Inhalt des Artikels
- Kurz erklärt: Was sind vermögenswirksame Leistungen?
- Vermögenswirksame Leistungen wo anlegen? Ihre besten Optionen je nach Anlageziel
- Vermögenswirksame Leistungen mit ETF anlegen: Die beste Option für Vermögensaufbau per Sparplan
- Vermögenswirksame Leistungen mit Bausparvertrag anlegen: sinnvoll bei konkretem Immobilienwunsch
- Vermögenswirksame Leistungen mit Banksparplan anlegen: sicher und einfach aber ohne Förderung vom Staat
- Vermögenswirksame Leistungen zur Tilgung eines Baukredits nutzen
- Betriebliche Altersvorsorge und vermögenswirksame Leistungen: ein Sonderfall mit eigenen Regeln
- Vermögenswirksame Leistungen anlegen: Vergleich der Optionen
Kurz erklärt: Was sind vermögenswirksame Leistungen?
Vermögenswirksame Leistungen sind eine Zusatzleistung vom Arbeitgeber. Dabei zahlt er monatlich bis zu 40 Euro direkt in einen Sparvertrag, also nicht auf Ihr Gehaltskonto, sondern automatisch in den gewählten VL-Vertrag. Wenn Sie davon profitieren wollen, müssen Sie einmalig aktiv werden, einen VL-Vertrag eröffnen und das entsprechende Formular zur Antragstellung beim Arbeitgeber einreichen. Danach läuft alles automatisch.
VL-Verträge laufen in der Regel sechs Einzahlungsjahre plus ein Ruhejahr, bevor das Kapital frei verfügbar ist. Falls Sie bestimmte Einkommensgrenzen unterschreiten, bekommen Sie zusätzlich eine staatliche Förderung in Form der Arbeitnehmersparzulage. Die entscheidende Frage, wenn Sie VL bekommen, liegt vor allem darin wo Sie sie anlegen, denn die Anlageform bestimmt über Rendite, Förderung und Flexibilität.
Vermögenswirksame Leistungen wo anlegen? Ihre besten Optionen je nach Anlageziel
Grundsätzlich stehen Ihnen zum VL-Sparen mit ETF-Sparplan, Bausparvertrag, Banksparplan und der Tilgung eines Baukredits einige Anlageoptionen zur Wahl. Doch je nach individueller Situation und Faktoren wie Anlageziel, Einkommenssituation und Risikobereitschaft sind diese mehr oder weniger gut geeignet.
💡Good-to-know: Wenn Sie die Einkommensgrenzen unterschreiten und langfristig Vermögen aufbauen wollen, ist ein ETF-Sparplan in den meisten Fällen die beste Wahl.
| Ziel | Beste VL-Anlage | Grund |
|---|---|---|
| Langfristiger Vermögensaufbau | ETF-Sparplan | Höchste Renditechancen, bis zu 80 Euro Förderung pro Jahr |
| Konkret geplanter Immobilienkauf | Bausparvertrag | Förderung und spätere wohnwirtschaftliche Nutzung |
| Tilgung von laufendem Baukredit | Tilgung Baukredit | Sichere Zinsersparnis entspricht dem Kreditzins |
| Schaffung maximaler Sicherheit | Banksparplan | Keine Kursschwankungen |
Vermögenswirksame Leistungen mit ETF anlegen: Die beste Option für Vermögensaufbau per Sparplan
Für die meisten förderberechtigten Arbeitnehmer:innen ist die Geldanlage von VL in einem ETF die beste Wahl. Allerdings eignet sich nicht jedes ETF-Depot für VL. Damit Sie vermögenswirksame Leistungen beziehen können, muss das ETF-Depot VL-fähig sein, da Anbieter Meldepflichten und Sperrfristen verwalten müssen.
Sind diese Faktoren gegeben, läuft das vermögenswirksame Leistungen anlegen mit ETFs so ab, dass der Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen direkt in den Fondssparplan zahlt und Sie einen geeigneten ETF wie beispielsweise einen der verschiedenen MSCI World ETFs auswählen. Dabei haben ETFs historisch betrachtet eine deutlich höhere Renditeerwartung als Zinsprodukte. Allerdings unterliegen sie eben auch realen Kursschwankungen und eine historisch gewachsene Renditeerwartung ist kein Garant für die Zukunft.
Die wichtigsten Fakten im Überblick:
- Arbeitnehmersparzulage: 20 % auf maximal 400 Euro Anlage pro Jahr, also bis zu 80 Euro jährlich vom Staat
- Einkommensgrenze: 40.000 Euro zu versteuerndes Einkommen bei Ledigen, 80.000 Euro bei Zusammenveranlagung
- Bindungsfrist: Sechs Jahre Einzahlung und ein Ruhejahr, danach Ende der minimalen Laufzeit und freie Verfügung
- Für wen geeignet: Einkommensgrenze unterschritten, Anlagehorizont mindestens 7 Jahre, Kursschwankungen und Investitionsrisiko werden in Kauf genommen
- Für wen nicht geeignet: Einkommensgrenze überschritten, Geld wird vor Ablauf der 7 Jahre benötigt, keine Risikobereitschaft
🌱Green-Fact: Wenn Sie VL in einen nachhaltigen oder ESG-orientierten ETF anlegen, können Sie Ihr VL-Sparen direkt nach ökologischen und sozialen Kriterieren ausrichten. Je nach ETF wird so das Investieren in fossile Energien ausgeschlossen oder Unternehmen aus Bereichen wie Erneuerbare Energien werden stärker gewichtet.
Vermögenswirksame Leistungen mit Bausparvertrag anlegen: sinnvoll bei konkretem Immobilienwunsch
Auch ein Bausparvertrag und VL können zusammenpassen. Allerdings nur, wenn von Ihrer Seite auch ein konkreter Wunsch zum Kauf, Bau oder der Modernisierung einer Immobilie in den kommenden sieben Jahren besteht. Ohne diese Absicht ist ein VL-Bausparer meist nicht die beste Option, da Rendite und Flexibilität doch weit hinter den Möglichkeiten des VL in ETFs anlegen hinterherbleiben.
💡Good-to-know: Seit 2024 werden VL-Zahlungen nicht mehr von der Wohnungsbauprämie gefördert. Die Prämie von 10 % auf maximal 700 Euro pro Jahr für Singles und 1.400 Euro pro Jahr für Paare gilt nur für eigene und prämienbegünstigte Einzahlungen in den Bausparvertrag.
Zudem sollte beim Abschluss eines Bausparvertrags genau auf die Vertragskonditionen geachtet werden. Dabei gilt es vor allem genau auf die Abschlussgebühren, den Guthabenzins, den Darlehenszins und die Zuteilungsreife zu achten, welche vor Vertragsabschluss bei unterschiedlichen Anbietern verglichen werden sollten.
Die wichtigsten Fakten im Überblick:
- Arbeitnehmersparzulage: 9 % auf eine Anlage von maximal 470 Euro im Jahr, also bis zu 43 Euro jährlich
- Einkommensgrenze: 40.000 Euro zu versteuerndes Einkommen bei Ledigen, 80.000 Euro bei Zusammenveranlagung
- Bindung: Das Geld muss zwingend wohnwirtschaftlich genutzt werden, um die volle Förderung zu behalten
- Für wen geeignet: Konkreter Immobilienwunsch in sieben Jahren, Einkommensgrenze unterschritten, Sicherheit wichtiger als Rendite
- Für wen nicht geeignet: Kein Immobilienwunsch, Renditemaximierung gewünscht, Flexibilität wichtig
Vermögenswirksame Leistungen mit Banksparplan anlegen: sicher und einfach aber ohne Förderung vom Staat
Das vermögenswirksame Leistungen mit Banksparplan anlegen ist die einfachste und sicherste Option, allerdings eben auch die einzige ohne eine Arbeitnehmersparzulage. Dabei überweist Ihr Arbeitgeber die VL einfach auf ein spezielles Banksparkonto, Zinsen werden über die Jahre gutgeschrieben und das Kapital wird nach Ablauf der Bindungsfrist wieder frei verfügbar.
Die Rendite ist dabei direkt vom aktuellen Zinsniveau abhängig und 2026 aufgrund des höheren Leitzinssatzes deutlich besser als in den Niedrigzinsjahren 2019 bis 2022. Trotzdem bleibt die Renditeerwartung hier deutlich hinter der von ETFs zurück.
Die wichtigsten Fakten im Überblick:
- Arbeitnehmersparzulage: keine
- Einkommensgrenze: keine, auch wer die Fördergrenze überschreitet, kann hier VL anlegen
- Bindungsfrist: sechs Jahre lang einzahlen und ein Ruhejahr, danach können Sie frei verfügen
- Für wen geeignet: Einkommensgrenze überschritten und kein Immobilienwunsch, keine Risikobereitschaft für Kursschwankungen, kurze verbleibende Erwerbszeit bis zur Rente
- Für wen nicht geeignet: Einkommensgrenze unterschritten und Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage
Vermögenswirksame Leistungen zur Tilgung eines Baukredits nutzen
Falls Sie bereits einen laufenden Immobilienkredit haben, ist dies meist die sinnvollste Option, um VL zu nutzen. In diesem Fall werden die VL-Beträge von Ihrem Arbeitgeber direkt auf das Darlehenskonto überwiesen und reduzieren so Ihre Restschuld. Wichtigste Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Bank VL-Zahlungen zur Tilgung auf das Darlehenskonto zulässt. Dies ist keinesfalls selbstverständlich und sollte auf jeden Fall vorab geprüft werden.
Die Rendite entspricht bei dieser Form der Nutzung von VL der Höhe der eingesparten Zinslast. Bei einem Kredit mit beispielsweise 4 % Zinssatz entspricht jede zusätzliche Tilgung einer sicheren Zinsersparnis von 4 %. Damit ist die Rendite hier deutlich besser als bei einem Banksparplan und in den allermeisten Fällen auch attraktiver als ein Bausparvertrag.
Die wichtigsten Fakten im Überblick:
- Arbeitnehmersparzulage: 9 % auf maximal 470 Euro Anlage pro Jahr, also bis zu 43 Euro jährlich
- Einkommensgrenze: 40.000 Euro zu versteuerndes Einkommen bei Ledigen, 80.000 Euro bei Zusammenveranlagung
- Bindung: Das Geld ist faktisch gebunden, bis der Kredit vollständig getilgt ist
- Für wen geeignet: Laufender Baukredit, Bank akzeptiert VL-Zahlungen, Zinssatz liegt über 2 bis 3 %
- Für wen nicht geeignet: Kein Baukredit vorhanden, Bank akzeptiert keine VL-Zahlungen
Betriebliche Altersvorsorge und vermögenswirksame Leistungen: ein Sonderfall mit eigenen Regeln
Vermögenswirksame Leistungen können unter bestimmten Voraussetzungen auch in die bAV umgeleitet werden, allerdings ist das eben kein Standardfall, und von Arbeitgeber, Arbeits- oder Tarifvertrag und bestehendem bAV-Vertrag abhängig. Grundsätzlich funktioniert es so, dass die vermögenswirksamen Leistungen direkt in den Vertrag für die betriebliche Altersvorsorge fließen.
In der Ansparphase können dabei die Steuer- und Sozialabgaben gespart werden. Wichtig zu wissen ist jedoch, dass diese nicht wegfallen, sondern nur aufgeschoben werden. Bei der späteren Auszahlung im Alter fallen dann Steuern sowie volle Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an. Außerdem gibt es in diesem Fall keine Arbeitnehmersparzulage und das Geld wird erst mit der Inanspruchnahme der bAV wieder verfügbar.
📌Unsere Empfehlung: Für die meisten Arbeitnehmer:innen ist das vermögenswirksame Leistungen anlegen über einen ETF-Sparplan transparenter und sinnvoller als die Umleitung in die bAV.
Vermögenswirksame Leistungen anlegen: Vergleich der Optionen
Falls Sie sich bei all diesen Informationen unsicher sind und einen klareren Überblick wünschen, finden Sie hier noch einmal alle wichtigen Fakten zu den VL-Anlageoptionen im direkten Vergleich.
| VL-Anlageoption | Arbeitnehmersparzulage | Renditechance | Risiko | Verfügbarkeit nach 7 Jahren |
|---|---|---|---|---|
| VL-ETF-Sparplan | bis zu 80 Euro pro Jahr | Hoch | Vergleichsweise hoch wegen Kursschwankungen | Ja, frei verfügbar |
| Bausparvertrag | bis zu 43 Euro pro Jahr | Niedrig bis Mittel | Niedrig | Nein, muss wohnwirtschaftlich genutzt werden |
| Banksparplan | keine | Niedrig | Niedrig | Ja, frei verfügbar |
| Baukredit-Tilgung | bis zu 43 Euro pro Jahr | Gleichzusetzen mit Kreditzins | Niedrig | Nicht frei verfügbar |
| Betriebliche Altersvorsorge | keine | Vertragsabhängig | Vertragsabhängig | Nein, erst im Rentenalter |