Inhalt des Artikels
- Welche Photovoltaik-Förderung gibt es 2025?
- Lohnt sich die Solar-Förderung noch im Jahr 2025?
- Förderungen nach Bundesland
- Staatliche Förderung
- Lassen sich kommunale mit bundesweiten Solarförderungen kombinieren?
- Solar Einspeisevergütung: Was gibt's 2025?
- Wie lange gibt es die Solarförderung noch?
- Fazit
- Häufig gestellte Fragen
Inhalt
Das Wichtigste in Kürze
- Förderungen auf mehreren Ebenen: 2025 gibt es weiterhin Zuschüsse und Kredite von Kommunen, Ländern und dem Bund (oft kombinierbar)
- KfW bleibt zentral: Die KfW-Förderung bietet zinsgünstige Kredite für PV-Anlagen und Speicher mit attraktiven Konditionen
- Eigenverbrauch lohnt sich: Wegen sinkender Einspeisevergütung ist der direkte Stromverbrauch wirtschaftlich meist vorteilhafter
- Förderlandschaft bleibt dynamisch: Programme ändern sich regelmäßig – wer investieren will, sollte Fördermöglichkeiten zeitnah prüfen
Welche Photovoltaik-Förderung gibt es 2025?
Im Jahr 2025 steht erneut ein breites Spektrum an Förderprogrammen für Photovoltaikanlagen zur Verfügung. Je nach Standort und Projektgröße kommen Zuschüsse und Förderkredite auf kommunaler, Landes- oder Bundesebene infrage. Dabei lohnt sich ein genauer Blick, um die für Sie beste Förderkombination zu wählen.
Kommunale Zuschüsse
Zahlreiche Städte und Gemeinden bieten 2025 eigene Förderprogramme für den Ausbau von Photovoltaik, Batteriespeicher oder innovative Lösungen wie Balkonkraftwerke an. Ob ein Zuschuss gewährt wird, hängt stark vom lokalen Haushalt und den jeweiligen Förderrichtlinien ab. In einigen Kommunen sind auch Pauschalbeträge für die Installation eines Stromspeichers oder die Kombination mit Solarthermieanlagen vorgesehen.
Quick-Tipp: Frühzeitig informieren – viele Programme sind limitiert und werden schon vor Ende des Jahres aufgebraucht.
Landesweite Zuschüsse
Auf Ebene der Bundesländer werden 2025 keine konkreten Förderungen für Photovoltaikanlagen angeboten. Während es in den vergangenen Jahren noch landesweite Förderprogramme gab, finden nun regionale Förderungen vorrangig auf kommunaler Ebene statt.
Dennoch bieten einige Bundesländer zinsvergünstigte Kredite an, um den Ausbau von Solar im eigenen Kreis zu fördern. Darunter zum Beispiel Berlin, Baden-Württemberg und auch Sachsen.
Bundesweite Zuschüsse
Bundesweit bietet vor allem die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) attraktive Förderkredite und Zuschüsse für die Anschaffung und Installation von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern an. Ergänzt wird dies durch Förderungen des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) sowie durch gesetzliche Vergütungsmodelle wie die Einspeisevergütung nach dem EEG. Die Förderkonditionen wurden Anfang 2025 erneut angepasst – mit verbesserten Zuschüssen für Eigenverbrauch und netzdienliche Speicherlösungen.

Lohnt sich die Solar-Förderung noch im Jahr 2025?
Auch 2025 lohnt sich die Nutzung von Solar-Förderungen. Zuschüsse und zinsgünstige Kredite senken spürbar die Anschaffungskosten für eine Photovoltaikanlage und verkürzen damit die Amortisationszeit deutlich. Nutzer:innen profitieren langfristig von günstigem Eigenstrom und steigender Unabhängigkeit vom öffentlichen Stromnetz. Gleichzeitig leistet jede geförderte Anlage einen Beitrag zum Klimaschutz und unterstützt den dringend notwendigen Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland.
Förderungen nach Bundesland
Besonders interessant sind die regionalen Förderprogramme. Diese stehen in verschiedenen Kommunen zur Verfügung und unterscheiden sich stark, abhängig davon, welche Anlagen Ihre Gemeinde fördern möchte.
Bundesland | Stadt | Förderprogramm | Förderhöhe | Mehr Infos |
---|---|---|---|---|
Baden-Württemberg | Heidelberg | Rationelle Energieverwendung | 100-250 €/kWh (aktuell gestoppt) | Zum Beitrag |
Baden-Württemberg | Stuttgart | Solaroffensive | 300-600 €/kWp bei Volleinspeisung; Speicher: 300 €/kWh; bis 1.000 € für Kabelverlegung | Zum Beitrag |
Baden-Württemberg | Ulm | Energieförderprogramm 2025 | 75 €/kWp bei 2–100 kWp | Zum Beitrag |
Bayern | Augsburg | Solarförderprogramm | 500 € pauschal + 100 €/kWp Bonus, max. 1.000 € | Zum Beitrag |
Bayern | München | Klimaneutrale Gebäude (Beratung) | Kein Zuschuss für PV; Beratung: bis 3.000 €/9.000 € je nach Gebäudegröße | Zum Beitrag |
Bayern | Regensburg | Regensburg effizient | 100 €/kWp, max. 1.500 € + 200 € Bonus | Zum Beitrag |
Bayern | Würzburg | Klimastadt Würzburg | 150–200 €/kWp bei Gründach/Fassade/denkmalgeschützt + Leistungsbonus | Zum Beitrag |
Hessen | Darmstadt | Photovoltaikförderung | 200 €/kWp, max. 6.000 € | Zum Beitrag |
Niedersachsen | Region Hannover | proKlima | 100–300 €/kWp, je nach Ausführung, max. 9.000 € | Zum Beitrag |
Nordrhein-Westfalen | Düsseldorf | Klimafreundliches Wohnen/Arbeiten | 1.000 € Grundförderung + 200 €/kWp, max. 10.000 €; Speicher: 250 €/kWh | Zum Beitrag |
Nordrhein-Westfalen | Essen | PV-Förderung | 500 € + 100 €/kWp (max. 4.000 €); Fassade: 750 € + 150 €/kWp (max. 5.750 €) | Zum Beitrag |
Nordrhein-Westfalen | Gelsenkirchen | PV-Förderung | 750–4.000 €, gestaffelt nach Anlagengröße | Zum Beitrag |
Nordrhein-Westfalen | Köln | PV klimafreundlich Wohnen/Arbeiten | 250–300 €/kWp; Speicher: 250 €/kWh (bis 100 kWh) | Zum Beitrag |
Baden-Württemberg | Freiburg | Klimafreundlich wohnen | 150 €/kWh für Speicher, 150 €/kWp für übererfüllte Anlagen, bis zu 1.500 € + Boni | Zum Beitrag |
Baden-Württemberg | Mannheim | Solarbonus | 180 €/kWp, max. 2.700 €; mit Dachbegrünung: 280 €/kWp, max. 4.200 € | Zum Beitrag |
Niedersachsen | Braunschweig | Regenerative Energien | 200 €/kWp Fassade, 4.000 € für gemeinschaftliche Projekte ab 10 kWp | Zum Beitrag |
Nordrhein-Westfalen | Bonn | Solares Bonn | 100 €/kWp bei voller Dachbelegung + Zusatzförderung | Zum Beitrag |
Niedersachsen | Göttingen | KlimaFonds Göttingen | 180€ Pauschale mit Bonus-Option | Zum Beitrag |
Hessen | Frankfurt am Main | Klimabonus | 20-50% abhängig von Anlage | Zum Beitrag |
Hessen | Wiesbaden | Solarförderung Wiesbaden | 300-500 € Pauschal | Zum Beitrag |
Hessen | Kassel | Kassel macht Watt | 150€ Zuschuss für Balkonkraftwerke | Zum Beitrag |
Hessen | Marburg | Klimafreundlich Wohnen | Bis zu 5.000 € Pauschale | Zum Beitrag |
Hessen | Bad Homburg | Energiesparförderrichtlinie | Bis zu 8.000€ Pauschal, abhängig von der Anlage | Zum Beitrag |
Berlin | Berlin | SolarPLUS | 300 €/kWh Speicher, bis 65 % bei besonderen PV-Anlagen, max. 15.000–30.000 € | |
Brandenburg | Potsdam | Städtische Förderung | Aktuell gestoppt (Haushaltsmittel ausgeschöpft) | |
Brandenburg | Keine kommunalen Förderprogramme bekannt | |||
Bremen | Keine kommunalen Förderprogramme bekannt | |||
Hamburg | Hamburg | PV auf Gründächern | 40–60 % Unterkonstruktion, bis 50 €/m², max. 100.000 € | |
Mecklenburg-Vorpommern | Keine kommunalen Förderprogramme bekannt | |||
Rheinland-Pfalz | Mainz | Stromspeicherförderung | 150 €/kWh, max. 1.500 € (Privat), 4.500 € (Verein) | |
Saarland | Keine kommunalen Förderprogramme bekannt | |||
Sachsen | Landesweit (SAB) | Sachsenkredit | Tilgungszuschuss bis 10 % (PV), bis 20 % (Speicher) | |
Sachsen-Anhalt | Keine kommunalen Förderprogramme bekannt | |||
Schleswig-Holstein | Kiel | PV-Förderung Kiel | 100–300 €/kWp + bis 800 € für Eignungsprüfung, diverse Boni | |
Thüringen | Keine kommunalen Förderprogramme bekannt | |||
Baden-Württemberg | Mannheim | Solarbonus | 180-300 €/kWp (max. 4.500 €) | Zum Beitrag |
Baden-Württemberg | Karlsruhe | KlimaBonus Karlsruhe | 250 €/kWp (max. 2.500 €) | Zum Beitrag |
Bayern | Spardorf | Förderung der Nutzung von Solarenergie | Bis zu 150 €/kWp (max. 750 €) - Für 2025 bereits aufgebraucht | Zum Beitrag |
Nordrhein-Westfalen | Münster | Förderprogramm "Klimafreundliche Wohngebäude der Stadt Münster" | 200€/kWp (max. 1.000€) | Zum Beitrag |
Hinweis: Die genannten Förderbeträge und Voraussetzungen können sich ändern. Es wird empfohlen, sich vor Antragstellung bei der jeweiligen Kommune über die aktuellen Bedingungen zu informieren. Optional können Sie mit unserem Photovoltaik-Rechner Direkt-Angebote von regionalen Anbietern erhalten.
Staatliche Förderung
Unabhängig vom Wohnort können Sie in ganz Deutschland von staatlichen Fördermitteln profitieren. Im Mittelpunkt stehen dabei zinsgünstige Kredite, steuerliche Vorteile und gesetzlich geregelte Einspeisevergütungen.
KfW-Förderkredit „Erneuerbare Energien – Standard“ (KfW 270)
Die KfW unterstützt die Anschaffung und Installation von PV-Anlagen sowie Stromspeichern mit dem Förderkredit KfW 270. Dieser richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen und gemeinnützige Organisationen. Die Besonderheiten:
- Günstige Zinssätze, abhängig von Laufzeit und Bonität
- Förderfähig sind sowohl die PV-Anlage als auch der Batteriespeicher und Nebenkosten wie Planung und Montage
- Kombination mit regionalen oder kommunalen Förderprogrammen ist möglich
- Antragstellung erfolgt vor Beginn der Maßnahme über die Hausbank
Neben dem üblichen Förderkredit KfW 270 stehen auch noch andere Optionen zur Verfügung, die speziell auf Investoren, Bauherr:innen oder Besitzer:innen von Elektroautos ausgelegt sind.
Programm | Zielgruppe | Fördergegenstand | Art der Förderung | Voraussetzungen |
---|---|---|---|---|
KfW 270 – Erneuerbare Energien Standard | Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen | Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher, Eigenverbrauchslösungen | Zinsgünstiger Kredit (ab ca. 3,5% p.a.), bis zu 100% der Investitionskosten | Antrag vor Vorhabensbeginn, Nachweise zur technischen Ausführung erforderlich |
KfW 442 – Solarstrom für Elektroautos | Eigentümer:innen von selbstgenutzten Wohnhäusern mit E-Auto | PV-Anlage, Speicher, Wallbox in Kombination | Nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 10.200€ | Nachweis über E-Auto, Komplettsystem, Installation durch Fachbetrieb |
KfW 261/262 – Klimafreundlicher Neubau | Bauherr:innen | Gebäude mit PV-Anlage oder Effizienzstandard | Zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschuss | Neubau muss Effizienzhausstandard 40 erreichen |
KfW 124 – Wohneigentumsprogramm | Privatpersonen | Bau/Erwerb von Immobilien inkl. PV-Anlage | Zinsgünstiger Kredit bis 100.000€ | Nutzung als selbstgenutztes Wohneigentum |
Es ist wichtig zu beachten, dass die Antragstellung für KfW-Förderprogramme vor Beginn des Vorhabens erfolgen muss. Das bedeutet, dass vor der Antragstellung noch keine Liefer- oder Leistungsverträge abgeschlossen werden dürfen. Die Beantragung erfolgt in der Regel über die Hausbank oder einen anderen Finanzierungspartner, der den Antrag bei der KfW einreicht.

Lassen sich kommunale mit bundesweiten Solarförderungen kombinieren?
Ja, kommunale und bundesweite Solarförderungen lassen sich in der Regel kombinieren. Die verschiedenen Ebenen (Kommune, Land, Bund) greifen dabei nicht gegenseitig ein, sondern ergänzen sich. Jedoch gibt es in einigen Fällen Einschränkungen, weshalb wichtig ist, die Kombinationsmöglichkeiten frühzeitig zu prüfen.
Was gilt es zu beachten?
- Reihenfolge einhalten: Bei vielen Programmen muss der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Auch kommunale Förderstellen fordern oft eine Antragstellung vor der Beauftragung des Handwerksbetriebs.
- Fördergrenzen beachten: Die Fördersummen werden nicht unbegrenzt addiert. Häufig gibt es Obergrenzen für förderfähige Kosten oder für die Gesamtfördersumme. Ein Beispiel: Ein kommunaler Zuschuss kann einen bestimmten Prozentsatz der Kosten abdecken, während die KfW den Rest über einen Kredit finanziert.
- Doppelförderung vermeiden: Manche Programme schließen bestimmte Förderarten aus (z. B. BAFA + bestimmte Landesprogramme).
- Hausbank einbinden: Bei KfW-Förderkrediten erfolgt die Antragstellung über die Hausbank. Diese prüft auch, ob weitere Zuschüsse mit dem Kredit vereinbar sind.
Solar Einspeisevergütung: Was gibt's 2025?
Die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantiert Betreiber:innen von Photovoltaikanlagen weiterhin eine feste Vergütung für den ins öffentliche Stromnetz eingespeisten Solarstrom. Und zwar für einen Zeitraum von 20 Jahren. Allerdings sind die Vergütungssätze in den letzten Jahren stetig gesunken.
2025 ist in den meisten Fällen die Selbstnutzung des erzeugten Stroms wirtschaftlich attraktiver als die Volleinspeisung. Grund dafür sind hohe Strompreise auf Verbraucherseite und vergleichsweise niedrige Vergütungssätze vom Netzbetreiber. Wer also möglichst viel des erzeugten Solarstroms direkt im eigenen Haushalt nutzt, etwa in Kombination mit einem Batteriespeicher, profitiert langfristig stärker. Die Einspeisevergütung bleibt dennoch eine wichtige Komponente, vor allem für überschüssigen Strom, der nicht selbst verbraucht werden kann.
Jahr | bis 10 kWp | 10–40 kWp | 40–100 kWp |
---|---|---|---|
2020 | 9,87 ct/kWh | 9,59 ct/kWh | 7,54 ct/kWh |
2021 | 8,16 ct/kWh | 7,93 ct/kWh | 6,22 ct/kWh |
2022 | 6,83 ct/kWh | 6,63 ct/kWh | 5,19 ct/kWh |
2023 | 8,20 ct/kWh | 7,10 ct/kWh | 5,80 ct/kWh |
2024 | 8,03 ct/kWh | 6,95 ct/kWh | 5,68 ct/kWh |
2025 | 7,94 ct/kWh | 6,88 ct/kWh | 5,62 ct/kWh |

Wie lange gibt es die Solarförderung noch?
Eine klare Antwort auf diese Frage gibt es aktuell nicht. Denn die Fortsetzung der Solarförderung wird nicht langfristig gesetzlich garantiert, sondern jährlich angepasst. Sowohl Förderkonditionen als auch Budgetmittel werden von Bund, Ländern und Kommunen regelmäßig überarbeitet.
Während einige Programme fortgeführt oder sogar ausgeweitet werden, laufen andere aus oder werden ausgesetzt. Wer von den aktuellen Förderungen profitieren möchte, sollte deshalb nicht zu lange warten und sich frühzeitig über die jeweils geltenden Bedingungen informieren.
Fazit
Photovoltaik bleibt auch 2025 eine lohnende Investition, nicht nur aus ökologischer, sondern auch aus wirtschaftlicher Sicht. Dank zahlreicher Förderprogramme auf kommunaler, Landes- und Bundesebene lassen sich Anschaffungskosten senken und die Amortisationszeit verkürzen. Besonders sinnvoll ist der Eigenverbrauch des erzeugten Stroms, da die Einspeisevergütung weiter sinkt. Wer frühzeitig plant und Förderungen gezielt kombiniert, profitiert doppelt: durch finanzielle Entlastung und langfristige Unabhängigkeit vom Strommarkt.
Häufig gestellte Fragen
Welche Solarprodukte werden gefördert?
Gefördert werden vor allem netzgekoppelte Photovoltaikanlagen auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen. Zudem sind Batteriespeicher, die in Kombination mit einer PV-Anlage installiert werden, förderfähig. Die KfW bietet hierfür zinsgünstige Kredite an, und viele Kommunen sowie Länder gewähren zusätzliche Zuschüsse.
Einige Programme unterstützen auch Solarprodukte im Bereich der Mobilität und dazugehörige Elemente, wie eine Wallbox.
Wer ist nicht förderberechtigt?
Inselanlagen, also PV-Systeme ohne Netzanschluss, sind in der Regel nicht förderfähig. Auch wer mit der Installation bereits begonnen hat, bevor der Förderantrag gestellt wurde, verliert meist den Anspruch auf Förderung.
Werden auch Stromspeicher gefördert?
Ja, Stromspeicher werden 2025 sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene gefördert. Die KfW unterstützt Batteriespeicher im Rahmen des Programms „Erneuerbare Energien – Standard 270“ mit zinsgünstigen Krediten. Zudem bieten Städte wie Berlin, Stuttgart oder Freiburg eigene Zuschüsse für Speicher in Verbindung mit PV-Anlagen an.