Inhalt des Artikels
- Was ist die Arbeitnehmersparzulage?
- Wie hoch ist die Arbeitnehmersparzulage?
- Arbeitnehmersparzulage Einkommensgrenze: Wer hat Anspruch?
- Arbeitnehmersparzulage Voraussetzungen: Was muss erfüllt sein?
- So funktioniert das Arbeitnehmersparzulage beantragen
- Kann man die Arbeitnehmersparzulage nachträglich beantragen?
- Arbeitnehmer-Sparzulage und Wohnungsbauprämie: Geht beides?
Was ist die Arbeitnehmersparzulage?
Bei der Arbeitnehmersparzulage handelt es sich um eine staatliche Prämie, die auf vermögenswirksame Leistungen gezahlt wird und im fünften Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG) geregelt ist. Dabei zahlt der Arbeitgeber VL in einen förderberechtigten Sparvertrag ein, und der Staat legt prozentual drauf. Allerdings wird die Zulage nicht automatisch ausgezahlt, sondern muss zwingend über die Steuererklärung beantragt werden.
Die Arbeitnehmersparzulage ist dabei steuer- und sozialversicherungsfrei und kommt im Gegensatz zu den VL selbst in voller Höhe bei Ihnen an. Sie wird nicht direkt ausgezahlt, sondern zunächst vorgemerkt. Nach Ablauf der sieben Jahre Sperrfrist, der VL unterliegen, kann sie dann zusammen mit dem angesparten Kapital ausgezahlt werden.
💡Good-to-know: Auch wenn der Arbeitgeber Ihnen keine VL zahlt können Sie die Arbeitnehmersparzulage beziehen. Solange Sie unter der Einkommensgrenze liegen, können Sie einen VL-Vertrag schließlich auch einfach selbst aus Ihrem Gehalt zahlen und dieselbe Förderung erhalten.
Wie hoch ist die Arbeitnehmersparzulage?
Die genaue Höhe der Arbeitnehmersparzulage hängt dabei sowohl von der gewählten Anlageform zum VL sparen als auch von der jährlichen Sparleistung ab. Je nach Anlageprodukt sind zwei unterschiedliche Fördersätze möglich, wobei beide Anlageformen auch kombiniert werden können, um die maximale Förderung von 123 Euro pro Jahr für Alleinstehende zu beziehen.
Höhe der Arbeitnehmersparzulage nach Anlageform
| Anlageform | Fördersatz | Max. förderfähiger Betrag | Max. Zulage pro Jahr |
|---|---|---|---|
| ETF-Sparplan, Aktienfonds | 20% | 400 € | 80 € |
| Bausparvertrag, Baukredit-Tilgung | 9% | 470 € | 43 € |
| Kombination beider | - | - | 123 € |
Nicht förderfähig für die Arbeitnehmer-Sparzulage sind hingegen Banksparpläne, Lebensversicherungen und klassische Girokonten. Für Partner verdoppelt sich die maximale Zulage pro Jahr zudem auf 246 Euro, wenn beide Partner VL anlegen.
📌Praxishinweis: Für eine maximale Förderung von 123 Euro müssen 400 Euro in ETFs und 470 Euro in einen Bausparvertrag fließen, wodurch sich insgesamt VL-Anlagen von 870 Euro pro Jahr ergeben. Da Arbeitgeber jedoch meist nur bis zu 480 Euro zahlen, ist eine eigene Aufstockung nötig, um die maximale Arbeitnehmer-Sparzulage zu bekommen.
Arbeitnehmersparzulage Einkommensgrenze: Wer hat Anspruch?
Die Einkommensgrenze für die Arbeitnehmersparzulage bemisst sich am zu versteuernden Einkommen und nicht am Bruttogehalt. Dies ist insofern wichtig zu bedenken, als das zu versteuernde Einkommen meist durch Freibeträge wie etwa dem Kinderfreibetrag und Sonderausgaben deutlich unter dem Bruttoeinkommen liegt. Wer Brutto über der Einkommensgrenze liegt, kann also trotzdem förderberechtigt sein.
Seit 2024 beläuft sich die Einkommensgrenze für die Arbeitnehmersparzulage auf 40.000 Euro zu versteuerndes Einkommen. Für verheiratete Paare und eingetragene Lebenspartnerschaften erhöht sich dieses zu versteuernde Einkommen auf 80.000 Euro pro Jahr. Die Grenzen gelten dabei seit 2024 einheitlich für alle Anlageformen.
Orientierungstabelle: Bis zu welchem Bruttolohn ist Förderung möglich?
| Situation | Bruttogehalt ca. |
|---|---|
| Single ohne Kinder | bis ca. 48.000 € |
| Single mit 1 Kind | bis ca. 58.000 € |
| Verheiratete Paare | bis ca. 96.000 € |
*Werte in der Tabelle sind Orientierungswerte, wir empfehlen im Zweifel eine individuelle Steuerberechnung durch Ihre:n Steuerberater:in
Arbeitnehmersparzulage Voraussetzungen: Was muss erfüllt sein?
Um für den Bezug von der Sparzulage förderberechtigt zu sein, müssen Sie alle vier der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Voraussetzung 1: Aktives Beschäftigungsverhältnis
Arbeitnehmer:innen, Beamt:innen, Richter:innen und Soldat:innen sind für die Arbeitnehmersparzulage berechtigt, Selbstständige und Freiberufler:innen haben jedoch keinen Anspruch.
Voraussetzung 2: VL werden in förderfähigen Vertrag angelegt
Die vermögenswirksamen Leistungen müssen von Ihnen entweder in einem VL-fähigen Depot in einen ETF-Sparplan oder einen Aktienfonds angelegt, in einen Bausparvertrag eingezahlt oder zur Tilgung eines Baukredits genutzt werden. Nicht förderfähig sind Banksparpläne, Girokonten oder Lebensversicherungen.
Voraussetzung 3: Einkommensgrenze wird eingehalten
Sie müssen unter der Einkommensgrenze von 40.000 Euro zu versteuerndem Einkommen für Alleinstehende oder 80.000 Euro zu versteuerndem Einkommen für Paare liegen, um den Zuschuss zu bekommen.
Voraussetzung 4: Antrag wird gestellt
Die Zulage wird nicht automatisch gewährt, sondern es ist eine Antragstellung über die Steuererklärung nötig. Wer keine Steuererklärung abgibt, hat zudem die Möglichkeit über das entsprechende Formular einen Antrag beim Finanzamt einzureichen.
So funktioniert das Arbeitnehmersparzulage beantragen
Es ist denkbar einfach die Arbeitnehmersparzulage zu beantragen. Der Antrag läuft über die jährliche Einkommensteuererklärung und ein paar Häkchen in den richtigen Feldern genügen, weshalb die Antragstellung nur wenige Minuten dauert.
Schritt-für-Schritt-Anleitung:
- Zunächst öffnen Sie die Steuererklärung über das ELSTER-Portal, Ihre Steuer-App oder einfach als Papierformular
- Auf dem Hauptvordruck setzen Sie ganz oben das Häkchen bei „Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage“
- In der Anlage VL tragen Sie die entsprechenden Angaben zu Ihrem VL-Vertrag, dem Anbieter und der Höhe der Einzahlungen ein
- Der Anbieter übermittelt die Daten dann automatisch an das Finanzamt, ohne dass extra Belege beigelegt werden müssen
- Das Finanzamt setzt die Zulage fest und überweist sie nach Ablauf der Sperrfrist direkt in Ihren VL-Vertrag
💡Good-to-know: Die Zulage wird nicht sofort ausgezahlt, sondern erst nach Ablauf der siebenjährigen Sperrfrist, welcher die vermögenswirksamen Leistungen unterliegen. Der Antrag muss spätestens bis zum Ende des 4. Jahres nach dem Sparjahr gestellt werden. Für das Sparjahr 2026 gilt also eine Frist bis zum 31.12.2030.
Kann man die Arbeitnehmersparzulage nachträglich beantragen?
Ja, grundsätzlich ist es möglich die Arbeitnehmersparzulage bis zu 4 Kalenderjahre rückwirkend zu beantragen. Bis zum 31.12.2026 kann also noch der Antrag für das Sparjahr 2022 und alle späteren Jahre gestellt werden.
Für jedes Sparjahr muss dabei eine separate Steuererklärung eingereicht oder nachgereicht werden. Es reicht also nicht einfach eine Erklärung für alle Sparjahre auf einmal. In ELSTER müssen Sie für die Beantragung der Arbeitnehmersparzulage einfach die Steuererklärung des jeweiligen Jahres aufrufen, ein Häkchen bei „Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage“ setzen und die Anlage VL ausfüllen.
Arbeitnehmer-Sparzulage und Wohnungsbauprämie: Geht beides?
Ja, beide Förderungen können parallel genutzt werden, aber nur unter einer Bedingung: Es ist schließlich wichtig zu unterscheiden, dass die Arbeitnehmersparzulage für VL-Beträge gilt, während sich die Wohnungsbauprämie auf eigene Einzahlungen in den Bausparvertrag bezieht. Seit 2024 werden VL-Zahlungen selbst nicht mehr mit der Wohnungsbauprämie gefördert, sondern nur eigene separate Einzahlungen.
Wer beides will, muss also VL in einen Bausparvertrag einzahlen, um die Arbeitnehmersparzulage zu bekommen und zusätzlich eigene Einzahlungen in denselben oder einen anderen Bausparvertrag vornehmen, um von der Wohnungsbauprämie zu profitieren. Dabei beläuft sich die Wohnungsbauprämie auf 10 Prozent von maximal 700 Euro pro Jahr.