Braucht man eine Baugenehmigung für eine PV Anlage?

Eine lächelnde Frau steht vor einem Haus mit Sonnenkollektoren auf dem Dach und hält stolz ihre Baugenehmigung für eine PV-Anlage hoch. Das Haus ist von Grün umgeben und befindet sich in einem Vorort oder einer ländlichen Gegend.
Der Traum von der eigenen Solaranlage auf dem Dach wirft bei vielen Hausbesitzer:innen rechtliche Fragen auf. Immer wieder erreichen uns Fragen, ob vor der Installation der Photovoltaikanlage ein Antrag beim Bauamt gestellt werden muss. Die gute Nachricht vorweg: In den meisten Fällen können private Dachanlagen ohne aufwendiges Genehmigungsverfahren errichtet werden.
Abbildung einer Glühbirne, in der grüne Blätter wachsen, die umweltfreundliche Ideen oder nachhaltige Energie symbolisieren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Photovoltaikanlagen auf Dächern von Wohngebäuden sind in allen Bundesländern grundsätzlich genehmigungsfrei (mit Ausnahmen)
  • Freiflächenanlagen und gebäudeunabhängige Solarmodule erfordern je nach Bundesland ab bestimmten Maßen eine Baugenehmigung
  • Bei denkmalgeschützten Gebäuden muss immer die Denkmalschutzbehörde zustimmen
  • Auch ohne Baugenehmigung gelten Vorschriften wie die Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur und beim Netzbetreiber
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Inhaltsverzeichnis

Wer braucht eine Baugenehmigung für die PV Anlage?

Für die klassische Aufdachanlage auf dem Eigenheim ist in Deutschland normalerweise keine Baugenehmigung erforderlich. Gewerbliche Anlagen, Freiflächenanlagen und Installationen auf Sondergebäuden hingegen unterliegen strengeren Regelungen. Ein kurzer Check bei der zuständigen Behörde schadet dennoch nie, denn die rechtlichen Rahmenbedingungen variieren je nach Bundesland. Wir empfehlen: Lieber einmal mehr geprüft, als später Strafe zahlen.

Quick-Check: Brauchen Sie eine Genehmigung?

PV-Genehmigung Check

Finden Sie heraus, ob Sie eine Baugenehmigung benötigen.

Fortschritt 0%
SituationGenehmigungsfrei?Wichtige Schwellen/Ausnahmen
Privat auf dem DachJaDenkmalschutz, Flachdach > 10 m²
Mehrfamilienhaus auf dem DachJa (meist)WEG-Zustimmung, Nutzungsänderung
FreiflächeNein> 3 m Höhe / 9 m Länge

Privateigentümer

Für Eigenheimbesitzer:innen gilt bundesweit die Genehmigungsfreiheit bei Solaranlagen auf Dach- und Außenwandflächen. Solange die Photovoltaikmodule parallel zur Dachfläche montiert werden und nicht wesentlich darüber hinausragen, entfällt das Baugenehmigungsverfahren.

Lediglich die Einhaltung der Statik und örtlicher Gestaltungssatzungen muss gewährleistet sein. Daher ist es ratsam, dass Sie vor der Installation kurz bei Ihrer Gemeinde nachfragen.

Mehrfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien

Bei größeren Gebäuden wie Mehrfamilienhäusern oder gewerblich genutzten Immobilien gelten teilweise abweichende Bestimmungen. Eine Baugenehmigung wird häufig dann erforderlich, wenn sich durch die PV-Anlage die Nutzungsart des Gebäudes ändert. Zusätzlich können bei gewerblichen Anlagen ab einer bestimmten Leistung erweiterte Nachweispflichten zur Statik anfallen.

Freiflächenanlagen

Solarparks und auch freistehende Photovoltaik-Anlagen auf dem Grundstück benötigen in allen Bundesländern eine Baugenehmigung. Als Vorhaben im Außenbereich unterliegen Freiflächenanlagen dem Baugesetzbuch und der jeweiligen Landesbauordnung. Der Genehmigungsprozess umfasst dabei meist eine Umweltverträglichkeitsprüfung und die Abstimmung mit der Gemeinde.

Genehmigungspflicht von Photovoltaikanlagen nach Bundesland

BundeslandGenehmigungspflicht
Baden-Württembergfür gebäudeunabhängige Anlagen über 3 m Höhe und 9 m Länge
Bayernfür gebäudeunabhängige Anlagen über 3 m Höhe und 9 m Länge
Berlinfür gebäudeunabhängige Anlagen über 3 m Höhe und 9 m Länge
BrandenburgFlachdachanlagen über 10 qm oder Bauhöhe über 0,6 m, Freiflächenanlagen
BremenAnlagen in der Nähe von Kulturdenkmälern, Freianlagen
Hamburgfür gebäudeunabhängige Anlagen über 3 m Höhe und 9 m Länge
HessenFreianlagen über 10 qm
Mecklenburg-Vorpommernfür gebäudeunabhängige Anlagen über 3 m Höhe und 9 m Länge
NiedersachsenFreianlagen
Nordrhein-WestfalenAnlagen auf Gebäuden bei Nutzungsänderung des Gebäudes, Freianlagen
Rheinland-PfalzFreianlagen, Anlagen auf oder in der Nähe von Denkmälern
Saarlandfür gebäudeunabhängige Anlagen über 3 m Höhe und 10 m Länge
Sachsenfür gebäudeunabhängige Anlagen über 3 m Höhe und 9 m Länge
Sachsen-Anhaltfür gebäudeunabhängige Anlagen über 3 m Höhe und 9 m Länge
Schleswig-Holsteinfür gebäudeunabhängige Anlagen über 2,75 m Höhe und 9 m Länge; Anlagen an/auf und in der Nähe von Denkmälern
Thüringenfür gebäudeunabhängige Anlagen über 3 m Höhe und 9 m Länge

Sonderfälle

Bestimmte Situationen erfordern unabhängig von der Anlagengröße besondere Aufmerksamkeit bei der Planung und Umsetzung einer Photovoltaikanlage. Darunter zählen:

  • Denkmalschutz: Bei einem Gebäude unter Denkmalschutz ist vor der Installation zwingend die Genehmigung der Denkmalschutzbehörde einzuholen. Oft werden hier spezielle Auflagen erteilt, etwa zur Farbgebung der Module oder deren Positionierung auf weniger sichtbaren Dachflächen. In manchen Fällen lehnt die Behörde das Vorhaben komplett ab. Auch Gebäude in der Nähe von Denkmälern können betroffen sein. Informieren Sie sich frühzeitig beim zuständigen Bauamt über mögliche Einschränkungen.
  • Gestaltungssatzungen: Viele Gemeinden haben lokale Gestaltungssatzungen erlassen, die das Erscheinungsbild von Gebäuden regeln. Solche Vorschriften können Vorgaben zur Farbe, Größe oder Anordnung von Solarmodulen enthalten. Besonders in historischen Ortskernen oder Neubaugebieten mit einheitlichem Erscheinungsbild spielen derartige Regelungen eine wichtige Rolle.
  • Fassadenanlagen: Module an Außenwandflächen unterliegen in einigen Bundesländern strengeren Regelungen als klassische Dachanlagen. Je nach Landesbauordnung kann hier eine vereinfachte Genehmigung oder zumindest eine Anzeige beim Bauamt erforderlich sein.
  • Statische Besonderheiten: Bei älteren Gebäuden oder Dächern mit geringer Tragfähigkeit muss vor der Installation ein Statiker die Eignung prüfen. Sollten bauliche Verstärkungen notwendig werden, kann daraus eine Genehmigungspflicht entstehen.

Baugenehmigung für das Balkonkraftwerk

Für Balkonkraftwerke mit einer Leistung von bis zu 800 Watt (seit Januar 2025 die neue Obergrenze) ist keine Baugenehmigung erforderlich. Der Gesetzgeber hat Mini-Solaranlagen bewusst von bürokratischen Hürden befreit, um die Nutzung erneuerbarer Energien auch für Mieter:innen zu erleichtern.

Allerdings müssen auch Balkonkraftwerke im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Der Netzbetreiber prüft anschließend die technischen Voraussetzungen für den Anschluss der Anlage. Seit der Gesetzesnovelle 2024 ist die Anmeldung deutlich vereinfacht worden und erfolgt über ein Online-Formular.

Außerdem können Vermieter:innen nicht mehr ohne triftigen Grund die Installation verbieten. Dennoch empfehlen wir, dass Sie vorher eine kurze Meldung an Ihren Vermieter senden, damit es zu keinen Streitigkeiten kommt

Ein kleines Solarmodell steht auf einem Schreibtisch, umgeben von Papieren, Stiften und Büromaterial. Die Papiere enthalten handschriftliche Notizen und einen roten Kreis um "10 kWp". Im Hintergrund befinden sich ein Fenster und eine Weltkarte an der Wand.

Welche Vorschriften sind zu beachten

Auch ohne Baugenehmigung müssen Hausbesitzer:innen verschiedene öffentlich-rechtliche Vorschriften einhalten. Die wichtigsten Anforderungen im Überblick:

  1. Anmeldepflichten: Jede Photovoltaikanlage muss beim Netzbetreiber angemeldet werden. Zusätzlich ist die Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur gesetzlich vorgeschrieben. Ohne vollständige Anmeldung drohen Bußgelder und der Verlust der Einspeisevergütung.
  2. Technische Normen: Die Installation muss durch eine Elektrofachkraft erfolgen und den geltenden VDE-Normen entsprechen. Besonders der Anschluss ans Hausnetz und die Einspeisung ins öffentliche Netz unterliegen strengen Sicherheitsvorschriften (Ausgeschlossen sind Balkonkraftwerke).
  3. Abstandsregelungen: In vielen Bundesländern schreiben die Bauvorschriften Mindestabstände zu Grundstücksgrenzen und Nachbargebäuden vor. Auch Brandschutzabstände auf dem Dach selbst sind zu berücksichtigen.
  4. Versicherungsschutz: Informieren Sie Ihre Gebäudeversicherung über die neue Anlage. Manche Versicherungen verlangen einen Nachweis über die fachgerechte Installation oder erheben einen Aufpreis für den erweiterten Schutz.
  5. Einspeiseanmeldung: Vor der Inbetriebnahme müssen Sie die Einspeisezusage beim Netzbetreiber einreichen.

Fazit

Für Eigenheimbesitzer:innen mit Plänen für eine Solaranlage auf dem Dach ist in der Regel keine Baugenehmigung erforderlich. Dennoch sollten Sie vor der Installation die lokalen Bestimmungen prüfen und alle Anmeldepflichten gewissenhaft erfüllen. Mit der richtigen Vorbereitung steht Ihrem Einstieg in die Photovoltaik nichts im Wege.

Häufig gestellte Fragen

Wie groß darf eine Photovoltaikanlage sein ohne Genehmigung?

Auf Dächern von Wohngebäuden gibt es für Aufdachanlagen grundsätzlich keine Größenbeschränkung bezüglich der Genehmigungspflicht. Entscheidend ist vielmehr, dass die Module parallel zur Dachfläche montiert werden und die Statik des Gebäudes die Last trägt. Bei freistehenden Anlagen liegt die Grenze je nach Bundesland meist bei 3 Metern Höhe und 9 Metern Länge.

Wann muss eine PV-Anlage genehmigt werden?

Eine Baugenehmigung ist typischerweise bei Freiflächenanlagen, gebäudeunabhängigen Aufständerungen über den Grenzwerten sowie bei Installationen auf denkmalgeschützten Gebäuden erforderlich. Gleiches gilt für gewerbliche Anlagen, die eine Nutzungsänderung des Gebäudes bewirken. Im Zweifel gibt das zuständige Bauamt Auskunft über die konkreten Anforderungen in Ihrer Region.

Welche PV-Anlage ist genehmigungsfrei?

Solaranlagen auf Dach- und Außenwandflächen von Wohngebäuden sind bundesweit genehmigungsfrei, sofern sie keine wesentlichen baulichen Veränderungen erfordern. Balkonkraftwerke bis 800 Watt fallen ebenfalls unter die Genehmigungsfreiheit. Voraussetzung ist jeweils die Einhaltung der technischen Normen und die ordnungsgemäße Anmeldung bei Netzbetreiber und Bundesnetzagentur.

Richard Roth
Richard Roth vereint seine Leidenschaft als Autor mit einer tiefen Begeisterung für die Natur und der Verwendung erneuerbarer Energien. Engagiert in Projekten zur Förderung von Nachhaltigkeit im Alltag, fokussiert er sich besonders auf die Anwendung erneuerbarer Energien in privaten Haushalten. Dabei möchte er besondere Aufmerksamkeit im Bereich der nachhaltigen Investment-Möglichkeiten schaffen und mehr Menschen dazu motivieren Rentabilität mit einem umweltbewussten Lebensstil zu vereinen.

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