Inhalt des Artikels
- Schnell-Check: Welche Förderungen passt zu Ihrer Sanierung?
- 5 Fehler bei der Förderbeantragung und wie Sie diese vermeiden
- BEG-Einzelmaßnahmen: Was das BAFA fördert und wie viel
- Heizungstausch-Förderung 2026: Bis zu 70 % Zuschuss sichern
- Förderung für energetische Komplettsanierungen
- Energieberatung fördern lassen: Bis 50 % Zuschuss sichern
- Landesförderungen: Zusätzliche Zuschüsse in Ihrem Bundesland
- Fördermittel für erneuerbare Energien
- Rechenbeispiel: So viel Förderung erhalten Sie konkret
- Förderung beantragen: So gehen Sie vor (6 Schritte)
- Sanierung steuerlich absetzen: § 35c EStG einfach erklärt
- Wie lange sind Fördermittel noch verfügbar?
Schnell-Check: Welche Förderungen passt zu Ihrer Sanierung?
Staatliche Unterstützung für die energetische Sanierung gibt es in drei Formen:
- direkte Zuschüsse
- zinsgünstige Kredite
- steuerliche Vergünstigungen
Seit 2024 wurden die Programme grundlegend reformiert. Der Heizungstausch läuft seitdem nicht mehr über das BAFA, sondern über die KfW im Programm 458. Entscheidende Voraussetzung für die Förderfähigkeit bleibt die Kombination aus Energieberatung, Fachplanung und konkreten Maßnahmen. Daher empfehlen wir immer die Absprache mit einem Energieberater, um die Maßnahmen sinnvoll zu planen und Förderungen optimal zu kombinieren und vollumfänglich auszuschöpfen.
| "Förderprogramm" | Typ | Stelle | Förderhöhe | Geförderte Maßnahmen |
|---|---|---|---|---|
| BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) | Zuschuss | BAFA | 15 % Grundförderung + 5 % iSFP-Bonus, max. 30.000 € pro WE (mit iSFP: 60.000 €) | Dämmung, Fenster, Lüftung, Heizungsoptimierung |
| Heizungsförderung für Privatpersonen (KfW 458) | Zuschuss | KfW | Bis zu 70 % der Investitionskosten, max. 21.000 € pro WE (zzgl. bis zu 2.500 € Emissionsminderungszuschlag) | Kauf und Einbau neuer Heizsysteme (z. B. Wärmepumpe) |
| Wohngebäude-Kredit (KfW 261) | Kredit mit Tilgungszuschuss | KfW (über Hausbank) | Kredit bis zu 150.000 € je WE, Tilgungszuschuss bis zu 45 % | Sanierung zum Effizienzhaus-Standard |
| Steuerermäßigung nach § 35c EStG | Steuerermäßigung | Finanzamt | 20 % der Kosten, max. 40.000 € pro Objekt über 3 Jahre | Alle energetischen Maßnahmen gemäß § 35c EStG |
| iSFP-Bonus | Bonus-Zuschuss | BAFA | +5 % auf BEG-EM-Zuschuss bei Maßnahmen aus einem iSFP | Maßnahmen aus dem individuellen Sanierungsfahrplan |
| Energieberatung für Wohngebäude (EBW) | Zuschuss | BAFA | 50 % der Beratungskosten, max. 650 € (Ein-/Zweifamilienhaus) bzw. 850 € (ab 3 WE) | Vor-Ort-Energieberatung durch zertifizierte Fachpersonen |
📌 Good-To-Know: WE steht für Wohneinheit. Bei Mehrfamilienhäusern werden die förderfähigen Höchstgrenzen je Wohneinheit separat berechnet, was die Gesamtförderung erheblich steigert. Ein Mehrfamilienhaus mit 5 Wohneinheiten kann beim KfW-261-Kredit bis zu 750.000 € Kreditvolumen erreichen.
→ Sanierungskosten berechnen: Nutzen Sie unseren Haus-Sanierungskosten-Rechner, um Ihre individuelle Förderquote vorab einzuschätzen.
5 Fehler bei der Förderbeantragung und wie Sie diese vermeiden
Viele Eigentümer:innen verschenken einen Teil der möglichen Förderungen oder riskieren rechtliche Probleme, weil sie typische Fehler machen. Das kann nicht nur zu teuren Nacharbeiten führen, sondern im schlimmsten Fall auch die eingeplanten Förderungen verhindern.
#1 Förderung zu spät beantragt
Der wohl häufigste Fehler: Die Sanierung startet, doch erst danach wird der Förderantrag gestellt. Der Antrag muss unbedingt vor dem ersten Auftrag oder Baubeginn eingereicht und bestätigt sein. Selbst vorbereitende Arbeiten wie das Entfernen alter Heizkörper können zum Förderausschluss führen.
Beim Heizungstausch über KfW 458 gilt seit September 2024 zusätzlich: Ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit dem Fachunternehmen darf vorliegen, muss aber zwingend eine aufschiebende oder auflösende Bedingung für den Fall der Förderzusage enthalten.
#2 Keine Energieberater:in beauftragt
Ohne qualifizierte Energieberatung verlieren viele Maßnahmen die Förderfähigkeit. Für Maßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik im Rahmen der BEG EM ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE) seit 2024 Pflicht. Wer auf diese Begleitung verzichtet, läuft Gefahr, technische Anforderungen nicht einzuhalten und damit auch Fördermittel zu verlieren. Zertifizierte Energieberater:innen finden Sie hier.
#3 Ohne individuellen Sanierungsfahrplan gestartet
Wer ohne Plan saniert, verschenkt nicht nur Geld, sondern riskiert ineffiziente Lösungen. Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) strukturiert die Maßnahmen sinnvoll, bringt 5 % Bonus auf alle BEG-EM-Zuschüsse und verdoppelt die förderfähige Kostenhöchstgrenze von 30.000 € auf 60.000 € pro Wohneinheit.
#4 Kosten nicht ordentlich geplant
Sanierungskosten können schnell ausufern, vor allem wenn versteckte Aufwände wie statische Prüfungen, Gerüste oder Anschlussarbeiten nicht einkalkuliert wurden. Wer die Kosten sauber durchkalkuliert und mit Puffer plant, vermeidet teure Überraschungen. Beim KfW-261-Programm kommt 2026 ein weiterer Faktor hinzu: Das verfügbare Jahresbudget wurde stark reduziert. Wer zu spät plant, riskiert, keinen Kredit mehr zu erhalten.
#5 Ungeeignete Fachunternehmen beauftragt
Nur Maßnahmen, die von zertifizierten Fachunternehmen ausgeführt werden, gelten als förderfähig. Wer auf nicht qualifizierte Betriebe zurückgreift oder keine ordnungsgemäßen Nachweise einreicht, riskiert die komplette Ablehnung der Förderung. Achten Sie daher auf Zulassungen, Nachweise und Erfahrung im Bereich energetischer Sanierung.
BEG-Einzelmaßnahmen: Was das BAFA fördert und wie viel
Einzelmaßnahmen sind oft der erste Schritt, wenn Sie Ihr Gebäude energetisch sanieren möchten. Gezielt lassen sich dabei Schwachstellen wie eine schlecht gedämmte Fassade oder eine veraltete Heizungssteuerung beheben. Gefördert werden Maßnahmen über das Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)„, das beim BAFA beantragt wird.
| "Maßnahme" | Bestandteile |
|---|---|
| Gebäudehülle | Dämmung von Außenwänden, Dachflächen, obersten Geschossdecken, Kellerdecken; Austausch von Fenstern und Außentüren |
| Anlagentechnik (außer Heizung) | Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, Steuerungs- und Regelungstechnik, Mess- und Verbrauchsanzeigen |
| Heizungsoptimierung | Hydraulischer Abgleich, Austausch ineffizienter Heizungspumpen, Einbau digitaler Heizungssteuerung |
Das Wichtigste zur Förderung:
- Der Grundfördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Kosten für Gebäudehülle und Anlagentechnik, die Kostenhöchstgrenze liegt bei 30.000 € pro Wohneinheit.
- Wer die Maßnahme im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) umsetzt, erhält zusätzlich einen Bonus von 5 %. Das ergibt einen Gesamtzuschuss von bis zu 20 %, und die förderfähige Kostenhöchstgrenze steigt auf 60.000 € pro Wohneinheit.
- Für Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten gibt es zusätzlich 50 % Zuschuss auf die anfallenden Kosten.
- Die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ist für alle BEG-EM-Maßnahmen außer der Heizungsoptimierung verpflichtend.
✓ Dran gedacht? Der Heizungstausch selbst, also der Einbau einer neuen Heizungsanlage, läuft seit 2024 ausschließlich über die KfW im Programm 458. Beim BAFA bleibt lediglich die Optimierung bestehender Heizsysteme förderfähig, etwa hydraulischer Abgleich oder Pumpentausch.
Heizungstausch-Förderung 2026: Bis zu 70 % Zuschuss sichern
Der Austausch alter Heizsysteme ist eine der wirkungsvollsten Maßnahmen, um Energiekosten zu senken und CO₂-Emissionen deutlich zu reduzieren. Seit der Reform 2024 läuft die Heizungsförderung ausschließlich über die KfW im Programm 458. Gefördert werden Heizsysteme, die mindestens 65 % der Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugen. Gas-, Öl- und Kohleheizungen sind von der Förderung ausgeschlossen.
| "Maßnahme" | Bestandteile bzw. Technologien |
|---|---|
| Wärmepumpe | Luft-, Erd- oder Wasser-Wärmepumpe, ggf. mit Effizienzbonus |
| Biomasseheizung | Pellet- oder Hackschnitzelheizung, ggf. mit Emissionsminderungszuschlag |
| Solarthermie | Solarkollektoranlagen zur Heizungsunterstützung oder Warmwasserbereitung |
| Hybridheizung | Kombination z. B. aus Wärmepumpe und Gasbrennwert (nur bei EE-Anteil ≥ 65 %) |
| Anschluss an Wärmenetz | Gebäude wird an ein Nah- oder Fernwärmenetz mit erneuerbarer Energie angeschlossen |
Das Wichtigste zur Förderung:
- Grundförderung: 30 % der förderfähigen Kosten (für alle förderfähigen Heizsysteme)
- Klimageschwindigkeitsbonus: +20 %, wenn eine funktionstüchtige fossile Heizung oder eine mind. 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung im selbstgenutzten Gebäude ersetzt wird
- Einkommensbonus: +30 % bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen unter 40.000 € jährlich (nur für Selbstnutzer:innen)
- Effizienzbonus: +5 % für Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln oder bei Nutzung von Erd-, Wasser- oder Abwasser als Wärmequelle
- Emissionsminderungszuschlag: pauschal 2.500 € für besonders emissionsarme Biomasseheizungen (zusätzlich zu den prozentualen Boni)
- Maximale Gesamtförderung: 70 % der förderfähigen Kosten, Kostenhöchstgrenze 30.000 € pro Wohneinheit = max. 21.000 € Zuschuss (zzgl. ggf. 2.500 € Emissionsminderungszuschlag)
- Antragstellung: online im Kundenportal „Meine KfW“, zwingend vor Maßnahmenbeginn; ein Liefer-/Leistungsvertrag mit aufschiebender Förderklausel muss vorliegen
📌 Good-To-Know: Der Klimageschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 % ist zeitlich befristet. Ab Ende 2028 sinkt er alle zwei Jahre um 3 Prozentpunkte – auf 17 % ab 2029 und auf 14 % ab 2031. Wer jetzt handelt, sichert sich die aktuell höchstmögliche Förderung.
→ Mehr zur Wärmepumpe: Wärmepumpen-Vergleich 2026 und welche Förderungen für Wärmepumpen es gibt
Förderung für energetische Komplettsanierungen
Eine energetische Komplettsanierung zielt darauf ab, ein bestehendes Wohngebäude umfassend zu modernisieren, um den Energieverbrauch dauerhaft zu senken. Solche Vorhaben werden über den KfW-Kredit 261 gefördert: zinsgünstige Darlehen mit Tilgungszuschüssen für Sanierungen zu definierten Effizienzhaus-Standards. Je besser der erreichte Standard, desto höher fällt die Förderung aus.
Besonders relevant 2026: Das Budget für das KfW-261-Programm wurde im Vergleich zum Vorjahr um 58 % auf 2,0 Milliarden Euro gekürzt. Eine Erschöpfung der Mittel im Jahresverlauf ist wahrscheinlich. Wer eine Komplettsanierung plant, sollte den Antrag so früh wie möglich stellen. Eine Planung inklusive Energieberater und Angebotseinholung dauert erfahrungsgemäß 2-4 Monate.
Zum Hintergrund: EE und NH in der Tabelle stehen für Erneuerbare-Energien-Klasse (mind. 65 % des Energiebedarfs aus erneuerbaren Energien) bzw. Nachhaltigkeits-Klasse (Erfüllung der Anforderungen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude).
| "Effizienzhaus-Stufe" | Max. Kreditbetrag je WE | Tilgungszuschuss | Max. Tilgungszuschuss je WE |
|---|---|---|---|
| Effizienzhaus 85 | 120.000 € | 5 % | 6.000 € |
| Effizienzhaus 85 EE oder NH | 150.000 € | 10 % | 15.000 € |
| Effizienzhaus 70 | 120.000 € | 10 % | 12.000 € |
| Effizienzhaus 70 EE oder NH | 150.000 € | 15 % | 22.500 € |
| Effizienzhaus 55 | 120.000 € | 15 % | 18.000 € |
| Effizienzhaus 55 EE oder NH | 150.000 € | 20 % | 30.000 € |
| Effizienzhaus 40 | 120.000 € | 20 % | 24.000 € |
| Effizienzhaus 40 EE oder NH | 150.000 € | 25 % | 37.500 € |
| Effizienzhaus Denkmal | 120.000 € | 5 % | 6.000 € |
| Effizienzhaus Denkmal EE oder NH | 150.000 € | 10 % | 15.000 € |
Zusätzlich zu den Basis-Tilgungszuschüssen gibt es zwei weitere Boni.
- Gehört das Gebäude zu den energetisch 25 % schlechtesten Bestandsgebäuden, also einem sogenannten Worst Performing Building (WPB), erhöht sich der Tilgungszuschuss um weitere 10 Prozentpunkte.
- Darüber hinaus winken zusätzliche 15 Prozentpunkte für Sanierungen im Rahmen der seriellen Sanierung, bei der vorgefertigte Fassaden- und Dachelemente eingesetzt werden.
In der Kombination aller Boni erreichen Eigentümer:innen Tilgungszuschüsse von bis zu 45 %, bei 150.000 € Kredit sind das 67.500 €, die nicht zurückgezahlt werden müssen.
🌱 Green-Fact: Die serielle Sanierung reduziert durch vorgefertigte Elemente nicht nur Bauzeit und Kosten, sondern senkt auch den CO₂-Ausstoß der Bauphase erheblich. Gleichzeitig erreichen seriell sanierte Gebäude häufig den Effizienzhaus-40-Standard, der die höchste Förderung nach sich zieht.
Energieberatung fördern lassen: Bis 50 % Zuschuss sichern
Bevor energetische Maßnahmen umgesetzt werden, lohnt sich die fachliche Beratung durch eine qualifizierte Energieberatung. Das Gute: Auch diese Beratung fördert das BAFA mit bis zu 50 % der Kosten, maximal 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern bzw. 850 € bei Wohngebäuden ab 3 Wohneinheiten. Wird der Bericht in einer Wohnungseigentümergemeinschaft vorgestellt, kommen einmalig bis zu 250 € extra hinzu.
Besonders sinnvoll ist die Beratung, wenn dabei ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt wird. Der iSFP ist später Voraussetzung für den 5 %-Bonus bei Einzelmaßnahmen und verdoppelt die förderfähige Kostenhöchstgrenze auf 60.000 € pro Wohneinheit.
Landesförderungen: Zusätzliche Zuschüsse in Ihrem Bundesland
Neben den Bundesprogrammen bieten viele Bundesländer eigene Förderprogramme an, die sich in den meisten Fällen mit der Bundesförderung kombinieren lassen. Voraussetzung: Die Gesamtförderung darf 100 % der förderfähigen Kosten nicht übersteigen. Ein Überblick der wichtigsten Programme 2026:
| "Bundesland" | Programm | Förderhöhe | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| Bayern | BayWEP (Bayer. Wohngebäude- und Energieprogramm) | +5-10 % zusätzlich auf BAFA-Maßnahmen | Energieberatung wird zusätzlich zur EBW bezuschusst; Anträge über die LfA Förderbank Bayern |
| Bayern | 10.000-Häuser-Programm | Zuschüsse für PV-Anlage mit Stromspeicher | Kombinierbar mit KfW 270; Antrag über LfA |
| NRW | progres.nrw | +10-25 % zusätzlich auf Wärmepumpen, PV, Speicher und Energieberatung | Stapelbar auf BAFA/KfW; Anträge über die NRW.BANK |
| Baden-Württemberg | L-Bank Wohngebäude-Kredit | Zinsgünstige Kredite für Sanierungsmaßnahmen | Ergänzend zu KfW 261 einsetzbar |
| Hessen | Hessisches Wohnraumförderungsprogramm | Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen für Energieeffizienz | Kombinierbar mit Bundesprogrammen; über die WIBank |
Darüber hinaus vergeben viele Städte und Kommunen eigene Fördermittel, etwa für Dachbegrünung, Fensteraustausch oder Photovoltaik. Es lohnt sich ausdrücklich, vor der Planung bei der zuständigen Gemeindeverwaltung oder Stadtwerken nachzufragen. Entscheidend ist: Landesförderungen immer vor Beginn der Maßnahme beantragen, denn auch hier gilt das Prinzip der Antragstellung vor Vorhabensbeginn.
Fördermittel für erneuerbare Energien
Auch die eigene Energiegewinnung fördert der Staat, etwa über Kredite für Photovoltaikanlagen oder Speichertechnologien. Ziel ist es, die dezentrale Nutzung erneuerbarer Energien voranzutreiben und Haushalte unabhängiger von fossilen Quellen zu machen. Die Förderung erfolgt über das KfW-Programm Erneuerbare Energien Standard (Kredit 270).
| "Geförderte Maßnahme" | Beschreibung |
|---|---|
| Photovoltaikanlagen | Zur Stromerzeugung auf Dächern oder Freiflächen; kombinierbar mit Batteriespeicher |
| Wasserkraftanlagen | Kleinwasserkraftwerke zur regenerativen Stromgewinnung |
| Windkraftanlagen | Kleinanlagen zur Nutzung von Windenergie auf privaten oder gewerblichen Grundstücken |
| Biogasanlagen | Anlagen zur Gewinnung von Energie aus organischen Reststoffen |
| Speichertechnologien | Stromspeicher zur Erhöhung des Eigenverbrauchs bei PV-Anlagen |
Das Wichtigste zur Förderung:
- Förderform: zinsgünstiger Kredit über die KfW
- Förderhöhe: bis zu 100 % der Investitionskosten
- Antragstellung: über Ihre Hausbank vor Projektbeginn
- Ideal kombinierbar mit weiteren Maßnahmen, z. B. energetischer Sanierung oder Heizungstausch
Rechenbeispiel: So viel Förderung erhalten Sie konkret
Abstrakte Prozentsätze helfen nur begrenzt. Die zwei nachfolgenden Beispielrechnungen zeigen, wie die Förderung in der Praxis aussehen kann.
Beispiel 1: Wärmepumpe für ein Einfamilienhaus
Ein Haushalt mit einem Jahreseinkommen von 55.000 € tauscht eine 22 Jahre alte Gasheizung gegen eine Erdwärme-Wärmepumpe aus. Gesamtkosten inklusive Einbau und Fachplanung: 25.000 €.
| "Förderkomponente" | Satz | Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderung KfW 458 | 30 % | 7.500 € |
| Klimageschwindigkeitsbonus (Heizung > 20 Jahre alt) | 20 % | 5.000 € |
| Effizienzbonus (Erdwärme als Quelle) | 5 % | 1.250 € |
| **Gesamtförderung** | **55 %** | **13.750 €** |
| **Eigenanteil** | **11.250 €** |
Beispiel 2: Dasselbe mit Einkommensbonus
Bei einem Haushaltseinkommen unter 40.000 € greifen alle vier Bonusstufen, der maximale Fördersatz von 70 % ist erreichbar.
| "Förderkomponente" | Satz | Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderung + alle Boni (inkl. Einkommensbonus 30 %) | 70 % | 17.500 € |
| **Eigenanteil** | **7.500 €** |
Besonders relevant: Der Effizienzbonus und der Klimageschwindigkeitsbonus sind kombinierbar, der Gesamtfördersatz ist auf 70 % gedeckelt. Zusätzlich zur prozentualen Förderung lässt sich ein Ergänzungskredit bei der KfW über bis zu 120.000 € beantragen, um den Eigenanteil zu finanzieren. Eine individuelle Berechnung empfiehlt sich über unseren Haus-Sanierungs-Rechner.
Förderung beantragen: So gehen Sie vor (6 Schritte)
Um Fördermittel für die energetische Sanierung erfolgreich zu nutzen, kommt es auf eine durchdachte Planung und die Einhaltung zentraler Abläufe an. Wer den Prozess gut vorbereitet, sichert sich maximale Förderbeträge.
Energieberatung beauftragen
Beauftragen Sie schon vor der Umsetzung eine:n zertifizierte:n Energieberater:in. Nur so lassen sich technische Anforderungen korrekt erfassen und Fördermöglichkeiten vollständig ausschöpfen. Für BAFA-Maßnahmen erstellt der Experte eine Technische Projektbeschreibung (TPB), ohne die kein Antrag möglich ist.
Individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lassen
Der iSFP strukturiert Ihre Sanierung in sinnvolle Etappen, bringt 5 % Bonus auf BEG-Zuschüsse und verdoppelt die förderfähige Kostenhöchstgrenze. Den iSFP müssen Sie vor der Antragstellung vorliegen haben, um spätere Boni nutzen zu können.
Förderprogramme auswählen und kombinieren
Je nach Maßnahme kommen Zuschüsse von BAFA oder KfW, Kredite mit Tilgungszuschuss (KfW 261) oder die Steuerermäßigung nach § 35c EStG infrage. Kombinationen für verschiedene Maßnahmen am selben Gebäude sind möglich. Ausgeschlossen bleibt eine Doppelförderung derselben Maßnahme. Auch Landesförderungen lassen sich in den meisten Fällen ergänzend einsetzen.
Antrag rechtzeitig stellen
Beim BAFA stellen Sie den Förderantrag vor dem Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags. Beim KfW 458 darf ein Vertrag mit dem Fachunternehmen vorliegen, muss aber eine aufschiebende Bedingung für die Förderzusage enthalten. Beim KfW-261-Kredit beantragen Sie die Förderung über Ihre Hausbank.
Fachunternehmen beauftragen
Beauftragen Sie ausschließlich zertifizierte Fachunternehmen. Sichern Sie sich eine Fachunternehmererklärung bzw. eine Bestätigung nach Durchführung (BnD). Ohne diese Dokumente scheitert die Auszahlung.
Nachweise fristgerecht einreichen
Nach Abschluss der Maßnahme reichen Sie Verwendungsnachweise und Rechnungen vollständig und formgerecht ein. Die Frist liegt je nach Programm bei in der Regel 6 Monaten nach Umsetzung, ggf. mit Verlängerungsmöglichkeit.
Sanierung steuerlich absetzen: § 35c EStG einfach erklärt
Neben Zuschüssen und Krediten bieten energetische Sanierungen auch steuerliche Vorteile. Eigentümer:innen selbst genutzter Wohngebäude setzen energetische Maßnahmen gemäß § 35c EStG direkt von der Steuer ab. Über drei Jahre verteilt lassen sich bis zu 20 % der Kosten geltend machen, maximal 40.000 € pro Objekt. Mehr dazu erklärt unser [Ratgeber zur steuerlichen Absetzbarkeit].
Voraussetzung ist, dass die Sanierung fachgerecht durchgeführt und die technischen Anforderungen erfüllt werden. Zu beachten ist außerdem: Eine Kombination mit BAFA- oder KfW-Förderung für dieselbe Maßnahme schließt den steuerlichen Abzug aus. Der steuerliche Weg bietet sich daher insbesondere dann an, wenn keine direkte Förderung durch BAFA oder KfW beantragt wird. Vermieter:innen können energetische Maßnahmen hingegen als Werbungskosten oder erhöhte Abschreibung geltend machen, nicht jedoch über § 35c EStG.
Wie lange sind Fördermittel noch verfügbar?
Die laufenden Programme für energetische Sanierungen bleiben 2026 grundsätzlich bestehen. Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD aus dem Jahr 2025 haben sich die Regierungsparteien ausdrücklich zur Fortführung der Sanierungs- und Heizungsförderung bekannt. Gleichzeitig sind Änderungen in Sicht: Geplant ist eine Vereinfachung der KfW-Programmlandschaft, sodass künftig jeweils nur noch ein Programm für Sanierung und eines für Neubau bestehen soll. Wann genau umgesetzt wird, steht noch nicht fest.
Besonders beim KfW-261-Programm ist die Situation 2026 angespannt. Das Budget wurde gegenüber dem Vorjahr um 58 % reduziert. Wer eine Komplettsanierung plant, sollte den Antrag so früh wie möglich im Kalenderjahr stellen. Beim Klimageschwindigkeitsbonus im KfW-458-Programm gilt zusätzlich: Der Bonus von aktuell 20 % sinkt ab Ende 2028 planmäßig. Wer jetzt handelt, sichert sich die derzeit höchsten Fördersätze.
Darüber hinaus ist eine Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Gange. Die 65-%-Erneuerbare-Energien-Vorgabe für neu eingebaute Heizungen soll nach bisherigen Plänen geändert werden. Solange der Gesetzentwurf noch nicht verabschiedet ist, gelten die bestehenden Regelungen weiterhin.