Was ist die Arbeitnehmersparzulage? Höhe, Voraussetzungen, Antrag 2026

Geprüft von
Jessica Dzikonski
Eine Person prüft Finanzunterlagen an einem Schreibtisch, auf dem sich Diagramme, ein Laptop, ein Taschenrechner, ein Stapel Münzen, ein Sparschwein und ein Glas mit Münzen befinden – was auf die Beschäftigung mit persönlichen Finanzen oder die Erstellung eines Haushaltsplans hindeutet, möglicherweise im Zusammenhang mit der Recherche zu Fragen wie: Was ist die Arbeitnehmersparzulage?.
Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Förderung, die auf vermögenswirksame Leistungen (VL) gezahlt wird. Dabei zahlt der Staat bis zu 123 Euro pro Jahr zusätzlich in den VL-Vertrag ein. Wichtigste Voraussetzung dafür ist die Einkommensgrenze, die Sie nicht überschreiten dürfen. Seit 2024 wurde letztere noch einmal deutlich angehoben, wodurch circa 14 Millionen weitere Arbeitnehmer:innen förderberechtigt sind als davor. Falls dies auch auf Sie zutrifft und Sie die Zulage bisher noch nicht beantragt haben, ist dies bis zu vier Jahre rückwirkend möglich. Alle Infos zur konkreten Einkommensgrenze, weiteren Voraussetzungen und zum Antrag haben wir im Folgenden übersichtlich für Sie aufgearbeitet.
Abbildung einer Glühbirne, in der grüne Blätter wachsen, die umweltfreundliche Ideen oder nachhaltige Energie symbolisieren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Prämie, die auf VL-Einzahlungen in förderberechtigte Verträge gewährt wird
  • Maximal können dabei 123 Euro pro Jahr zusätzlich als Arbeitnehmersparzulage vom Staat gefördert werden
  • Die Einkommensgrenzen liegen bei 40.000 Euro zu versteuerndem Einkommen bei Alleinstehenden und 80.000 Euro bei Paaren
  • Der Antrag läuft über die Einkommensteuererklärung und kann rückwirkend bis zu 4 Jahre gestellt werden
Ein hellhäutiges Hand-Emoji, bei dem der Zeigefinger nach rechts zeigt.

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Inhaltsverzeichnis

Was ist die Arbeitnehmersparzulage?

Bei der Arbeitnehmersparzulage handelt es sich um eine staatliche Prämie, die auf vermögenswirksame Leistungen gezahlt wird und im fünften Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG) geregelt ist. Dabei zahlt der Arbeitgeber VL in einen förderberechtigten Sparvertrag ein, und der Staat legt prozentual drauf. Allerdings wird die Zulage nicht automatisch ausgezahlt, sondern muss zwingend über die Steuererklärung beantragt werden. 

Die Arbeitnehmersparzulage ist dabei steuer- und sozialversicherungsfrei und kommt im Gegensatz zu den VL selbst in voller Höhe bei Ihnen an. Sie wird nicht direkt ausgezahlt, sondern zunächst vorgemerkt. Nach Ablauf der sieben Jahre Sperrfrist, der VL unterliegen, kann sie dann zusammen mit dem angesparten Kapital ausgezahlt werden. 

💡Good-to-know: Auch wenn der Arbeitgeber Ihnen keine VL zahlt können Sie die Arbeitnehmersparzulage beziehen. Solange Sie unter der Einkommensgrenze liegen, können Sie einen VL-Vertrag schließlich auch einfach selbst aus Ihrem Gehalt zahlen und dieselbe Förderung erhalten.

Wie hoch ist die Arbeitnehmersparzulage?

Die genaue Höhe der Arbeitnehmersparzulage hängt dabei sowohl von der gewählten Anlageform zum VL sparen als auch von der jährlichen Sparleistung ab. Je nach Anlageprodukt sind zwei unterschiedliche Fördersätze möglich, wobei beide Anlageformen auch kombiniert werden können, um die maximale Förderung von 123 Euro pro Jahr für Alleinstehende zu beziehen.

Höhe der Arbeitnehmersparzulage nach Anlageform

AnlageformFördersatzMax. förderfähiger BetragMax. Zulage pro Jahr
ETF-Sparplan, Aktienfonds20%400 €80 €
Bausparvertrag, Baukredit-Tilgung9%470 €43 €
Kombination beider--123 €

Nicht förderfähig für die Arbeitnehmer-Sparzulage sind hingegen Banksparpläne, Lebensversicherungen und klassische Girokonten. Für Partner verdoppelt sich die maximale Zulage pro Jahr zudem auf 246 Euro, wenn beide Partner VL anlegen. 

📌Praxishinweis: Für eine maximale Förderung von 123 Euro müssen 400 Euro in ETFs und 470 Euro in einen Bausparvertrag fließen, wodurch sich insgesamt VL-Anlagen von 870 Euro pro Jahr ergeben. Da Arbeitgeber jedoch meist nur bis zu 480 Euro zahlen, ist eine eigene Aufstockung nötig, um die maximale Arbeitnehmer-Sparzulage zu bekommen.

Arbeitnehmersparzulage Einkommensgrenze: Wer hat Anspruch?

Die Einkommensgrenze für die Arbeitnehmersparzulage bemisst sich am zu versteuernden Einkommen und nicht am Bruttogehalt. Dies ist insofern wichtig zu bedenken, als das zu versteuernde Einkommen meist durch Freibeträge wie etwa dem Kinderfreibetrag und Sonderausgaben deutlich unter dem Bruttoeinkommen liegt. Wer Brutto über der Einkommensgrenze liegt, kann also trotzdem förderberechtigt sein. 

Seit 2024 beläuft sich die Einkommensgrenze für die Arbeitnehmersparzulage auf 40.000 Euro zu versteuerndes Einkommen. Für verheiratete Paare und eingetragene Lebenspartnerschaften erhöht sich dieses zu versteuernde Einkommen auf 80.000 Euro pro Jahr. Die Grenzen gelten dabei seit 2024 einheitlich für alle Anlageformen. 

Orientierungstabelle: Bis zu welchem Bruttolohn ist Förderung möglich?

SituationBruttogehalt ca.
Single ohne Kinderbis ca. 48.000 €
Single mit 1 Kindbis ca. 58.000 €
Verheiratete Paarebis ca. 96.000 €

*Werte in der Tabelle sind Orientierungswerte, wir empfehlen im Zweifel eine individuelle Steuerberechnung durch Ihre:n Steuerberater:in

Arbeitnehmersparzulage Voraussetzungen: Was muss erfüllt sein?

Um für den Bezug von der Sparzulage förderberechtigt zu sein, müssen Sie alle vier der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

Voraussetzung 1: Aktives Beschäftigungsverhältnis

Arbeitnehmer:innen, Beamt:innen, Richter:innen und Soldat:innen sind für die Arbeitnehmersparzulage berechtigt, Selbstständige und Freiberufler:innen haben jedoch keinen Anspruch.

Voraussetzung 2: VL werden in förderfähigen Vertrag angelegt

Die vermögenswirksamen Leistungen müssen von Ihnen entweder in einem VL-fähigen Depot in einen ETF-Sparplan oder einen Aktienfonds angelegt, in einen Bausparvertrag eingezahlt oder zur Tilgung eines Baukredits genutzt werden. Nicht förderfähig sind Banksparpläne, Girokonten oder Lebensversicherungen. 

Voraussetzung 3: Einkommensgrenze wird eingehalten

Sie müssen unter der Einkommensgrenze von 40.000 Euro zu versteuerndem Einkommen für Alleinstehende oder 80.000 Euro zu versteuerndem Einkommen für Paare liegen, um den Zuschuss zu bekommen. 

Voraussetzung 4: Antrag wird gestellt

Die Zulage wird nicht automatisch gewährt, sondern es ist eine Antragstellung über die Steuererklärung nötig. Wer keine Steuererklärung abgibt, hat zudem die Möglichkeit über das entsprechende Formular einen Antrag beim Finanzamt einzureichen. 

So funktioniert das Arbeitnehmersparzulage beantragen

Es ist denkbar einfach die Arbeitnehmersparzulage zu beantragen. Der Antrag läuft über die jährliche Einkommensteuererklärung und ein paar Häkchen in den richtigen Feldern genügen, weshalb die Antragstellung nur wenige Minuten dauert. 

Schritt-für-Schritt-Anleitung:

  • Zunächst öffnen Sie die Steuererklärung über das ELSTER-Portal, Ihre Steuer-App oder einfach als Papierformular
  • Auf dem Hauptvordruck setzen Sie ganz oben das Häkchen bei „Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage“
  • In der Anlage VL tragen Sie die entsprechenden Angaben zu Ihrem VL-Vertrag, dem Anbieter und der Höhe der Einzahlungen ein
  • Der Anbieter übermittelt die Daten dann automatisch an das Finanzamt, ohne dass extra Belege beigelegt werden müssen
  • Das Finanzamt setzt die Zulage fest und überweist sie nach Ablauf der Sperrfrist direkt in Ihren VL-Vertrag

💡Good-to-know: Die Zulage wird nicht sofort ausgezahlt, sondern erst nach Ablauf der siebenjährigen Sperrfrist, welcher die vermögenswirksamen Leistungen unterliegen. Der Antrag muss spätestens bis zum Ende des 4. Jahres nach dem Sparjahr gestellt werden. Für das Sparjahr 2026 gilt also eine Frist bis zum 31.12.2030.

Kann man die Arbeitnehmersparzulage nachträglich beantragen?

Ja, grundsätzlich ist es möglich die Arbeitnehmersparzulage bis zu 4 Kalenderjahre rückwirkend zu beantragen. Bis zum 31.12.2026 kann also noch der Antrag für das Sparjahr 2022 und alle späteren Jahre gestellt werden.

Für jedes Sparjahr muss dabei eine separate Steuererklärung eingereicht oder nachgereicht werden. Es reicht also nicht einfach eine Erklärung für alle Sparjahre auf einmal. In ELSTER müssen Sie für die Beantragung der Arbeitnehmersparzulage einfach die Steuererklärung des jeweiligen Jahres aufrufen, ein Häkchen bei „Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage“ setzen und die Anlage VL ausfüllen.

Arbeitnehmer-Sparzulage und Wohnungsbauprämie: Geht beides?

Ja, beide Förderungen können parallel genutzt werden, aber nur unter einer Bedingung: Es ist schließlich wichtig zu unterscheiden, dass die Arbeitnehmersparzulage für VL-Beträge gilt, während sich die Wohnungsbauprämie auf eigene Einzahlungen in den Bausparvertrag bezieht. Seit 2024 werden VL-Zahlungen selbst nicht mehr mit der Wohnungsbauprämie gefördert, sondern nur eigene separate Einzahlungen.

Wer beides will, muss also VL in einen Bausparvertrag einzahlen, um die Arbeitnehmersparzulage zu bekommen und zusätzlich eigene Einzahlungen in denselben oder einen anderen Bausparvertrag vornehmen, um von der Wohnungsbauprämie zu profitieren. Dabei beläuft sich die Wohnungsbauprämie auf 10 Prozent von maximal 700 Euro pro Jahr.

Fazit

Die Frage, ob sich die Arbeitnehmersparzulage lohnt, kann demnach klar mit Ja beantwortet werden. Es ist schließlich ein Zuschuss vom Staat, für etwas, dass man sowieso tun sollte. Solange Sie unter der Einkommensgrenze von einem zu versteuernden Gehalt von 40.000 Euro liegen, sollten Sie den Antrag auf jeden Fall stellen. Dabei kann die Antragstellung bis zu 4 Jahre rückwirkend erfolgen und da die Förderberechtigung 2024 verändert wurde, haben seitdem deutlich mehr Menschen in Deutschland Anspruch, weshalb es sich lohnt die Förderberechtigung neu zu prüfen.

Häufig gestellte Fragen

Was ist die Arbeitnehmersparzulage?

Es ist eine staatliche Prämie die auf vermögenswirksame Leistungen gezahlt wird. Dabei bezuschusst der Staat prozentual förderberechtigte Sparverträge und das „geschenkte“ Geld ist Steuer- und sozialversicherungsfrei. Allerdings wird die Zulage nicht automatisch gewährt, sondern muss über die Steuererklärung beantragt werden.

Wie hoch ist die Arbeitnehmersparzulage 2026?

Wenn Sie VL in einen ETF-Sparplan oder Aktienfonds anlegen, beträgt die Arbeitnehmersparzulage 20 Prozent auf maximal 400 Euro pro Jahr, also bis zu 80 Euro. Beim Einzahlen der VL in einen Bausparvertrag oder eine Baukredit-Tilgung beläuft sich die Arbeitnehmersparzulage auf 9 Prozent von maximal 470 Euro pro Jahr, was 43 Euro jährlich entspricht. Kombiniert ergibt sich so eine Zulage von maximal 123 Euro jährlich.

Wer hat Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage?

Anspruch haben sowohl Arbeitnehmer:innen, Beamt:innen und Richter:innen als auch Soldat:innen in einem aktiven Beschäftigungsverhältnis. Die VL müssen dafür jedoch in einen förderfähigen Vertrag fließen und das zu versteuernde Einkommen darf bei Alleinstehenden nicht die 40.000-Euro-Grenze überschreiten. Zudem müssen Sie den Antrag aktiv selbst stellen.

Wie beantrage ich die Arbeitnehmersparzulage?

Sie können die Arbeitnehmersparzulage jährlich über die Einkommensteuererklärung beantragen. Dafür muss lediglich im Hauptvordruck ein Häkchen bei „Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage“ gesetzt und die Anlage VL ausgefüllt werden. Infolgedessen wird Ihr VL-Anbieter die Einzahlungsdaten automatisch an das Finanzamt weiterleiten.

Kann ich die Arbeitnehmersparzulage nachträglich beantragen?

Ja, es ist eine rückwirkende Antragstellung für bis zu 4 Kalenderjahre möglich. Für jedes Sparjahr muss jedoch eine separate Steuererklärung eingereicht werden und es reicht nicht einfach eine Erklärung für alle betreffenden Jahre. Zudem gilt das Einkommen des jeweiligen Sparjahres und nicht Ihr aktuelles Einkommen.

Bekomme ich die Arbeitnehmersparzulage auch ohne Arbeitgeberbeitrag?

Ja, denn auch wer keinen VL-Arbeitgeberbeitrag erhält, kann einen VL-Vertrag mit eigenem Geld besparen und dieselbe Förderung erhalten. Dabei wird der Eigenbeitrag per Gehaltsumwandlung einfach in den VL-Vertrag eingezahlt und es ist ein eigener Beitrag von maximal 40 Euro pro Monat möglich.

Arun Niemann
Arun Niemann schreibt über nachhaltige Geldanlage und erneuerbare Energien, zwei Themen, die er zusammendenkt. Als aktiver Investor in grüne Projekte kennt er die Fragen, die Anleger:innen bewegen, aus eigener Erfahrung. Bei EEAktuell schreibt er über Investmentstrategien und Technologien wie Wärmepumpen, die den Energiewandel im Alltag greifbar machen.

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