Investitionsabzugsbetrag (IAB) einfach erklärt: Voraussetzungen, Beispiele und steuerliche Vorteile 2026

Geprüft von
Jessica Dzikonski
Ein Schreibtisch mit Solarmodellen, einem Taschenrechner, einem Stift, Finanzdiagrammen und einem Laptop, auf dem Grafiken angezeigt werden – in einem modernen Büro mit großen Fenstern und Pflanzen –, veranschaulicht, wie Unternehmer die steuerlichen Vorteile des Investitionsabzugsbetrags (IAB) für nachhaltige Investitionen optimal nutzen können.
Investitionen in neue Maschinen, Fahrzeuge oder PV-Anlagen bringen Selbstständige und kleine Unternehmen häufig an ihre Liquiditätsgrenzen. Mit dem sogenannten Investitionsabzugsbetrag (IAB) gibt es in Deutschland jedoch ein wirkungsvolles Instrument, um die Steuerlast vor der Investition zu senken und dadurch Liquidität für die geplante Anschaffung zu schaffen. Er ermöglicht es nämlich schon vor dem Kauf bis zu 50 Prozent der geplanten Kosten, gewinnmindernd abzurechnen. Wie viel Steuern so konkret gespart werden können, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen und wie das Ganze in einer Beispielrechnung funktioniert, erklären wir im Folgenden. 
Abbildung einer Glühbirne, in der grüne Blätter wachsen, die umweltfreundliche Ideen oder nachhaltige Energie symbolisieren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der IAB erlaubt Selbstständigen sowie kleinen Unternehmen bis zu 50 % geplanter Investitionskosten bereits vor der Anschaffung gewinnmindernd abzuziehen
  • Voraussetzung ist ein Gewinn unter 200.000 Euro und mindestens 90 % betriebliche Nutzung des angeschafften Wirtschaftsguts
  • Der maximale IAB-Abzug beträgt 200.000 Euro pro Betrieb und die Investition muss innerhalb von drei Jahren erfolgen
  • Wird nicht vor Ablauf der Investitionsfrist investiert, löst das Finanzamt den IAB rückwirkend auf und es fallen Nachzahlungszinsen an
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Inhaltsverzeichnis

Was ist der Investitionsabzugsbetrag (IAB)?

Die Bildung des Investitionsabzugsbetrags ist seit 2008 gemäß § 7g Abs. 1 EStG geregelt und ermöglicht es steuerpflichtigen Selbstständigen sowie kleinen und mittleren Unternehmen bereits im Jahr der Planung einen Anteil von bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Investitionskosten für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter gewinnmindernd abzuziehen. So können Steuern gespart werden, noch bevor Geld ausgegeben wird, was eine deutliche Liquiditätsentlastung bedeutet und einer Abschreibung in die Zukunft gleichkommt. Schließlich sinken Gewinn und damit auch Steuerlast sofort, aber das Wirtschaftsgut muss erst innerhalb der folgenden 3 Wirtschaftsjahre nach IAB-Bildung angeschafft oder hergestellt werden.

Dabei ist es wichtig zu verstehen, dass es sich hierbei um keinen dauerhaften Steuervorteil, sondern lediglich um eine „Steuerstundung“ handelt, da im Jahr der Investition eine Hinzurechnung des IAB zum Gewinn erfolgen muss. Gleichzeitig sinkt jedoch auch die Abschreibungsbasis. Netto ergibt sich so der Effekt eines Liquiditätsvorteils durch die Vorverlagerung der Steuerersparnis. Außerdem kann der IAB mit der Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG kombiniert werden, doch dazu später mehr

📌IAB beantragen: Der IAB wird nicht separat beantragt, sondern in der jährlichen Steuererklärung geltend gemacht. Bei der EÜR-Rechnung bedeutet das einen Eintrag in der Anlage EÜR in der Zeile „Investitionsabzugsbeträge nach § 7g Abs. 1 EStG“. Bei Bilanzierenden handelt es sich um einen außerbilanziellen Abzug, für den kein gesonderter Antrag beim Finanzamt nötig ist.

IAB Voraussetzungen: Wer kann vom Investitionsabzugsbetrag begünstigt werden?

Der IAB ist ein sehr attraktives Instrument, kann jedoch nur dann genutzt werden, wenn eine Reihe von Grundvoraussetzungen erfüllt und Regelungen zum Investitionsabzugsbetrag eingehalten werden:

Voraussetzung 1: Gewinngrenze

Die wohl wichtigste Voraussetzung ist die Gewinngrenze von maximal 200.000 Euro im Wirtschaftsjahr, die vor dem IAB-Abzug nicht überschritten werden darf. Die Grenze gilt dabei sowohl für Bilanzierende als auch für Betriebe mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung und bei Betriebseröffnung kann der IAB bereits im Gründungsjahr genutzt werden, sofern die Gewinngrenze voraussichtlich eingehalten wird. Wichtig zu wissen ist hierbei, dass die Gewinngrenze auch nachträglich überschritten werden kann, wenn das Finanzamt bei einer möglichen Betriebsprüfung nicht abziehbare Ausgaben feststellt. In diesem Fall kann der IAB rückwirkend aberkannt werden. 

Voraussetzung 2: Art der geplanten Investition

Für den IAB sind nur Investitionen in abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens begünstigt. Dabei bezieht sich die Beweglichkeit im Steuerrecht nicht darauf, dass man das Wirtschaftsgut tragen oder bewegen kann, sondern darauf, dass es nicht unwiderruflich mit einem Grundstück verbunden ist, wie etwa ein Gebäude. Daraus ergibt sich, dass der IAB vor allem für Investitionen in Maschinen, Computer, Fahrzeuge, PV-Anlagen oder Batteriespeicher genutzt wird, in die dabei sowohl im neuen als auch im gebrauchten Zustand investiert werden kann. 

Voraussetzung 3: Betriebliche Nutzung

Das begünstigte Wirtschaftsgut, in das investiert wird, muss im Anschaffungsjahr und innerhalb des folgenden Wirtschaftsjahres zu mindestens 90 Prozent betrieblich genutzt werden. Eine Vermietung widerspricht der betrieblichen Nutzungsquote dabei nicht. Beim IAB-Abzug muss kein festes Wirtschaftsgut benannt werden, sondern eine glaubhafte Investitionsabsicht reicht bereits. 

Voraussetzung 4: Investitionszeitraum

Die tatsächliche Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsguts muss nach Inanspruchnahme des IABs innerhalb von 3 Jahren erfolgen. Hierbei ist es unproblematisch, falls innerhalb des Zeitraums in ein anderes als das ursprünglich geplante Wirtschaftsgut investiert wird. Falls eine Investition jedoch nicht erfolgt, wird der IAB rückwirkend rückgängig gemacht und es drohen Nachzahlungszinsen. 

Voraussetzung 5: IAB-Höchstbetrag

Die letzte Voraussetzung, um den Investitionsabzugsbetrag in Anspruch zu nehmen bildet schließlich der Höchstbetrag von maximal 200.000 Euro IAB pro Betrieb. Dieser gilt für alle offenen IABs zusammen. Solange er nicht überschritten wird, ist es jedoch zulässig in einem Jahr mehrere IABs für verschiedene geplante Investitionen in Anspruch zu nehmen.

Investitionsabzugsbetrag Beispiel: So funktioniert der IAB konkret

Die Wirkung des IAB lässt sich am besten an einem konkreten Zahlenbeispiel veranschaulichen. Wichtig zu verstehen ist dabei vor allem, dass die Steuerersparnis nicht dadurch entsteht, dass man weniger zahlt, sondern dass man sie zeitlich vorverlagert. Das folgende Beispiel zeigt den vollständigen Ablauf von der Planung bis zur tatsächlichen Investition.

Jahr 1: IAB im Jahr der Planung

Ein Unternehmer plant eine Investition in Maschinen für 80.000 Euro netto im nächsten Jahr und bildet vorab den IAB:

PositionOhne IABMit IAB
Gewinn vor IAB120.000 €120.000 €
IAB-Abzug (50 %)0 €-40.000 €
Zu versteuernder Gewinn120.000 €80.000 €
Steuer (Steuersatz 35 %)42.000 €28.000 €
Sofortige Steuerersparnis0 €14.000 €

Somit ergibt sich eine sofortige Liquiditätsverbesserung von 14.000 Euro, ohne dass auch nur ein Cent ausgegeben werden musste. 

Jahr 2: Kauf der Maschine und IAB-Auflösung

Im folgenden Jahr der Anschaffung kauft der Unternehmer die Maschine für 80.000 Euro netto. Der IAB muss nun dem Gewinn wieder hinzugerechnet werden. Gleichzeitig sinkt aber die Abschreibungsbasis und zusätzlich kann die Sonderabschreibung greifen:

SchrittBetragErläuterung
IAB-Auflösung+40.000 €Gewinnerhöhung, steuerlich neutral
Neue Abschreibungsbasis40.000 €Anschaffungs- oder Herstellungskosten minus IAB
Sonderabschreibung bis zu 40 %-16.000 €Zusätzlicher Abzug im Kaufjahr
Verbleibende Abschreibungsbasis24.000 €Basis für lineare AfA

Durch die Sonderabschreibung entsteht im Kaufjahr trotz IAB-Auflösung ein weiterer steuerlicher Vorteil. Die lineare Abschreibung läuft anschließend auf der reduzierten Basis weiter. So bleibt die steuerliche Belastung über die gesamte Nutzungsdauer spürbar niedriger als ohne IAB. Wie hoch die individuelle Steuerersparnis konkret ausfällt, hängt vom persönlichen Steuersatz und der Investitionshöhe ab.

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Wann lohnt sich der Investitionsabzugsbetrag besonders?

Der IAB lohnt sich vor allem dann, wenn Sie tatsächlich eine größere betriebliche Investition planen, Ihr Gewinn im aktuellen Jahr hoch ist und die Investition innerhalb der 3-Jahres-Frist realistisch umgesetzt werden kann. Besonders attraktiv ist er bei einem hohen Steuersatz, da der Liquiditätseffekt sich dann verstärkt. Nicht sinnvoll ist der IAB hingegen, wenn Ihre Investitionsabsicht noch unsicher ist oder Sie eine oder mehrere der Voraussetzungen voraussichtlich nicht einhalten können.

IAB und Sonderabschreibung nach § 7g EStG kombinieren

Eine sogenannte Sonderabschreibung ist ein separates Instrument aus § 7g Abs. 5 EStG welches zusätzlich zum IAB genutzt werden kann. Das Ganze funktioniert so, dass im Anschaffungsjahr bis zu 40 Prozent der Netto-Anschaffungskosten auf die bereits um den IAB gekürzte Bemessungsgrundlage abgeschrieben werden können. 

Die Voraussetzungen dafür sind identisch mit denen für den Investitionsabzugsbetrag. Daraus resultiert dann im Kaufjahr ein Steuervorteil, obwohl der IAB aufgelöst wird. Kombiniert ermöglichen die beiden Instrumente so eine hohe steuerliche Entlastung. Die Sonderabschreibung ist dabei immer optional und kann auch erst in späteren Jahren beansprucht werden, wenn das steuerlich günstiger sein sollte.

Fazit

Die Frage, ob sich der Investitionsabzugsbetrag lohnt, kann demnach klar mit Ja beantwortet werden. Selbstständige und Unternehmer:innen unter der Gewinngrenze mit konkreten Investitionsplänen sollten die durch die Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen entstehenden Vorteile, wenn möglich ausschöpfen. Den stärksten Effekt hat der Investitionsabzugsbetrag bei einem hohen Steuersatz und hohem Investitionsvolumen. Auch für nachhaltige Investitionen in PV-Anlagen oder Batteriespeicher kann der IAB genutzt werden, solange weitere Voraussetzungen wie etwa die betriebliche Nutzungsquote erfüllt werden.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Investitionsabzugsbetrag (IAB)?

Der Investitionsabzugsbetrag ist ein steuerliches Instrument, welches es Selbstständigen und kleinen Unternehmen erlaubt, bis zu 50 Prozent von geplanten Investitionskosten schon bis zu 3 Jahre vor der eigentlichen Anschaffung gewinnmindernd abzuziehen. Dadurch wird der zu versteuernde Gewinn gesenkt und es ergibt sich ein Liquiditätsvorteil.

Wer kann den Investitionsabzugsbetrag nutzen?

Der IAB kann von Selbstständigen, Freiberufler:innen und Unternehmer:innen genutzt werden, deren Gewinn vor IAB-Abzug bei maximal 200.000 Euro liegt. Nicht geeignet ist der Investitionsabzugsbetrag dementsprechend für Arbeitnehmer:innen ohne Betrieb oder Privatpersonen.

Wie hoch ist der maximale IAB?

Der IAB beläuft sich auf maximal 50 Prozent der voraussichtlichen Netto-Anschaffungskosten, wobei der IAB-Höchstbetrag pro Betrieb auf 200.000 Euro für alle offenen IABs zusammen festgelegt ist. Bei einem Steuersatz von 42 Prozent würde sich der maximale IAB demnach auf eine vorläufige Steuerersparnis von 84.000 Euro belaufen.

Kann ich den IAB für eine PV-Anlage nutzen?

Ja, PV-Anlagen können als bewegliche abnutzbare Wirtschaftsgüter grundsätzlich IAB-fähig sein, wenn sie steuerlich einem Betrieb zugeordnet sind und die Voraussetzungen des § 7g EStG erfüllen. Bei kleineren, nach § 3 Nr. 72 EStG steuerbefreiten PV-Anlagen sollte die IAB-Nutzung jedoch besonders sorgfältig steuerlich geprüft werden. Wichtigste Voraussetzung ist in jedem Fall die betriebliche Nutzung von 90 Prozent in Anschaffungsjahr und Folgejahr.

Was passiert, wenn ich den IAB bilde, aber nicht investiere?

In diesem Fall löst das Finanzamt den IAB rückwirkend in dem Jahr auf, in dem er gebildet wurde. Dadurch werden Steuernachzahlungen und Nachzahlungszinsen ab dem 15. Monat nach Ablauf des Jahres fällig. Die Investition in ein anderes als das geplante Wirtschaftsgut ist jedoch unproblematisch.

Wie beantrage ich den IAB in der Steuererklärung?

Der IAB kann einfach in der Einkommensteuererklärung oder Körperschaftsteuererklärung geltend gemacht werden. Bei der EÜR-Rechnung passiert dies in der Anlage EÜR und bei Bilanzierenden in der Bilanz als außerbilanzieller Abzug.

Arun Niemann
Arun Niemann schreibt über nachhaltige Geldanlage und erneuerbare Energien, zwei Themen, die er zusammendenkt. Als aktiver Investor in grüne Projekte kennt er die Fragen, die Anleger:innen bewegen, aus eigener Erfahrung. Bei EEAktuell schreibt er über Investmentstrategien und Technologien wie Wärmepumpen, die den Energiewandel im Alltag greifbar machen.

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