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Gibt es eine Photovoltaik Förderung in Niedersachsen 2026?
Ja, im Jahr 2026 gibt es in Niedersachsen Fördermöglichkeiten für Photovoltaikanlagen. Zwar existieren auf Landesebene aktuell keine spezifischen Förderprogramme für Privatpersonen, doch zahlreiche Kommunen bieten eigene Zuschüsse an. Darunter:
- Das proKlima-Fördergebiet (Hannover, Hemmingen, Laatzen, Langenhagen, Ronnenberg und Seelze)
- Braunschweig
Darüber hinaus können Eigentümer:innen in Niedersachsen von bundesweiten Förderprogrammen profitieren. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet zinsgünstige Kredite für die Anschaffung und Installation von Photovoltaikanlagen an. Zudem erhalten Betreiber:innen von PV-Anlagen eine Einspeisevergütung für überschüssigen Solarstrom, der ins öffentliche Netz eingespeist wird.
Quick-Tipp: Ab dem 1. Januar 2025 gibt es in Niedersachsen eine Photovoltaik-Pflicht für Neubauten sowie bei grundlegenden Dachsanierungen. Demnach müssen mindestens 50 % der Dachfläche mit einer Anlage zur Stromerzeugung belegt werden.
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Kommunale Förderungen in Niedersachen
In Niedersachsen existieren im Jahr 2026 keine landesweiten Förderprogramme für Photovoltaikanlagen. Allerdings bieten verschiedene Kommunen eigene Förderungen an, die den Ausbau erneuerbarer Energien auf lokaler Ebene unterstützen. Die Programme variieren je nach Stadt oder Gemeinde und richten sich sowohl an Privatpersonen als auch an gemeinnützige Organisationen.
Zudem können kommunale Förderungen im niedersächsischen Raum mit bundesweiten Programmen für erneuerbare Energien kombiniert werden, um die Investitionskosten weiter zu senken.
| Kommune/Gebiet | Förderprogramm | Zielgruppe | Förderhöhe | Stand 2026 |
|---|---|---|---|---|
| proKlima-Fördergebiet | DachVollToll | Eigentümer:innen von Wohngebäuden | 100 € je kWp, max. 2.000 € | Aktiv |
| proKlima-Fördergebiet | Bonus SolarMieterStrom | Mehrfamilienhäuser und Nichtwohngebäude mit 3 bis 20 Nutzeinheiten | 1.000 € je Gebäude | Aktiv |
| proKlima-Fördergebiet | SolarStromFassade | Eigentümer:innen von Gebäuden | 300 € je kWp für fassadenintegrierte PV, max. 9.000 €; 100 € je kWp für Standard-PV vor der Fassade, max. 3.000 € | Aktiv |
| proKlima-Fördergebiet | SolarGrünDach | Eigentümer:innen von Gebäuden | Mit PV 200 € je kWp, max. 6.000 €; mit Solarthermie 40 € je m², max. 6.000 € | Aktiv |
| Braunschweig | Steckerfertige PV-Anlagen | Privatpersonen, Eigentümer:innen, Mieter:innen, Pächter:innen | 200 € | Aktiv |
| Braunschweig | Bonus für steckerfertige PV-Anlagen | Bezieher:innen von Wohngeld, Bürgergeld, Grundsicherung oder BAföG | 150 € zusätzlich | Aktiv |
| Braunschweig | Akku oder Speicher für steckerfertige PV-Anlagen | Betreiber:innen steckerfertiger PV-Anlagen | 150 € | Aktiv |
| Braunschweig | Inselsolaranlagen für Kleingärten | Nutzer:innen von Kleingärten | 200 € | Aktiv |
| Braunschweig | Stromerzeugende Fassade/Zäune | Eigentümer:innen, Mieter:innen, Pächter:innen | 100 € je kWp | Aktiv |
| Braunschweig | Gemeinschaftliche Solarstromprojekte | Gemeinschaftliche Projekte | 4.000 € je Liegenschaft | Aktiv |
| Braunschweig | Weiterbildung zur Fachkraft Photovoltaik | Privatpersonen und Unternehmen in Braunschweig | 50 % der Kursgebühren, max. 1.000 € | Aktiv |
Hinweis: Die genannten Förderbeträge und Voraussetzungen können sich ändern. Es wird empfohlen, sich vor Antragstellung bei der jeweiligen Kommune über die aktuellen Bedingungen zu informieren. Optional können Sie mit unserem Photovoltaik-Rechner Direkt-Angebote von regionalen Anbietern erhalten.
Wichtig! Die Förderanträge sind immer vor Beginn jeglicher Maßnahmen zu stellen. Die gesamte Umsetzung sollte mit einem oder einer Energieberater:in durchgeführt werden, da dies häufig Voraussetzung für den Erhalt einer Förderung ist. Zertifizierte Berater:innen finden Sie in unserem Tool – Regional und von der offiziellen Energie-Experten-Liste.

ProKlima-Fördergebiet
Der enercity-Fonds proKlima bietet im Jahr 2026 ein breites Spektrum an Fördermöglichkeiten für Photovoltaikanlagen für Hannover, Hemmingen, Laatzen, Langenhagen, Ronnenberg und Seelze. Gefördert werden unter anderem die vollständige Belegung geeigneter Dächer mit Solarmodulen, Photovoltaik an Fassaden, die Kombination aus PV und Gründach sowie SolarMieterStrom in Mehrfamilienhäusern und Nichtwohngebäuden. Die aktuelle Richtlinie 2026 nennt dabei feste Förderbausteine mit klar definierten Zuschüssen.
Dazu zählen zum Beispiel DachVollToll mit 100 € je kWp, SolarGrünDach mit 200 € je kWp und Bonus SolarMieterStrom mit 1.000 € je Gebäude. Damit bleibt proKlima 2026 eine wichtige regionale Anlaufstelle für Eigentümer:innen und Gebäudeverantwortliche im Großraum Hannover.
| Förderprogramm | Zielgruppe | Förderhöhe | Bedingungen |
|---|---|---|---|
| DachVollToll | Eigentümer:innen von Wohngebäuden | 100€/kWp, max. 3.000€ | Vollbelegung des Dachs, mind. 2 kWp, spezifischer Ertrag ≥650 kWh/kWp/Jahr |
| SolarStromFassade | Eigentümer:innen von Gebäuden | 100 €/kWp (max. 3.000€) für fassadenintegrierte Lösungen 300 €/kWp (max. 9.000€) | Fassadenintegrierte PV-Anlagen, mind. 2 kWp |
| SolarGrünDach | Eigentümer:innen von Gebäuden | 200€/kWp, max. 6.000€ | Kombination von PV-Anlage mit Gründach, mind. 2 kWp |
| GemeinNützlichSolar | Gemeinnützige Organisationen, Vereine | 200€/kWp, mind. 2 kWp | Sitz im Fördergebiet, Antragstellung vor Maßnahmenbeginn |
| SolarMieterStrom | Mehrfamilienhäuser, Nichtwohngebäude | 1.000€ pro Gebäude | Mieterstromkonzepte nach EEG, mind. 3–10 Wohneinheiten |
Braunschweig
Die Stadt Braunschweig führt 2026 ihr kommunales Förderprogramm für regenerative Energien und Energieeffizienzmaßnahmen mit attraktiven Konditionen weiter. Gefördert werden unter anderem steckerfertige PV Anlagen, vertikale PV Anlagen an Fassaden oder Zäunen, sowie gemeinschaftliche Solarstromprojekte. Auch für Speicher bei steckerfertigen Anlagen und für Inselsolaranlagen in Kleingärten sind Zuschüsse vorgesehen. Die Förderung richtet sich an Privatpersonen, Eigentümer:innen, Mieter:innen, Pächter:innen und je nach Maßnahme auch an Unternehmen oder gemeinschaftliche Projekte im Stadtgebiet Braunschweig.
Bemerkenswert ist auch die Zuschussmöglichkeit für Weiterbildungen im Bereich Photovoltaik. Ein Signal für den zunehmenden Bedarf an Fachkompetenz im Energiesektor. Insgesamt fördert die Stadt sowohl technologische Umsetzung als auch gesellschaftliche Beteiligung am Ausbau der Solarenergie.
| Förderprogramm | Zielgruppe | Förderhöhe | Bedingungen |
|---|---|---|---|
| Stecker-PV-Anlagen | Privatpersonen | 200€, zusätzl. 150€ Bonus für Bezieher:innen von Bürgergeld, Grundsicherung, Wohngeld oder BAföG | 0,35 bis 0,8 kVA Wechselrichter, max. 960 Watt Peak, fest montiert, Registrierung im Marktstammdatenregister |
| Vertikale PV-Anlagen | Eigentümer:innen von Gebäuden | 100€/kWp, bei 3–20 kWp | Fassaden- oder Zaunmontage, fest installiert und registriert |
| Mieterstromprojekte | Gemeinschaftliche Projekte | 4.000 € je Liegenschaft | Mind. 10 kWp Anlagengröße, gemeinschaftliche Nutzung |
| Weiterbildung Photovoltaik | Privatpersonen, Fachkräfte | 50% der Kursgebühren, max. 1.000€ | Teilnahme an zertifizierten Kursen (z. B. DGS/VDE) |
| Akku oder Speicher für steckerfertige PV-Anlagen | Betreiber:innen steckerfertiger PV-Anlagen | 150 € | Gilt für Speicher zu Stecker PV, nicht für Inselanlagen |

Förderprogramme in Niedersachsen
Auch über landesnahe Programme bestehen in Niedersachsen spezifische Fördermöglichkeiten rund um energetische Sanierungen und den Ausbau von Photovoltaik, angeboten von der heimischen N-Bank.
Eigentumsförderung
Für Eigentümer:innen, die ihr selbstgenutztes Wohngebäude modernisieren möchten, stehen zinsgünstige Darlehen zur Verfügung unter dem Programm Eigentumsförderung. Diese können bis zu 85% der Investitionskosten abdecken – maximal jedoch 100.000€ – und lassen sich gezielt für Maßnahmen zur energetischen Aufwertung, wie etwa die Integration einer PV-Anlage, nutzen.
Landesbürgerschaft WEG
Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Niedersachsen gibt es mit der Landesbürgschaft WEG weiterhin eine Finanzierungshilfe des Landes. Das Programm unterstützt keine direkte Auszahlung als Zuschuss, sondern sichert Darlehen für energetische oder altersgerechte Modernisierungen ab. Dadurch kann es für WEGs leichter werden, Kredite für Maßnahmen am Gebäude zu erhalten.
Die Bürgschaft beträgt 80 % des Darlehensbetrags von maximal 25.000 € je Wohneinheit, also höchstens 20.000 € Bürgschaft je Wohneinheit. Das Programm richtet sich an Wohnungseigentümergemeinschaften, die durch ihre Hausverwaltung vertreten werden. Damit bleibt die Landesbürgschaft WEG auch 2026 eine relevante Option, wenn Modernisierungen finanziert und die Kreditvergabe abgesichert werden sollen.
Klimaschutz und Energieeffizienz
Mit dem Programm Klimaschutz und Energieeffizienz unterstützt die NBank auch 2026 Unternehmen, Kommunen, kommunale Einrichtungen, freigemeinnützige Träger sowie kulturelle Einrichtungen bei Investitionen in mehr Energieeffizienz und Klimaschutz. Je nach Vorhaben und Antragsteller:in sind Zuschüsse von 30 % bis 70 % der förderfähigen Ausgaben möglich. Gefördert werden unter anderem energetische Sanierungen, Maßnahmen zur Senkung von CO₂ Emissionen und Investitionen in erneuerbare Energien.
Wichtig ist jedoch, dass eine einzelne Photovoltaikanlage in der Regel nicht allein förderfähig ist. Eine PV Anlage kann vielmehr Teil eines größeren förderfähigen Projekts sein, etwa im Zusammenhang mit einer umfassenderen energetischen Maßnahme. Die Antragstellung erfolgt zu den von der NBank festgelegten Stichtagen.
KFW-Förderung für Solaranlagen in Niedersachsen
Neben den kommunalen Programmen stehen auch auf Bundesebene attraktive Fördermöglichkeiten für Photovoltaikanlagen zur Verfügung. Insbesondere über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) können Privatpersonen zinsgünstige Förderkredite für die Installation von PV-Anlagen und Batteriespeichern beantragen. Die Programme wie KfW 270 fördern sowohl die Errichtung neuer Anlagen als auch deren Erweiterung. Eine Kombination mit regionalen Zuschüssen ist in vielen Fällen möglich und kann die Investition besonders wirtschaftlich machen.
| Programm | Zielgruppe | Fördergegenstand | Art der Förderung | Voraussetzungen |
|---|---|---|---|---|
| KfW 270 – Erneuerbare Energien Standard | Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen | Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher, Eigenverbrauchslösungen | Zinsgünstiger Kredit, bis zu 100% der Investitionskosten | Antrag vor Vorhabensbeginn, technische Mindestanforderungen, aktuelle Konditionen bei KfW prüfen |
| KfW 261/262 – Wohngebäude – Kredit | Bauherr:innen | Gebäude mit hohem Effizienzstandard, häufig in Kombination mit PV-Anlage | Zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschuss | Neubau muss Anforderungen an klimafreundliche Gebäude (z. B. Effizienzhaus 40) erfüllen, aktuelle Programmbedingungen prüfen |
| KfW 124 – Wohneigentumsprogramm | Privatpersonen | Bau/Erwerb von Immobilien, PV-Anlage teilweise mitfinanzierbar | Zinsgünstiger Kredit | Nutzung als selbstgenutztes Wohneigentum, Konditionen laufend aktualisiert |
Tipp: Es ist wichtig zu beachten, dass die Antragstellung für KfW-Förderprogramme vor Beginn des Vorhabens erfolgen muss. Das bedeutet, dass vor der Antragstellung noch keine Liefer- oder Leistungsverträge abgeschlossen werden dürfen. Die Beantragung erfolgt in der Regel über die Hausbank oder einen anderen Finanzierungspartner, der den Antrag bei der KfW einreicht.
Förderung beantragen: So klappt’s
Die Beantragung einer Förderung für eine Photovoltaikanlage erfordert eine durchdachte Planung, sei es kommunal oder überregional (KfW). Viele Förderprogramme verlangen, dass der Antrag vor dem Beginn der Maßnahmen gestellt wird. Damit Sie nicht an formalen Hürden scheitern, hilft ein klarer Ablauf.
Unsere Empfehlung: Energieberatung in Anspruch nehmen
Bevor Sie sich für eine PV-Anlage entscheiden, ist eine unabhängige Energieberatung sinnvoll. Idealerweise geschieht dies durch eine:n zertifizierte:n Energieberater:in oder einen erfahrenen Solarteur. Diese prüfen die Voraussetzungen, optimale Größe der Anlage und auch Fördermöglichkeiten und wie sie kombiniert werden können.
Viele Kommunen fördern auch die Energieberatung selbst oder bieten kostenlose Erstgespräche an.
Falls Sie die ersten Schritte ohne Energieberatung durchführen möchten, fahren Sie mit den folgenden Schritten fort. Aber Achtung: Vor der Umsetzung erster Maßnahmen ist eine Energieberatung sowieso nötig, denn ohne diese erhalten Sie die meisten Förderungen nicht.
Fördermöglichkeiten recherchieren
Ermitteln Sie, welche Förderprogramme Sie kombinieren können:
- Gibt es in Ihrer Stadt eine kommunale Förderung?
- Kommt zusätzlich ein KfW-Kredit oder Zuschuss infrage?
- Können Sie Bonusprogramme (z.B. für Speicher oder Gründach) nutzen?
Dokumentieren Sie die Bedingungen und Fristen, z.B. Maximalförderhöhe, technische Vorgaben, Nachweise.
Tipp: Mit unserem PV-Rechner erhalten Sie schnell und kostenlos eine erste Übersicht zu Kosten, Förderung und Amortisation Ihrer neuen Anlage.
Angebote von Fachbetrieben einholen
Holen Sie mindestens zwei bis drei Angebote für die PV-Anlage ein – inkl. Batteriespeicher, Wallbox (falls relevant) und Installation. Achten Sie auf:Seriöse Anbieter mit Referenzen, detaillierte technische Angaben (Leistung, Speichergröße, Ertragsschätzung) und die Kostenaufstellung getrennt nach Gewerken.
Förderantrag stellen
Ganz wichtig: Beantragen Sie die Förderung vor der Beauftragung des Fachbetriebs. Sonst verfällt Ihr Anspruch!
Je nach Förderart:
- Kommunal: Antrag direkt bei Ihrer Stadt oder über ein Online-Portal
- KfW: Antragstellung erfolgt über Ihre Hausbank oder Finanzierungspartner (nicht direkt bei der KfW!)
Genehmigung abwarten & Auftrag vergeben
Warten Sie die schriftliche Förderzusage ab, bevor Sie mit dem Projekt beginnen. Danach können Sie den Auftrag offiziell vergeben. Bei KfW-Krediten erhalten Sie eine Zusage von der Bank. Diese enthält auch die Förderkonditionen (z.B. Zinssatz).
Installation und Inbetriebnahme
Lassen Sie die Anlage fachgerecht installieren. Wichtige Punkte:
- Zählerwechsel ggf. mit Netzbetreiber abstimmen
- Speicher & Wallbox korrekt integrieren
Fachgerechte Dokumentation aller Schritte
Nach der Inbetriebnahme muss die Anlage im Marktstammdatenregister eingetragen werden (gesetzliche Pflicht). In Zusammenarbeit mit Energieberater:innen oder einem Fachbetrieb wird dies häufig für Sie übernommen.
Nachweise einreichen & Förderung erhalten
Nach Fertigstellung reichen Sie die nötigen Unterlagen ein. Dazu gehören:
- Rechnung(en) und Zahlungsnachweise
- Inbetriebnahmeprotokoll
- ggf. Fotos oder Herstellerbescheinigungen
- Eintrag im Marktstammdatenregister
Erst dann erfolgt die Auszahlung der Förderung bzw. die Aktivierung des Kredits.
Langfristige Dokumentation & Wartung
Behalten Sie Ertragsdaten und Wartungsintervalle im Blick. Viele Fördergeber verlangen, dass die Anlage über einen Zeitraum von z.B. 10 oder 20 Jahren bestimmungsgemäß genutzt wird. Regelmäßige Wartung hilft, die Effizienz zu sichern und Ansprüche zu erhalten.
Sinkende Einspeisevergütung: Was nun?
Die Einspeisevergütungen für Solarstrom sind in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken, was die Wirtschaftlichkeit reiner Volleinspeisungsanlagen deutlich verringert hat. Betreiber:innen von Photovoltaikanlagen erhalten derzeit nur noch vergleichsweise geringe Vergütungen pro eingespeister Kilowattstunde.
Vor allem bei kleinen Anlagen unter 10 kWp. Gleichzeitig sind die Strompreise für Haushalte weiterhin hoch, wodurch sich die Eigenversorgung mit selbst erzeugtem Solarstrom zunehmend als finanziell sinnvollere Lösung herausstellt. Wer den erzeugten Strom direkt im eigenen Haushalt nutzt, senkt seine laufenden Energiekosten und macht sich unabhängiger von zukünftigen Strompreissteigerungen.
| Jahr | Teileinspeisung (bis 10 kWp) | Volleinspeisung (bis 10 kWp) |
|---|---|---|
| 2018 | 12,0 ct/kWh | 12,0 ct/kWh |
| 2019 | 10,5 ct/kWh | 10,5 ct/kWh |
| 2020 | 9,2 ct/kWh | 9,2 ct/kWh |
| 2021 | 8,2 ct/kWh | 8,2 ct/kWh |
| 2022 (bis Juli) | 7,0 ct/kWh | 7,0 ct/kWh |
| 2022 (ab 30.07.) | 8,2 ct/kWh | 13,0 ct/kWh |
| 2023 | 8,2 ct/kWh | 13,0 ct/kWh |
| 2024 | 8,2 ct/kWh | 13,0 ct/kWh |
| 2025 | 8,0 ct/kWh | 12,7 ct/kWh |
| 2026 | 7,9 ct/kWh | 12,4 ct/kWh |
Bitte beachten Sie, dass die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen in Deutschland halbjährlich angepasst wird und die genannten Werte Durchschnittswerte für das jeweilige Jahr darstellen. Die tatsächliche Vergütung kann je nach Inbetriebnahmedatum und spezifischen Bedingungen variieren.