrammFörderhöheBesonderheit
BayernBayWEP (Bayer. Wohngebäude- und Energieprogramm)+5-10 % zusätzlich auf BAFA-MaßnahmenEnergieberatung wird zusätzlich zur EBW bezuschusst; Anträge über die LfA Förderbank Bayern
Bayern10.000-Häuser-ProgrammZuschüsse für PV-Anlage mit StromspeicherKombinierbar mit KfW 270; Antrag über LfA
NRWprogres.nrw+10-25 % zusätzlich auf Wärmepumpen, PV, Speicher und EnergieberatungStapelbar auf BAFA/KfW; Anträge über die NRW.BANK
Baden-WürttembergL-Bank Wohngebäude-KreditZinsgünstige Kredite für SanierungsmaßnahmenErgänzend zu KfW 261 einsetzbar
HessenHessisches WohnraumförderungsprogrammZuschüsse und zinsgünstige Darlehen für EnergieeffizienzKombinierbar mit Bundesprogrammen; über die WIBank

Darüber hinaus vergeben viele Städte und Kommunen eigene Fördermittel, etwa für Dachbegrünung, Fensteraustausch oder Photovoltaik. Es lohnt sich ausdrücklich, vor der Planung bei der zuständigen Gemeindeverwaltung oder Stadtwerken nachzufragen. Entscheidend ist: Landesförderungen immer vor Beginn der Maßnahme beantragen, denn auch hier gilt das Prinzip der Antragstellung vor Vorhabensbeginn. 

Fördermittel für erneuerbare Energien

Auch die eigene Energiegewinnung fördert der Staat, etwa über Kredite für Photovoltaikanlagen oder Speichertechnologien. Ziel ist es, die dezentrale Nutzung erneuerbarer Energien voranzutreiben und Haushalte unabhängiger von fossilen Quellen zu machen. Die Förderung erfolgt über das KfW-Programm Erneuerbare Energien Standard (Kredit 270).

"Geförderte Maßnahme"Beschreibung
PhotovoltaikanlagenZur Stromerzeugung auf Dächern oder Freiflächen; kombinierbar mit Batteriespeicher
WasserkraftanlagenKleinwasserkraftwerke zur regenerativen Stromgewinnung
WindkraftanlagenKleinanlagen zur Nutzung von Windenergie auf privaten oder gewerblichen Grundstücken
BiogasanlagenAnlagen zur Gewinnung von Energie aus organischen Reststoffen
SpeichertechnologienStromspeicher zur Erhöhung des Eigenverbrauchs bei PV-Anlagen

Das Wichtigste zur Förderung:

  • Förderform: zinsgünstiger Kredit über die KfW
  • Förderhöhe: bis zu 100 % der Investitionskosten
  • Antragstellung: über Ihre Hausbank vor Projektbeginn
  • Ideal kombinierbar mit weiteren Maßnahmen, z. B. energetischer Sanierung oder Heizungstausch

Rechenbeispiel: So viel Förderung erhalten Sie konkret

Abstrakte Prozentsätze helfen nur begrenzt. Die zwei nachfolgenden Beispielrechnungen zeigen, wie die Förderung in der Praxis aussehen kann.

Beispiel 1: Wärmepumpe für ein Einfamilienhaus

Ein Haushalt mit einem Jahreseinkommen von 55.000 € tauscht eine 22 Jahre alte Gasheizung gegen eine Erdwärme-Wärmepumpe aus. Gesamtkosten inklusive Einbau und Fachplanung: 25.000 €.

"Förderkomponente"SatzBetrag
Grundförderung KfW 45830 %7.500 €
Klimageschwindigkeitsbonus (Heizung > 20 Jahre alt)20 %5.000 €
Effizienzbonus (Erdwärme als Quelle)5 %1.250 €
**Gesamtförderung****55 %****13.750 €**
**Eigenanteil****11.250 €**

Beispiel 2: Dasselbe mit Einkommensbonus

Bei einem Haushaltseinkommen unter 40.000 € greifen alle vier Bonusstufen, der maximale Fördersatz von 70 % ist erreichbar.

"Förderkomponente"SatzBetrag
Grundförderung + alle Boni (inkl. Einkommensbonus 30 %)70 %17.500 €
**Eigenanteil****7.500 €**

Besonders relevant: Der Effizienzbonus und der Klimageschwindigkeitsbonus sind kombinierbar, der Gesamtfördersatz ist auf 70 % gedeckelt. Zusätzlich zur prozentualen Förderung lässt sich ein Ergänzungskredit bei der KfW über bis zu 120.000 € beantragen, um den Eigenanteil zu finanzieren. Eine individuelle Berechnung empfiehlt sich über unseren Haus-Sanierungs-Rechner.

Förderung beantragen: So gehen Sie vor (6 Schritte)

Um Fördermittel für die energetische Sanierung erfolgreich zu nutzen, kommt es auf eine durchdachte Planung und die Einhaltung zentraler Abläufe an. Wer den Prozess gut vorbereitet, sichert sich maximale Förderbeträge.

Energieberatung beauftragen

Beauftragen Sie schon vor der Umsetzung eine:n zertifizierte:n Energieberater:in. Nur so lassen sich technische Anforderungen korrekt erfassen und Fördermöglichkeiten vollständig ausschöpfen. Für BAFA-Maßnahmen erstellt der Experte eine Technische Projektbeschreibung (TPB), ohne die kein Antrag möglich ist.

Individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lassen

Der iSFP strukturiert Ihre Sanierung in sinnvolle Etappen, bringt 5 % Bonus auf BEG-Zuschüsse und verdoppelt die förderfähige Kostenhöchstgrenze. Den iSFP müssen Sie vor der Antragstellung vorliegen haben, um spätere Boni nutzen zu können.

Förderprogramme auswählen und kombinieren

Je nach Maßnahme kommen Zuschüsse von BAFA oder KfW, Kredite mit Tilgungszuschuss (KfW 261) oder die Steuerermäßigung nach § 35c EStG infrage. Kombinationen für verschiedene Maßnahmen am selben Gebäude sind möglich. Ausgeschlossen bleibt eine Doppelförderung derselben Maßnahme. Auch Landesförderungen lassen sich in den meisten Fällen ergänzend einsetzen.

Antrag rechtzeitig stellen

Beim BAFA stellen Sie den Förderantrag vor dem Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags. Beim KfW 458 darf ein Vertrag mit dem Fachunternehmen vorliegen, muss aber eine aufschiebende Bedingung für die Förderzusage enthalten. Beim KfW-261-Kredit beantragen Sie die Förderung über Ihre Hausbank.

Fachunternehmen beauftragen

Beauftragen Sie ausschließlich zertifizierte Fachunternehmen. Sichern Sie sich eine Fachunternehmererklärung bzw. eine Bestätigung nach Durchführung (BnD). Ohne diese Dokumente scheitert die Auszahlung.

Nachweise fristgerecht einreichen

Nach Abschluss der Maßnahme reichen Sie Verwendungsnachweise und Rechnungen vollständig und formgerecht ein. Die Frist liegt je nach Programm bei in der Regel 6 Monaten nach Umsetzung, ggf. mit Verlängerungsmöglichkeit.

Sanierung steuerlich absetzen: § 35c EStG einfach erklärt

Neben Zuschüssen und Krediten bieten energetische Sanierungen auch steuerliche Vorteile. Eigentümer:innen selbst genutzter Wohngebäude setzen energetische Maßnahmen gemäß § 35c EStG direkt von der Steuer ab. Über drei Jahre verteilt lassen sich bis zu 20 % der Kosten geltend machen, maximal 40.000 € pro Objekt. Mehr dazu erklärt unser [Ratgeber zur steuerlichen Absetzbarkeit].

Voraussetzung ist, dass die Sanierung fachgerecht durchgeführt und die technischen Anforderungen erfüllt werden. Zu beachten ist außerdem: Eine Kombination mit BAFA- oder KfW-Förderung für dieselbe Maßnahme schließt den steuerlichen Abzug aus. Der steuerliche Weg bietet sich daher insbesondere dann an, wenn keine direkte Förderung durch BAFA oder KfW beantragt wird. Vermieter:innen können energetische Maßnahmen hingegen als Werbungskosten oder erhöhte Abschreibung geltend machen, nicht jedoch über § 35c EStG.

Wie lange sind Fördermittel noch verfügbar?

Die laufenden Programme für energetische Sanierungen bleiben 2026 grundsätzlich bestehen. Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD aus dem Jahr 2025 haben sich die Regierungsparteien ausdrücklich zur Fortführung der Sanierungs- und Heizungsförderung bekannt. Gleichzeitig sind Änderungen in Sicht: Geplant ist eine Vereinfachung der KfW-Programmlandschaft, sodass künftig jeweils nur noch ein Programm für Sanierung und eines für Neubau bestehen soll. Wann genau umgesetzt wird, steht noch nicht fest.

Besonders beim KfW-261-Programm ist die Situation 2026 angespannt. Das Budget wurde gegenüber dem Vorjahr um 58 % reduziert. Wer eine Komplettsanierung plant, sollte den Antrag so früh wie möglich im Kalenderjahr stellen. Beim Klimageschwindigkeitsbonus im KfW-458-Programm gilt zusätzlich: Der Bonus von aktuell 20 % sinkt ab Ende 2028 planmäßig. Wer jetzt handelt, sichert sich die derzeit höchsten Fördersätze.

Darüber hinaus ist eine Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Gange. Die 65-%-Erneuerbare-Energien-Vorgabe für neu eingebaute Heizungen soll nach bisherigen Plänen geändert werden. Solange der Gesetzentwurf noch nicht verabschiedet ist, gelten die bestehenden Regelungen weiterhin.

Fazit

Eine energetische Sanierung lohnt sich nicht nur aus ökologischer Sicht, sondern wird durch attraktive Förderprogramme und steuerliche Vorteile gezielt unterstützt. Wer frühzeitig plant, sich beraten lässt und die Anträge rechtzeitig stellt, kann erhebliche Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite nutzen. Für den Heizungstausch ist die KfW zuständig (Programm 458), für Einzelmaßnahmen das BAFA und für Komplettsanierungen empfiehlt sich der KfW-261-Kredit.

Häufig gestellte Fragen

Wie viel Förderung bekomme ich für die energetische Sanierung?

Das hängt von der Maßnahme ab. Beim Heizungstausch über KfW 458 sind bis zu 70 % der förderfähigen Kosten möglich, maximal 21.000 € pro Wohneinheit. Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle über das BAFA beträgt der Zuschuss 15 % (mit iSFP 20 %) der förderfähigen Kosten. Wer mehrere Maßnahmen kombiniert, kann die Gesamtförderung erheblich steigern.

Wie oft kann ich Förderung für Sanierungsmaßnahmen beantragen?

Mehrfachförderung ist grundsätzlich möglich, allerdings nicht für dieselbe Maßnahme. Wer im Jahr 2024 die Fassade dämmt und 2026 die Heizung tauscht, kann für beide Vorhaben jeweils separat Förderung beantragen. Die Kostenhöchstgrenzen gelten pro Maßnahme und pro Wohneinheit.

Wann muss ich den Förderantrag stellen?

Der Antrag muss in jedem Fall vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Beim BAFA bedeutet das, vor Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags. Beim KfW 458 darf ein Vertrag mit dem Fachunternehmen bereits vorliegen, muss aber zwingend eine aufschiebende Bedingung für die Förderzusage enthalten. Wer bereits mit der Arbeit begonnen hat, verliert den Anspruch.

Wie hoch ist die Förderung für eine Wärmepumpe?

Über KfW 458 erhalten Eigentümer:innen mindestens 30 % Grundförderung. Hinzu kommen bis zu 20 % Klimageschwindigkeitsbonus, 5 % Effizienzbonus und 30 % Einkommensbonus. Der maximale Fördersatz liegt bei 70 % der förderfähigen Kosten, gedeckelt auf 30.000 € Basis. Das ergibt einen Höchstzuschuss von 21.000 €.

Kann ich BAFA-Förderung und Steuerabzug kombinieren?

Nein, nicht für dieselbe Maßnahme. Wer für die Fassadendämmung einen BAFA-Zuschuss erhalten hat, kann die Dämmung nicht zusätzlich nach § 35c EStG absetzen. Allerdings lassen sich verschiedene Maßnahmen unterschiedlichen Förderwegen zuordnen. So können Eigentümer:innen theoretisch die Heizung über KfW 458 fördern und die Fenster über den Steuerbonus geltend machen. Die Kombination sollte im Vorfeld mit einer Steuerberatung oder dem Energieberater abgestimmt werden.

Was macht das BAFA?

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verwaltet Zuschüsse im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM). Gefördert werden Maßnahmen wie Dämmung, Fensteraustausch, Heizungsoptimierung und Energieberatung. Der Heizungstausch selbst fällt seit 2024 nicht mehr in den Zuständigkeitsbereich des BAFA.

Was macht die KfW?

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergibt zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen für Komplettsanierungen zum Effizienzhaus-Standard (Programm 261). Darüber hinaus ist die KfW seit 2024 für den Heizungstausch-Zuschuss zuständig (Programm 458) sowie für Förderprogramme im Bereich erneuerbare Energien (Programm 270).

Wer darf die Bescheinigung über die energetischen Maßnahmen ausstellen?

Nur zertifizierte Energieeffizienz-Expert:innen, die in der offiziellen Liste der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt werden, dürfen die Bescheinigung ausstellen. Als Fachpersonen begleiten sie das Vorhaben, erstellen den Sanierungsfahrplan und bestätigen, dass die technischen Mindestanforderungen eingehalten wurden. Ohne ihre Technische Projektbeschreibung (TPB) ist in den meisten Förderprogrammen keine Antragstellung möglich.

Muss ich mein Haus energetisch sanieren?

Eine generelle Sanierungspflicht für alle Bestandsgebäude gibt es in Deutschland bislang nicht. Allerdings schreibt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bei bestimmten Anlässen Mindeststandards vor, etwa beim Eigentümerwechsel oder beim Einbau neuer Heizungsanlagen. Wer ein Gebäude der Energieeffizienzklasse F, G oder H erwirbt, sollte die Sanierungspflichten im Einzelfall prüfen, da das GEG aktuell reformiert wird.

Wer vergibt die Fördermittel für die energetische Sanierung?

Die Fördermittel stammen vom Bund und werden über zwei zentrale Institutionen vergeben: BAFA für Zuschüsse bei Einzelmaßnahmen und KfW für Kredite sowie seit 2024 auch für den Heizungstausch-Zuschuss. Steuerliche Förderungen nach § 35c EStG werden über das Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuererklärung gewährt. Zusätzlich vergeben die Bundesländer über eigene Förderbanken wie LfA (Bayern) oder NRW.BANK weitere Programme.

Richard Roth
Richard Roth vereint seine Leidenschaft als Autor mit einer tiefen Begeisterung für die Natur und der Verwendung erneuerbarer Energien. Engagiert in Projekten zur Förderung von Nachhaltigkeit im Alltag, fokussiert er sich besonders auf die Anwendung erneuerbarer Energien in privaten Haushalten. Dabei möchte er besondere Aufmerksamkeit im Bereich der nachhaltigen Investment-Möglichkeiten schaffen und mehr Menschen dazu motivieren Rentabilität mit einem umweltbewussten Lebensstil zu vereinen.

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