Inhalt des Artikels
- Gibt es 2026 eine Photovoltaik Förderung in Baden-Württemberg?
- Kommunale Förderungen für PV im Überblick
- Stuttgart
- Freiburg
- Heidelberg
- Mannheim
- Ulm
- Karlsruhe
- Förderprogramme in Baden-Württemberg
- KFW-Förderung für Solaranlagen in BW
- Förderung beantragen: So klappt’s
- Sinkende Einspeisevergütung: So geht’s weiter
- Photovoltaik-Pflicht Baden-Württemberg
Gibt es 2026 eine Photovoltaik Förderung in Baden-Württemberg?
Auch im Jahr 2026 gibt es in Baden-Württemberg umfassende Fördermöglichkeiten für Photovoltaikanlagen. Diese bestehen aus landesweiten Programmen sowie zahlreichen kommunalen Initiativen, die sich gezielt an Privatpersonen richten.
Auf kommunaler Ebene gibt es konkrete Förderprogramme vieler Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg. Die Programme bieten direkte Zuschüsse für die Installation von PV-Anlagen und Stromspeichern. Darunter auch:
Auf Landesebene bietet die L-Bank das Programm „Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik“ an. Dieses ermöglicht zinsgünstige Darlehen für die Anschaffung, Erweiterung oder Modernisierung von PV-Anlagen auf selbstgenutzten Wohngebäuden. Auch Batteriespeicher und Wallboxen können über dieses Programm finanziert werden. Die Förderung ist kombinierbar mit bundesweiten Programmen wie der KfW-Förderung oder der Einspeisevergütung. Voraussetzung ist, dass der Antragsteller in Baden-Württemberg wohnt und die Anlage von einem Fachunternehmen installiert wird.
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Kommunale Förderungen für PV im Überblick
In Baden-Württemberg setzen zahlreiche Städte auf gezielte Förderprogramme, um den Ausbau von Photovoltaik (PV) und Stromspeichern zu unterstützen. Die kommunalen Initiativen bieten attraktive Zuschüsse für Privatpersonen und tragen maßgeblich zur Energiewende bei. Die Förderbedingungen variieren je nach Stadt, umfassen jedoch häufig sowohl Dach- als auch Fassadenanlagen sowie Batteriespeicher.
| Gemeinde | Förderprogramm | Status | Geförderte Maßnahme | Förderhöhe |
|---|---|---|---|---|
| Stuttgart | Solaroffensive | Aktiv | PV-Dachanlagen | 350 €/kWp oder bis zu 600 €/kWp bei Volleinspeisung |
| Stuttgart | Solaroffensive | Aktiv | Fassaden- & Grünflächenanlagen | 450 €/kWp |
| Stuttgart | Solaroffensive | Aktiv | Stromspeicher | 300 €/kWh |
| Freiburg | Klimafreundlich Wohnen | Aktiv | PV-Anlagen | 150 €/kWp (max. 1.500 €) |
| Freiburg | Klimafreundlich | Mai 2025 ausgelaufen | Batteriespeicher | 150 €/kWh Speicher (max. 1.500 €) |
| Freiburg | Klimafreundlich | Aktiv | Balkonkraftwerke | Bis zu 150 € pro Anlage für Mieter |
| Freiburg | Pilotprojekt PV-Förderung | Ausgelaufen 2024 | PV-Anlagen mit mind. 30 kWp | 1.000€/kWp (max. 50.000 €) |
| Heidelberg | Rationelle Energieverwendung | Seit Dezember 2024 ausgelaufen. Wiederaufnahme nach Haushaltsgenehmigung | Photovoltaik-Dachanlagen bis 100 kWp | 100 €/kWp (max. 10.000 €) |
| Heidelberg | Rationelle Energieverwendung | Seit Dezember 2024 ausgelaufen. Wiederaufnahme nach Haushaltsgenehmigung | Fassadenanlagen bis 50 kWp | 200 €/kWp (max. 10.000 €) |
| Heidelberg | Rationelle Energieverwendung | Seit Dezember 2024 ausgelaufen. Wiederaufnahme nach Haushaltsgenehmigung | Gründachanlagen bis 30 Kilowattpeak | 250 €/kWp (max. 10.000 €) |
| Heidelberg | Rationelle Energieverwendung | Seit Dezember 2024 ausgelaufen. Wiederaufnahme nach Haushaltsgenehmigung | Gründachanlagen zwischen 31 und 100 kWp | 150 €/kWp (max. 10.000 €) |
| Mannheim | SolarBonus | Fortführung in Abstimmung | Vollbelegung | 180 €/kWp (max. 2.700 €) |
| Mannheim | SolarBonus | Fortführung in Abstimmung | Fassaden-PV | 250 €/kWp (max. 3.750 €) |
| Mannheim | SolarBonus | Fortführung in Abstimmung | PV mit Begrünung | 280 €/kWp (max. 4.200 €) |
| Mannheim | SolarBonus | Fortführung in Abstimmung | PV auf Denkmal | 300 €/kWp (max. 4.500 €) |
| Mannheim | SolarBonus | Fortführung in Abstimmung | Mehrfamilienhaus Mieterstrommodell | 3.000 € Zuschuss |
| Ulm | Ulmer Energieförderprogramm | Aktiv | Gebäudeintegrierte Photovoltaik (GIPV) an Wohn- und Bürogebäuden | 400 € je kWp |
| Ulm | Ulmer Energieförderprogramm | Aktiv | Prüfung von bestehenden Photovoltaik- und Solarthermieanlagen | 50 % bis zu 500 € |
| Ulm | Ulmer Energieförderprogramm | Aktiv | Stecker-PV-Anlagen | 50 % bis zu 150 € je Wohneinheit |
| Ulm | Ulmer Energieförderprogramm | Aktiv | Mieterstrommodell | 150 € je kWp |
| Karlsruhe | KlimaBonus Karlsruhe | Aktiv | Photovoltaikanlagen (Dach- und Fassadenanlagen) | 250 €/kWp (max. 2.500 €) |
| Karlsruhe | KlimaBonus Karlsruhe | Aktiv | Innovationsbonus für Fassaden-PV und PVT-Modulanlagen | Zusätzlich 100 €/kWp (max. 1.000 €) |
| Karlsruhe | KlimaBonus Karlsruhe | Aktiv | Steuerberatung für PV-Anlagen ab 10 kWp | Bis zu 500 € |
Hinweis: Die genannten Förderbeträge und Voraussetzungen können sich ändern. Es wird empfohlen, sich vor Antragstellung bei der jeweiligen Kommune über die aktuellen Bedingungen zu informieren. Optional können Sie mit unserem Photovoltaik-Rechner Direkt-Angebote von regionalen Anbietern erhalten.
Wichtig! Die Förderanträge sind immer vor Beginn jeglicher Maßnahmen zu stellen. Die gesamte Umsetzung sollte mit einem oder einer Energieberater:in durchgeführt werden, da dies häufig Voraussetzung für den Erhalt einer Förderung ist. Zertifizierte Berater:innen finden Sie in unserem Tool – Regional und von der offiziellen Energie-Experten-Liste.

Stuttgart
Stuttgart fördert den Ausbau von Photovoltaik über die Solaroffensive. Unterstützt werden Photovoltaikanlagen auf Dachflächen sowie Anlagen an Fassaden und geeigneten Flächen. Zusätzlich gibt es Zuschüsse für Batteriespeicher. Wer eine Anlage als Volleinspeisung betreibt, kann unter bestimmten Bedingungen höhere Fördersätze erhalten. Für die Förderung gelten feste Programmvorgaben, etwa zur technischen Ausführung, zu Fristen und zur Antragstellung. In vielen Fällen ist eine fachgerechte Installation durch ein Fachunternehmen erforderlich. Für Ladeinfrastruktur rund um Elektroautos bietet die Stadt je nach Programmbaustein ebenfalls Zuschüsse, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und der Antrag rechtzeitig gestellt wird.
| Förderprogramm | Zielgruppe | Anlage | Förderhöhe | Voraussetzungen |
|---|---|---|---|---|
| Solaroffensive | Privatpersonen, Eigentümer:innen, Vermieter:innen | PV-Dachanlagen | 350€/kWp oder bis zu 600€/kWp bei Volleinspeisung | Installation durch Fachfirma, mindestens 10 Jahre Volleinspeisung |
| Solaroffensive | Privatpersonen, Eigentümer:innen, Vermieter:innen | Fassaden- & Grünflächenanlagen | 450€/kWp | Installation durch Fachfirma |
| Solaroffensive | Privatpersonen, Eigentümer:innen, Vermieter:innen | Stromspeicher | 300€/kWh | Installation durch Fachfirma |
Freiburg
Freiburg unterstützt Bürgerinnen und Bürger über das Programm Klimafreundlich Wohnen beim Umstieg auf Solarstrom. Gefördert werden Photovoltaikanlagen auf Gebäuden sowie Balkonmodule. Bei Balkonmodulen erhalten Mieterinnen und Mieter in der Regel bis zu 150 € Zuschuss je Anlage, mit Freiburg Pass bis zu 300 €. Ein Zuschuss für Batteriespeicher wird im Programm derzeit nicht angeboten. Für eine Förderung sind die Programmbedingungen der Stadt maßgeblich. Dazu zählen unter anderem die fristgerechte Antragstellung, die korrekte Anmeldung der Anlage sowie die Einhaltung der technischen Anforderungen. Ein früheres Pilotprojekt für große Photovoltaikanlagen ab 30 kWp endete 2024.
| Förderprogramm | Zielgruppe | Anlage | Förderhöhe | Voraussetzungen |
|---|---|---|---|---|
| Klimafreundlich Wohnen | Privathaushalte | PV-Anlagen | 150€/kWp (max. 1.500€) | Fachgerechte Installation, Anmeldung beim Netzbetreiber |
| Klimafreundlich Wohnen | Privathaushalte | Balkonkraftwerke | Bis zu 150 € für Mieter, bis zu 300 € mit Freiburg Pass | Fachgerechte Installation, Anmeldung beim Netzbetreiber |
| Pilotprojekt PV-Förderung | Große PV-Investor:innen, Gewerbe | PV-Anlagen ab 30 kWp | 1.000€/kWp (max. 50.000€) | Anlage ab 30 kWp, Projekt musste 2024 abgeschlossen sein (ausgelaufen) |
Heidelberg
Heidelberg hatte mit dem Programm Rationelle Energieverwendung lange Zeit Zuschüsse für Photovoltaikanlagen auf Dächern, Fassaden und in Kombination mit Gründächern. Das Programm wurde zum 31. Dezember 2024 vorübergehend gestoppt, weil die Fördermittel ausgeschöpft waren. Eine Fortführung wurde beschlossen, die Wiederaufnahme hängt jedoch von der Bereitstellung neuer Mittel und der Umsetzung ab. Für Interessierte bedeutet das, dass Anträge aktuell nicht durchgehend möglich sind und die konkreten Konditionen je nach Neustart angepasst werden können. Grundsätzlich gilt, dass Förderanträge in Heidelberg vor Vertragsabschluss und vor Beginn der Maßnahme gestellt werden müssen.
| Förderprogramm | Zielgruppe | Anlage | Förderhöhe | Voraussetzungen |
|---|---|---|---|---|
| Rationelle Energieverwendung | Privatpersonen, Gewerbe | Dachanlagen | 100 €/kWp (max. 10.000 €) | Max. 100 kWp |
| Rationelle Energieverwendung | Privatpersonen, Gewerbe | Fassadenanlagen | 200 €/kWp (max. 10.000 €) | Max. 50 kWp |
| Rationelle Energieverwendung | Privatpersonen, Gewerbe | Gründachanlagen | 250 €/kWp (max. 10.000 €) | Max. 30 kWp |
| Rationelle Energieverwendung | Privatpersonen, Gewerbe | Gründachanlagen | 150 €/kWp (max. 10.000 €) | 31-100kWp |
Mannheim
Mannheim bietet mit dem SolarBonus ein umfangreiches Förderangebot für Photovoltaik. Neben klassischen Dachanlagen werden auch Fassadenanlagen, Lösungen mit Begrünung, Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden sowie Mieterstrommodelle berücksichtigt. Die Förderhöhe richtet sich nach der jeweiligen Maßnahme und kann als Zuschuss je kWp oder als pauschaler Betrag ausgestaltet sein. Da Förderprogramme in der Regel an jährliche Budgets und aktuelle Förderrichtlinien gebunden sind, können sich Verfügbarkeit, Fristen und Bedingungen verändern. Für Antragstellende ist vor allem wichtig, dass der Antrag rechtzeitig vor Beginn der Umsetzung gestellt wird und die geforderten Nachweise vollständig eingereicht werden.
| Förderprogramm | Zielgruppe | Anlage | Förderhöhe | Voraussetzungen |
|---|---|---|---|---|
| SolarBonus | Eigentümer:innen von Wohn- und Mehrfamilienhäusern | Vollbelegung | 180 €/kWp (max. 2.700€) | Dach voll belegt |
| SolarBonus | Eigentümer:innen von Wohn- und Mehrfamilienhäusern | Fassaden-PV | 250 €/kWp (max. 3.750€) | Ausgewählte Fassaden-Lösung installiert |
| SolarBonus | Eigentümer:innen von Wohn- und Mehrfamilienhäusern | PV mit Begrünung | 280 €/kWp (max. 4.200€) | |
| SolarBonus | Eigentümer:innen von Wohn- und Mehrfamilienhäusern | PV auf Denkmal | 300 €/kWp (max. 4.500€) | |
| SolarBonus | Eigentümer:innen von Wohn- und Mehrfamilienhäusern | Mieterstrommodell | 3.000€ pauschal |
Ulm
Ulm setzt mit dem Energieförderprogramm 2026 gezielte Anreize für Photovoltaik und praxisnahe Anwendungen. Unterstützt werden durch das „Ulmer Energieförderprogramm“ unter anderem Stecker PV Anlagen sowie Mieterstrommodelle. Für Stecker PV sind 50 % der Kosten bis zu 100 € je Wohneinheit möglich. Außerdem fördert Ulm die Prüfung bestehender Photovoltaikanlagen mit 50 % bis zu 500 €, was sich besonders für ältere Anlagen lohnen kann. Mieterstrommodelle werden mit 150 € je kWp bezuschusst. Maßgeblich sind die aktuellen Richtlinien der Stadt, insbesondere zu Fristen, Nachweisen und technischen Anforderungen. Auch hier gilt, dass eine Förderung nur bei rechtzeitiger Antragstellung vor Beginn der Maßnahme möglich ist.
| Förderprogramm | Zielgruppe | Anlage | Förderhöhe | Voraussetzungen |
|---|---|---|---|---|
| Ulmer Energieförderprogramm | Private und gewerbliche Gebäudebesitzer:innen | Gebäudeintegrierte PV (GIPV) | 400 €/kWp | Fachgerechte Umsetzung |
| Ulmer Energieförderprogramm | Private und gewerbliche Gebäudebesitzer:innen | Altanlagenprüfung | 50% bis zu 500 € | Fachgerechte Umsetzung |
| Ulmer Energieförderprogramm | Private und gewerbliche Gebäudebesitzer:innen | Stecker-PV-Anlagen | 50% bis zu 100 € je Wohneinheit | Fachgerechte Umsetzung |
| Ulmer Energieförderprogramm | Private und gewerbliche Gebäudebesitzer:innen | Mieterstrommodell | 150 €/kWp | Fachgerechte Umsetzung |
Karlsruhe
Karlsruhe fördert Photovoltaik über den KlimaBonus Karlsruhe. Bezuschusst werden Photovoltaikanlagen auf Dach und Fassade mit einem Zuschuss je kWp bis zu einem festgelegten Maximalbetrag. Zusätzlich gibt es einen Innovationsbonus für bestimmte Fassaden PV oder PVT Lösungen sowie einen Zuschuss für Steuerberatung bei Anlagen ab einer Mindestleistung. Die Förderung hängt von der jeweils verfügbaren Haushaltsmittelvergabe ab, da kommunale Fördertöpfe häufig kontingentiert sind und zeitweise ausgeschöpft sein können. Für die Antragstellung gelten Fristen und formale Vorgaben, etwa zur Inbetriebnahme, zur Nachweisführung und zur fachgerechten Umsetzung. Wer den KlimaBonus nutzen möchte, sollte die aktuellen Bedingungen vorab prüfen.
| Förderprogramm | Zielgruppe | Maßnahme | Förderhöhe | Voraussetzungen |
|---|---|---|---|---|
| KlimaBonus Karlsruhe | Eigentümer:innen von Wohngebäuden im Stadtkreis Karlsruhe | Photovoltaikanlagen (Dach- und Fassadenanlagen) | 250 €/kWp (max. 2.500 €) | Antragstellung innerhalb von 12 Monaten nach Inbetriebnahme, Installation durch Fachunternehmen |
| Innovationsbonus für Fassaden-PV und PVT-Modulanlagen | Zusätzlich 100 €/kWp (max. 1.000 €) | Kombination mit innovativen Technologien wie Fassaden-PV oder PVT, Antragstellung innerhalb von 12 Monaten nach Inbetriebnahme | ||
| Steuerberatung für PV-Anlagen ab 10 kWp | Bis zu 500 € | Anlage mit min. 10 kWp, Nachweis einer professionellen Steuerberatung |

Förderprogramme in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg existieren neben kommunalen Förderprogrammen auch landesweite Maßnahmen zur Unterstützung des Ausbaus von Photovoltaik-Anlagen. Ein zentrales Programm ist das Förderdarlehen „Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik“ der L-Bank.
Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik
Das Programm richtet sich an Privatpersonen, die in Baden-Württemberg wohnen und mindestens eine Wohneinheit ihres Wohngebäudes selbst nutzen. Gefördert werden die Anschaffung und Installation von Photovoltaik-Anlagen (z. B. auf Dächern, Fassaden, Garagen oder Carports) sowie Batteriespeichern.
Auch Kosten für Planung, Projektierung, erforderliche Baumaßnahmen, Installation, Anschluss an das öffentliche Stromnetz und sonstige Kosten (wie Messeinrichtungen oder Wallboxen) sind förderfähig. Das Darlehen kann bis zu 100 % der förderfähigen Kosten abdecken, wobei der Mindestkreditbetrag bei 5,000 € liegt. Die Kreditlaufzeiten betragen 5, 10, 20 oder 30 Jahre mit einer Sollzinsbindung von 10 Jahren.
KFW-Förderung für Solaranlagen in BW
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet mit dem Programm „Erneuerbare Energien – Standard (270)“ eine attraktive Finanzierungsmöglichkeit für Privatpersonen in Baden-Württemberg, die in Photovoltaikanlagen investieren möchten. Das Förderprogramm ermöglicht die Finanzierung von bis zu 100 % der Investitionskosten, einschließlich Planung, Installation und Batteriespeicher, mit einem maximalen Kreditbetrag von 150 Mio. € pro Vorhaben.
| Programm | Zielgruppe | Fördergegenstand | Art der Förderung | Voraussetzungen |
|---|---|---|---|---|
| KfW 270 – Erneuerbare Energien Standard | Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen | Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher, Eigenverbrauchslösungen | Zinsgünstiger Kredit, bis zu 100% der Investitionskosten | Antrag vor Vorhabensbeginn, technische Mindestanforderungen, aktuelle Konditionen bei KfW prüfen |
| KfW 261/262 – Wohngebäude – Kredit | Bauherr:innen | Gebäude mit hohem Effizienzstandard, häufig in Kombination mit PV-Anlage | Zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschuss | Neubau muss Anforderungen an klimafreundliche Gebäude (z. B. Effizienzhaus 40) erfüllen, aktuelle Programmbedingungen prüfen |
| KfW 124 – Wohneigentumsprogramm | Privatpersonen | Bau/Erwerb von Immobilien, PV-Anlage teilweise mitfinanzierbar | Zinsgünstiger Kredit | Nutzung als selbstgenutztes Wohneigentum, Konditionen laufend aktualisiert |
Tipp: Es ist wichtig zu beachten, dass die Antragstellung für KfW-Förderprogramme vor Beginn des Vorhabens erfolgen muss. Das bedeutet, dass vor der Antragstellung noch keine Liefer- oder Leistungsverträge abgeschlossen werden dürfen. Die Beantragung erfolgt in der Regel über die Hausbank oder einen anderen Finanzierungspartner, der den Antrag bei der KfW einreicht.
Förderung beantragen: So klappt’s
Die Beantragung einer Förderung für eine Photovoltaikanlage erfordert eine durchdachte Planung, sei es kommunal oder überregional (KfW). Viele Förderprogramme verlangen, dass der Antrag vor dem Beginn der Maßnahmen gestellt wird. Damit Sie nicht an formalen Hürden scheitern, hilft ein klarer Ablauf.
Unsere Empfehlung: Energieberatung in Anspruch nehmen
Bevor Sie sich für eine PV-Anlage entscheiden, ist eine unabhängige Energieberatung sinnvoll. Idealerweise geschieht dies durch eine:n zertifizierte:n Energieberater:in oder einen erfahrenen Solarteur. Diese prüfen die Voraussetzungen, optimale Größe der Anlage und auch Fördermöglichkeiten und wie sie kombiniert werden können.
Viele Kommunen fördern auch die Energieberatung selbst oder bieten kostenlose Erstgespräche an.
Falls Sie die ersten Schritte ohne Energieberatung durchführen möchten, fahren Sie mit den folgenden Schritten fort. Aber Achtung: Vor der Umsetzung erster Maßnahmen ist eine Energieberatung sowieso nötig, denn ohne diese erhalten Sie die meisten Förderungen nicht.
Fördermöglichkeiten recherchieren
Ermitteln Sie, welche Förderprogramme Sie kombinieren können:
- Gibt es in Ihrer Stadt eine kommunale Förderung?
- Kommt zusätzlich ein KfW-Kredit oder Zuschuss infrage?
- Können Sie Bonusprogramme (z.B. für Speicher oder Gründach) nutzen?
Dokumentieren Sie die Bedingungen und Fristen, z.B. Maximalförderhöhe, technische Vorgaben, Nachweise.
Tipp: Mit unserem PV-Rechner erhalten Sie schnell und kostenlos eine erste Übersicht zu Kosten, Förderung und Amortisation Ihrer neuen Anlage.
Angebote von Fachbetrieben einholen
Holen Sie mindestens zwei bis drei Angebote für die PV-Anlage ein – inkl. Batteriespeicher, Wallbox (falls relevant) und Installation. Achten Sie auf:Seriöse Anbieter mit Referenzen, detaillierte technische Angaben (Leistung, Speichergröße, Ertragsschätzung) und die Kostenaufstellung getrennt nach Gewerken.
Förderantrag stellen
Ganz wichtig: Beantragen Sie die Förderung vor der Beauftragung des Fachbetriebs. Sonst verfällt Ihr Anspruch!
Je nach Förderart:
- Kommunal: Antrag direkt bei Ihrer Stadt oder über ein Online-Portal
- KfW: Antragstellung erfolgt über Ihre Hausbank oder Finanzierungspartner (nicht direkt bei der KfW!)
Genehmigung abwarten & Auftrag vergeben
Warten Sie die schriftliche Förderzusage ab, bevor Sie mit dem Projekt beginnen. Danach können Sie den Auftrag offiziell vergeben. Bei KfW-Krediten erhalten Sie eine Zusage von der Bank. Diese enthält auch die Förderkonditionen (z.B. Zinssatz).
Installation und Inbetriebnahme
Lassen Sie die Anlage fachgerecht installieren. Wichtige Punkte:
- Zählerwechsel ggf. mit Netzbetreiber abstimmen
- Speicher & Wallbox korrekt integrieren
Fachgerechte Dokumentation aller Schritte
Nach der Inbetriebnahme muss die Anlage im Marktstammdatenregister eingetragen werden (gesetzliche Pflicht). In Zusammenarbeit mit Energieberater:innen oder einem Fachbetrieb wird dies häufig für Sie übernommen.
Nachweise einreichen & Förderung erhalten
Nach Fertigstellung reichen Sie die nötigen Unterlagen ein. Dazu gehören:
- Rechnung(en) und Zahlungsnachweise
- Inbetriebnahmeprotokoll
- ggf. Fotos oder Herstellerbescheinigungen
- Eintrag im Marktstammdatenregister
Erst dann erfolgt die Auszahlung der Förderung bzw. die Aktivierung des Kredits.
Langfristige Dokumentation & Wartung
Behalten Sie Ertragsdaten und Wartungsintervalle im Blick. Viele Fördergeber verlangen, dass die Anlage über einen Zeitraum von z.B. 10 oder 20 Jahren bestimmungsgemäß genutzt wird. Regelmäßige Wartung hilft, die Effizienz zu sichern und Ansprüche zu erhalten.
Sinkende Einspeisevergütung: So geht’s weiter
Angesichts der aktuellen Einspeisevergütung von 7,94 Cent/kWh für PV-Anlagen bis 10 kWp lohnt sich der Eigenverbrauch von Solarstrom finanziell mehr als die Einspeisung ins öffentliche Netz. Dies liegt daran, dass der Bezug von Strom aus dem Netz teurer ist als die Vergütung für eingespeisten Strom.
Allerdings sollten bei der Entscheidung für Eigenverbrauch oder Einspeisung stets die Bedingungen der jeweiligen Förderprogramme berücksichtigt werden, da diese spezifische Anforderungen und Einschränkungen enthalten können. Eine sorgfältige Abwägung ist daher unerlässlich, um die optimale Nutzung und Förderung Ihrer Photovoltaikanlage sicherzustellen.
| Jahr | Teileinspeisung (bis 10 kWp) | Volleinspeisung (bis 10 kWp) |
|---|---|---|
| 2018 | 12,0 ct/kWh | 12,0 ct/kWh |
| 2019 | 10,5 ct/kWh | 10,5 ct/kWh |
| 2020 | 9,2 ct/kWh | 9,2 ct/kWh |
| 2021 | 8,2 ct/kWh | 8,2 ct/kWh |
| 2022 (bis Juli) | 7,0 ct/kWh | 7,0 ct/kWh |
| 2022 (ab 30.07.) | 8,2 ct/kWh | 13,0 ct/kWh |
| 2023 | 8,2 ct/kWh | 13,0 ct/kWh |
| 2024 | 8,2 ct/kWh | 13,0 ct/kWh |
| 2025 | 8,0 ct/kWh | 12,7 ct/kWh |
| 2026 | 7,9 ct/kWh | 12,4 ct/kWh |
Bitte beachten Sie, dass die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen in Deutschland halbjährlich angepasst wird und die genannten Werte Durchschnittswerte für das jeweilige Jahr darstellen. Die tatsächliche Vergütung kann je nach Inbetriebnahmedatum und spezifischen Bedingungen variieren.
Photovoltaik-Pflicht Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg gilt seit einigen Jahren eine gesetzliche Photovoltaikpflicht für bestimmte Gebäude. Ziel dieser Regelung ist es, den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen und mehr Solarstrom direkt auf Gebäuden zu erzeugen. Die Pflicht betrifft vor allem Neubauten sowie größere Dachsanierungen.
Seit 2022 müssen neue Nichtwohngebäude mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet werden. Für neue Wohngebäude gilt diese Verpflichtung seit 2023. Zusätzlich greift die Regelung auch bei grundlegenden Dachsanierungen bestehender Gebäude, wenn ein großer Teil der Dachfläche erneuert wird. In diesen Fällen muss ein Teil der geeigneten Dachfläche für die Installation von Solarmodulen genutzt werden.
Eigentümer können die Pflicht durch eine eigene PV-Anlage erfüllen oder alternativ eine Anlage durch Dritte betreiben lassen. In vielen Fällen lässt sich die Installation mit Förderprogrammen und günstigen Krediten kombinieren.