Photovoltaik Förderung Niedersachsen: So wird Sie beantragt (Guide 2025)

karte mit niedersachsen und fördersymbolen

Das Wichtigste in Kürze

  • In Niedersachsen gibt es 2025 keine landesweite PV-Förderung für Privatpersonen, aber zahlreiche kommunale Programme mit attraktiven Zuschüssen.
  • Förderungen auf Bundesebene, etwa durch die KfW, bieten zinsgünstige Kredite für Photovoltaik und Batteriespeicher.
  • Die Einspeisevergütung sinkt weiter, wodurch die Eigennutzung von Solarstrom zunehmend wirtschaftlicher wird.
  • Unternehmen, WEGs und gemeinnützige Organisationen profitieren zusätzlich von speziellen Programmen wie Landesbürgschaften oder nicht rückzahlbaren Zuschüssen bis zu 70%.

Gibt es eine Photovoltaik Förderung in Niedersachsen 2025?

Ja, im Jahr 2025 gibt es in Niedersachsen Fördermöglichkeiten für Photovoltaikanlagen. Zwar existieren auf Landesebene aktuell keine spezifischen Förderprogramme für Privatpersonen, doch zahlreiche Kommunen bieten eigene Zuschüsse an. Darunter:

Darüber hinaus können Eigentümer:innen in Niedersachsen von bundesweiten Förderprogrammen profitieren. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet zinsgünstige Kredite für die Anschaffung und Installation von Photovoltaikanlagen an. Zudem erhalten Betreiber:innen von PV-Anlagen eine Einspeisevergütung für überschüssigen Solarstrom, der ins öffentliche Netz eingespeist wird.

Quick-Tipp: Ab dem 1. Januar 2025 gibt es in Niedersachsen eine Photovoltaik-Pflicht für Neubauten sowie bei grundlegenden Dachsanierungen. Demnach müssen mindestens 50 % der Dachfläche mit einer Anlage zur Stromerzeugung belegt werden.

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Kommunale Förderungen in Niedersachen

In Niedersachsen existieren im Jahr 2025 keine landesweiten Förderprogramme für Photovoltaikanlagen. Allerdings bieten verschiedene Kommunen eigene Förderungen an, die den Ausbau erneuerbarer Energien auf lokaler Ebene unterstützen. Die Programme variieren je nach Stadt oder Gemeinde und richten sich sowohl an Privatpersonen als auch an gemeinnützige Organisationen.

Zudem können kommunale Förderungen im niedersächsischen Raum mit bundesweiten Programmen für erneuerbare Energien kombiniert werden, um die Investitionskosten weiter zu senken.

Kommune/GebietFörderprogrammZielgruppeFörderhöheStand 2025
proKlima-FördergebietDachVollTollEigentümer:innen von Wohngebäuden100 €/kWp für Dachvollbelegung mit Solarmodulen (max. 3.000€)Aktiv
SolarStromFassadeEigentümer:innen von Wohngebäuden100 €/kWp für Fassaden mit Photovoltaik (max. 3.000€)
300 €/kWp für fassadenintegrierte Lösungen (max. 9.000€)
Aktiv
SolarGrünDachEigentümer:innen von Wohngebäuden200 €/kWp für Solargründächer mit PV (max. 6.000€)
40 €/m² für Dächer mit Solarthermie (max. 6.000€)
Aktiv
GemeinNützlichSolarGemeinnützige Organisationen200 €/kWp für SolarstromanlagenAktiv
BraunschweigFörderprogramm für regenerative Energien und EnergieeffizienzmaßnahmenPrivatpersonen, MieterstromprojekteMieterstromprojekte: 2.000€ + 200 €/kWp (max. 15.000€ je Liegenschaft)
Weiterbildung Fachkraft Photovoltaik (DGS/VDE): 50% der Kursgebühren (bis 1.000€)
Vertikale PV-Anlagen: 200 €/kWp (Anlagen mit 3–20 kWp)
Balkonkraftwerke: 200€ Pauschale für Anlagen mit 0,35–0,8 Kilovoltampere (plus 150€ Bonus für Bezieher:innen von Bürgergeld, Grundsicherung, Wohngeld oder BAföG)
Weiterführung in Diskussion
GöttingenKlimaFonds Göttingen – SolarfördermodulMieter:innen, gemeinnützige VereineBalkon-PV-Module: 180€ Pauschale
Bonus für Leistungsempfänger:innen: 200€
PV-Anlagen für Vereine: 180€/kWp ab 5 kWp
Aktiv, Änderungen der Bedinungen möglich

Hinweis: Die genannten Förderbeträge und Voraussetzungen können sich ändern. Es wird empfohlen, sich vor Antragstellung bei der jeweiligen Kommune über die aktuellen Bedingungen zu informieren. Optional können Sie mit unserem Photovoltaik-Rechner Direkt-Angebote von regionalen Anbietern erhalten.

Wichtig! Die Förderanträge sind immer vor Beginn jeglicher Maßnahmen zu stellen. Die gesamte Umsetzung sollte mit einem oder einer Energieberater:in durchgeführt werden, da dies häufig Voraussetzung für den Erhalt einer Förderung ist. Zertifizierte Berater:innen finden Sie in unserem Tool – Regional und von der offiziellen Energie-Experten-Liste.

Glühbirne betrieben durch Solarenergie
Kommunale Förderungen für PV in Niedersachsen weiterhin verfügbar 2025

ProKlima-Fördergebiet

Der enercity-Fonds proKlima bietet im Jahr 2025 ein breites Spektrum an Fördermöglichkeiten für Photovoltaikanlagen für Hannover, Hemmingen, Laatzen, Langenhagen, Ronnenberg und Seelze. Besonders hervorzuheben ist, dass sich die Programme gezielt an unterschiedliche Zielgruppen richten, darunter private Eigentümer:innen, gemeinnützige Organisationen und Betreiber:innen größerer Wohnanlagen.

Neben klassischen Dachanlagen werden auch innovative Lösungen wie Fassaden-PV und Gründächer finanziell unterstützt. Durch die Kombination aus pauschaler Förderung pro kWp und Boni für nachhaltige Baukonzepte entsteht ein starker Anreiz für die energetische Modernisierung von Gebäuden. Die Förderungen lassen sich zudem mit Bundesprogrammen kombinieren und ermöglichen so eine spürbare Reduzierung der Investitionskosten.

Förderprogramm Zielgruppe Förderhöhe Bedingungen
DachVollToll Eigentümer:innen von Wohngebäuden 100€/kWp, max. 3.000€ Vollbelegung des Dachs, mind. 2 kWp, spezifischer Ertrag ≥650 kWh/kWp/Jahr
SolarStromFassade Eigentümer:innen von Gebäuden 100 €/kWp (max. 3.000€) für fassadenintegrierte Lösungen 300 €/kWp (max. 9.000€) Fassadenintegrierte PV-Anlagen, mind. 2 kWp
SolarGrünDach Eigentümer:innen von Gebäuden 200€/kWp, max. 6.000€ Kombination von PV-Anlage mit Gründach, mind. 2 kWp
GemeinNützlichSolar Gemeinnützige Organisationen, Vereine 200€/kWp, mind. 2 kWp Sitz im Fördergebiet, Antragsstellung vor Maßnahmenbeginn
SolarMieterStrom Mehrfamilienhäuser, Nichtwohngebäude 1.000€ pro Gebäude Mieterstromkonzepte nach EEG, mind. 3–10 Wohneinheiten

Braunschweig

Die Stadt Braunschweig führt 2025 ihr kommunales Förderprogramm für regenerative Energien und Energieeffizienzmaßnahmen mit attraktiven Konditionen weiter. Der Fokus liegt auf niedrigschwelligen Zugängen wie der Förderung von Balkonkraftwerken, um auch Mieter:innen und einkommensschwächere Haushalte zu erreichen. Darüber hinaus werden auch größere gemeinschaftliche Mieterstromprojekte sowie vertikale PV-Anlagen, etwa an Fassaden oder Zäunen, finanziell unterstützt.

Bemerkenswert ist auch die Zuschussmöglichkeit für Weiterbildungen im Bereich Photovoltaik. Ein Signal für den zunehmenden Bedarf an Fachkompetenz im Energiesektor. Insgesamt fördert die Stadt sowohl technologische Umsetzung als auch gesellschaftliche Beteiligung am Ausbau der Solarenergie.

Förderprogramm Zielgruppe Förderhöhe Bedingungen
Stecker-PV-Anlagen Privatpersonen 200€, zusätzl. 150€ Bonus für Bezieher:innen von Bürgergeld, Grundsicherung, Wohngeld oder BAföG Festinstallation und Registrierung erforderlich
Vertikale PV-Anlagen Eigentümer:innen von Gebäuden 200€/kWp, bei 3–20 kWp Fassaden- oder Zaunmontage, fest installiert und registriert
Mieterstromprojekte Gemeinschaftliche Projekte 2.000€ + 200€/kWp, max. 15.000€ Mind. 10 kWp Anlagengröße, gemeinschaftliche Nutzung
Weiterbildung Photovoltaik Privatpersonen, Fachkräfte 50% der Kursgebühren, max. 1.000€ Teilnahme an zertifizierten Kursen (z. B. DGS/VDE)

Göttingen

Der Göttinger KlimaFonds bleibt auch 2025 eine zentrale Anlaufstelle für lokal verankerte Photovoltaik-Förderung mit einem klaren Schwerpunkt auf sozialen und gemeinnützigen Zielgruppen. Mieter:innen können finanzielle Unterstützung für Balkonkraftwerke erhalten, wobei einkommensabhängige Boni eine besonders hohe Förderquote ermöglichen.

Für Vereine und gemeinnützige Träger gibt es zusätzlich Zuschüsse für klassische Dachanlagen ab einer Leistung von 5 kWp. Die Stadt hat sich bewusst dazu entschieden, Förderungen für größere private Anlagen einzustellen, um die Mittel gezielt dort einzusetzen, wo der soziale und ökologische Hebel am größten ist. Förderanträge müssen bis spätestens 30. Juni 2025 gestellt werden.

Programmname Zielgruppe Förderhöhe Bedingungen
Balkon-PV-Module Mieter:innen 180€, zusätzl. 200€ Bonus für Leistungsempfänger:innen Antragstellung vor Installation, Nachweis über Leistungsbezug erforderlich
PV-Anlagen für Vereine Gemeinnützige Organisationen, Vereine 180€/kWp ab 5 kWp Antragstellung vor Installation, mind. 5 kWp Anlagengröße
Solarenergie erzeugt aus Solarthermie Anlage
Neben kommunalen Förderungen auch bundesweite Förderung erhältlich

Förderprogramme in Niedersachsen

Auch über landesnahe Programme bestehen in Niedersachsen spezifische Fördermöglichkeiten rund um energetische Sanierungen und den Ausbau von Photovoltaik, angeboten von der heimischen N-Bank.

Eigentumsförderung

Für Eigentümer:innen, die ihr selbstgenutztes Wohngebäude modernisieren möchten, stehen zinsgünstige Darlehen zur Verfügung unter dem Programm Eigentumsförderung. Diese können bis zu 85% der Investitionskosten abdecken – maximal jedoch 75.000€ – und lassen sich gezielt für Maßnahmen zur energetischen Aufwertung, wie etwa die Integration einer PV-Anlage, nutzen.

Landesbürgerschaft WEG

Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) bietet das Land zudem eine Bürgschaftsregelung an. Diese erleichtert den Zugang zu Finanzierungslösungen, indem sie bei der Absicherung von Krediten für Maßnahmen wie Photovoltaikinstallationen oder altersgerechte Umbauten unterstützt.

Klimaschutz und Energieeffizienz

Das Förderangebot Klimaschutz und Energieeffizienz richtet sich an kleinere und mittlere Unternehmen sowie an Organisationen, die sich dem Gemeinwohl oder dem Klimaschutz verpflichtet fühlen. Im Rahmen des Programms können nicht rückzahlbare Zuschüsse von bis zu 70% der förderfähigen Kosten beantragt werden. Förderfähig sind beispielsweise PV-Anlagen, sofern sie mit weiteren energetischen Maßnahmen wie Dämmung oder der Reduktion fossiler Energieträger kombiniert werden. Voraussetzung ist die Einbindung qualifizierter Energieeffizienzexpert:innen. Die nächsten Antragsfristen sind der 1. März und der 1. September 2025.

KFW-Förderung für Solaranlagen in Niedersachsen

Neben den kommunalen Programmen stehen auch auf Bundesebene attraktive Fördermöglichkeiten für Photovoltaikanlagen zur Verfügung. Insbesondere über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) können Privatpersonen zinsgünstige Förderkredite für die Installation von PV-Anlagen und Batteriespeichern beantragen. Die Programme wie KfW 270 fördern sowohl die Errichtung neuer Anlagen als auch deren Erweiterung. Eine Kombination mit regionalen Zuschüssen ist in vielen Fällen möglich und kann die Investition besonders wirtschaftlich machen.

ProgrammZielgruppeFördergegenstandArt der FörderungVoraussetzungen
KfW 270 – Erneuerbare Energien StandardPrivatpersonen, Unternehmen, KommunenPhotovoltaikanlagen, Batteriespeicher, EigenverbrauchslösungenZinsgünstiger Kredit (ab ca. 3,5% p.a.), bis zu 100% der InvestitionskostenAntrag vor Vorhabensbeginn, Nachweise zur technischen Ausführung erforderlich
KfW 442 – Solarstrom für ElektroautosEigentümer:innen von selbstgenutzten Wohnhäusern mit E-AutoPV-Anlage, Speicher, Wallbox in KombinationNicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 10.200€Nachweis über E-Auto, Komplettsystem, Installation durch Fachbetrieb
KfW 261/262 – Klimafreundlicher NeubauBauherr:innenGebäude mit PV-Anlage oder EffizienzstandardZinsgünstige Kredite mit TilgungszuschussNeubau muss Effizienzhausstandard 40 erreichen
KfW 124 – WohneigentumsprogrammPrivatpersonenBau/Erwerb von Immobilien inkl. PV-AnlageZinsgünstiger Kredit bis 100.000€Nutzung als selbstgenutztes Wohneigentum

Tipp: Es ist wichtig zu beachten, dass die Antragstellung für KfW-Förderprogramme vor Beginn des Vorhabens erfolgen muss. Das bedeutet, dass vor der Antragstellung noch keine Liefer- oder Leistungsverträge abgeschlossen werden dürfen. Die Beantragung erfolgt in der Regel über die Hausbank oder einen anderen Finanzierungspartner, der den Antrag bei der KfW einreicht.

Förderung beantragen: So klappt's

Die Beantragung einer Förderung für eine Photovoltaikanlage erfordert eine durchdachte Planung, sei es kommunal oder überregional (KfW). Viele Förderprogramme verlangen, dass der Antrag vor dem Beginn der Maßnahmen gestellt wird. Damit Sie nicht an formalen Hürden scheitern, hilft ein klarer Ablauf.

Unsere Empfehlung: Energieberatung in Anspruch nehmen

Bevor Sie sich für eine PV-Anlage entscheiden, ist eine unabhängige Energieberatung sinnvoll. Idealerweise geschieht dies durch eine:n zertifizierte:n Energieberater:in oder einen erfahrenen Solarteur. Diese prüfen die Voraussetzungen, optimale Größe der Anlage und auch Fördermöglichkeiten und wie sie kombiniert werden können.

Viele Kommunen fördern auch die Energieberatung selbst oder bieten kostenlose Erstgespräche an.

Falls Sie die ersten Schritte ohne Energieberatung durchführen möchten, fahren Sie mit den folgenden Schritten fort. Aber Achtung: Vor der Umsetzung erster Maßnahmen ist eine Energieberatung sowieso nötig, denn ohne diese erhalten Sie die meisten Förderungen nicht.

Schritt 1

Fördermöglichkeiten recherchieren

Ermitteln Sie, welche Förderprogramme Sie kombinieren können:

  • Gibt es in Ihrer Stadt eine kommunale Förderung?
  • Kommt zusätzlich ein KfW-Kredit oder Zuschuss infrage?
  • Können Sie Bonusprogramme (z.B. für Speicher oder Gründach) nutzen?

Dokumentieren Sie die Bedingungen und Fristen, z.B. Maximalförderhöhe, technische Vorgaben, Nachweise.

Tipp: Mit unserem PV-Rechner erhalten Sie schnell und kostenlos eine erste Übersicht zu Kosten, Förderung und Amortisation Ihrer neuen Anlage.

Schritt 1
Schritt 2

Angebote von Fachbetrieben einholen

Holen Sie mindestens zwei bis drei Angebote für die PV-Anlage ein – inkl. Batteriespeicher, Wallbox (falls relevant) und Installation. Achten Sie auf:Seriöse Anbieter mit Referenzen, detaillierte technische Angaben (Leistung, Speichergröße, Ertragsschätzung) und die Kostenaufstellung getrennt nach Gewerken.

Schritt 2
Schritt 3

Förderantrag stellen

Ganz wichtig: Beantragen Sie die Förderung vor der Beauftragung des Fachbetriebs. Sonst verfällt Ihr Anspruch!

Je nach Förderart:

  • Kommunal: Antrag direkt bei Ihrer Stadt oder über ein Online-Portal
  • KfW: Antragstellung erfolgt über Ihre Hausbank oder Finanzierungspartner (nicht direkt bei der KfW!)
Schritt 3
Schritt 4

Genehmigung abwarten & Auftrag vergeben

Warten Sie die schriftliche Förderzusage ab, bevor Sie mit dem Projekt beginnen. Danach können Sie den Auftrag offiziell vergeben. Bei KfW-Krediten erhalten Sie eine Zusage von der Bank. Diese enthält auch die Förderkonditionen (z.B. Zinssatz).

Schritt 4
Schritt 5

Installation und Inbetriebnahme

Lassen Sie die Anlage fachgerecht installieren. Wichtige Punkte:

  • Zählerwechsel ggf. mit Netzbetreiber abstimmen
  • Speicher & Wallbox korrekt integrieren
    Fachgerechte Dokumentation aller Schritte

Nach der Inbetriebnahme muss die Anlage im Marktstammdatenregister eingetragen werden (gesetzliche Pflicht). In Zusammenarbeit mit Energieberater:innen oder einem Fachbetrieb wird dies häufig für Sie übernommen.

Schritt 5
Schritt 6

Nachweise einreichen & Förderung erhalten

Nach Fertigstellung reichen Sie die nötigen Unterlagen ein. Dazu gehören:

  • Rechnung(en) und Zahlungsnachweise
  • Inbetriebnahmeprotokoll
  • ggf. Fotos oder Herstellerbescheinigungen
  • Eintrag im Marktstammdatenregister

Erst dann erfolgt die Auszahlung der Förderung bzw. die Aktivierung des Kredits.

Schritt 6
Schritt 7

Langfristige Dokumentation & Wartung

Behalten Sie Ertragsdaten und Wartungsintervalle im Blick. Viele Fördergeber verlangen, dass die Anlage über einen Zeitraum von z.B. 10 oder 20 Jahren bestimmungsgemäß genutzt wird. Regelmäßige Wartung hilft, die Effizienz zu sichern und Ansprüche zu erhalten.

Schritt 7

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Sinkende Einspeisevergütung: Was nun?

Die Einspeisevergütungen für Solarstrom sind in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken, was die Wirtschaftlichkeit reiner Volleinspeisungsanlagen deutlich verringert hat. Betreiber:innen von Photovoltaikanlagen erhalten derzeit nur noch vergleichsweise geringe Vergütungen pro eingespeister Kilowattstunde.

Vor allem bei kleinen Anlagen unter 10 kWp. Gleichzeitig sind die Strompreise für Haushalte weiterhin hoch, wodurch sich die Eigenversorgung mit selbst erzeugtem Solarstrom zunehmend als finanziell sinnvollere Lösung herausstellt. Wer den erzeugten Strom direkt im eigenen Haushalt nutzt, senkt seine laufenden Energiekosten und macht sich unabhängiger von zukünftigen Strompreissteigerungen.

Jahr bis 10 kWp 10–40 kWp 40–100 kWp
2020 9,87 ct/kWh 9,59 ct/kWh 7,54 ct/kWh
2021 8,16 ct/kWh 7,93 ct/kWh 6,22 ct/kWh
2022 6,83 ct/kWh 6,63 ct/kWh 5,19 ct/kWh
2023 8,20 ct/kWh 7,10 ct/kWh 5,80 ct/kWh
2024 8,03 ct/kWh 6,95 ct/kWh 5,68 ct/kWh
2025 7,94 ct/kWh 6,88 ct/kWh 5,62 ct/kWh

Bitte beachten Sie, dass die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen in Deutschland halbjährlich angepasst wird und die genannten Werte Durchschnittswerte für das jeweilige Jahr darstellen. Die tatsächliche Vergütung kann je nach Inbetriebnahmedatum und spezifischen Bedingungen variieren.

Fazit

Die Photovoltaik-Förderung in Niedersachsen bietet auch 2025 zahlreiche attraktive Möglichkeiten, sowohl auf kommunaler als auch auf bundesweiter Ebene. Besonders die Kombination aus lokalen Zuschüssen und zinsgünstigen Krediten macht die Investition in eine PV-Anlage wirtschaftlich sinnvoll. Wer Förderungen clever kombiniert und frühzeitig plant, kann von erheblichen finanziellen Vorteilen profitieren und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Häufig gestellte Fragen​

Ja, bestimmte Kosten einer PV-Anlage (z.B. Anschaffung, Installation oder Wartung) können steuerlich geltend gemacht werden. Seit 2023 entfällt zudem für viele private Anlagen die Einkommensteuer auf eingespeisten Strom, was die Abrechnung vereinfacht.

In der Regel ist die Kombination möglich und sogar sinnvoll. Wichtig ist, dass die Förderprogramme sich nicht gegenseitig ausschließen und vor Maßnahmenbeginn beantragt werden. Informieren Sie sich vor Baubeginn bei der jeweiligen Förderstelle oder fragen Sie Ihren oder Ihre Energieberater:in, um Förderungen effizient zu planen.

Ja, dank kommunaler Zuschüsse, KfW-Förderungen und hoher Strompreise ist eine PV-Anlage wirtschaftlich attraktiv. Besonders bei hohem Eigenverbrauchsanteil rechnet sich die Investition langfristig deutlich.

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