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Ist es erlaubt, zwei PV-Anlagen an einem Hausanschluss zu betreiben?
Ja, das Betreiben von zwei PV-Anlagen ist grundsätzlich erlaubt. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz erlaubt ausdrücklich mehrere PV-Anlagen am selben Hausanschluss. Technisch betrachtet der Netzbetreiber dabei nicht die einzelne Anlage, sondern den Netzverknüpfungspunkt, also die Stelle, an der Ihr Strom ins öffentliche Netz übergeht. Alles, was hinter diesem Punkt liegt, dürfen Sie mit mehreren Anlagen bestücken, solange die technischen Spielregeln stimmen.
Festgeschrieben sind sie in der Anwendungsregel VDE-AR-N 4105. Sie legt fest, wie Erzeugungsanlagen sicher am Niederspannungsnetz betrieben werden. Wichtig ist dabei die Summenleistung aller Anlagen am gemeinsamen Anschluss, nicht die Einzelanlage. Denn je mehr Leistung an einem Punkt einspeist, desto höher sind die Anforderungen an den Schutz des Netzes.
Eine oder zwei Anlagen? Das entscheidet die 12-Monats-Regel
Ob Ihre beiden Anlagen als eine große oder als zwei eigenständige Anlagen zählen, hängt vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme ab. Werden beide innerhalb von zwölf Monaten auf demselben Grundstück in Betrieb genommen, fasst das EEG sie zu einer einzigen Anlage zusammen. Liegen dagegen mehr als zwölf Monate dazwischen, gelten sie als getrennte Anlagen mit jeweils eigenem Vergütungssatz.
Erweitern Sie eine bestehende Anlage innerhalb der Frist, übernimmt der Zubau deren alten Vergütungssatz. Eine später gebaute, eigenständige Anlage bekommt dagegen die aktuellen Vergütungssätze und läuft danach 20 Jahre lang mit eigenem Anspruch. Wer clever plant, kann so eine ältere Anlage unangetastet lassen und trotzdem neue Dachflächen wirtschaftlich nutzen.
Bevor Sie sich festlegen, lohnt ein Blick auf Ihren tatsächlichen Strombedarf. Wollen Sie später eine Wärmepumpe oder ein Elektroauto versorgen, kann eine größere zusammengefasste Anlage sinnvoller sein als zwei kleine. Steht dagegen die maximale Vergütung im Vordergrund, spielt die zweite, eigenständige Anlage ihre Stärke aus.
Welches Messkonzept passt zu zwei Anlagen?
Der Netzbetreiber legt gemeinsam mit Ihrem Installateur fest, wie der eingespeiste Strom gemessen wird. Für zwei PV-Anlagen an einem Hausanschluss gibt es im Kern zwei Wege.
Gemeinsame Messeinrichtung
Bei dieser Variante misst ein einziger Einspeisezähler den gesamten Strom beider Anlagen. Die Vergütung wird anschließend rechnerisch aufgeteilt, und zwar im Verhältnis der installierten Leistung. Hat Anlage A 6 kWp und Anlage B 4 kWp, entfallen 60 % der Einspeisung auf A und 40 % auf B. Zulässig ist diese Aufteilung laut Clearingstelle EEG auch bei unterschiedlichen Vergütungssätzen. Der Vorteil liegt auf der Hand, denn Sie sparen sich einen zweiten Zähler und dessen jährliche Kosten.
Getrennte Zähler
Wollen Sie beide Anlagen sauber voneinander trennen, bekommt jede ihren eigenen Zähler. Das ist besonders dann sinnvoll, wenn eine Anlage als Volleinspeiser und die andere für den Eigenverbrauch laufen soll. Voraussetzung für diese echte Trennung sind eine separate Anmeldung beim Netzbetreiber, getrennte Messeinrichtungen und klar zugeordnete Komponenten. Der Wechselrichter der Volleinspeiseanlage hängt dann in einem eigenen Strang direkt am Zählerplatz, ohne Umweg über die Hausverteilung.
Wann lohnen sich zwei getrennte PV-Anlagen?
Der häufigste Grund für zwei getrennte Anlagen ist die Kombination aus Volleinspeisung und Überschusseinspeisung. Für reine Volleinspeiser zahlt der Staat einen deutlich höheren Satz als für Anlagen, bei denen Sie den Strom zuerst selbst verbrauchen. Mit zwei Anlagen holen Sie sich das Beste aus beiden Welten, denn eine Dachfläche deckt Ihren Eigenverbrauch, die andere speist komplett ins Netz ein und kassiert die bessere Einspeisevergütung.
Auch beim Nachrüsten ist die Trennung praktisch. Wenn Ihre bestehende PV-Anlage schon einige Jahre läuft, können Sie eine neue Anlage als reinen Volleinspeiser ergänzen, ohne die alte Konfiguration anzufassen. Beide behalten so ihr eigenes Vergütungsregime und ihre eigene Laufzeit.
📌 Gut-zu-wissen: Ob sich der zusätzliche Zähler rechnet, hängt vom Verhältnis aus Mehrertrag durch die höhere Volleinspeisevergütung und den jährlichen Zählerkosten ab. Bei größeren Dachflächen ab etwa 10 kWp Zubau geht die Rechnung meist auf.
Anmeldung, NA-Schutz und Marktstammdatenregister
Egal, für welches Konzept Sie sich entscheiden, jede Anlage müssen Sie einzeln anmelden. Das gilt sowohl beim Netzbetreiber als auch im Marktstammdatenregister. Wie die Anmeldung einer PV-Anlage genau abläuft, welche Formulare Sie brauchen und welche Fristen gelten, sollten Sie vor dem Bau klären.
Ein technischer Punkt wird bei zwei Anlagen schnell relevant. Übersteigt die Summenleistung am Netzverknüpfungspunkt eine bestimmte Grenze, verlangt der Netzbetreiber einen zentralen Netz- und Anlagenschutz, kurz NA-Schutz. Die Schwelle liegt bei rund 30 kVA Gesamtleistung. Zwei mittelgroße Dachanlagen können diese Grenze zusammen überschreiten, auch wenn jede einzelne darunter bliebe. Sprechen Sie das früh mit Ihrem Installateur ab.
Und noch eine Pflicht dürfen Sie nicht vergessen. Jede Anlage müssen Sie spätestens einen Monat nach der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eintragen. Aus zwei Anlagen werden dort also zwei getrennte Datensätze, jeweils mit eigener Leistung, eigenem Standort und eigenem Inbetriebnahmedatum.