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Wer braucht eine Baugenehmigung für die PV Anlage?
Für die klassische Aufdachanlage auf dem Eigenheim ist in Deutschland normalerweise keine Baugenehmigung erforderlich. Gewerbliche Anlagen, Freiflächenanlagen und Installationen auf Sondergebäuden hingegen unterliegen strengeren Regelungen. Ein kurzer Check bei der zuständigen Behörde schadet dennoch nie, denn die rechtlichen Rahmenbedingungen variieren je nach Bundesland. Wir empfehlen: Lieber einmal mehr geprüft, als später Strafe zahlen.
Quick-Check: Brauchen Sie eine Genehmigung?
PV-Genehmigung Check
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Keine rechtliche Beratung. Bei Unsicherheit: Bauamt kontaktieren.
| Situation | Genehmigungsfrei? | Wichtige Schwellen/Ausnahmen |
|---|---|---|
| Privat auf dem Dach | Ja | Denkmalschutz, Flachdach > 10 m² |
| Mehrfamilienhaus auf dem Dach | Ja (meist) | WEG-Zustimmung, Nutzungsänderung |
| Freifläche | Nein | > 3 m Höhe / 9 m Länge |
Privateigentümer
Für Eigenheimbesitzer:innen gilt bundesweit die Genehmigungsfreiheit bei Solaranlagen auf Dach- und Außenwandflächen. Solange die Photovoltaikmodule parallel zur Dachfläche montiert werden und nicht wesentlich darüber hinausragen, entfällt das Baugenehmigungsverfahren.
Lediglich die Einhaltung der Statik und örtlicher Gestaltungssatzungen muss gewährleistet sein. Daher ist es ratsam, dass Sie vor der Installation kurz bei Ihrer Gemeinde nachfragen.
Mehrfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien
Bei größeren Gebäuden wie Mehrfamilienhäusern oder gewerblich genutzten Immobilien gelten teilweise abweichende Bestimmungen. Eine Baugenehmigung wird häufig dann erforderlich, wenn sich durch die PV-Anlage die Nutzungsart des Gebäudes ändert. Zusätzlich können bei gewerblichen Anlagen ab einer bestimmten Leistung erweiterte Nachweispflichten zur Statik anfallen.
Freiflächenanlagen
Solarparks und auch freistehende Photovoltaik-Anlagen auf dem Grundstück benötigen in allen Bundesländern eine Baugenehmigung. Als Vorhaben im Außenbereich unterliegen Freiflächenanlagen dem Baugesetzbuch und der jeweiligen Landesbauordnung. Der Genehmigungsprozess umfasst dabei meist eine Umweltverträglichkeitsprüfung und die Abstimmung mit der Gemeinde.
Genehmigungspflicht von Photovoltaikanlagen nach Bundesland
| Bundesland | Genehmigungspflicht |
|---|---|
| Baden-Württemberg | für gebäudeunabhängige Anlagen über 3 m Höhe und 9 m Länge |
| Bayern | für gebäudeunabhängige Anlagen über 3 m Höhe und 9 m Länge |
| Berlin | für gebäudeunabhängige Anlagen über 3 m Höhe und 9 m Länge |
| Brandenburg | Flachdachanlagen über 10 qm oder Bauhöhe über 0,6 m, Freiflächenanlagen |
| Bremen | Anlagen in der Nähe von Kulturdenkmälern, Freianlagen |
| Hamburg | für gebäudeunabhängige Anlagen über 3 m Höhe und 9 m Länge |
| Hessen | Freianlagen über 10 qm |
| Mecklenburg-Vorpommern | für gebäudeunabhängige Anlagen über 3 m Höhe und 9 m Länge |
| Niedersachsen | Freianlagen |
| Nordrhein-Westfalen | Anlagen auf Gebäuden bei Nutzungsänderung des Gebäudes, Freianlagen |
| Rheinland-Pfalz | Freianlagen, Anlagen auf oder in der Nähe von Denkmälern |
| Saarland | für gebäudeunabhängige Anlagen über 3 m Höhe und 10 m Länge |
| Sachsen | für gebäudeunabhängige Anlagen über 3 m Höhe und 9 m Länge |
| Sachsen-Anhalt | für gebäudeunabhängige Anlagen über 3 m Höhe und 9 m Länge |
| Schleswig-Holstein | für gebäudeunabhängige Anlagen über 2,75 m Höhe und 9 m Länge; Anlagen an/auf und in der Nähe von Denkmälern |
| Thüringen | für gebäudeunabhängige Anlagen über 3 m Höhe und 9 m Länge |
Sonderfälle
Bestimmte Situationen erfordern unabhängig von der Anlagengröße besondere Aufmerksamkeit bei der Planung und Umsetzung einer Photovoltaikanlage. Darunter zählen:
- Denkmalschutz: Bei einem Gebäude unter Denkmalschutz ist vor der Installation zwingend die Genehmigung der Denkmalschutzbehörde einzuholen. Oft werden hier spezielle Auflagen erteilt, etwa zur Farbgebung der Module oder deren Positionierung auf weniger sichtbaren Dachflächen. In manchen Fällen lehnt die Behörde das Vorhaben komplett ab. Auch Gebäude in der Nähe von Denkmälern können betroffen sein. Informieren Sie sich frühzeitig beim zuständigen Bauamt über mögliche Einschränkungen.
- Gestaltungssatzungen: Viele Gemeinden haben lokale Gestaltungssatzungen erlassen, die das Erscheinungsbild von Gebäuden regeln. Solche Vorschriften können Vorgaben zur Farbe, Größe oder Anordnung von Solarmodulen enthalten. Besonders in historischen Ortskernen oder Neubaugebieten mit einheitlichem Erscheinungsbild spielen derartige Regelungen eine wichtige Rolle.
- Fassadenanlagen: Module an Außenwandflächen unterliegen in einigen Bundesländern strengeren Regelungen als klassische Dachanlagen. Je nach Landesbauordnung kann hier eine vereinfachte Genehmigung oder zumindest eine Anzeige beim Bauamt erforderlich sein.
- Statische Besonderheiten: Bei älteren Gebäuden oder Dächern mit geringer Tragfähigkeit muss vor der Installation ein Statiker die Eignung prüfen. Sollten bauliche Verstärkungen notwendig werden, kann daraus eine Genehmigungspflicht entstehen.
Baugenehmigung für das Balkonkraftwerk
Für Balkonkraftwerke mit einer Leistung von bis zu 800 Watt (seit Januar 2025 die neue Obergrenze) ist keine Baugenehmigung erforderlich. Der Gesetzgeber hat Mini-Solaranlagen bewusst von bürokratischen Hürden befreit, um die Nutzung erneuerbarer Energien auch für Mieter:innen zu erleichtern.
Allerdings müssen auch Balkonkraftwerke im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Der Netzbetreiber prüft anschließend die technischen Voraussetzungen für den Anschluss der Anlage. Seit der Gesetzesnovelle 2024 ist die Anmeldung deutlich vereinfacht worden und erfolgt über ein Online-Formular.
Außerdem können Vermieter:innen nicht mehr ohne triftigen Grund die Installation verbieten. Dennoch empfehlen wir, dass Sie vorher eine kurze Meldung an Ihren Vermieter senden, damit es zu keinen Streitigkeiten kommt

Welche Vorschriften sind zu beachten
Auch ohne Baugenehmigung müssen Hausbesitzer:innen verschiedene öffentlich-rechtliche Vorschriften einhalten. Die wichtigsten Anforderungen im Überblick:
- Anmeldepflichten: Jede Photovoltaikanlage muss beim Netzbetreiber angemeldet werden. Zusätzlich ist die Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur gesetzlich vorgeschrieben. Ohne vollständige Anmeldung drohen Bußgelder und der Verlust der Einspeisevergütung.
- Technische Normen: Die Installation muss durch eine Elektrofachkraft erfolgen und den geltenden VDE-Normen entsprechen. Besonders der Anschluss ans Hausnetz und die Einspeisung ins öffentliche Netz unterliegen strengen Sicherheitsvorschriften (Ausgeschlossen sind Balkonkraftwerke).
- Abstandsregelungen: In vielen Bundesländern schreiben die Bauvorschriften Mindestabstände zu Grundstücksgrenzen und Nachbargebäuden vor. Auch Brandschutzabstände auf dem Dach selbst sind zu berücksichtigen.
- Versicherungsschutz: Informieren Sie Ihre Gebäudeversicherung über die neue Anlage. Manche Versicherungen verlangen einen Nachweis über die fachgerechte Installation oder erheben einen Aufpreis für den erweiterten Schutz.
- Einspeiseanmeldung: Vor der Inbetriebnahme müssen Sie die Einspeisezusage beim Netzbetreiber einreichen.