Inhalt des Artikels
- Zur Einordnung: Was ist der IAB und was bedeutet es, ihn aufzulösen?
- IAB-Auflösung bei Anschaffung: So läuft es im Normalfall
- IAB auflösen: Beispielrechnung
- Was passiert, wenn die Investition günstiger oder teurer ausfällt?
- IAB rückwirkend auflösen: Was passiert, wenn nicht investiert wird?
- IAB auflösen, obwohl ein anderes Wirtschaftsgut gekauft wurde: Geht das?
Zur Einordnung: Was ist der IAB und was bedeutet es, ihn aufzulösen?
Der Investitionsabzugsbetrag ist ein steuerliches Instrument, welches es Selbstständigen sowie kleinen und mittleren Unternehmen ermöglicht, bei einer geplanten Investition einen Teil der Kosten bis zu drei Jahre vor der eigentlichen Anschaffung gewinnmindernd abzuziehen. So kann der Gewinn und damit auch die Steuerlast gemindert werden.
Sobald die Investition jedoch tatsächlich erfolgt, muss der IAB wieder steuerlich berücksichtigt werden. Gleichzeitig können aber auch die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsguts gemindert werden und dadurch reduziert sich die spätere AfA-Bemessungsgrundlage. Es handelt sich hierbei also um keine endgültige Steuerersparnis, sondern vielmehr um eine Steuerstundung, aus der ein Liquiditätsvorteil entsteht.
IAB-Auflösung bei Anschaffung: So läuft es im Normalfall
Sobald die geplante Investition getätigt und das damit verbundene Wirtschaftsgut angeschafft oder hergestellt wird, muss der dafür gebildete IAB wieder hinzugerechnet werden. Dadurch steigt der Gewinn zwar zunächst, gleichzeitig können die Anschaffungs- oder Herstellungskosten jedoch auch gewinnmindernd herabgesetzt werden, wodurch die AfA-Bemessungsgrundlage entsprechend sinkt.
Laut § 7g EStG können die Kosten bei der Anschaffung um bis zu 50 % beziehungsweise höchstens um den hinzugerechneten Betrag herabgesetzt werden. Bei einer planmäßigen Investition führt die IAB-Auflösung also nicht dazu, dass der ursprüngliche Vorteil einfach verloren geht. Vielmehr erfolgt eine Verrechnung des vorgezogenen Steuerabzugs mit der tatsächlichen Anschaffung.
💡Good-to-Know: Die planmäßige Auflösung erfolgt im Jahr der Anschaffung in der Steuererklärung in der Anlage EÜR oder außerbilanziell bei Bilanzierenden. Für die Auflösung sollte immer eine Steuerberatung hinzugezogen werden, um Fehler zu vermeiden.
IAB auflösen: Beispielrechnung
Zum besseren Verständnis lohnt es sich, die Auflösung des Investitionsabzugsbetrages im Regelfall an einem einfachen Beispiel zu betrachten:
Ein Unternehmer plant den Kauf einer betrieblich genutzten Maschine für 80.000 Euro netto. Im Jahr vor der Anschaffung bildet er dafür einen IAB in Höhe von 40.000 Euro, wobei der angenommene Steuersatz bei 35 Prozent liegt.
Jahr 1: IAB-Bildung vor der Anschaffung
| Position | Ohne IAB | Mit IAB |
|---|---|---|
| Gewinn vor IAB | 120.000 € | 120.000 € |
| IAB-Abzug | 0 € | -40.000 € |
| Zu versteuernder Gewinn | 120.000 € | 80.000 € |
| Steuer bei 35 % | 42.000 € | 28.000 € |
| Sofortige Steuerentlastung | 0 € | 14.000 € |
Im ersten Jahr zeigt sich also direkt der Liquiditätsvorteil durch den IAB: Obwohl die Maschine noch nicht gekauft wurde, sinkt die Steuerlast um 14.000 Euro.
Jahr 2: Anschaffung und IAB-Auflösung
Im zweiten Jahr kauft der Unternehmer die Maschine tatsächlich. Jetzt wird der zuvor gebildete IAB dem Gewinn hinzugerechnet. Zudem werden die Anschaffungskosten um denselben Betrag herabgesetzt, wodurch sich die Grundlage für AfA und Sonderabschreibung reduziert.
| Schritt | Betrag | Erläuterung |
|---|---|---|
| Anschaffungskosten netto | 80.000 € | Tatsächlicher Kaufpreis der Maschine |
| IAB-Hinzurechnung | +40.000 € | Der zuvor abgezogene IAB erhöht den Gewinn im Anschaffungsjahr |
| Herabsetzung der Anschaffungskosten | -40.000 € | Die Anschaffungskosten werden um den IAB-Betrag gemindert |
| Neue AfA-Bemessungsgrundlage | 40.000 € | 80.000 € minus 40.000 € IAB |
| Sonderabschreibung bis zu 40 % | -16.000 € | Möglicher zusätzlicher Abzug auf die reduzierte Bemessungsgrundlage |
| Verbleibende Grundlage für lineare AfA | 24.000 € | Wird anschließend über die Nutzungsdauer regulär abgeschrieben |
Das ist natürlich nur ein beispielhaftes Szenario. Wie hoch die individuelle Steuerersparnis konkret ausfällt und wie die Auflösung des IAB abläuft, hängt immer vom persönlichen Steuersatz, der Investitionshöhe und den weiteren Bedingungen Ihres Falles ab. Mit dem IAB-Rechner können Sie die individuelle Steuerersparnis mit wenigen Klicks berechnen.
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Was passiert, wenn die Investition günstiger oder teurer ausfällt?
Es kommt häufig vor, dass die geplanten Investitionskosten am Ende nicht den tatsächlichen Kosten entsprechen. Da für eine korrekte Auflösung des IABs jedoch die tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten entscheidend sind, muss in einem solchen Fall entsprechend gehandelt werden:
Wenn die Investition günstiger ausfällt
Falls die Investition günstiger ausfällt als geplant, hat dies meist zur Folge, dass der ursprünglich gebildete IAB zu hoch ist. Dieser darf schließlich maximal 50 Prozent der tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten betragen. Liegt der Investitionsabzugsbetrag über diesem Grenzwert, gilt es den überhöhten Teil rückwirkend zu korrigieren. Somit steigt der Gewinn im früheren Abzugsjahr nachträglich, was zur Folge haben kann, dass Steuernachzahlungen und Nachzahlungszinsen fällig werden.
Beispiel:
- Geplante Investition: 80.000 Euro
- Gebildeter IAB: 40.000 Euro
- Tatsächliche Investition: 60.000 Euro
- Maximal zulässiger IAB: 30.000 Euro
- Rückwirkend zu korrigieren: 10.000 Euro
Wenn die Investition teurer ausfällt
Falls die Investition jedoch teurer wird als erwartet, erhöhen sich der oder die Investitionsabzugsbeträge nicht automatisch mit. Man kann also nicht einfach nachträglich mehr IAB abziehen, nur weil der Kauf- oder Produktionspreis höher ausfällt als gedacht. Die höheren Kosten können aber über die reguläre AfA berücksichtigt und es kann gegebenenfalls die Sonderabschreibung genutzt werden.
Beispiel:
- Geplante Investition: 80.000 Euro
- Gebildeter IAB: 40.000 Euro
- Tatsächliche Investition: 100.000 Euro
- IAB bleibt: 40.000 Euro
- Neue AfA-Bemessungsgrundlage: 60.000 Euro
IAB rückwirkend auflösen: Was passiert, wenn nicht investiert wird?
Kritisch wird es, wenn ein IAB geltend gemacht wurde, am Ende aber gar keine Investition erfolgt. In diesem Fall muss der IAB rückwirkend rückgängig gemacht werden. Der Steuerbescheid des Abzugsjahres wird vom Finanzamt abgeändert, wodurch der Gewinn des Jahres, in dem der IAB geltend gemacht wurde, um den zu Unrecht abgezogenen Betrag steigt. Dies hat zur Folge, dass eine Steuernachzahlung fällig wird und Nachzahlungszinsen anfallen können. Für letztere gilt aktuell laut § 233a AO ein Zinssatz von 0,15 Prozent pro Monat beziehungsweise 1,8 Prozent pro Jahr.
IAB auflösen, obwohl ein anderes Wirtschaftsgut gekauft wurde: Geht das?
Es ist nicht zwingend erforderlich, den IAB am Ende auch für das ursprünglich angedachte Wirtschaftsgut zu nutzen. Solange eine andere Investition ebenfalls die Voraussetzungen des IAB im Sinne von mindestens 90 Prozent betrieblicher Nutzung im erforderlichen Zeitraum und als abnutzbares bewegliches Wirtschaftsgut erfüllt, ist es in der Regel kein Problem den IAB aufzulösen, obwohl ein anderes Wirtschaftsgut gekauft wurde.
So stellt es beispielsweise kein Problem dar, nach der Bildung eines Investitionsabzugsbetrags in eine Solaranlage zu investieren, obwohl ursprünglich die Anschaffung eines betrieblich genutzten Transporters angedacht war. Beide Wirtschaftsgüter erfüllen schließlich die steuerlichen Anforderungen. Nicht funktionieren würde hingegen eine Investition in ein Grundstück (kein abnutzbares bewegliches Wirtschaftsgut) oder ein Fahrzeug für den Privatgebrauch (keine betriebliche Nutzung).