Inhalt des Artikels
- Muss mein Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen zahlen?
- Wie hoch ist der Arbeitgeberbeitrag beim VL-Sparen?
- So funktioniert das vermögenswirksame Leistungen beantragen beim Arbeitgeber
- Was tun, wenn der Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen nicht zahlt?
- VL beim Jobwechsel: was passiert mit dem Arbeitgeberbeitrag?
- Alles, was Sie über Steuern bei vermögenswirksamen Leistungen wissen müssen
Muss mein Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen zahlen?
Nein, es gibt keine gesetzliche Pflicht, nach der Ihr Arbeitgeber Ihnen vermögenswirksame Leistungen zahlen muss. Viele Arbeitnehmer:innen haben aber dennoch Anspruch auf VL, der aus einer oder mehreren der folgenden drei möglichen Quellen entsteht:
Tarifvertrag
Arbeitnehmer:innen, die in tarifgebundenen Unternehmen arbeiten, haben in den allermeisten Fällen auch Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen durch den geltenden Tarifvertrag. Höhe und individuelle Bedingungen sind dabei jedoch je nach Branche und Tarifvertrag unterschiedlich und sollten geprüft werden. Beschäftigte im öffentlichen Dienst erhalten beispielsweise monatlich 6,65 Euro an VL, während es in der metallverarbeitenden Industrie bis zu 26,59 Euro sein können.
Betriebsvereinbarung
Bei Arbeitnehmer:innen in Unternehmen ohne Tarifvertrag werden etwaige VL-Zahlungen häufig über die Betriebsvereinbarung geregelt. Zudem kann der Betriebsrat auf den Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung hinwirken, falls bisher noch keine besteht.
Individueller Arbeitsvertrag
Vermögenswirksame Leistungen können schließlich auch im Einzelarbeitsvertrag vereinbart sein. Auch mündliche Zusagen können einen Anspruch begründen, sind jedoch weniger gesichert als Zusagen zu VL-Zahlungen im Arbeitsvertrag.
💡Good-to-know: Auch wenn für Sie von Rechts wegen kein Anspruch auf VL besteht, muss das noch nicht heißen, dass Ihr Arbeitgeber nicht zahlt. Schließlich lohnt sich die Zahlung für viele Arbeitgeber als wertvoller Benefit zur Mitarbeiterbindung. Zudem können Sie einen VL-Vertrag auch ohne Arbeitgeberbeitrag abschließen und mit eigenem Kapital besparen, um nachhaltig Vermögen aufzubauen. Wenn eigene Einzahlungen erfolgen, können Sie so dennoch die staatliche Arbeitnehmersparzulage in Anspruch nehmen.
Wie hoch ist der Arbeitgeberbeitrag beim VL-Sparen?
Der maximale Rahmen für den Arbeitgeberbeitrag liegt bei 40 Euro im Monat beziehungsweise 480 Euro im Jahr. Die tatsächliche Höhe hängt jedoch von Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag ab. Unabhängig vom Arbeitgeberbeitrag können Arbeitnehmer:innen den Beitrag mit eigenem Geld aufstocken, um den vollen staatlichen Zuschuss zu erreichen.
VL-Arbeitgeberbeitrag nach Branche
| Branche | Monatlicher Beitrag |
|---|---|
| Öffentlicher Dienst | 6,65 € |
| Baugewerbe | 23,52 € bis 40,00 € |
| Banken und Versicherungen | häufig 40,00 € |
| Metall- und Elektroindustrie | 26,59 € (häufig als AVWL) |
| IT-Branche (kein Tarif, freiwillig) | variabel |
Für Ihren Arbeitgeber ist das Zahlen von vermögenswirksamen Leistungen steuer- und sozialabgabenpflichtig und erhöht dementsprechend das zu versteuernde Einkommen. Trotzdem lohnen sich VL immer und auch nach dem Abzug von Steuern und Sozialabgaben bleibt für Sie ein finanzieller Vorteil bestehen. Zudem schaffen VL einen der einfachsten Wege, um nachhaltig zu investieren und Vermögen aufzubauen.
So funktioniert das vermögenswirksame Leistungen beantragen beim Arbeitgeber
Der Prozess des Beantragens vermögenswirksamer Leistungen ist einfacher als viele denken. Allerdings müssen Arbeitnehmer:innen aktiv werden und nicht der Arbeitgeber.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zum VL beantragen:
- VL-Vertrag abschließen: Zuerst müssen Sie ein passendes VL-Produkt und die Anlageform wählen (ETF-Depot, Bausparvertrag oder Banksparplan) und den entsprechenden Vertrag bei einer Bank oder einem Finanzdienstleister eröffnen.
- VL-Formular vom Anbieter ausfüllen: Die Bank oder der Depot-Anbieter stellt Ihnen im Anschluss das Formular „Antrag auf Überweisung vermögenswirksamer Leistungen“ zur Verfügung.
- Formular beim Arbeitgeber einreichen: Das Formular enthält alle nötigen Angaben wie Kontonummer, Institut, Verwendungszweck, gewünschter Betrag und muss nach dem Ausfüllen nur noch an den Arbeitgeber weitergereicht werden.
- Arbeitgeber überweist VL direkt: Die Zahlung Ihres Arbeitgebers geht dann monatlich direkt an den Vertragspartner.
- Arbeitnehmersparzulage separat beantragen: Den Antrag müssen Sie zusätzlich jährlich über die Einkommensteuererklärung beim Finanzamt stellen.
Was tun, wenn der Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen nicht zahlt?
Falls sich bei Ihnen die ungünstige Situation ergibt, dass der Arbeitgeber keine vermögenswirksamen Leistungen zahlt, können Sie je nach Fall Folgendes tun:
Wenn Anspruch besteht, sollten Sie zunächst schriftlich bei Ihrem Arbeitgeber oder der HR-Abteilung anfragen und auf den Tarifvertrag beziehungsweise den Arbeitsvertrag verweisen. Falls es daraufhin keine Reaktion gibt, kann die Gewerkschaft eingeschaltet werden, insofern eine Mitgliedschaft besteht. Im Extremfall kann der Anspruch auch arbeitsrechtlich eingeklagt werden, wobei es die Verjährungsfrist von in der Regel 3 Jahren zu beachten gilt.
Wenn kein Anspruch besteht, können Sie Ihren Arbeitgeber trotzdem um eine freiwillige Zahlung bitten. VL sind schließlich ein günstiger Benefit mit kaum Mehraufwand für die Lohnbuchhaltung und vergleichsweise geringen Zusatzkosten.
Wenn Ihr Arbeitgeber partout nicht zahlt, können Sie immer noch einen eigenen VL-Vertrag abschließen und mit eigenem Geld besparen. Der Eigenanteil wird dann einfach vom Nettolohn abgezogen und direkt in den VL-Vertrag eingezahlt. So können Sie trotzdem die volle staatliche Förderung erreichen, insofern Sie die dafür relevanten Einkommensgrenzen unterschreiten.
VL beim Jobwechsel: was passiert mit dem Arbeitgeberbeitrag?
Ihr neuer Arbeitgeber ist nicht automatisch verpflichtet, die VL des vorherigen Arbeitgebers weiterzuführen oder den gleichen Betrag zu zahlen. Ihr bestehender VL-Vertrag kann beim Jobwechsel aber dennoch weitergeführt werden. Die Einzahlungen werden dann entweder pausiert, bis der neue Arbeitgeber zahlt, oder bis eine Zahlung als Eigenanteil eingerichtet wird.
Auch die Laufzeit des VL-Vertrags wird durch einen Jobwechsel nicht unterbrochen und die Bindungsfrist von meist sieben Jahren läuft weiter. Beim neuen Arbeitgeber muss in jedem Fall ein neuer Antrag auf Überweisung eingereicht werden, in dem die Bankdaten des bestehenden VL-Kontos angegeben werden.
Alles, was Sie über Steuern bei vermögenswirksamen Leistungen wissen müssen
Es ist wichtig zu verstehen, dass VL kein steuerfreier Benefit sind. Dies ist ein häufiges Missverständnis, doch der Arbeitgeberbeitrag ist steuer- und sozialabgabenpflichtig, genau wie Ihr normaler Arbeitslohn. Auf der Gehaltsabrechnung erscheinen vermögenswirksame Leistungen dann als Bruttolohnbestandteil mit entsprechendem Nettobetrag, welcher direkt in den VL-Vertrag fließt. Die Arbeitnehmersparzulage ist hingegen steuerfrei und daher eben auch so attraktiv.
💡Unser Tipp: Richten Sie einen Freistellungsauftrag bei der Bank ein, um Zins- und Fondserträge im Rahmen des Sparerpauschbetrags von 1.000 Euro pro Jahr (bei Ledigen) steuerfrei zu stellen.