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Gibt es 2026 eine Photovoltaik Förderung in Bayern?
Im Jahr 2026 gibt es in Bayern keine landesweite Förderung für Photovoltaikanlagen mehr – das entsprechende Programm des Freistaats wurde eingestellt. Dennoch ist die finanzielle Unterstützung für den Ausbau von Solarenergie nicht vollständig entfallen. Zahlreiche Städte und Gemeinden gewähren eigene Zuschüsse für die Installation von PV-Anlagen und Batteriespeichern, darunter
Zusätzlich stehen Ihnen bundesweite Förderprogramme zur Verfügung, wie zinsgünstige Kredite der KfW oder die gesetzlich garantierte Einspeisevergütung gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Wer investieren möchte, findet also auch 2026 attraktive Möglichkeiten, Photovoltaik wirtschaftlich sinnvoll umzusetzen.
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Kommunale Förderungen für PV im Überblick
In Bayern gibt es im Jahr 2026 keine landesweit einheitliche Förderung für Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen). Jedoch bieten Kommunen und Gemeinden einige Zuschüsse an, um beim weiteren Ausbau von erneuerbaren Energien zu unterstützen.
| Stadt/Gemeinde | Was wird gefördert? | Förderhöhe | Voraussetzungen | Aktueller Status |
|---|---|---|---|---|
| München | Photovoltaikanlagen | Keine Förderung mehr | – | Die Förderung wurde zum 18.12.2024 eingestellt. Bereits gestellte Anträge behalten ihre Gültigkeit. |
| Würzburg | PV-Anlagen auf Gründächern, Fassaden oder denkmalgeschützten Gebäuden; Balkon-PV-Anlagen | 150-200 €/kWp; 150€/kWp Bonus bei hoher Leistungsdichte; 200€ pauschal für Balkon-PV | Antrag vor Beginn der Installation; spezifische Anforderungen je nach Installationsart | Das Förderprogramm läuft seit dem 01.04.2025. |
| Erlangen | PV-Anlagen bis 30kWp; Batteriespeicher | Bis zu 4.500 € für PV-Anlagen; bis zu 1.050€ für Batteriespeicher | Antragstellung vor Beginn der Installation | Förderprogramm im Juli 2024 eingestellt |
| Augsburg | PV-Anlagen ab 2,5kWp; Anlagenerweiterungen; Solarthermie; Steckersolargeräte | 500 € pauschal; 100€/kWp Bonus (max. 500€); 100€ für Steckersolargeräte | Antragstellung vor Beauftragung; Installation in Augsburg; Bonus für spezielle Installationen | Pool von 500.000 wurde am 15.12.2025 ausgeschöpft und die Förderung beendet. |
| Regensburg | Netzgekoppelte PV-Anlagen; Kombination mit Gründach, Fassade, Denkmalschutz | 100 €/kWp, max. 1.500€; zusätzlicher Bonus von 200€ | Antrag vor Beginn; Stadtgebiet; keine Doppelförderung; Mindestnutzung 5 Jahre | Förderprogramm 2026 aktiv; 300.000 € verfügbar |
| Spardorf | PV-Anlagen; Balkonkraftwerke; Batteriespeicher | 150 €/kWp, max. 750€; 50€/100Wp, max. 200€; 80€/kWh, max. 800€ | Antragstellung vor Beginn; spezifische Anforderungen | Förderprogramm 2026 aktiv |
Hinweis: Die genannten Förderbeträge und Voraussetzungen können sich ändern. Es wird empfohlen, sich vor Antragstellung bei der jeweiligen Kommune über die aktuellen Bedingungen zu informieren. Optional können Sie mit unserem Photovoltaik-Rechner Direkt-Angebote von regionalen Anbietern erhalten.
Wichtig! Die Förderanträge sind immer vor Beginn jeglicher Maßnahmen zu stellen. Die gesamte Umsetzung sollte mit einem oder einer Energieberater:in durchgeführt werden, da dies häufig Voraussetzung für den Erhalt einer Förderung ist. Zertifizierte Berater:innen finden Sie in unserem Tool – Regional und von der offiziellen Energie-Experten-Liste.

München
Die Stadt München hat ihre direkte Förderung für Photovoltaikanlagen zum 18. Dezember 2024 eingestellt. Seitdem können keine neuen Anträge mehr gestellt werden. Bereits eingereichte und vollständige Anträge behalten jedoch ihre Gültigkeit und werden weiterhin bearbeitet. Aktuell beträgt die Bearbeitungszeit etwa sieben Monate nach Einreichung des Verwendungsnachweises. Obwohl die direkte Förderung eingestellt wurde, verfolgt die Stadt weiterhin das Ziel, 25 % ihres Strombedarfs durch Photovoltaikanlagen zu decken. Dazu werden alternative Maßnahmen wie Informationskampagnen und Beratungsangebote für Bürger:innen bereitgestellt.
Erlangen
Das Förderprogramm für CO₂-mindernde Maßnahmen am Gebäude in Erlangen wurde im Juli 2024 eingestellt. Seitdem werden keine neuen Förderanträge mehr entgegengenommen. Bereits bewilligte Zuschüsse werden weiterhin ausbezahlt, wobei die Bewilligungen eine Gültigkeit von zwei Jahren haben. Trotz des Wegfalls der finanziellen Förderung bietet die Stadt Erlangen weiterhin kostenlose Energieberatungen an, um Bürger:innen bei der Umsetzung von Photovoltaik-Projekten zu unterstützen.
Nürnberg
Derzeit bietet die Stadt Nürnberg keine direkte kommunale Förderung für Photovoltaikanlagen an. Allerdings informiert die Solarinitiative Nürnberg regelmäßig über Photovoltaik und bietet kostenlose Online-Informationsveranstaltungen an, um Bürger:innen bei der Umsetzung von PV-Projekten zu unterstützen. Diese Veranstaltungen decken Themen wie intelligente Heimspeicher und Photovoltaik für Mehrfamilienhäuser ab. Ziel ist es, das Bewusstsein für erneuerbare Energien zu stärken und den Ausbau von Photovoltaik-Anlagen zu fördern.
Augsburg
Die Stadt Augsburg hat die Förderung am 15.12.2025 beendet, da der Fördertopf von 500.000 € aus der städtischen Klimarücklage ausgeschöpft wurde. Gefördert wurden PV-Anlagen ab 2,5 kWp mit 500 € pauschal, Solarthermie-Anlagen ab 3 m² mit 500 € und Steckersolargeräte ab 350 Wp mit 100 €. Zusätzlich gab es einen Bonus von 100 €/kWp für nachhaltige Flächennutzung, beispielsweise bei Kombination mit Gründach oder Fassaden-PV, bis maximal 500 €.
Regensburg
Die Stadt Regensburg bezuschusst fest installierte Photovoltaikanlagen mit 100 €/kWp, maximal 1,500 €. Zusätzlich gibt es einen Bonus von 200 € für besondere Installationsarten, wie beispielsweise auf denkmalgeschützten Gebäuden, Gründächern oder Fassaden. Anträge müssen vor Kauf bzw. Baubeginn gestellt und bewilligt werden. Das Förderverfahren besteht aus den drei Verfahrensschritten Antrag, Bewilligung und Auszahlung. Weitere Informationen und Antragsformulare sind auf der Website der Stadt Regensburg verfügbar.
| Förderbestandteil | Details |
|---|---|
| Fest installierte PV-Anlagen | 100 €/kWp, maximal 1.500 € Förderung |
| Bonus für besondere Installationsarten | Pauschal 200 € für z.B. Gründach, Fassade oder Denkmal |
Spardorf
Die Gemeinde Spardorf fördert die Errichtung vonprivaten Anlagen zur Nutzung von Solarenergie. Gefördert werden PV-Anlagen mit 150 €/kWp, maximal 750 €, Plugin-PV-Anlagen („Balkonkraftwerke“) mit 50 €/100 Wp, maximal 200 €, und Batteriespeicher für PV-Anlagen mit 80 €/kWh, maximal 800 €. Anträge müssen vor Beginn der Installation gestellt werden. Die Auszahlung der Förderung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel.
| Förderbestandteil | Details |
|---|---|
| PV-Anlagen | 150 €/kWp, maximal 750 € Förderung |
| Plugin-PV-Anlagen („Balkonkraftwerke“) | 50 €/100 Wp, maximal 200 € Förderung |
| Batteriespeicher für PV-Anlagen | 80 €/kWh, maximal 800 € Förderung |

KFW-Förderung für Solaranlagen in Bayern
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet im Jahr 2026 verschiedene Förderprogramme zur Unterstützung von Photovoltaik-Projekten an. Diese Programme richten sich an Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen und sollen den Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland vorantreiben.
Ein zentrales Förderinstrument ist das Programm Erneuerbare Energien – Standard (270). Dieses Programm gewährt zinsgünstige Kredite für die Errichtung, Erweiterung und den Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, einschließlich Photovoltaik-Anlagen auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen. Auch die Kosten für Planung, Projektierung und Installation sowie für Batteriespeicher sind förderfähig.
| Programm | Zielgruppe | Fördergegenstand | Art der Förderung | Voraussetzungen |
|---|---|---|---|---|
| KfW 270 – Erneuerbare Energien Standard | Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen | Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher, Eigenverbrauchslösungen | Zinsgünstiger Kredit, bis zu 100 % der Investitionskosten | Antrag vor Vorhabensbeginn, technische Mindestanforderungen, aktuelle Konditionen bei KfW prüfen |
| KfW 261 – Wohngebäude – Kredit | Bauherr:innen | Gebäude mit hohem Effizienzstandard, häufig in Kombination mit PV-Anlage | Zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschuss | Neubau muss Anforderungen an klimafreundliche Gebäude (z. B. Effizienzhaus 40) erfüllen, aktuelle Programmbedingungen prüfen |
| KfW 124 – Wohneigentumsprogramm | Privatpersonen | Bau/Erwerb von Immobilien, PV-Anlage teilweise mitfinanzierbar | Zinsgünstiger Kredit | Nutzung als selbstgenutztes Wohneigentum, Konditionen laufend aktualisiert |
Tipp: Es ist wichtig zu beachten, dass die Antragstellung für KfW-Förderprogramme vor Beginn des Vorhabens erfolgen muss. Das bedeutet, dass vor der Antragstellung noch keine Liefer- oder Leistungsverträge abgeschlossen werden dürfen. Die Beantragung erfolgt in der Regel über die Hausbank oder einen anderen Finanzierungspartner, der den Antrag bei der KfW einreicht.
Förderung beantragen: So klappt’s
Die Beantragung einer Förderung für eine Photovoltaikanlage erfordert eine durchdachte Planung, sei es kommunal oder überregional (KfW). Viele Förderprogramme verlangen, dass der Antrag vor dem Beginn der Maßnahmen gestellt wird. Damit Sie nicht an formalen Hürden scheitern, hilft ein klarer Ablauf.
Unsere Empfehlung: Energieberatung in Anspruch nehmen
Bevor Sie sich für eine PV-Anlage entscheiden, ist eine unabhängige Energieberatung sinnvoll. Idealerweise geschieht dies durch eine:n zertifizierte:n Energieberater:in oder einen erfahrenen Solarteur. Diese prüfen die Voraussetzungen, optimale Größe der Anlage und auch Fördermöglichkeiten und wie sie kombiniert werden können.
Viele Kommunen fördern auch die Energieberatung selbst oder bieten kostenlose Erstgespräche an.
Falls Sie die ersten Schritte ohne Energieberatung durchführen möchten, fahren Sie mit den folgenden Schritten fort. Aber Achtung: Vor der Umsetzung erster Maßnahmen ist eine Energieberatung sowieso nötig, denn ohne diese erhalten Sie die meisten Förderungen nicht.
Fördermöglichkeiten recherchieren
Ermitteln Sie, welche Förderprogramme Sie kombinieren können:
- Gibt es in Ihrer Stadt eine kommunale Förderung?
- Kommt zusätzlich ein KfW-Kredit oder Zuschuss infrage?
- Können Sie Bonusprogramme (z.B. für Speicher oder Gründach) nutzen?
Dokumentieren Sie die Bedingungen und Fristen, z.B. Maximalförderhöhe, technische Vorgaben, Nachweise.
Tipp: Mit unserem PV-Rechner erhalten Sie schnell und kostenlos eine erste Übersicht zu Kosten, Förderung und Amortisation Ihrer neuen Anlage.
Angebote von Fachbetrieben einholen
Holen Sie mindestens zwei bis drei Angebote für die PV-Anlage ein – inkl. Batteriespeicher, Wallbox (falls relevant) und Installation. Achten Sie auf seriöse Anbieter mit Referenzen, detaillierten technischen Angaben (Leistung, Speichergröße, Ertragsschätzung) und die Kostenaufstellung, getrennt nach Gewerken.
Förderantrag stellen
Ganz wichtig: Beantragen Sie die Förderung vor der Beauftragung des Fachbetriebs. Sonst verfällt Ihr Anspruch!
Je nach Förderart:
- Kommunal: Antrag direkt bei Ihrer Stadt oder über ein Online-Portal
- KfW: Antragstellung erfolgt über Ihre Hausbank oder Finanzierungspartner (nicht direkt bei der KfW!)
Genehmigung abwarten & Auftrag vergeben
Warten Sie die schriftliche Förderzusage ab, bevor Sie mit dem Projekt beginnen. Danach können Sie den Auftrag offiziell vergeben. Bei KfW-Krediten erhalten Sie eine Zusage von der Bank. Diese enthält auch die Förderkonditionen (z.B. Zinssatz).
Installation und Inbetriebnahme
Lassen Sie die Anlage fachgerecht installieren. Wichtige Punkte:
- Zählerwechsel ggf. mit Netzbetreiber abstimmen
- Speicher & Wallbox korrekt integrieren
Fachgerechte Dokumentation aller Schritte
Nach der Inbetriebnahme muss die Anlage im Marktstammdatenregister eingetragen werden (gesetzliche Pflicht). In Zusammenarbeit mit Energieberater:innen oder einem Fachbetrieb wird dies häufig für Sie übernommen.
Nachweise einreichen & Förderung erhalten
Nach Fertigstellung reichen Sie die nötigen Unterlagen ein. Dazu gehören:
- Rechnung(en) und Zahlungsnachweise
- Inbetriebnahmeprotokoll
- ggf. Fotos oder Herstellerbescheinigungen
- Eintrag im Marktstammdatenregister
Erst dann erfolgt die Auszahlung der Förderung bzw. die Aktivierung des Kredits.
Langfristige Dokumentation & Wartung
Behalten Sie Ertragsdaten und Wartungsintervalle im Blick. Viele Fördergeber verlangen, dass die Anlage über einen Zeitraum von z.B. 10 oder 20 Jahren bestimmungsgemäß genutzt wird. Regelmäßige Wartung hilft, die Effizienz zu sichern und Ansprüche zu erhalten.
Einspeisevergütung sinkt: So sollten Sie reagieren
Die Einspeisevergütung bleibt auch 2026 ein relevanter Faktor für die Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikanlage. Gleichzeitig zeigt sich, dass die Einspeisung von Solarstrom ins öffentliche Netz für viele Haushalte finanziell nicht mehr im Vordergrund steht. Deutlich wichtiger wird in der Praxis der direkte Eigenverbrauch des selbst erzeugten Stroms.
Ein hoher Eigenverbrauch kann die Stromkosten spürbar senken und die Wirtschaftlichkeit der Anlage verbessern. Zusätzliche Batteriespeicher erhöhen diesen Effekt, da Solarstrom auch in den Abendstunden oder bei geringer Sonneneinstrahlung genutzt werden kann. Dadurch lässt sich der Anteil des selbst verbrauchten Stroms häufig deutlich steigern.
Für Hausbesitzer in Bayern ist die Einspeisevergütung damit weiterhin ein sinnvoller Bestandteil der Kalkulation. Noch wichtiger ist inzwischen jedoch, wie gut sich Erzeugung, Verbrauch und Speicher aufeinander abstimmen lassen. Bitte beachten Sie, dass die konkrete Vergütungshöhe vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme, der Anlagengröße und der gewählten Einspeiseart abhängt.
| Jahr | Einspeiseverguetung_Cent_pro_kWh | Strompreis_Cent_pro_kWh | Eigenverbrauchskosten_Cent_pro_kWh |
|---|---|---|---|
| 2018 | 12.2 | 29.4 | 13.0 |
| 2019 | 11.5 | 30.5 | 12.5 |
| 2020 | 10.8 | 31.8 | 12.0 |
| 2021 | 10.1 | 32.6 | 11.5 |
| 2022 | 9.5 | 37.1 | 11.5 |
| 2023 | 8.6 | 42.2 | 11.0 |
| 2024 | 8.3 | 41.5 | 11.0 |
| 2025 | 8.2 | 42.8 | 11.0 |
| 2026 | 8.1 | 42.0 | 11.0 |
| 2027 | 7.9 | 44.0 | 11.0 |
| 2028 | 7.7 | 46.0 | 11.0 |
Bitte beachten Sie, dass die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen in Deutschland halbjährlich angepasst wird und die genannten Werte Durchschnittswerte für das jeweilige Jahr darstellen. Die tatsächliche Vergütung kann je nach Inbetriebnahmedatum und spezifischen Bedingungen variieren.