Inhalt des Artikels
- Gibt es 2026 eine Photovoltaik Förderung in Hessen?
- Kommunale Förderungen für PV im Überblick
- Frankfurt am Main
- Kassel
- Darmstadt
- Bad Homburg
- Förderprogramme in Hessen
- KFW-Förderung für Solaranlagen in Hessen
- Förderung beantragen: So klappt’s
- Unsere Empfehlung: Energieberatung in Anspruch nehmen
- 1. Fördermöglichkeiten recherchieren
- 2. Angebote von Fachbetrieben einholen
- 3. Förderantrag stellen
- 4. Genehmigung abwarten & Auftrag vergeben
- 5. Installation und Inbetriebnahme
- 6. Nachweise einreichen & Förderung erhalten
- 7. Langfristige Dokumentation & Wartung
- Sinkende Einspeisevergütung: Was nun?
Gibt es 2026 eine Photovoltaik Förderung in Hessen?
Hessen bietet keine direkten Förderungen, dafür aber zinsgünstige Darlehen. Zuschüsse sind jedoch auf kommunaler Ebene möglich. Ob und wie hoch ein Zuschuss möglich ist, hängt von Ihrem Wohnort ab. Genauere Infos finden Sie nachfolgend für:
Für eine umfassende Förderung empfiehlt es sich, sowohl die Angebote der WIBank als auch die kommunalen Programme zu prüfen. Eine Kombination dieser Fördermöglichkeiten kann die Investitionskosten für eine Photovoltaikanlage erheblich reduzieren. Als weitere Option stehen Kredite der KFW zur Verfügung, die ebenfalls im Bundesland Hessen genutzt werden können, um Photovoltaik-Anlagen zu finanzieren.
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Kommunale Förderungen für PV im Überblick
In Hessen bieten mehrere Städte gezielte Förderprogramme für Photovoltaikanlagen an. Die kommunalen Initiativen richten sich an verschiedene Zielgruppen und variieren in ihrer Förderhöhe sowie den unterstützten Anlagenarten.
| Kommune | Förderprogramm | Zielgruppe | Förderhöhe | Stand |
|---|---|---|---|---|
| Frankfurt am Main | Klimabonus | Eigentümer:innen, Mieter:innen | 20% für PV-Anlagen; 30% für Solar-Gründach; 50% für Mini-PV (75% mit Frankfurt-Pass); 20% für Speicher; 20% für Ladesäulen | Aktiv, Budget begrenzt, Antrag vor Maßnahmenbeginn |
| Wiesbaden | Solarförderung Wiesbaden | Eigentümer:innen | 300€ für PV-Anlagen bis 3 kWp; 400€ für PV-Anlagen bis 6 kWp; 500€ für PV-Anlagen über 6 kWp; 300/400/500€ für Batteriespeicher (bis 3/6/>6 kWh); 250€ Bonus bei Zählerplatzumbau | Aktiv, Antrag vor Beauftragung, Budget begrenzt |
| Kassel | Kassel macht Watt | Eigentümer:innen | 150€ Zuschuss für Balkonkraftwerke | Aktiv, geplant bis Ende 2026, einmalig je Haushalt |
| Darmstadt | Förderprogramm Photovoltaik | Eigentümer:innen, Mieter:innen, Pächter:innen, KMU | 200€ /kWp für Aufdach- und Fassaden-Photovoltaikanlagen (max. 6.000€); 200€ pauschal für Mini-PV-Anlagen (bis 450 W); 400€ pauschal für Mini-PV-Anlagen (ab 450 W, max. 2 Module, höchstens 50% Anschaffungskosten); Bis zu 10% höhere Zuschüsse bei individuellen Photovoltaik-Lösungen | Aktiv, Mittel begrenzt, Haushaltsfreigabe prüfen |
| Darmstadt | Energiesparcheck | Einkommensschwache Haushalte | Eigenanteil nur 75€ bei Kauf von Mini-Photovoltaikanlagen mit 300 W | Aktiv, nur bei gleichzeitiger Energiesparberatung |
| Marburg | Klimafreundlich Wohnen | Eigentümer:innen | 150€ /kWp für PV-Anlagen (max. 3.000€); 25€ /kWp Bonus bei Kombination mit Dachbegrünung oder Fassaden-PV; 500€ Zuschuss für Stromspeicher; 1.500€ Zuschuss für innovative Stromspeicher (z. B. Salzwasser, Wasserstoff); Zuschüsse für Balkonkraftwerke nach Richtlinie | Programm vorgesehen, Fördertopf zeitweise ausgeschöpft – aktuelle Mittelverfügbarkeit prüfen |
| Bad Homburg | Energiesparförderrichtlinie | Eigentümer:innen | 1.500€ pauschal für Solaranlagen zur Wasseraufbereitung für Gebäude bis 2 Wohneinheiten; 250€ pauschal für jede weitere Wohneinheit; 300 €/kWp für fest installierte Solarmodule (max. 6.000€); 400 €/kWp für fest installierte Solardachziegel (max. 8.000€); 200 €/Modul für Photovoltaik-Minianlagen (max. 50% der Gerätekosten, bis ca. 600 Wp); 300 €/kWh für Solarstrombatterien (max. 3.000€) | Aktiv, Richtlinie kann angepasst werden, Budget begrenzt |
Hinweis: Die genannten Förderbeträge und Voraussetzungen können sich ändern. Es wird empfohlen, sich vor Antragstellung bei der jeweiligen Kommune über die aktuellen Bedingungen zu informieren. Optional können Sie mit unserem Photovoltaik-Rechner Direkt-Angebote von regionalen Anbietern erhalten.
Wichtig! Die Förderanträge sind immer vor Beginn jeglicher Maßnahmen zu stellen. Die gesamte Umsetzung sollte mit einem oder einer Energieberater:in durchgeführt werden, da dies häufig Voraussetzung für den Erhalt einer Förderung ist. Zertifizierte Berater:innen finden Sie in unserem Tool – Regional und von der offiziellen Energie-Experten-Liste.

Frankfurt am Main
Frankfurt setzt mit dem Programm „Klimabonus Frankfurt“ gezielte Anreize, um die Energiewende aktiv mitzugestalten. Gefördert werden Solaranlagen, Gründächer, Batteriespeicher und Mini-PV-Anlagen. Eine Besonderheit ist der sogenannte Frankfurt-Pass: Wer ihn besitzt, erhält bei Mini-PV-Anlagen einen Zuschuss von 75% der Kosten. Damit zählt Frankfurt zu den sozial ausgewogensten Programmen im Bundesland.
Der Frankfurt-Pass ist ein städtischer Ausweis für Bürger:innen mit geringem Einkommen und ermöglicht unter anderem eine erhöhte Förderung im Rahmen des Programms „Klimabonus Frankfurt“. Anspruch haben Personen, die Sozialleistungen wie Bürgergeld, Wohngeld, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag beziehen. Der Pass kann beim zuständigen Sozialrathaus beantragt werden und gilt in der Regel für ein Jahr. Neben Vorteilen bei der Photovoltaik-Förderung profitieren Inhaber:innen auch von Ermäßigungen im Nahverkehr, bei kulturellen Angeboten und weiteren städtischen Leistungen.
| Förderprogramm | Zielgruppe | Förderhöhe |
|---|---|---|
| Klimabonus: Solaranlagen | Eigentümer:innen, Mieter:innen | 20% der förderfähigen Kosten |
| Klimabonus: Solar-Gründächer | Eigentümer:innen, Mieter:innen | 30% der förderfähigen Kosten |
| Klimabonus: Mini-PV-Anlagen | Eigentümer:innen, Mieter:innen | 50% (mit Frankfurt-Pass 75%) der förderfähigen Kosten |
| Klimabonus: Batteriespeicher | Eigentümer:innen, Mieter:innen | 20% der förderfähigen Kosten |
| Klimabonus: Ladesäulen | Eigentümer:innen, Mieter:innen | 20% der förderfähigen Kosten |
| Klimabonus: Dach-, Fassaden- und Hofbegrünungen | Eigentümer:innen, Mieter:innen | 50% der förderfähigen Kosten |
| Klimabonus: Regenwasserspeicherung | Eigentümer:innen, Mieter:innen | 50% der förderfähigen Kosten |
| Klimabonus: Trinkbrunnen | Eigentümer:innen, Mieter:innen | 50% der förderfähigen Kosten |
Kassel
Kassel verfolgt mit der Initiative „Kassel macht Watt“ ein ambitioniertes Ziel: Die installierte PV-Leistung pro Einwohner:in soll sich bis 2030 verdoppeln. Zwar gibt es keine klassische Photovoltaik-Förderung für große Dachanlagen, aber ein klarer Fokus liegt auf Balkonkraftwerken.Die Stadt Kassel fördert auch 2026 den Kauf von steckerfertigen Balkonkraftwerken mit einem Zuschuss von 150 € pro Haushalt. Die Förderung ist budgetiert. Eine Antragstellung sollte vor Bestellung geprüft werden
| Förderprogramm | Zielgruppe | Förderhöhe | Voraussetzungen |
|---|---|---|---|
| Kassel macht Watt | Privatpersonen mit Wohnsitz in Kassel | 150€ für Balkonkraftwerke (bis Ende 2026) | Nur für steckerfertige Mini-PV-Anlagen, einmalig je Haushalt, Budget begrenzt |
Darmstadt
Darmstadt bietet mit seinem Förderprogramm Photovoltaik eines der vielseitigsten städtischen Angebote in Hessen. Gefördert werden nicht nur klassische Dachanlagen, sondern auch Fassadenlösungen, Balkonmodule und individuelle PV-Konzepte.
Darmstadt fördert auch 2026 Aufdach- und Fassaden‑PV mit 200 € pro kWp bis maximal 6.000 € pro Anlage. Mini‑PV‑Anlagen werden pauschal bezuschusst, und für innovative oder besondere Lösungen sind Aufschläge möglich. Einkommensschwache Haushalte können über den „Energiesparcheck“ zusätzlich stark vergünstigte Balkonkraftwerke erhalten. Die jeweils aktuelle Förderrichtlinie und Mittelverfügbarkeit sollten vor der Investition geprüft werden.
| Förderprogramm | Zielgruppe | Anlage | Förderhöhe | Voraussetzungen |
|---|---|---|---|---|
| Förderprogramm Photovoltaik | Privatpersonen, KMU, Vereine, Organisationen, Stiftungen | Aufdach- und Fassaden-Photovoltaikanlagen | 200€ pro installiertem kWp (max. 6.000€) | Max. 30 kWp, Antrag vor Umsetzung, Mittel begrenzt |
| Förderprogramm Photovoltaik | Privatpersonen, KMU, Vereine, Organisationen, Stiftungen | Mini-PV-Anlagen und Balkonmodule | 200€ pauschal für ein Standard-Solarmodul mit 200 bis 450 W Systemleistung 400€ pauschal für zwei Standard-Solarmodule ab 450 W Systemleistung | höchstens 50% der Anschaffungs- und Installationskosten, steckerfertige Anlage |
| Förderprogramm Photovoltaik | Privatpersonen, KMU, Vereine, Organisationen, Stiftungen | Individuelle Photovoltaik-Lösungen | bis zu 10% höhere Zuschüsse | besondere technische oder gestalterische Ausführung laut Richtlinie |
| Energiesparcheck | Einkommensschwache Haushalte | Mini-Photovoltaikanlagen mit 300 W | Eigenanteil nur 75€ (inkl. Elektroinstallation) | Haushalt erhält Leistungen des Jobcenters oder Sozialamtes, bezieht Kinderzuschlag oder Wohngeld oder hat ein nicht pfändbares Arbeitseinkommen; es wird eine Energiesparberatung durch die Initiative Arbeit durchgeführt |
Bad Homburg
Die Energiesparförderrichtlinie der Stadt Bad Homburg richtet sich vor allem an Eigentümer:innen von Bestandsgebäuden und bietet hohe Zuschüsse für PV‑Anlagen, Solardachziegel, Batteriespeicher und Mini‑PV‑Anlagen. Die Konditionen sind weiterhin attraktiv, können sich aber ändern; vor Antragstellung sollten stets die aktuellen Förderrichtlinien und Haushaltsmittel überprüft werden.
| Förderprogramm | Zielgruppe | Anlage | Förderhöhe | Voraussetzungen |
|---|---|---|---|---|
| Energiesparförderrichtlinie | Eigentümer:innen von Bestandsgebäuden | Thermische Solaranlagen zur Brauchwassererwärmung | 1.500€ pauschal für Gebäude mit 1 bis 2 Wohneinheiten + 250€ pauschal für jede weitere Wohneinheit | mindestens 50% Jahresdeckungsgrad der Warmwasserbereitung durch die Solaranlage |
| Energiesparförderrichtlinie | Eigentümer:innen von Bestandsgebäuden | Fest installierte Solarmodule | 300 €/kWp installierter Leistung (max. 6.000€) | PV-Anlage auf Bestandsgebäude, technische Mindestanforderungen gemäß Richtlinie |
| Energiesparförderrichtlinie | Eigentümer:innen von Bestandsgebäuden | Fest installierte Solardachziegel | 400 €/kWp installierter Leistung (max. 8.000€) | PV-Dachziegelsystem gemäß Richtlinie |
| Energiesparförderrichtlinie | Eigentümer:innen von Bestandsgebäuden | Photovoltaik-Minianlagen | 200 €/Modul | max. 600 Wp Gesamtleistung, DGS-Sicherheitsstandard (DGS 0001:2019-10), max. 50% der Gerätekosten |
| Energiesparförderrichtlinie | Eigentümer:innen von Bestandsgebäuden | Solarstrombatterien | 300 €/kWh Nutzenergie (max. 3.000€) | Kombination mit PV-Anlage, technische Anforderungen laut Richtlinie |

Förderprogramme in Hessen
Das Land Hessen verfolgt mit dem Integrierten Klimaschutzplan Hessen 2025 (IKSP 2025) eine klare Strategie zur Reduktion von Emissionen und zur Anpassung an den Klimawandel. Darunter circa 140 Maßnahmen, von denen viele bereits umgesetzt sind. Ein zentraler Baustein ist das Darlehensprogramm der WIBank für Photovoltaikanlagen, das inzwischen wieder aufgelegt wurde. Gefördert werden Kauf und Installation von PV‑Anlagen, Batteriespeichern sowie Steuer‑ und Regeltechnik auf selbst genutzten Wohngebäuden, in der Regel mit einem Darlehensrahmen von etwa 10.000 bis 50.000 €, zehnjähriger Laufzeit und Zinsverbilligung.
Planung kleiner Anlagen
Solarmodule bis 3 m² benötigen in Hessen keinen Verwendbarkeitsnachweis mehr. Darüber hinaus unterstützt das Land energetische Sanierungen und Neubauten, etwa über Zinsvergünstigungen bei der Kombination mit KfW-Programmen wie Kredit 261 oder dem Programm Klimafreundlicher Neubau. Auch Passivhaussanierungen oder Sanierungen nach dem Effizienzhaus-85-Standard können bezuschusst werden.
Hessisches Energiegesetz (HEG)
Das Hessische Energiegesetz (HEG) setzt anspruchsvolle Effizienz- und Erneuerbaren‑Vorgaben, die durch verschiedene Förderinstrumente flankiert werden. Hohe Förderquoten ergeben sich in der Praxis vor allem aus der Kombination bundesweiter Programme, etwa BAFA‑Zuschüsse für Effizienzmaßnahmen und KfW‑Kredite, und werden durch landes- oder kommunale Programme ergänzt.
KFW-Förderung für Solaranlagen in Hessen
Zur Finanzierung einer Photovoltaik-Anlage kann ein KfW-Kredit eine sinnvolle Ergänzung zu kommunalen oder landesweiten Förderprogrammen sein. Besonders relevant ist der Kredit 270 „Erneuerbare Energien – Standard“, der zinsgünstige Darlehen für die Installation von PV-Anlagen und Batteriespeichern bietet. In Kombination mit hessischen Förderangeboten kann zusätzlich eine Zinsvergünstigung durch das Land beantragt werden, etwa beim Bau oder der Sanierung eines energieeffizienten Wohngebäudes. Damit lässt sich die Investition in eine Solaranlage deutlich wirtschaftlicher gestalten.
| Programm | Zielgruppe | Fördergegenstand | Art der Förderung | Voraussetzungen |
|---|---|---|---|---|
| KfW 270 – Erneuerbare Energien Standard | Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen | Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher, Eigenverbrauchslösungen | Zinsgünstiger Kredit, bis zu 100% der Investitionskosten | Antrag vor Vorhabensbeginn, technische Mindestanforderungen, aktuelle Konditionen bei KfW prüfen |
| KfW 261/262 – Wohngebäude – Kredit | Bauherr:innen | Gebäude mit hohem Effizienzstandard, häufig in Kombination mit PV-Anlage | Zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschuss | Neubau muss Anforderungen an klimafreundliche Gebäude (z. B. Effizienzhaus 40) erfüllen, aktuelle Programmbedingungen prüfen |
| KfW 124 – Wohneigentumsprogramm | Privatpersonen | Bau/Erwerb von Immobilien, PV-Anlage teilweise mitfinanzierbar | Zinsgünstiger Kredit | Nutzung als selbstgenutztes Wohneigentum, Konditionen laufend aktualisiert |
Tipp: Es ist wichtig zu beachten, dass die Antragstellung für KfW-Förderprogramme vor Beginn des Vorhabens erfolgen muss. Das bedeutet, dass vor der Antragstellung noch keine Liefer- oder Leistungsverträge abgeschlossen werden dürfen. Die Beantragung erfolgt in der Regel über die Hausbank oder einen anderen Finanzierungspartner, der den Antrag bei der KfW einreicht.
Förderung beantragen: So klappt’s
Die Beantragung einer Förderung für eine Photovoltaikanlage erfordert eine durchdachte Planung, sei es kommunal oder überregional (KfW). Viele Förderprogramme verlangen, dass der Antrag vor dem Beginn der Maßnahmen gestellt wird. Damit Sie nicht an formalen Hürden scheitern, hilft ein klarer Ablauf.
Unsere Empfehlung: Energieberatung in Anspruch nehmen
Bevor Sie sich für eine PV-Anlage entscheiden, ist eine unabhängige Energieberatung sinnvoll. Idealerweise geschieht dies durch eine:n zertifizierte:n Energieberater:in oder einen erfahrenen Solarteur. Diese prüfen die Voraussetzungen, optimale Größe der Anlage und auch Fördermöglichkeiten und wie sie kombiniert werden können.
Viele Kommunen fördern auch die Energieberatung selbst oder bieten kostenlose Erstgespräche an.
Falls Sie die ersten Schritte ohne Energieberatung durchführen möchten, fahren Sie mit den folgenden Schritten fort. Aber Achtung: Vor der Umsetzung erster Maßnahmen ist eine Energieberatung sowieso nötig, denn ohne diese erhalten Sie die meisten Förderungen nicht.
1. Fördermöglichkeiten recherchieren
Ermitteln Sie, welche Förderprogramme Sie kombinieren können:
- Gibt es in Ihrer Stadt eine kommunale Förderung?
- Kommt zusätzlich ein KfW-Kredit oder Zuschuss infrage?
- Können Sie Bonusprogramme (z.B. für Speicher oder Gründach) nutzen?
Dokumentieren Sie die Bedingungen und Fristen, z.B. Maximalförderhöhe, technische Vorgaben, Nachweise.
Tipp: Mit unserem PV-Rechner erhalten Sie schnell und kostenlos eine erste Übersicht zu Kosten, Förderung und Amortisation Ihrer neuen Anlage.
2. Angebote von Fachbetrieben einholen
Holen Sie mindestens zwei bis drei Angebote für die PV-Anlage ein – inkl. Batteriespeicher, Wallbox (falls relevant) und Installation. Achten Sie auf:Seriöse Anbieter mit Referenzen, detaillierte technische Angaben (Leistung, Speichergröße, Ertragsschätzung) und die Kostenaufstellung getrennt nach Gewerken.
3. Förderantrag stellen
Ganz wichtig: Beantragen Sie die Förderung vor der Beauftragung des Fachbetriebs. Sonst verfällt Ihr Anspruch!
Je nach Förderart:
- Kommunal: Antrag direkt bei Ihrer Stadt oder über ein Online-Portal
- KfW: Antragstellung erfolgt über Ihre Hausbank oder Finanzierungspartner (nicht direkt bei der KfW!)
4. Genehmigung abwarten & Auftrag vergeben
Warten Sie die schriftliche Förderzusage ab, bevor Sie mit dem Projekt beginnen. Danach können Sie den Auftrag offiziell vergeben. Bei KfW-Krediten erhalten Sie eine Zusage von der Bank. Diese enthält auch die Förderkonditionen (z.B. Zinssatz).
5. Installation und Inbetriebnahme
Lassen Sie die Anlage fachgerecht installieren. Wichtige Punkte:
- Zählerwechsel ggf. mit Netzbetreiber abstimmen
- Speicher & Wallbox korrekt integrieren
Fachgerechte Dokumentation aller Schritte
Nach der Inbetriebnahme muss die Anlage im Marktstammdatenregister eingetragen werden (gesetzliche Pflicht). In Zusammenarbeit mit Energieberater:innen oder einem Fachbetrieb wird dies häufig für Sie übernommen.
6. Nachweise einreichen & Förderung erhalten
Nach Fertigstellung reichen Sie die nötigen Unterlagen ein. Dazu gehören:
- Rechnung(en) und Zahlungsnachweise
- Inbetriebnahmeprotokoll
- ggf. Fotos oder Herstellerbescheinigungen
- Eintrag im Marktstammdatenregister
Erst dann erfolgt die Auszahlung der Förderung bzw. die Aktivierung des Kredits.
7. Langfristige Dokumentation & Wartung
Behalten Sie Ertragsdaten und Wartungsintervalle im Blick. Viele Fördergeber verlangen, dass die Anlage über einen Zeitraum von z.B. 10 oder 20 Jahren bestimmungsgemäß genutzt wird. Regelmäßige Wartung hilft, die Effizienz zu sichern und Ansprüche zu erhalten.
Sinkende Einspeisevergütung: Was nun?
Die Einspeisevergütung für Solarstrom ist in den letzten Jahren stetig gesunken – und dieser Trend wird sich voraussichtlich fortsetzen. Wer heute in eine Photovoltaikanlage investiert, sollte daher den Eigenverbrauch in den Mittelpunkt stellen, statt auf hohe Einnahmen durch Einspeisung zu setzen. Ein Stromspeicher kann helfen, den selbst erzeugten Strom effizienter zu nutzen und die Abhängigkeit vom öffentlichen Netz zu reduzieren.
Trotz sinkender Vergütung bleibt eine PV-Anlage wirtschaftlich attraktiv – vor allem durch steigende Strompreise und kombinierbare Förderungen. Unsere Empfehlung: Planen Sie Ihre Anlage so, dass sie optimal auf Ihren eigenen Verbrauch zugeschnitten ist.
| Jahr | Teileinspeisung (bis 10 kWp) | Volleinspeisung (bis 10 kWp) |
|---|---|---|
| 2018 | 12,0 ct/kWh | 12,0 ct/kWh |
| 2019 | 10,5 ct/kWh | 10,5 ct/kWh |
| 2020 | 9,2 ct/kWh | 9,2 ct/kWh |
| 2021 | 8,2 ct/kWh | 8,2 ct/kWh |
| 2022 (bis Juli) | 7,0 ct/kWh | 7,0 ct/kWh |
| 2022 (ab 30.07.) | 8,2 ct/kWh | 13,0 ct/kWh |
| 2023 | 8,2 ct/kWh | 13,0 ct/kWh |
| 2024 | 8,2 ct/kWh | 13,0 ct/kWh |
| 2025 | 8,0 ct/kWh | 12,7 ct/kWh |
| 2026 | 7,9 ct/kWh | 12,4 ct/kWh |
Bitte beachten Sie, dass die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen in Deutschland halbjährlich angepasst wird und die genannten Werte Durchschnittswerte für das jeweilige Jahr darstellen. Die tatsächliche Vergütung kann je nach Inbetriebnahmedatum und spezifischen Bedingungen variieren.