Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen: Diese Richtlinien gibt es

Eine Person, die einen Stift in der Hand hält, analysiert einen gedruckten Bericht mit Grafiken und Diagrammen, während auf einem Schreibtisch im Hintergrund ein Laptop mit ähnlichen Balken- und Kreisdiagrammen steht.

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird für immer mehr Unternehmen zur Pflicht und verändert die Geschäftswelt grundlegend. Neue EU-Richtlinien schaffen einheitliche Standards und erweitern den Kreis berichtspflichtiger Betriebe von bisher 500 auf über 15.000 Unternehmen in Deutschland. Für nachhaltig orientierte Anleger:innen eröffnen diese Entwicklungen völlig neue Möglichkeiten zur Bewertung von Investitionschancen.

Inhalt

Das Wichtigste in Kürze

  • Nachhaltigkeitsbericht: Zahlreiche neue Richtlinien für große, wie kleine Unternehmen
  • Transparenz: Erstmals erhalten Interessierte Einblicke in echte Nachhaltigkeit im Unternehmen, statt nur Marketing-Versprechen
  • Steigende Akzeptanz: Die schrittweise Einführung ermöglicht Unternehmen sich langsam an die neuen Regeln anzupassen
  • Bessere Investmententscheidungen: Besonders private Anleger:innen profitieren von der höheren Transparenz, was zu besseren Entscheidungen für nachhaltige Investments führt

Alle Richtlinien im Überblick

Kürzel / NameKategoriePflicht / FreiwilligAnwendungsbereichKurzbeschreibung
CSRDReportingVerpflichtend (EU)Große + börsennotierte UnternehmenEinheitliche Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS
CSDDDSorgfaltspflichtenVerpflichtend (EU)Große UnternehmenSorgfaltspflichten zu Menschenrechten, Umwelt, Klima in der Lieferkette
NFRDReportingVerpflichtend (EU)Große kapitalmarktorientierte UnternehmenVorgänger der CSRD
EU TaxonomieKlassifikationVerpflichtend (EU)Finanzmarktteilnehmer, große UnternehmenDefinition „ökologisch nachhaltig“ für Wirtschaftstätigkeiten
SFDRTransparenz/ReportingVerpflichtend (EU)FinanzmarktteilnehmerOffenlegung nachhaltigkeitsbezogener Informationen zu Finanzprodukten
GRIReporting-StandardFreiwillig / MarktstandardAlle OrganisationenGlobal anerkannter Rahmen für Nachhaltigkeitsberichte
TCFDKlima-ReportingFreiwillig (teils verpflichtend)Finanz- und NichtfinanzunternehmenBerichterstattung klimabezogener Risiken und Chancen
Sustainable Development Goals (SDGs)RahmenwerkFreiwilligAlle Organisationen17 globale Entwicklungs- und Nachhaltigkeitsziele
PRIInvestment-PrinzipienFreiwilligInvestorenPrinzipien für verantwortungsvolles Investieren
UN Global CompactPrinzipien / RahmenwerkFreiwilligAlle Organisationen10 Prinzipien zu Menschenrechten, Umwelt, Arbeitsnormen
Green Claims DirectiveVerbraucherinformationGeplant (EU)Unternehmen mit UmweltwerbungRegeln gegen Greenwashing bei Umweltaussagen
ISO 26000LeitfadenFreiwilligAlle OrganisationenInternationale Leitlinie zu gesellschaftlicher Verantwortung
SASB StandardsReporting-StandardFreiwilligAlle OrganisationenBranchenspezifische Nachhaltigkeitskennzahlen für Investoren
ISSB Standards (IFRS S1 & S2)Reporting-StandardTeils verpflichtend (global im Aufbau)Alle OrganisationenGlobale Standards für Nachhaltigkeits- und Klimaberichterstattung
Biodiversity Strategy / EU Green DealRahmenwerkPolitisch verbindlich (strategisch)Alle Sektoren (indirekt)EU-Strategien für Klimaneutralität, Biodiversität und Kreislaufwirtschaft

Was ist die Nachhaltigkeitsberichterstattung?

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung umfasst die systematische Offenlegung von Informationen über die ökologischen, sozialen und governance-bezogenen Auswirkungen eines Unternehmens. Sie macht transparent, wie Betriebe mit Nachhaltigkeitsrisiken umgehen und welche Strategien sie für eine verantwortungsvolle Geschäftstätigkeit verfolgen.

Anders als frühere freiwillige Ansätze folgen die neuen Regelungen verbindlichen Standards und werden extern geprüft. Ziel ist es, Nachhaltigkeitsinformationen den gleichen Stellenwert wie Finanzinformationen zu geben und eine bessere Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen zu ermöglichen.

Warum die Nachhaltigkeitsberichterstattung so wichtig ist

Die Bedeutung einheitlicher Nachhaltigkeitsberichterstattung geht weit über reine Compliance hinaus. Sie schafft Transparenz in einer Zeit, in der gesellschaftliche und ökologische Herausforderungen wie der Klimawandel die Geschäftsmodelle von Unternehmen fundamental beeinflussen. Investoren, Kunden und andere Stakeholder benötigen verlässliche Informationen, um die langfristige Zukunftsfähigkeit von Unternehmen bewerten zu können.

Gleichzeitig trägt standardisierte Berichterstattung dazu bei, Kapitalströme in nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten zu lenken und den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft zu beschleunigen. Für Unternehmen selbst wird die strukturierte Auseinandersetzung mit Nachhaltigkeitsthemen zu einem wichtigen Instrument des Risikomanagements und der strategischen Planung.

Ein offener Bericht mit dem Titel Nachhaltigkeitsberichterstattung zeigt grüne Torten-, Balken- und Liniendiagramme. Der Bericht liegt auf einem Holztisch, umgeben von grünen Topfpflanzen.
Sustainability Reportings für mehr Transparenz

Die Richtlinien für Nachhaltigkeitsberichterstattung im Detail

Nachfolgend finden Sie weitere Informationen für die verschiedenen Richtlinien für Nachhaltigkeitsberichterstattung und geltende Vorgaben für Unternehmen. Beachten Sie, dass einige der beschriebenen Regelungen aufeinander aufbauen. 

Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Die CSRD ist die neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, die 2023 in Kraft getreten ist und die bisherige NFRD ablöst. Sie erweitert die Berichtspflicht von etwa 11.600 auf rund 50.000 Unternehmen EU-weit und macht Nachhaltigkeitsinformationen zum verpflichtenden Teil des Lageberichts.

Die Richtlinie führt das Konzept der „doppelten Wesentlichkeit“ ein und verlangt eine externe Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte. Ziel ist es, Nachhaltigkeits- und Finanzberichterstattung auf die gleiche Stufe zu stellen und eine bessere Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen zu schaffen.

Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)

Die CSDDD, auch EU-Lieferkettengesetz genannt, verpflichtet große Unternehmen zur Einhaltung von Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten. Sie müssen Menschenrechts- und Umweltrisiken in der gesamten Wertschöpfungskette identifizieren, bewerten und minimieren.

Die Richtlinie gilt ab 2027 zunächst für Unternehmen mit über 5.000 Mitarbeitern und einem Umsatz von mehr als 1,5 Milliarden Euro. Verstöße können zu Bußgeldern von bis zu 5% des weltweiten Jahresumsatzes führen.

Non-Financial Reporting Directive (NFRD)

Die NFRD war die Vorgängerrichtlinie der CSRD und verpflichtete seit 2017 große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern zur „nichtfinanziellen Berichterstattung“. 

Sie umfasste grundlegende Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen, war aber weniger detailliert als die heutige CSRD. Die Berichterstattung erfolgte nach verschiedenen Standards und ohne einheitliche Prüfungsanforderungen. Die NFRD wird schrittweise durch die CSRD ersetzt und läuft bis 2028 vollständig aus.

EU-Taxonomie-Verordnung

Die EU-Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem, das definiert, welche Wirtschaftsaktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten. Sie legt sechs Umweltziele fest, darunter Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel und Schutz der Biodiversität.

Unternehmen müssen offenlegen, welcher Anteil ihrer Umsätze, Investitionen und Betriebsausgaben taxonomiekonform ist. Ziel ist es, Kapitalströme in nachhaltige Aktivitäten zu lenken und Greenwashing zu verhindern.

Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR)

Die SFDR regelt die Offenlegungspflichten von Finanzmarktteilnehmern bezüglich Nachhaltigkeitsrisiken und -auswirkungen ihrer Anlageprodukte. Sie unterscheidet zwischen Artikel 6 (Standard), Artikel 8 (ESG-bewerbende) und Artikel 9 (nachhaltige) Finanzprodukten.

Vermögensverwalter müssen seit 2022 über negative Nachhaltigkeitsauswirkungen berichten und ESG-Merkmale ihrer Produkte transparent darstellen. Die Verordnung schafft mehr Klarheit für Anleger:innen und reduziert Greenwashing im Finanzsektor.

Global Reporting Initiative (GRI)

Die GRI ist eine internationale Organisation, die weltweit anerkannte Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung entwickelt. Die GRI-Standards bieten einen modularen Ansatz mit allgemeinen und themenspezifischen Offenlegungen zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen.

Sie folgen dem Prinzip der Wesentlichkeit und ermöglichen es Unternehmen, über ihre bedeutsamsten Nachhaltigkeitsauswirkungen zu berichten. Die GRI-Standards werden von tausenden Unternehmen weltweit genutzt und dienen als Grundlage für viele nationale Berichtsrahmen.

Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD)

Die TCFD wurde 2015 vom Financial Stability Board gegründet und entwickelte Empfehlungen für klimabezogene Finanzoffenlegungen. Der Rahmen gliedert sich in vier Bereiche: Governance, Strategie, Risikomanagement sowie Kennzahlen und Ziele.

Unternehmen sollen über physische und transitorische Klimarisiken sowie Chancen aus dem Klimawandel berichten. Die TCFD-Empfehlungen fließen in viele nationale und internationale Berichtsstandards ein, einschließlich der ESRS.

Sustainable Development Goals (SDGs)

Die SDGs sind 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung, die 2015 von den Vereinten Nationen verabschiedet wurden und bis 2030 erreicht werden sollen. Sie umfassen Bereiche wie Armutsbekämpfung, Bildung, Gesundheit, Klimaschutz und nachhaltige Wirtschaft.

Unternehmen nutzen die SDGs zunehmend als Rahmen für ihre Nachhaltigkeitsstrategie und -berichterstattung. Die Ziele bieten eine gemeinsame Sprache für die Kommunikation von Nachhaltigkeitszielen und ermöglichen die Messung des gesellschaftlichen Beitrags von Unternehmen.

Principles for Responsible Investment (PRI)

Die PRI sind sechs Prinzipien für verantwortliches Investieren, die 2006 mit Unterstützung der UN entwickelt wurden. Sie verpflichten Unterzeichner dazu, ESG-Faktoren in Investmentanalysen und -entscheidungen zu integrieren, aktive Eigentümerschaft auszuüben und über ESG-Aktivitäten zu berichten.

Über 5.000 Investoren mit mehr als 120 Billionen US-Dollar verwaltetem Vermögen haben die PRI unterzeichnet. Die Initiative treibt die Integration von Nachhaltigkeit in Investmentprozessen voran und fördert den Dialog zwischen Investoren und Unternehmen zu ESG-Themen.

UN Global Compact

Der UN Global Compact ist die größte Nachhaltigkeitsinitiative der Welt mit über 15.000 teilnehmenden Unternehmen aus 160 Ländern. Teilnehmer verpflichten sich zur Einhaltung von zehn Prinzipien in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung.

Sie müssen jährlich über ihre Fortschritte berichten und konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der Prinzipien dokumentieren. Der Global Compact fungiert als Lernplattform und fördert Partnerschaften zwischen Unternehmen, Zivilgesellschaft und öffentlichem Sektor.

Green Claims Directive

Die Green Claims Directive ist eine geplante EU-Richtlinie zur Regulierung von Umweltaussagen in der Unternehmenswerbung. Sie soll Verbraucher:innen vor irreführenden Nachhaltigkeitsbehauptungen schützen und klare Kriterien für die Substantiierung von Green Claims festlegen.

Unternehmen müssen künftig wissenschaftliche Belege für ihre Umweltaussagen vorlegen und diese von unabhängigen Stellen verifizieren lassen. Die Richtlinie ergänzt andere EU-Regelungen im Kampf gegen Greenwashing und soll das Vertrauen in nachhaltige Produkte und Dienstleistungen stärken.

ISO 26000

ISO 26000 ist ein internationaler Leitfaden für gesellschaftliche Verantwortung von Organisationen, der 2010 veröffentlicht wurde. Anders als andere ISO-Standards ist er nicht zertifizierbar, sondern bietet Orientierung für die Umsetzung von Corporate Social Responsibility.

Der Standard deckt sieben Kernthemen ab: Organisationsführung, Menschenrechte, Arbeitspraktiken, Umwelt, faire Betriebs- und Geschäftspraktiken, Konsumentenbelange und Einbindung der Gemeinschaft. Er hilft Organisationen dabei, ihre gesellschaftlichen Auswirkungen zu verstehen und verantwortungsvoller zu handeln.

SASB Standards

Die Standards des Sustainability Accounting Standards Board (SASB) fokussieren auf branchenspezifische Nachhaltigkeitsthemen, die für die finanzielle Performance von Unternehmen wesentlich sind. Sie decken 77 Branchen ab und definieren für jede spezifische ESG-Kennzahlen und Offenlegungsthemen.

SASB-Standards sind investor-orientiert und konzentrieren sich auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die sich auf Unternehmenswert und Investitionsrisiken auswirken können. Sie ergänzen die GRI-Standards durch ihren Fokus auf finanzielle Wesentlichkeit und werden zunehmend von Unternehmen und Investoren genutzt.

ISSB Standards (IFRS S1 & S2)

Das International Sustainability Standards Board (ISSB) entwickelt globale Standards für nachhaltigkeitsbezogene Finanzberichterstattung. IFRS S1 legt allgemeine Anforderungen für die Offenlegung nachhaltigkeitsbezogener Finanzinformationen fest, während IFRS S2 spezifisch klimabezogene Offenlegungen regelt.

Die Standards basieren auf dem TCFD-Rahmen und zielen auf Investoren als primäre Nutzer ab. Sie sollen eine globale Baseline für Nachhaltigkeitsberichterstattung schaffen und mit regionalen Standards wie den ESRS interoperabel sein.

Biodiversity Strategy / EU Green Deal

Die EU-Biodiversitätsstrategie 2030 ist Teil des European Green Deal und zielt darauf ab, die Biodiversität in Europa zu schützen und wiederherzustellen. Sie setzt verbindliche Ziele für Schutzgebiete, Renaturierung und nachhaltige Landnutzung.

Der EU Green Deal ist die übergeordnete Wachstumsstrategie, die Europa bis 2050 klimaneutral machen soll. Er umfasst Maßnahmen in allen Wirtschaftssektoren und verknüpft Klimaschutz mit wirtschaftlicher Modernisierung. Beide Initiativen beeinflussen Unternehmensstrategien und schaffen neue Berichtsanforderungen für biodiversitäts- und klimabezogene Risiken.

Ein Mann im Anzug sitzt an einem Schreibtisch und schaut auf einen Laptop, auf dem unter der Überschrift Impact Investing Diagramme und Grafiken zu sehen sind. Auf dem Tisch neben ihm liegen Papiere mit Diagrammen und Texten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Bessere Investmententscheidungen für Investor:innen möglich

Gängige Herausforderungen

Die Umsetzung der neuen Berichtspflichten stellt Unternehmen vor erhebliche praktische Herausforderungen. Die Beschaffung und Standardisierung umfangreicher Daten erweist sich als besonders komplex, da viele Informationen erstmals systematisch erfasst werden müssen. Hohe Ressourcenbedarfe entstehen durch die Notwendigkeit, neue Prozesse zu etablieren und Mitarbeiter:innen zu schulen.

Die Integration der Nachhaltigkeitsberichterstattung in bestehende Geschäftsabläufe erfordert oft organisatorische Umstellungen und die Anschaffung spezieller Software-Lösungen. Gleichzeitig müssen Unternehmen sicherstellen, dass ihre Berichte den komplexen regulatorischen Anforderungen entsprechen und vor der externen Prüfung bestehen können. Besonders für mittelständische Betriebe ohne bisherige Erfahrung in der Nachhaltigkeitsberichterstattung bedeutet dies eine steile Lernkurve.

📌 Dran gedacht? Das Omnibus-Paket der EU-Kommission von Februar 2025 sieht Vereinfachungen vor: Die Berichtspflicht für Unternehmen der „zweiten Welle“ (große Unternehmen ohne Kapitalmarktorientierung) soll um zwei Jahre auf 2027 verschoben werden. Zudem plant die Kommission, nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern zur Berichterstattung zu verpflichten.

Warum die Nachhaltigkeitsberichterstattung auch im nachhaltigen Investieren greift

Die neuen Berichtsstandards revolutionieren die Informationsgrundlage für nachhaltiges Investieren. Erstmals erhalten Anleger:innen und Vermögensverwalter:innen Zugang zu standardisierten, vergleichbaren und extern geprüften ESG-Daten von tausenden europäischen Unternehmen.

Diese Transparenz ermöglicht es, Investitionsrisiken besser zu bewerten und Chancen in nachhaltigen Geschäftsmodellen zu identifizieren. Gleichzeitig steigt der Druck auf Unternehmen, ihre Nachhaltigkeitsperformance zu verbessern, da schlechte ESG-Ratings direkten Einfluss auf die Kapitalkosten haben können.

Für Asset Manager wird die Berichterstattung zu einem wichtigen Werkzeug, um ihre eigenen SFDR-Verpflichtungen zu erfüllen und glaubwürdige nachhaltige Anlageprodukte anzubieten. Die erhöhte Datenverfügbarkeit fördert auch die Entwicklung neuer ESG-Indizes und nachhaltiger Finanzprodukte, wodurch sich das Spektrum der Investmentmöglichkeiten für bewusste Anleger:innen erheblich erweitert.

🌱 Green-Fact: Studien zeigen, dass Unternehmen mit besserer ESG-Performance oft stabilere Aktienkurse und geringere Finanzierungskosten aufweisen. Die neue Transparenz durch CSRD könnte diesen Effekt verstärken und nachhaltige Investments noch attraktiver machen.

Ihr Wegweiser für verantwortliches Investieren 

Unser Leitfaden für nachhaltiges Investieren zeigt Ihnen, worauf es bei der Auswahl von nachhaltigen Fonds, Anlagestrategien und Anbietern wirklich ankommt. Verständlich erklärt. Praxisnah. Ideal für alle, die ihr Kapital bewusst einsetzen möchten.

Fazit

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung entwickelt sich von einer freiwilligen Kür zur verbindlichen Pflicht und wird zum entscheidenden Faktor für die Bewertung von Unternehmen. Die neuen EU-Standards schaffen erstmals eine verlässliche Datengrundlage für nachhaltige Investmentsentscheidungen und treiben die Transformation der Wirtschaft hin zu mehr Nachhaltigkeit voran. Für Anleger:innen eröffnen sich dadurch völlig neue Möglichkeiten, ihre Investments gezielt an ESG-Kriterien auszurichten und gleichzeitig von der wachsenden Bedeutung nachhaltiger Geschäftsmodelle zu profitieren.

Häufig gestellte Fragen​

Bei Verstößen gegen die CSRD-Berichtspflichten drohen Bußgelder und andere Sanktionen, die von den EU-Mitgliedstaaten festgelegt werden. In Deutschland können Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen bis zu mehreren hunderttausend Euro geahndet werden. Zusätzlich können Wirtschaftsprüfer die Bestätigung der Berichte verweigern, was zu rechtlichen und reputativen Schäden führen kann.

Zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind zunächst große börsennotierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern, ab 2026 alle großen Unternehmen (über 250 Mitarbeiter, 50 Mio. Euro Umsatz oder 25 Mio. Euro Bilanzsumme). Kapitalmarktorientierte KMU folgen ab 2027, können aber eine Opt-out-Regelung bis 2028 nutzen. Auch Drittstaatenunternehmen mit über 150 Mio. Euro EU-Umsatz und EU-Präsenz sind ab 2029 betroffen.

Ja, die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) definieren detaillierte und verbindliche Berichtsanforderungen für alle CSRD-pflichtigen Unternehmen. Diese umfassen zwölf Standards zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen mit spezifischen Kennzahlen und Offenlegungspflichten. Die Berichte müssen extern geprüft werden und sind verpflichtender Bestandteil des Lageberichts.

Ja, ab 2029 müssen Drittstaatenunternehmen mit einem EU-Umsatz von über 150 Millionen Euro und einer EU-Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung ebenfalls nach ESRS berichten. Dies betrifft auch viele US-amerikanische und asiatische Konzerne mit europäischen Aktivitäten.

KI wird zunehmend wichtig für die Datenerfassung, -analyse und -aufbereitung in der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Viele Unternehmen setzen bereits KI-Tools ein, um große Datenmengen zu verarbeiten und Berichte zu erstellen. Gleichzeitig entwickeln sich KI-basierte ESG-Rating-Systeme, die Investoren bei der Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken unterstützen.

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