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Gibt es 2026 eine Photovoltaik-Förderung in Nordrhein-Westfalen?
Wer 2026 in Nordrhein-Westfalen in eine Photovoltaikanlage investieren möchte, trifft eine kluge Entscheidung – ökologisch wie wirtschaftlich. Doch bevor die erste Kilowattstunde Solarstrom erzeugt wird, stellt sich vielen die Frage: Gibt es eigentlich eine Förderung, die das Vorhaben finanziell unterstützt?
Tatsächlich existiert auf Landesebene aktuell keine zentrale Photovoltaik-Förderung, die flächendeckend für alle Privathaushalte in NRW gilt. Stattdessen setzt das Bundesland auf ein kommunales Fördermodell: Zahlreiche Städte und Gemeinden bieten eigene Programme an, die Zuschüsse für die Installation von PV-Anlagen, Batteriespeichern oder Maßnahmen zum Eigenverbrauch vorsehen. Unter anderen sind folgende Städte stark vertreten:
Zusätzlich zu den kommunalen Programmen können Privatpersonen in NRW auch bundesweite Förderungen in Anspruch nehmen, wie z.B. zinsgünstige Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für die Installation von PV-Anlagen und Batteriespeichern.
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Wichtig für 2026 in NRW: Unabhängig von Förderungen gilt ein weiterer rechtlicher Rahmen. In Nordrhein-Westfalen greift die Solarpflicht inzwischen nicht nur bei bestimmten Neubauten, sondern ab 2026 auch bei bestimmten Dachsanierungen im Bestand. Wer eine Sanierung plant, sollte diese Vorgaben frühzeitig prüfen, da sie Einfluss auf Planung, Kosten und Förderstrategie haben können.
Kommunale Förderungen für Photovoltaik im Überblick
In Nordrhein-Westfalen (NRW) existiert im Jahr 2026 keine landesweit einheitliche Förderung für Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen). Stattdessen bieten zahlreiche Städte und Gemeinden individuelle Förderprogramme an, die sich in Höhe, Voraussetzungen und maximaler Förderung unterscheiden. Hier unsere Übersicht, weiter unten finden Sie weiterführende Informationen der einzelnen Gemeinden.
| Stadt | Förderhöhe PV-Anlage | Batteriespeicher-Förderung | Maximale Förderung | Voraussetzungen |
|---|---|---|---|---|
| Düsseldorf | 1.000 € Grundförderung + 200€/kWp | 250 €/kWh (max. 10.000€) | 10.000 € | Anlage zwischen 1-45 kWp; Speicherpass erforderlich |
| Bonn | 100 €/kWp bei vollständiger Dachbelegung | 250 €/kWh | 25.000 € | Vollständige Dachbelegung; spezielle Boni für bestimmte Gebäudetypen |
| Essen | 500 € pauschal plus 100 € je angefangener kWp | 100 €/kWp für Gründach-PV | 4.000 € | Staffelung nach Anlagengröße; Bonus für Gründach-Photovoltaik |
| Köln | 300 €/kWp (bis 10 kWp), 250€/kWp (bis 50 kWp) | 250 €/kWh | 10.000 € | Förderung für Anlagen bis 50 kWp; zusätzliche Boni für Gründach-PV |
Hinweis: Die genannten Förderbeträge und Voraussetzungen können sich ändern. Es wird empfohlen, sich vor Antragstellung bei der jeweiligen Kommune über die aktuellen Bedingungen zu informieren. Optional können Sie mit unserem Photovoltaik-Rechner Direkt-Angebote von regionalen Anbietern erhalten.
Wichtig! Die Förderanträge sind immer vor Beginn jeglicher Maßnahmen zu stellen. Die gesamte Umsetzung sollte mit einem oder einer Energieberater:in durchgeführt werden, da dies häufig Voraussetzung für den Erhalt einer Förderung ist. Zertifizierte Berater:innen finden Sie in unserem Tool – Regional und von der offiziellen Energie-Experten-Liste.

Düsseldorf
Die Landeshauptstadt Düsseldorf bietet eines der umfassendsten Förderprogramme für Photovoltaik in NRW. Die Stadt setzt gezielt auf einen Mix aus pauschaler Grundförderung und leistungsabhängigem Zuschuss. Besonders attraktiv ist die zusätzliche Unterstützung bei der Anschaffung eines Batteriespeichers. Damit reagiert Düsseldorf auf die steigende Nachfrage nach Eigenverbrauchslösungen, die die Energieversorgung unabhängiger und effizienter machen.
| Förderbestandteil | Details |
|---|---|
| Grundförderung | 1.000 € einmalig |
| Zusätzliche Förderung pro kWp | 200 €/kWp |
| Batteriespeicher | 250 €/kWh |
| Maximale Förderung | 10.000 € |
| Voraussetzungen | Anlagengröße 1-45 kWp, Speicherpass erforderlich |
Bonn
In Bonn liegt der Fokus auf der vollständigen Nutzung der verfügbaren Dachfläche. Nur wer diese Voraussetzung erfüllt, kann die volle Förderhöhe beantragen. Das macht das Programm besonders geeignet für Neubauten oder Sanierungen, bei denen die PV-Planung von Anfang an berücksichtigt wird.
Neben dem Zuschuss für die PV-Anlage gibt es auch eine Förderung für Batteriespeicher. Die Stadt gewährt darüber hinaus zusätzliche Boni – etwa für besondere Gebäudetypen wie denkmalgeschützte Objekte oder für Maßnahmen zur Gebäudesanierung. Eine vorherige Beratung durch die Stadtverwaltung kann helfen, das individuelle Förderpotenzial optimal auszuschöpfen.
| Förderbestandteil | Details |
|---|---|
| PV-Förderung | 100 bis 300 €/kWp |
| Batteriespeicher | 250 €/kWh |
| Maximale Förderung | 25.000 € |
| Voraussetzungen | Vollständige Dachbelegung, mögliche Bonusregelungen |
| Hinweis | Empfohlene vorherige Beratung durch Stadt |
Essen
Die Stadt Essen setzt bei der Förderung von Photovoltaik auf ein vergleichsweise einfaches und gut nachvollziehbares Modell. Statt mehrerer starrer Förderstufen gibt es für Dachanlagen eine pauschale Grundförderung, die durch einen zusätzlichen Zuschuss pro angefangener Kilowatt-Peak ergänzt wird. Dadurch profitieren sowohl kleinere als auch größere Anlagen, ohne dass sich der Förderrahmen an festen Größenklassen orientiert.
Zusätzlich unterstützt Essen Photovoltaik auf Gründächern mit einem weiteren Bonus. Damit fördert die Stadt nicht nur die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, sondern auch Maßnahmen zur Klimaanpassung im urbanen Raum. Das Programm richtet sich an selbstgenutzte Gebäude und kann vor allem für Eigentümer:innen interessant sein, die ihre Dachfläche wirtschaftlich nutzen und gleichzeitig von kommunalen Zuschüssen profitieren möchten.
| Förderbestandteil | Details |
|---|---|
| PV-Förderung | 500 € pauschal, plus 100 € je angefangener kWp |
| Gründach-Bonus | 100 €/kWp für PV auf Gründächern |
| Maximale Förderung | 4.000 € |
| Voraussetzungen | Nur für selbstgenutzte Gebäude |
| Hinweis | Vor Antragstellung aktuelle Richtlinien prüfen |
Köln
Die Stadt Köln bietet ein breites Förderprogramm, das sich sowohl an kleinere als auch größere PV-Anlagen richtet. Förderfähig sind Anlagen bis 50 kWp. Das ist im kommunalen Vergleich relativ großzügig. Auch Batteriespeicher sind förderfähig, ebenso wie PV-Anlagen auf begrünten Dächern.
Zusätzlich attraktiv: Die Stadt kombiniert ihre Förderung mit weiteren Umweltboni und unterstützt auch gemeinschaftliche Projekte in Mehrfamilienhäusern. Damit zählt Köln zu den Städten, die nicht nur den Klimaschutz fördern, sondern auch gezielt die Beteiligung der Bürger:innen stärken wollen.
| Förderbestandteil | Details |
|---|---|
| PV-Förderung pauschal | 1.500 bis 2.500 € |
| Batteriespeicher | 500 bis 1.300 € |
| Voraussetzungen | Kombinationsbonus für Gründach möglich |
| Hinweis | Antrag vor Maßnahmenbeginn einreichen |

KFW-Förderung für Solaranlagen im Land NRW
Neben den kommunalen Programmen können Privatpersonen in Nordrhein-Westfalen auch überregionale Fördermittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Anspruch nehmen. Diese gelten bundesweit – unabhängig von Stadt oder Gemeinde – und sind besonders dann interessant, wenn auf kommunaler Ebene keine oder nur begrenzte Zuschüsse verfügbar sind.
Die KfW bietet verschiedene Programme zur Förderung von Photovoltaik, Batteriespeichern und ergänzenden Maßnahmen zur Eigenverbrauchsoptimierung. Die bekanntesten sind aktuell:
| Programm | Zielgruppe | Fördergegenstand | Art der Förderung | Voraussetzungen |
|---|---|---|---|---|
| KfW 270 – Erneuerbare Energien Standard | Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen | Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher, Eigenverbrauchslösungen | Zinsgünstiger Kredit, bis zu 100 % der Investitionskosten | Antrag vor Vorhabensbeginn, technische Mindestanforderungen, aktuelle Konditionen bei KfW prüfen |
| KfW 261 – Wohngebäude – Kredit | Bauherr:innen | Gebäude mit hohem Effizienzstandard, häufig in Kombination mit PV-Anlage | Zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschuss | Neubau muss Anforderungen an klimafreundliche Gebäude (z. B. Effizienzhaus 40) erfüllen, aktuelle Programmbedingungen prüfen |
| KfW 124 – Wohneigentumsprogramm | Privatpersonen | Bau/Erwerb von Immobilien, PV-Anlage teilweise mitfinanzierbar | Zinsgünstiger Kredit | Nutzung als selbstgenutztes Wohneigentum, Konditionen laufend aktualisiert |
Tipp: Wer eine KfW-Förderung beantragen möchte, sollte frühzeitig mit der Hausbank sprechen und alle technischen Komponenten genau dokumentieren. Kombinationen mit kommunalen Förderprogrammen sind grundsätzlich möglich, aber abhängig von den lokalen Förderrichtlinien.
Förderung beantragen: So klappt’s
Die Beantragung einer Förderung für eine Photovoltaikanlage erfordert eine durchdachte Planung, sei es kommunal oder überregional (KfW). Viele Förderprogramme verlangen, dass der Antrag vor dem Beginn der Maßnahmen gestellt wird. Damit Sie nicht an formalen Hürden scheitern, hilft ein klarer Ablauf.
Unsere Empfehlung: Energieberatung in Anspruch nehmen
Bevor Sie sich für eine PV-Anlage entscheiden, ist eine unabhängige Energieberatung sinnvoll. Idealerweise geschieht dies durch eine:n zertifizierte:n Energieberater:in oder einen erfahrenen Solarteur. Diese prüfen die Voraussetzungen, optimale Größe der Anlage und auch Fördermöglichkeiten und wie sie kombiniert werden können.
Viele Kommunen fördern auch die Energieberatung selbst oder bieten kostenlose Erstgespräche an.
Falls Sie die ersten Schritte ohne Energieberatung durchführen möchten, fahren Sie mit den folgenden Schritten fort. Aber Achtung: Vor der Umsetzung erster Maßnahmen ist eine Energieberatung sowieso nötig, denn ohne diese erhalten Sie die meisten Förderungen nicht.
Fördermöglichkeiten recherchieren
Ermitteln Sie, welche Förderprogramme Sie kombinieren können:
- Gibt es in Ihrer Stadt eine kommunale Förderung?
- Kommt zusätzlich ein KfW-Kredit oder Zuschuss infrage?
- Können Sie Bonusprogramme (z.B. für Speicher oder Gründach) nutzen?
Dokumentieren Sie die Bedingungen und Fristen, z.B. Maximalförderhöhe, technische Vorgaben, Nachweise.
Tipp: Mit unserem PV-Rechner erhalten Sie schnell und kostenlos eine erste Übersicht zu Kosten, Förderung und Amortisation Ihrer neuen Anlage.
Angebote von Fachbetrieben einholen
Holen Sie mindestens zwei bis drei Angebote für die PV-Anlage ein – inkl. Batteriespeicher, Wallbox (falls relevant) und Installation. Achten Sie auf:Seriöse Anbieter mit Referenzen, detaillierte technische Angaben (Leistung, Speichergröße, Ertragsschätzung) und die Kostenaufstellung getrennt nach Gewerken.
Förderantrag stellen
Ganz wichtig: Beantragen Sie die Förderung vor der Beauftragung des Fachbetriebs. Sonst verfällt Ihr Anspruch!
Je nach Förderart:
- Kommunal: Antrag direkt bei Ihrer Stadt oder über ein Online-Portal
- KfW: Antragstellung erfolgt über Ihre Hausbank oder Finanzierungspartner (nicht direkt bei der KfW!)
Genehmigung abwarten & Auftrag vergeben
Warten Sie die schriftliche Förderzusage ab, bevor Sie mit dem Projekt beginnen. Danach können Sie den Auftrag offiziell vergeben. Bei KfW-Krediten erhalten Sie eine Zusage von der Bank. Diese enthält auch die Förderkonditionen (z.B. Zinssatz).
Installation und Inbetriebnahme
Lassen Sie die Anlage fachgerecht installieren. Wichtige Punkte:
- Zählerwechsel ggf. mit Netzbetreiber abstimmen
- Speicher & Wallbox korrekt integrieren
Fachgerechte Dokumentation aller Schritte
Nach der Inbetriebnahme muss die Anlage im Marktstammdatenregister eingetragen werden (gesetzliche Pflicht). In Zusammenarbeit mit Energieberater:innen oder einem Fachbetrieb wird dies häufig für Sie übernommen.
Nachweise einreichen & Förderung erhalten
Nach Fertigstellung reichen Sie die nötigen Unterlagen ein. Dazu gehören:
- Rechnung(en) und Zahlungsnachweise
- Inbetriebnahmeprotokoll
- ggf. Fotos oder Herstellerbescheinigungen
- Eintrag im Marktstammdatenregister
Erst dann erfolgt die Auszahlung der Förderung bzw. die Aktivierung des Kredits.
Langfristige Dokumentation & Wartung
Behalten Sie Ertragsdaten und Wartungsintervalle im Blick. Viele Fördergeber verlangen, dass die Anlage über einen Zeitraum von z.B. 10 oder 20 Jahren bestimmungsgemäß genutzt wird. Regelmäßige Wartung hilft, die Effizienz zu sichern und Ansprüche zu erhalten.
Einspeisevergütung wird weniger attraktiv
Während die Einspeisevergütung für Solarstrom früher ein zentraler wirtschaftlicher Anreiz war, hat sich ihre Attraktivität in den letzten Jahren deutlich verringert. Die Vergütungssätze für Anlagen bis 10 kWp sind kontinuierlich gesunken, teils unter das Niveau der eigenen Stromkosten. Für viele Betreiber:innen von Photovoltaikanlagen bedeutet das: Strom selbst zu verbrauchen, lohnt sich mittlerweile mehr, als ihn ins Netz einzuspeisen.
Der Eigenverbrauch reduziert direkt die Stromrechnung und ist in Zeiten steigender Energiepreise ein klarer Vorteil. Wer zusätzlich einen Batteriespeicher nutzt, kann die Eigennutzung auf über 60 % steigern.
Die Entwicklung zeigt sich auch in Förderungen. Diese setzen verstärkt auf Speicherlösungen und Eigenverbrauchsmodelle, um sich dem Marktverhalten anzupassen und Sie als Verbraucher:in dabei zu unterstützen.
| Jahr | Einspeiseverguetung_Cent_pro_kWh | Strompreis_Cent_pro_kWh | Eigenverbrauchskosten_Cent_pro_kWh |
|---|---|---|---|
| 2018 | 12.2 | 29.4 | 13.0 |
| 2019 | 11.5 | 30.5 | 12.5 |
| 2020 | 10.8 | 31.8 | 12.0 |
| 2021 | 10.1 | 32.6 | 11.5 |
| 2022 | 9.5 | 37.1 | 11.5 |
| 2023 | 8.6 | 42.2 | 11.0 |
| 2024 | 8.3 | 41.5 | 11.0 |
| 2025 | 8.2 | 42.8 | 11.0 |
| 2026 | 8.1 | 42.0 | 11.0 |
| 2027 | 7.9 | 44.0 | 11.0 |
| 2028 | 7.7 | 46.0 | 11.0 |
Bitte beachten Sie, dass die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen in Deutschland halbjährlich angepasst wird und die genannten Werte Durchschnittswerte für das jeweilige Jahr darstellen. Die tatsächliche Vergütung kann je nach Inbetriebnahmedatum und spezifischen Bedingungen variieren.