Vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber: Anspruch, Höhe und was Sie 2026 tun müssen

Geprüft von
Jessica Dzikonski
Eine Frau sitzt an einem Schreibtisch und prüft Unterlagen zu vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers. Auf ihrem Schreibtisch stehen ein Laptop, ein Taschenrechner, eine Kaffeetasse, Notizbücher und ein rosa Sparschwein; im Hintergrund sind Regale und Pflanzen zu sehen.
Ob Ihr Arbeitgeber VL zahlt, hängt nicht von seinem guten Willen ab, sondern von Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung. Wenn Sie Anspruch haben, ist dies einer der einfachsten Wege zum langfristigen Vermögensaufbau. Doch auch wer keinen Anspruch hat, muss nicht leer ausgehen: Denn auch ohne Arbeitgeberzuschuss können VL-Verträge mit eigenem Kapital bespart werden. Alle wichtigen Informationen zu Anspruchsvoraussetzungen, der VL-Höhe und Antragstellung finden Sie in diesem Artikel. 
Abbildung einer Glühbirne, in der grüne Blätter wachsen, die umweltfreundliche Ideen oder nachhaltige Energie symbolisieren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Es gibt auf Arbeitgeberseite keine gesetzliche Verpflichtung zum VL zahlen und Ihr Anspruch hängt von Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag ab
  • Der maximale Arbeitgeberbeitrag liegt dabei je nach Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag zwischen 6,65 Euro und 40 Euro pro Monat
  • Für den Arbeitgeber sind vermögenswirksame Leistungen sowohl Steuer- als auch sozialabgabenpflichtig
  • Für den Antrag müssen Sie lediglich das VL-Formular ausfüllen und es Ihrem Arbeitgeber übergeben
Ein hellhäutiges Hand-Emoji, bei dem der Zeigefinger nach rechts zeigt.

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  • Sie wollen wissen, welche Möglichkeiten zum VL-Sparen es gibt? → hier erfahren Sie alles zu den unterschiedlichen Anlageformen
  • Sie brauchen Unterstützung beim VL beantragen? → die Schritt-für-Schritt-Anleitung zeigt Ihnen, wie es geht
  • Sie möchten wissen, was es steuerlich zu beachten gilt? → hier finden Sie alle Informationen zu VL und Steuern

Inhaltsverzeichnis

Muss mein Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen zahlen?

Nein, es gibt keine gesetzliche Pflicht, nach der Ihr Arbeitgeber Ihnen vermögenswirksame Leistungen zahlen muss. Viele Arbeitnehmer:innen haben aber dennoch Anspruch auf VL, der aus einer oder mehreren der folgenden drei möglichen Quellen entsteht: 

Tarifvertrag

Arbeitnehmer:innen, die in tarifgebundenen Unternehmen arbeiten, haben in den allermeisten Fällen auch Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen durch den geltenden Tarifvertrag. Höhe und individuelle Bedingungen sind dabei jedoch je nach Branche und Tarifvertrag unterschiedlich und sollten geprüft werden. Beschäftigte im öffentlichen Dienst erhalten beispielsweise monatlich 6,65 Euro an VL, während es in der metallverarbeitenden Industrie bis zu 26,59 Euro sein können. 

Betriebsvereinbarung

Bei Arbeitnehmer:innen in Unternehmen ohne Tarifvertrag werden etwaige VL-Zahlungen häufig über die Betriebsvereinbarung geregelt. Zudem kann der Betriebsrat auf den Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung hinwirken, falls bisher noch keine besteht. 

Individueller Arbeitsvertrag

Vermögenswirksame Leistungen können schließlich auch im Einzelarbeitsvertrag vereinbart sein. Auch mündliche Zusagen können einen Anspruch begründen, sind jedoch weniger gesichert als Zusagen zu VL-Zahlungen im Arbeitsvertrag. 

💡Good-to-know: Auch wenn für Sie von Rechts wegen kein Anspruch auf VL besteht, muss das noch nicht heißen, dass Ihr Arbeitgeber nicht zahlt. Schließlich lohnt sich die Zahlung für viele Arbeitgeber als wertvoller Benefit zur Mitarbeiterbindung. Zudem können Sie einen VL-Vertrag auch ohne Arbeitgeberbeitrag abschließen und mit eigenem Kapital besparen, um nachhaltig Vermögen aufzubauen. Wenn eigene Einzahlungen erfolgen, können Sie so dennoch die staatliche Arbeitnehmersparzulage in Anspruch nehmen.

Wie hoch ist der Arbeitgeberbeitrag beim VL-Sparen?

Der maximale Rahmen für den Arbeitgeberbeitrag liegt bei 40 Euro im Monat beziehungsweise 480 Euro im Jahr. Die tatsächliche Höhe hängt jedoch von Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag ab. Unabhängig vom Arbeitgeberbeitrag können Arbeitnehmer:innen den Beitrag mit eigenem Geld aufstocken, um den vollen staatlichen Zuschuss zu erreichen. 

VL-Arbeitgeberbeitrag nach Branche

BrancheMonatlicher Beitrag
Öffentlicher Dienst6,65 €
Baugewerbe23,52 € bis 40,00 €
Banken und Versicherungenhäufig 40,00 €
Metall- und Elektroindustrie26,59 € (häufig als AVWL)
IT-Branche (kein Tarif, freiwillig)variabel

Für Ihren Arbeitgeber ist das Zahlen von vermögenswirksamen Leistungen steuer- und sozialabgabenpflichtig und erhöht dementsprechend das zu versteuernde Einkommen. Trotzdem lohnen sich VL immer und auch nach dem Abzug von Steuern und Sozialabgaben bleibt für Sie ein finanzieller Vorteil bestehen. Zudem schaffen VL einen der einfachsten Wege, um nachhaltig zu investieren und Vermögen aufzubauen.

So funktioniert das vermögenswirksame Leistungen beantragen beim Arbeitgeber

Der Prozess des Beantragens vermögenswirksamer Leistungen ist einfacher als viele denken. Allerdings müssen Arbeitnehmer:innen aktiv werden und nicht der Arbeitgeber. 

Schritt-für-Schritt-Anleitung zum VL beantragen:

  1. VL-Vertrag abschließen: Zuerst müssen Sie ein passendes VL-Produkt und die Anlageform wählen (ETF-Depot, Bausparvertrag oder Banksparplan) und den entsprechenden Vertrag bei einer Bank oder einem Finanzdienstleister eröffnen.
  2. VL-Formular vom Anbieter ausfüllen: Die Bank oder der Depot-Anbieter stellt Ihnen im Anschluss das Formular „Antrag auf Überweisung vermögenswirksamer Leistungen“ zur Verfügung.
  3. Formular beim Arbeitgeber einreichen: Das Formular enthält alle nötigen Angaben wie Kontonummer, Institut, Verwendungszweck, gewünschter Betrag und muss nach dem Ausfüllen nur noch an den Arbeitgeber weitergereicht werden.
  4. Arbeitgeber überweist VL direkt: Die Zahlung Ihres Arbeitgebers geht dann monatlich direkt an den Vertragspartner.
  5. Arbeitnehmersparzulage separat beantragen: Den Antrag müssen Sie zusätzlich jährlich über die Einkommensteuererklärung beim Finanzamt stellen.

Was tun, wenn der Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen nicht zahlt?

Falls sich bei Ihnen die ungünstige Situation ergibt, dass der Arbeitgeber keine vermögenswirksamen Leistungen zahlt, können Sie je nach Fall Folgendes tun: 

Wenn Anspruch besteht, sollten Sie zunächst schriftlich bei Ihrem Arbeitgeber oder der HR-Abteilung anfragen und auf den Tarifvertrag beziehungsweise den Arbeitsvertrag verweisen. Falls es daraufhin keine Reaktion gibt, kann die Gewerkschaft eingeschaltet werden, insofern eine Mitgliedschaft besteht. Im Extremfall kann der Anspruch auch arbeitsrechtlich eingeklagt werden, wobei es die Verjährungsfrist von in der Regel 3 Jahren zu beachten gilt. 

Wenn kein Anspruch besteht, können Sie Ihren Arbeitgeber trotzdem um eine freiwillige Zahlung bitten. VL sind schließlich ein günstiger Benefit mit kaum Mehraufwand für die Lohnbuchhaltung und vergleichsweise geringen Zusatzkosten. 

Wenn Ihr Arbeitgeber partout nicht zahlt, können Sie immer noch einen eigenen VL-Vertrag abschließen und mit eigenem Geld besparen. Der Eigenanteil wird dann einfach vom Nettolohn abgezogen und direkt in den VL-Vertrag eingezahlt. So können Sie trotzdem die volle staatliche Förderung erreichen, insofern Sie die dafür relevanten Einkommensgrenzen unterschreiten.

VL beim Jobwechsel: was passiert mit dem Arbeitgeberbeitrag?

Ihr neuer Arbeitgeber ist nicht automatisch verpflichtet, die VL des vorherigen Arbeitgebers weiterzuführen oder den gleichen Betrag zu zahlen. Ihr bestehender VL-Vertrag kann beim Jobwechsel aber dennoch weitergeführt werden. Die Einzahlungen werden dann entweder pausiert, bis der neue Arbeitgeber zahlt, oder bis eine Zahlung als Eigenanteil eingerichtet wird.

Auch die Laufzeit des VL-Vertrags wird durch einen Jobwechsel nicht unterbrochen und die Bindungsfrist von meist sieben Jahren läuft weiter. Beim neuen Arbeitgeber muss in jedem Fall ein neuer Antrag auf Überweisung eingereicht werden, in dem die Bankdaten des bestehenden VL-Kontos angegeben werden.

Alles, was Sie über Steuern bei vermögenswirksamen Leistungen wissen müssen

Es ist wichtig zu verstehen, dass VL kein steuerfreier Benefit sind. Dies ist ein häufiges Missverständnis, doch der Arbeitgeberbeitrag ist steuer- und sozialabgabenpflichtig, genau wie Ihr normaler Arbeitslohn. Auf der Gehaltsabrechnung erscheinen vermögenswirksame Leistungen dann als Bruttolohnbestandteil mit entsprechendem Nettobetrag, welcher direkt in den VL-Vertrag fließt. Die Arbeitnehmersparzulage ist hingegen steuerfrei und daher eben auch so attraktiv. 

💡Unser Tipp: Richten Sie einen Freistellungsauftrag bei der Bank ein, um Zins- und Fondserträge im Rahmen des Sparerpauschbetrags von 1.000 Euro pro Jahr (bei Ledigen) steuerfrei zu stellen.

Fazit

Um herauszufinden, ob Sie zusätzlich zum Gehalt Vermögen aufbauen können, indem Sie direkt vom Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen erhalten, gilt es zunächst den eigenen Anspruch zu prüfen. Sind Zahlungen vermögenswirksamer Leistungen direkt in Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag festgehalten, zahlt der Arbeitgeber auf jeden Fall. Dann gilt es nur noch den entsprechenden Antrag zu stellen, da VL vom Arbeitgeber eben nicht automatisch gezahlt werden.

Sollte kein Anspruch bestehen, können Sie immer noch einen eigenen Betrag für VL einrichten, um im Rahmen der Arbeitnehmersparzulage trotzdem die staatliche Förderung zu erhalten. Im Falle eines Jobwechsels können Sie, falls weiterhin Anspruch besteht, den bestehenden VL-Vertrag weiterführen und beim neuen Arbeitgeber anmelden, um weiterhin vermögenswirksame Leistungen anzulegen.

Häufig gestellte Fragen

Muss mein Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen zahlen?

Nein, es gibt keine gesetzliche Pflicht, dass der Arbeitgeber Sie beim VL-Sparen unterstützen muss. Der Anspruch ergibt sich nur dann, wenn dies in Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung festgelegt ist.

Wie hoch sind vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber?

Die Höhe der vom Arbeitgeber gezahlten VL liegt je nach Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag bei maximal 40 Euro pro Monat beziehungsweise 480 Euro pro Jahr. Aber auch unabhängig vom Arbeitgeberbeitrag können Arbeitnehmer:innen VL mit eigenem Geld aufstocken, um die volle staatliche Förderung zu erhalten.

Was passiert, wenn mein Arbeitgeber keine VL zahlt?

Wenn der Arbeitgeber nicht zahlen will, obwohl Anspruch besteht, können Sie sich entweder an die Gewerkschaft wenden oder das Ganze einklagen. Falls kein Anspruch besteht, kann ein VL-Vertrag auch mit eigenem Geld bespart werden. So können Sie trotzdem von den staatlichen Förderungen profitieren.

Wie beantrage ich vermögenswirksame Leistungen beim Arbeitgeber?

Sie müssen lediglich ein passendes VL-Produkt wählen und einen entsprechenden VL-Vertrag eröffnen. Bank oder Depot-Anbieter stellen im Anschluss das Formular „Antrag auf Überweisung vermögenswirksamer Leistungen“ zur Verfügung, welches Sie an den Arbeitgeber weiterleiten.

Was passiert mit meinen VL, wenn ich den Job wechsle?

Der bestehende VL-Vertrag läuft erstmal weiter und die Bindungsfrist wird durch den Jobwechsel nicht unterbrochen. Beim neuen Arbeitgeber muss dann jedoch ein neuer Antrag auf Überweisung mit den Bankdaten des bestehenden VL-Kontos eingereicht werden.

Sind vermögenswirksame Leistungen steuerpflichtig?

Ja, der gesamte Arbeitgeberbeitrag ist steuer- und sozialabgabenpflichtig so wie Ihr normaler Arbeitslohn. Auf der Gehaltsabrechnung erscheint er als Bruttolohnbestandteil und der Nettobetrag fließt direkt in den VL-Vertrag. Die staatliche Arbeitnehmersparzulage ist im Gegensatz dazu jedoch steuerfrei.

Kann ich VL auch ohne Arbeitgeberbeitrag besparen?

Ja, wenn Ihr Arbeitgeber keine VL zahlt, können Sie trotzdem einen VL-Vertrag eröffnen und mit eigenem Kapital besparen. Der Eigenbeitrag von maximal 40 Euro pro Monat wird dabei vom Nettolohn abgezogen und direkt in den VL-Vertrag eingezahlt. Auch die staatliche Arbeitnehmersparzulage kann beantragt werden, solange Sie die Einkommensgrenze von 40.000 Euro zu versteuerndem Einkommen nicht überschreiten.

Arun Niemann
Arun Niemann schreibt über nachhaltige Geldanlage und erneuerbare Energien, zwei Themen, die er zusammendenkt. Als aktiver Investor in grüne Projekte kennt er die Fragen, die Anleger:innen bewegen, aus eigener Erfahrung. Bei EEAktuell schreibt er über Investmentstrategien und Technologien wie Wärmepumpen, die den Energiewandel im Alltag greifbar machen.

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