Inhalt des Artikels
- Braucht man einen Blitzschutz für die PV-Anlage?
- Welche Risiken bestehen, wenn der Blitzschutz nicht installiert wird?
- Fakten rund um Blitzschläge bei PV-Anlagen
- Rechtliche Vorgaben für den Blitzschutz bei PV-Anlagen
- Unterschied zwischen äußerem Blitzschutz und innerem Überspannungsschutz
- Was kostet ein Blitzschutz?
- Lohnt sich eine Blitzschutzversicherung für die Solaranlage?
Braucht man einen Blitzschutz für die PV-Anlage?
Für private Wohngebäude besteht in Deutschland keine gesetzliche Pflicht zur Installation eines Blitzschutzsystems für PV-Anlagen. Anders verhält es sich bei gewerblichen Bauten oder Gebäuden mit erhöhtem Risikopotenzial.
Die Normen DIN EN 62305 und VDE 0185 schreiben eine verpflichtende Vorrichtung für Wohngebäude nicht explizit vor. Aus wirtschaftlicher Sicht ist ein Schutz dennoch sinnvoll, da bereits ein einziger Blitzschlag Schäden im fünfstelligen Bereich verursachen kann und das selbst, wenn der Blitz nicht direkt in die Anlage einschlägt.
📌 Good-To-Know: Wer ein Gebäude mit bestehendem Blitzschutzsystem mit einer PV-Anlage nachrüstet, muss die Solaranlage zwingend in das vorhandene System integrieren. Andernfalls kann die Wirksamkeit des gesamten Blitzschutzes beeinträchtigt werden.
Welche Risiken bestehen, wenn der Blitzschutz nicht installiert wird?
Wer keinen Blitzschutz für die Solaranlage vorrichtet, muss im schlimmsten Fall mit der Zerstörung der Anlage rechnen. Je nach Auslegung kann das schnell bis in die fünfstelligen Bereiche gehen. Ein Blitzschutz hingegen ist meist mit weniger als 3.000 € installiert und sichert das Gebäude und die Anlage ab.
- Direkter Blitzeinschlag: Ein direkter Einschlag in die Anlage führt in der Regel zur vollständigen Zerstörung der betroffenen Module, des Wechselrichters und unter Umständen der gesamten Hausinstallation. Neben der Anlage sind also auch angebundene Geräte wie der Solarspeicher oder Wechselrichter in Gefahr.
- Überspannung durch Induktion: Selbst wenn ein Blitz nur in der Nähe des Gebäudes einschlägt, erzeugen die magnetischen Felder des Blitzstroms Spannungsspitzen im DC- und AC-Leitungsnetz. Wechselrichter und Leistungselektronik sind besonders anfällig für solche Überspannungen und können beschädigt werden.
- Brandgefahr: Überspannungen können Lichtbögen in der DC-Verkabelung auslösen. Da DC-Leitungen unter Spannung stehen, solange die Module belichtet sind, besteht eine erhöhte Brandgefahr. Hier ist besondere Vorsicht geboten, da durch einen Brand nicht nur die Technik, sondern das gesamte Gebäude zerstört werden kann.
- Versicherungsrisiko: Viele Gebäudeversicherungen schließen Blitzschäden ohne Nachweis eines ausreichenden Blitzschutzes aus oder kürzen die Entschädigung. Prüfen Sie daher bitte unbedingt die Richtlinien in Ihren Versicherungen.
✓ Dran gedacht? Prüfen Sie vor dem Abschluss einer Photovoltaik-Versicherung, ob Blitzschäden und Überspannungsschäden explizit im Vertrag abgedeckt sind. Manche Policen decken nur den direkten Blitzeinschlag ab, nicht aber Folgeschäden durch Induktion.
Fakten rund um Blitzschläge bei PV-Anlagen
Wie wahrscheinlich ist ein Blitzeinschlag?
In Deutschland schlagen im Durchschnitt rund 2-4 Blitze pro Quadratkilometer und Jahr ein. Für ein Einfamilienhaus mit einer Dachfläche von 100-150 Quadratmetern ist ein direkter Treffer statistisch gesehen sehr selten. Das Risiko indirekter Schäden durch Induktion liegt jedoch deutlich höher und wird von vielen Hausbesitzer:innen unterschätzt.
Zieht eine PV-Anlage Blitze an?
Photovoltaikanlagen ziehen Blitze nicht aktiv an. Blitzeinschläge orientieren sich an der Höhe und der elektrischen Leitfähigkeit von Objekten. Allerdings sind Module auf dem Dach freigelegt und damit potenziell stärker exponiert als tiefer liegende Gebäudebereiche.
Können nur direkte Einschläge der Anlage schaden?
Nein. Schlägt ein Blitz in 50-100 Metern Entfernung ein, entstehen durch das elektromagnetische Feld des Blitzstroms Induktionsspannungen in den Leitungen der PV-Anlage. Solche Überspannungen erreichen Werte von mehreren tausend Volt und können Wechselrichter sowie Leistungselektronik dauerhaft schädigen.
Rechtliche Vorgaben für den Blitzschutz bei PV-Anlagen
Auch wenn der Blitzschutz nicht direkt verpflichtend ist, so ist es jedoch der Überspannungsschutz von PV-Anlagen. Dieser ist seit 2018 Pflicht, laut den Normen DIN VDE 0100-443 und DIN VDE 0100-534.
Der Überspannungsschutz sollte bei jeder neu geplanten oder auch erweiterten Anlage mit integriert werden. In der Regel übernimmt das der Installateur und richtet den Schutz fachgerecht für Sie ein.
📌 Wichtig: Wenn Sie eine Anlage vor 2018 installiert haben, sollten Sie auf Überspannungsschutz prüfen lassen. Auch wer die Anlage erweitert oder selber zusammenstellt, ist zur Integration des Schutzes verpflichtet.
Welche Normen gibt es für den Blitzschutz einer PV-Anlage?
Folgende Normen sind im Bereich des Blitzschutzes für PV-Anlagen relevant.
| Norm | Wirkungsbereich | Bedeutung für PV-Besitzer:innen |
|---|---|---|
| DIN VDE 0100-443 (2016/2018) | Schutz bei Überspannungen durch atmosphärische Ereignisse (Blitze) | In welchen Fällen Überspannungsschutz eingebaut werden muss |
| DIN VDE 0100-534 (2016/2018) | Auswahl und Installation von Überspannungsschutzgeräten (SPD) | Welche Gerätetypen wo installiert werden müssen |
| DIN VDE 0100-712 (2016) | Handhabung von elektrischen Anlagen in Photovoltaik-Systemen | Konkrete Anforderungen an den Überspannungsschutz auf DC- und AC-Seite von PV-Anlagen |
| DIN EN IEC 62305-2 (2026) | Blitzschutzrisikoanalyse | Ob ein äußeres Blitzschutzsystem (Blitzableiter) erforderlich ist |
Unterschied zwischen äußerem Blitzschutz und innerem Überspannungsschutz
Der gesamte Blitzschutz für PV-Anlagen wird auf die beiden Bereiche des äußeren Blitzschutz (Blitzableiter) und den inneren Blitzschutz (Überspannungsschutz) getrennt.
Äußerer Blitzschutz
Der äußere Blitzschutz hat die Aufgabe, einen direkten Blitzeinschlag gefahrlos in die Erde abzuleiten. Die Ableitungen führen den Blitzstrom vom Dach in die Erdungsanlage. Ein ausreichender Trennungsabstand zwischen Blitzschutzanlage und PV-Verkabelung ist dabei entscheidend, da andernfalls Blitzteilströme auf die Anlage überspringen können. Berechnungsgrundlage ist die DIN EN 62305. Kann der erforderliche Trennungsabstand nicht eingehalten werden, muss ein Potentialausgleich hergestellt werden.
Innerer Blitzschutz und Überspannungsschutz
Der innere Blitzschutz schützt die Elektronik vor Überspannungen, die durch Induktion oder über das Stromnetz eindringen. Surge Protective Devices (SPDs) werden auf der DC-Seite zwischen Modulen und Wechselrichter sowie auf der AC-Seite zwischen Wechselrichter und Hausinstallation eingebaut.
Die Norm VDE-AR-N 4105 empfiehlt SPDs der Kategorien Typ 1 und Typ 2. Besonders wichtig ist dabei die Abstimmung der Schutzgeräte auf die Nennspannung des Systems. Auch der Wechselrichter selbst sollte laut DIN VDE 0100-443 durch einen koordinierten Überspannungsschutz abgesichert werden.
Was kostet ein Blitzschutz?
Ein vollständiges äußeres Blitzschutzsystem kostet für ein Einfamilienhaus je nach Dachgröße und Aufwand zwischen 1.500 € und 3.000 €. Die ergänzenden Surge Protective Devices kosten zusätzlich 200-500 €, zuzüglich Installationskosten.
📌 Unsere Empfehlung: Wer auf maximale Sicherheit setzen möchte, sollte beide Systeme installieren. Die wirtschaftlichere Entscheidung ist jedoch nur die Installation der Surge Protective Devices, um gegen Überspannungen abgesichert zu sein.
Lohnt sich eine Blitzschutzversicherung für die Solaranlage?
Viele Hausrat- und Gebäudeversicherungen decken Blitzschäden an PV-Anlagen nur eingeschränkt ab. Prüfen Sie vor dem Abschluss einer Versicherung also unbedingt, ob diese nur den direkten Einschlag absichert, oder ob auch passive Schäden durch einen nahen Blitzschlag mitversichert sind.
Spezialisierte Photovoltaik-Versicherungen bieten häufig umfassenden Schutz, der auch Überspannungsschäden durch Induktion einschließt. Angesichts eines typischen Anlagenwertes von 10.000 € bis 25.000 € ist ein solcher Versicherungsschutz aus unserer Sicht eine sinnvolle Ergänzung zu den technischen Schutzmaßnahmen.