KFW Effizienzhaus 55

kfw haus 55 in nachbarschaft

Was ist ein Effizienzhaus?

Ein Effizienzhaus ist eine Immobilie, die durch besondere Maßnahmen zur Energieeinsparung den gesetzlichen Anforderungen an die Energieeffizienz übertrifft. Es wird durch einen bestimmten Energiestandard definiert, der die benötigte Primärenergie im Vergleich zu einem Referenzgebäude angibt. Je niedriger der Wert des Effizienzhauses, desto geringer ist der Energiebedarf des Gebäudes.

Ein Effizienzhaus 55 bedeutet, dass das Haus nur 55 Prozent der Energie eines vergleichbaren Standardgebäudes verbraucht. Dies wird durch eine optimierte Wärmedämmung, moderne Heiztechnologien und den Einsatz erneuerbarer Energien erreicht.

grüne Fassade am Haus für bessere Dämmung
Energieeffiziente Gebäude erhalten große Förderungen (Foto: Anya Chernik/Unsplash)

Was ist der KFW Standard?

Der KfW-Standard beschreibt die energetischen Vorgaben, die von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) entwickelt wurden, um die Energieeffizienz von Gebäuden zu bewerten. Diese Vorgaben sind entscheidend für die Gewährung von Fördergeldern und zinsgünstigen Krediten für den Neubau sowie die energetische Sanierung von Wohngebäuden. Die KfW definiert dabei verschiedene Effizienzhaus-Klassen, wie etwa das Effizienzhaus 40 oder 55, wobei die Zahl den prozentualen Energieverbrauch im Vergleich zu einem Standardhaus widerspiegelt.

Je niedriger der Wert, desto effizienter ist das Gebäude im Energieverbrauch. Ein höherer KfW-Standard steht somit für eine verbesserte Energieeffizienz und kann auch zu attraktiveren Fördermöglichkeiten führen. Diese Standards unterstützen den Bau und die Modernisierung von Gebäuden mit geringem Energieverbrauch, was positive Auswirkungen auf die Umwelt hat.

Anforderungen an KFW 55

Um den KfW-55-Standard zu erreichen, müssen Wohngebäude strenge energetische Vorgaben erfüllen, die weit über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen. Ziel ist es, den Energieverbrauch durch bauliche und technische Maßnahmen so weit zu senken, dass das Gebäude nur noch 55 Prozent der Energie eines vergleichbaren Referenzgebäudes benötigt.
  1. Primärenergiebedarf: Beim KfW Effizienzhaus 55 darf der Primärenergiebedarf nur 55 Prozent des Wertes eines Referenzgebäudes betragen. Dabei wird nicht nur der direkte Energieverbrauch im Gebäude betrachtet, sondern auch die Energie, die für die Erzeugung, Umwandlung und den Transport der eingesetzten Energieträger aufgewendet wird. Der Einsatz erneuerbarer Energien, wie z. B. Solarthermie oder Wärmepumpen, kann den Primärenergiebedarf deutlich senken.
  2. Transmissionswärmeverlust: Um den KfW-55-Standard zu erreichen, muss die Wärmedämmung der Gebäudehülle sehr effektiv sein. Es ist entscheidend, dass die Dämmung den Wärmeverlust minimiert, um den Energieverbrauch gering zu halten. Hochwertige Materialien für die Dämmung und energieeffiziente Fenster tragen wesentlich dazu bei, den Transmissionswärmeverlust zu reduzieren.
  3. Anlagentechnik: Effiziente Heizungsanlagen, wie Wärmepumpen oder moderne Gas-Brennwertkessel, sowie eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung sind entscheidend, um die Anforderungen des KfW 55-Standards zu erfüllen. Diese Systeme sorgen dafür, dass die eingesetzte Energie optimal genutzt wird und nur ein geringer Verlust auftritt. Eine kontrollierte Wohnraumlüftung trägt zusätzlich zur Energieeinsparung und zu einem gesunden Raumklima bei.

Sonderformen

Das Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien-Klasse (EE) ist eine besondere Variante des KfW Effizienzhaus 55, bei der ein Teil des Energiebedarfs des Gebäudes durch erneuerbare Energien gedeckt wird.

Um diesen Standard zu erreichen, muss mindestens 65 Prozent der Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energiequellen stammen, wie etwa Solarthermie, Wärmepumpen oder Biomasse. Der EE-Standard zielt darauf ab, den Einsatz fossiler Brennstoffe zu minimieren und gleichzeitig den CO₂-Ausstoß des Gebäudes zu reduzieren.

Gebäude, die diesen Standard erfüllen, profitieren oft von höheren Förderungen und zinsgünstigen Krediten.

Das Effizienzhaus 55 in der Nachhaltigkeits-Klasse (NH) stellt eine weitere Variante dar, die besondere Nachhaltigkeitsaspekte in den Vordergrund rückt. Um diesen Standard zu erreichen, muss das Gebäude zusätzlich zu den energetischen Anforderungen auch bestimmte ökologische und soziale Kriterien erfüllen.

Diese werden durch eine Nachhaltigkeitszertifizierung nachgewiesen, die Aspekte wie die Verwendung von umweltfreundlichen Baumaterialien, die Reduktion von CO₂-Emissionen und den Beitrag zu einem gesunden Wohnklima berücksichtigt. Auch diese Variante wird mit zusätzlichen Fördergeldern unterstützt.

Haus mit Solaranlage Modell
Je niederiger die KFW-Zahl, desto höher die Energieeffizienz

Förderung für KFW Effizienzhaus 55

Die Förderung für ein KfW-Effizienzhaus 55 bietet Bauherr:innen und Immobilienbesitzer:innen eine attraktive finanzielle Unterstützung, unabhängig davon, ob es sich um einen Neubau oder eine Sanierung handelt. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellt hierfür verschiedene Förderprogramme zur Verfügung, die sowohl zinsgünstige Kredite als auch direkte Zuschüsse umfassen.

  1. KfW-Kredit: Ein zentraler Bestandteil der Förderung ist der zinsgünstige KfW-Kredit. Für ein KfW-Effizienzhaus 55 können Bauherr:innen und Hausbesitzer:innen einen Kredit von bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit beantragen. Dieser Kredit zeichnet sich durch besonders niedrige Zinssätze aus und erleichtert die Finanzierung des Projekts erheblich. Darüber hinaus wird häufig ein Tilgungszuschuss gewährt, der den zurückzuzahlenden Kreditbetrag verringert.

  2. Tilgungszuschuss: Je nach erreichtem Effizienzstandard kann ein Tilgungszuschuss in Anspruch genommen werden, der die finanzielle Belastung weiter reduziert. Für ein KfW-Effizienzhaus 55 beträgt dieser Zuschuss bis zu 15 Prozent des Darlehensbetrages. Konkret bedeutet dies, dass bei einem Darlehen von 120.000 Euro bis zu 18.000 Euro als Zuschuss nicht zurückgezahlt werden müssen.

  3. Förderung für EE-Klasse: Sollte das Effizienzhaus 55 zusätzlich den Erneuerbare-Energien-Standard (EE) erfüllen, können Bauherr:innen von weiteren Zuschüssen profitieren. Die EE-Klasse wird erreicht, wenn mindestens 65 Prozent des Energiebedarfs des Gebäudes durch erneuerbare Energien gedeckt wird. In diesem Fall kann der Tilgungszuschuss nochmals erhöht werden, was die Kostenbelastung weiter senkt.

  4. Nachhaltigkeitszertifikat (QNG): Für ein KfW-Effizienzhaus 55, das das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erhält, gibt es zusätzliche Fördervorteile. Dieses Siegel berücksichtigt ökologische und soziale Aspekte und ermöglicht den Zugang zu verbesserten Förderkonditionen. Auch hier können die Kosten für die Zertifizierung durch die höheren Zuschüsse ausgeglichen werden.

  5. Kombination mit anderen Förderungen: Es ist zudem möglich, die KfW-Förderung mit weiteren Fördermitteln, etwa der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), zu kombinieren. Dadurch lässt sich der finanzielle Vorteil maximieren, was das Bauen oder Sanieren eines Effizienzhauses 55 besonders attraktiv macht.

Förderung beantragen: Wie geht es?

Die Beantragung der Förderung für ein KfW Effizienzhaus 55 erfordert eine sorgfältige Planung und das Einhalten bestimmter Schritte. Der Prozess kann zunächst komplex wirken, aber mit einer strukturierten Herangehensweise ist es gut zu bewältigen. Nachfolgend finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, um die Förderung erfolgreich zu beantragen und Ihr energieeffizientes Bau- oder Sanierungsprojekt zu realisieren.
  1. Frühzeitige Planung: Im ersten Schritt steht die sorgfältige Planung Ihres Bau- oder Sanierungsprojekts. Dabei sollten die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) berücksichtigt werden, die seit dem 01.01.2023 in Kraft sind. Ziel ist es, die energetischen Anforderungen zu erfüllen, um den KfW 55-Standard zu erreichen. Dies bedeutet unter anderem eine effiziente Dämmung der Gebäudehülle und den Einsatz moderner Anlagentechnik, um den Primärenergiebedarf zu senken.

  2. Energieberatung einholen: Eine professionelle Energieberatung ist ein wesentlicher Schritt bei der Beantragung der Förderung. Zertifizierte Energieberater:innen erstellen eine umfassende Berechnung, die den energetischen Zustand des Gebäudes sowie die nötigen Maßnahmen für die Erreichung des Effizienzhaus 55-Standards aufzeigt. Die Beratung wird oft von der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) gefördert, was zusätzliche finanzielle Unterstützung bietet.

  3. Fördermittel berechnen: Auf Basis der energetischen Berechnungen können nun die möglichen Fördermittel kalkuliert werden. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gewährt dabei zinsgünstige Kredite von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit, und in einigen Fällen gibt es Tilgungszuschüsse von bis zu 45 Prozent. Dabei hängt die Höhe der Förderung auch davon ab, ob Ihr Projekt zusätzliche Kriterien wie die NH-Klasse (Nachhaltigkeitsklasse) oder den 55 EE-Standard erfüllt.

  4. Kontakt zur Hausbank: Die Beantragung der Förderung erfolgt über Ihre Hausbank. Diese spielt eine zentrale Rolle im Prozess, da die KfW-Fördermittel nur durch die Bank ausgezahlt werden. Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Bank auf und lassen Sie sich zu den erforderlichen Unterlagen und dem weiteren Vorgehen beraten. Die Bank prüft dann auch Ihre finanzielle Situation und nimmt die Förderanfrage in Zusammenarbeit mit der KfW auf.

  5. Antragstellung bei der Bank: Nachdem die Planung und Beratung abgeschlossen sind, kann der eigentliche Antrag gestellt werden. Alle notwendigen Unterlagen, einschließlich der Energieberatung und der Berechnungen, müssen eingereicht werden. Die Bank leitet den Antrag an die KfW weiter, die dann die Förderfähigkeit des Projekts prüft. Wichtig: Der Antrag muss unbedingt vor dem Beginn des Bau- oder Sanierungsprojekts eingereicht werden.

  6. Bewilligung und Vertragsabschluss: Nach erfolgreicher Prüfung durch die KfW erhalten Sie die Förderzusage. Sobald die Bewilligung vorliegt, schließt die Bank den Vertrag mit Ihnen ab. Dieser Vertrag regelt die Höhe des Kredits und die möglichen Tilgungszuschüsse, die je nach Effizienzhausstandard variieren können. Erst nach dem Vertragsabschluss können die Bau- oder Sanierungsarbeiten starten.

  7. Baubegleitung und Nachweisführung: Während der Bau- oder Sanierungsphase begleitet Sie ein Energieberater, um sicherzustellen, dass alle Maßnahmen gemäß den Vorgaben des Effizienzhaus 55-Standards umgesetzt werden. Diese Baubegleitung ist wichtig, da sie auch die Nachweisführung für die KfW beinhaltet. Am Ende des Projekts müssen die durchgeführten Maßnahmen detailliert dokumentiert werden, um die endgültige Förderhöhe zu bestimmen.

  8. Auszahlung der Förderung: Nach Abschluss des Projekts und Vorlage der entsprechenden Nachweise erfolgt die Auszahlung der Förderung. Die KfW überweist den bewilligten Tilgungszuschuss auf Ihr Kreditkonto, wodurch sich die Rückzahlungsverpflichtung entsprechend reduziert. Je nach Vereinbarung mit Ihrer Bank erfolgt die Auszahlung des Kredits in Teilbeträgen während des Bauprojekts oder nach Fertigstellung.

Effizienzhaus KFW Planung
Eine gute Planung mit Energieberater:innen ist entscheidend (Foto: Freepik)

Welche Klassen gibt es noch?

Neben dem KfW-Effizienzhaus 55 existieren noch weitere Effizienzhausklassen, die unterschiedliche Vorgaben zur Energieeffizienz von Gebäuden definieren. Diese Klassen variieren hinsichtlich des Energieeinsparpotenzials und sind jeweils mit unterschiedlichen Förderprogrammen verbunden.

EffizienzhausPrimärenergiebedarfTransmissionswärmeverlustMaximale Kredithöhe je Wohneinheit
Effizienzhaus 4040 %55 %120.000 € mit 20% Tilgungszuschuss
Effizienzhaus 40 - Erneuerbare-Energie-Klasse oder Nachhaltigkeitsklasse40 %55 %150.000 € mit 25% Tilgungszuschuss
Effizienzhaus 5555 %70 %120.000 € mit 15% Tilgungszuschuss
Effizienzhaus 55 - Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeitsklasse55 %70 %150.000 € mit 20% Tilgungszuschuss
Effizienzhaus 7070 %85 %120.000 € mit 10% Tilgungszuschuss
Effizienzhaus 70 - Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeitsklasse70 %85 %150.000 € mit 15% Tilgungszuschuss
Effizienzhaus 8585 %100 %120.000 € mit 5% Tilgungszuschuss
Effizienzhaus 85 - Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeitsklasse85 %100 %150.000 € mit 10% Tilgungszuschuss

Fazit

Ein KfW Effizienzhaus 55 bietet nicht nur eine deutliche Reduzierung des Energieverbrauchs, sondern auch attraktive finanzielle Fördermöglichkeiten für Bauherr:innen und Immobilienbesitzer:innen. Durch die Kombination moderner Technologien, hochwertiger Dämmung und erneuerbarer Energien wird sowohl die Umwelt geschont als auch langfristig Energiekosten gesenkt. Mit der richtigen Planung und Unterstützung lassen sich diese Vorteile optimal nutzen.

Häufig gestellte Fragen​

Ein KfW 55 Haus ist kein Passivhaus, da es einen höheren Energieverbrauch als ein Passivhaus hat. Während ein Passivhaus durch sehr strenge energetische Standards praktisch ohne konventionelle Heizung auskommt, liegt der Verbrauch eines KfW 55 Hauses bei 55 Prozent der Energie eines Referenzgebäudes. Die energetischen Anforderungen für ein Passivhaus sind also noch höher.

Um den Effizienzhaus-55-Standard zu erreichen, muss der Primärenergiebedarf eines Gebäudes maximal 55 Prozent des Wertes eines Referenzgebäudes betragen. Dies wird durch Maßnahmen wie eine hervorragende Dämmung der Gebäudehülle, den Einsatz moderner Heiztechnik und häufig durch die Nutzung erneuerbarer Energien erreicht. Besonders wichtig sind dabei auch effiziente Fenster und eine gute Belüftung.

Wenn ein Gebäude den KfW 55 Standard nicht erfüllt, kann dies dazu führen, dass Fördermittel, wie zinsgünstige Kredite oder Tilgungszuschüsse, nicht gewährt werden. In solchen Fällen muss gegebenenfalls nachgebessert werden, um die energetischen Anforderungen zu erfüllen, beispielsweise durch eine bessere Dämmung oder effizientere Heiztechniken. Der Standard 70 oder 100 könnte dann eine Alternative sein, wobei dabei auch die Fördermöglichkeiten entsprechend geringer ausfallen.

Ein KfW 55 Haus hat einen Endenergieverbrauch, der rund 45 Prozent unter dem eines Referenzgebäudes liegt, und benötigt etwa 40 bis 60 kWh pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr. Diese Werte hängen jedoch von den spezifischen baulichen Maßnahmen und der Effizienz der eingesetzten Technik ab. Desto effizienter die Anlagentechnik, desto geringer fällt der Energieverbrauch aus.

Der Tilgungszuschuss für ein KfW 55 Haus kann bis zu 15 Prozent des Darlehensbetrages betragen. Bei einer maximalen Darlehenssumme von 120.000 Euro pro Wohneinheit entspricht das einem Zuschuss von bis zu 18.000 Euro. Bei Erfüllung des EE-Standards können noch höhere Zuschüsse gewährt werden.

Der Endenergiebedarf eines KfW 55 Hauses beträgt etwa 55 Prozent des Energieverbrauchs eines Referenzgebäudes, entsprechend den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetz (GEG). In konkreten Zahlen bedeutet das einen jährlichen Verbrauch von etwa 40 bis 60 kWh pro Quadratmeter. Der Bedarf hängt jedoch von Faktoren wie der Gebäudegröße, Dämmung und Heiztechnik ab.

Die Nebenkosten eines KfW 55 Hauses fallen in der Regel deutlich niedriger aus als bei weniger effizienten Gebäuden, wie etwa einem Effizienzhaus 70 oder 100. Da die Heizenergie und die damit verbundenen Kosten bis zu 45 Prozent geringer sind, spart man langfristig an Energie. Die genauen Kosten hängen jedoch von der Größe des Gebäudes und der Effizienz der Heiztechnik ab.

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