Förderung für die energetische Sanierung

Im Vordergrund ist eine Hand zu sehen, die einen Fächer aus Euro-Banknoten hält. Dahinter ist ein 3D-Modell eines Energieeffizienzdiagramms in Form eines Hauses zu sehen, das bunte Balken mit den Beschriftungen A bis G zeigt. Im unscharfen Hintergrund arbeitet eine Person an einem Schreibtisch.

Das Wichtigste in Kürze

  • Förderungen kommen in Form von Zuschüssen, Krediten oder steuerlichen Anreizen zum Tragen.
  • Eine Förderung gibt es für Einzelmaßnahmen, Heizungstausch, Energieberatung, Komplettsanierungen und erneuerbare Energien.
  • Wichtig ist: Anträge müssen vor Maßnahmenbeginn gestellt werden, sonst verfällt der Anspruch auf Förderung.
  • Förderungen sollten immer mit einer Energieberatung und einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) umgesetzt werden.

Schnell-Check: Förderungen für energetische Sanierung

Wer sein Eigenheim energetisch sanieren möchte, kann auf eine Vielzahl staatlicher Förderungen zurückgreifen. Dabei stehen Ihnen verschiedene Programme zur Verfügung: direkte Zuschüsse, zinsgünstige Kredite oder steuerliche Vergünstigungen.

Dabei spielt die Kombination aus Energieberatung, Fachplanung und konkreten Einzelmaßnahmen eine zentrale Rolle für die Förderfähigkeit. Seit 2024 gelten dabei neue Regelungen, die attraktive Förderhöhen ermöglichen – vorausgesetzt, die Anträge werden korrekt und rechtzeitig gestellt. Ein strukturierter Überblick hilft, das richtige Programm für die eigenen Sanierungsmaßnahmen zu finden.

Förderprogramm Typ Amt Förderhöhe (inkl. Restriktionen) Geförderte Maßnahmen
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) Zuschuss BAFA Bis zu 20% für Gebäudehülle & Anlagentechnik oder 50% bei Heizungsoptimierung, max. 60.000€ pro Wohneinheit Dämmung, Fenster, Lüftung, Heizungsoptimierung
Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (Zuschuss 458) Zuschuss BAFA Bis zu 70% der Investitionskosten, zinsverbilligter Ergänzungskredit bis zu 120.000€ Kauf und Einbau neuer Heizungssysteme (z.B. Wärmepumpe)
KfW-Kredit 261 – Wohngebäude (Effizienzhaus) Kredit mit Tilgungszuschuss KfW Kredit bis 150.000€ je Wohneinheit, Tilgungszuschuss bis 45% (67.500€) Sanierung zum Effizienzhaus-Standard
Steuerermäßigung nach §35c EStG Steuerermäßigung Finanzamt 20% der Kosten, max. 40.000€ pro Objekt über 3 Jahre Alle energetischen Maßnahmen gemäß §35c EStG
iSFP-Bonus (individueller Sanierungsfahrplan) Bonus-Zuschuss BAFA +5% auf BEG-EM-Zuschuss, wenn Maßnahme Teil eines iSFP ist Maßnahmen aus dem individuellen Sanierungsfahrplan
Förderung für Fachplanung und Baubegleitung Zuschuss BAFA / KfW Bis zu 50% der Kosten, max. 5.000€ für Einfamilienhäuser Energieberatung, Baubegleitung durch Fachunternehmen
Eine Person unterschreibt ein Dokument auf einem Klemmbrett neben einem Laptop. Auf dem Holztisch im Vordergrund liegen Münzstapel und ein kleines Holzhausmodell, das die Förderung für die energetische Sanierung darstellt.
Mit Förderung zur wirtschaftlich attraktiven Sanierung

5 Fehler (und wie sie zu vermeiden sind)

Die Förderprogramme für die energetische Sanierung bieten attraktive finanzielle Vorteile. Aber! Um davon zu profitieren, müssen die Voraussetzungen stimmen. Viele Eigentümer:innen verschenken bares Geld oder riskieren rechtliche Probleme, weil sie typische Fehler machen.

Das kann nicht nur zu teuren Nacharbeiten führen, sondern im schlimmsten Fall auch die eingeplanten Förderungen verhindern. Um finanzielle Risiken zu vermeiden, sollten Sie auf unsere 5 Tipps achten:

#1 Förderung zu spät beantragt

Der wohl häufigste Fehler: Die Sanierung startet, doch erst danach wird der Förderantrag gestellt. Doch die Regel ist eindeutig: Der Antrag muss vor dem ersten Auftrag oder Baubeginn eingereicht und bestätigt sein. Selbst vorbereitende Arbeiten wie das Entfernen alter Heizkörper können zum Förderausschluss führen.

#2 Keine Energieberater:in beauftragt

Ohne eine qualifizierte Energieberatung verlieren viele Maßnahmen die Förderfähigkeit. Zudem sind Energieberater:innen unerlässlich für die Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans und die Fachplanung. Wer auf diese Begleitung verzichtet, läuft Gefahr, technische Anforderungen nicht einzuhalten und damit auch Fördermittel zu verlieren.

#3 Ohne individuellen Sanierungsfahrplan gestartet

Wer ohne Plan saniert, verschenkt nicht nur Geld, sondern riskiert ineffiziente Lösungen. Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) strukturiert die Maßnahmen sinnvoll und kann zusätzlich mit einem 5%-Bonus bei der Förderung belohnt werden. Er bietet außerdem Klarheit über die langfristige Entwicklung des Gebäudes.

#4 Kosten nicht ordentlich geplant

Sanierungskosten können schnell ausufern, vor allem, wenn versteckte Aufwände wie statische Prüfungen, Gerüste oder Anschlussarbeiten nicht einkalkuliert wurden. Wer die Kosten sauber durchkalkuliert und mit Puffer plant, vermeidet teure Überraschungen und kann gezielter Fördermittel für einzelne Sanierungsmaßnahmen einplanen.

#5 Ungeeignete Fachunternehmen beauftragt

Nur Maßnahmen, die von zertifizierten Fachunternehmen ausgeführt werden, gelten als förderfähig. Wer auf nicht qualifizierte Betriebe zurückgreift oder keine ordnungsgemäßen Nachweise einreicht, riskiert die komplette Ablehnung der Förderung. Deshalb ist es wichtig, auf Nachweise, Zulassungen und Erfahrung im Bereich energetischer Sanierung zu achten.

Ein Techniker mit orangefarbener Mütze und Werkzeuggürtel hockt neben einer Klimaanlage vor einem Holzgebäude. Er greift in eine schwarz-orangefarbene Werkzeugtasche und arbeitet an der Anlage. Möglicherweise nimmt er an einer Förderung für die energetische Sanierung teil, um die Energieeffizienz zu verbessern.
Beauftragung einer Fachfirma meist Voraussetzung für Förderung

Förderung von Einzelmaßnahmen

Einzelmaßnahmen sind oft der erste Schritt, wenn Eigentümer:innen ihr Gebäude energetisch sanieren möchten, sei es aus finanziellen Gründen oder um gezielt Schwachstellen wie eine schlecht gedämmte Fassade oder eine veraltete Heizungssteuerung zu beheben. Genau für diesen Fall bietet der Staat gezielte Unterstützung über das Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“, das seit 2024 in überarbeiteter Form gilt.

Maßnahme Bestandteile
Gebäudehülle Dämmung von Außenwänden, Dachflächen, obersten Geschossdecken, Kellerdecken; Austausch von Fenstern und Außentüren
Anlagentechnik (außer Heizung) Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, Steuerungs- und Regelungstechnik, Mess- und Verbrauchsanzeigen
Heizungsoptimierung Hydraulischer Abgleich, Austausch ineffizienter Heizungspumpen, Einbau digitaler Heizungssteuerung

Das Wichtigste zur Förderung:

  • Der Grundfördersatz beträgt 15% der förderfähigen Kosten, die bei Einzelmaßnahmen auf 30.000€ pro Wohneinheit gedeckelt sind.
  • Wer die Maßnahme im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) umsetzt, erhält zusätzlich einen Bonus von 5% – also insgesamt bis zu 20% Zuschuss.
  • Für Gebäude mit mehr als einer Wohneinheit lässt sich das förderfähige Volumen pro Einheit geltend machen.
  • Wichtig: Die Maßnahme muss von einem Fachunternehmen umgesetzt werden, das die technischen Anforderungen erfüllt und dies auch bescheinigt (ebenfalls förderfähig!)

Förderung für den Heizungstausch

Der Austausch alter Heizsysteme ist eine der wirkungsvollsten Maßnahmen, um Energiekosten zu senken und die CO₂-Emissionen deutlich zu reduzieren. Gleichzeitig greifen hier ab 2024 neue Förderbedingungen mit attraktiven Zuschüssen. Insbesondere wenn fossil betriebene Heizungen durch Systeme auf Basis erneuerbarer Energien ersetzt werden. Die Förderung erfolgt über das BAFA und ist Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM).

Maßnahme Bestandteile bzw. Technologien
Wärmepumpe Luft-, Erd- oder Wasser-Wärmepumpe, ggf. mit Effizienzbonus
Biomasseheizung Pellet- oder Hackschnitzelheizung, ggf. mit Staubabscheider
Solarthermie Solarkollektoranlagen zur Heizungsunterstützung oder Warmwasserbereitung
Hybridheizung Kombination z. B. aus Wärmepumpe und Gasbrennwert (nur bei EE-Anteil ≥65%)
Anschluss an Wärmenetz Gebäude wird an ein Gebäude- oder Nahwärmenetz mit erneuerbarer Energie angeschlossen

Das Wichtigste zur Förderung:

  • Fördersatz für den Heizungstausch: 30% der förderfähigen Kosten (Grundförderung)
  • Klimageschwindigkeits-Bonus: +20%, wenn eine funktionstüchtige fossile Heizung ersetzt wird (außer Gasetagenheizung)
  • Einkommensabhängiger Bonus: +30% bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen unter 40.000€ jährlich
  • Effizienz-Bonus: +5% für Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln oder besonders hoher Effizienz
  • Maximale Gesamtförderung: 70% der förderfähigen Ausgaben
  • Förderfähige Kosten: bis zu 30.000€ pro Wohneinheit, bei mehreren Maßnahmen erhöhbar auf 60.000€
  • Antragstellung: immer vor Maßnahmenbeginn beim BAFA, inklusive Fachunternehmensbestätigung
  • Fachplanung und Baubegleitung ebenfalls förderfähig mit bis zu 50% Zuschuss

Förderung für energetische Komplettsanierungen

Eine energetische Komplettsanierung zielt darauf ab, ein bestehendes Wohngebäude umfassend zu modernisieren, um den Energieverbrauch deutlich zu reduzieren und den Wohnkomfort zu erhöhen. Solche Sanierungen werden durch staatliche Förderprogramme unterstützt, insbesondere durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) angeboten wird.​

Die KfW bietet im Rahmen des Programms „Wohngebäude – Kredit (261)“ zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen für die Sanierung von Wohngebäuden zu definierten Effizienzhaus-Standards an. Je besser der erreichte Standard, desto höher fällt die Förderung aus.​

Nachfolgend die einzelnen Stufen, wobei gilt:

  • EE: Erneuerbare-Energien-Klasse (mindestens 65 % des Energiebedarfs aus erneuerbaren Energien)
  • NH: Nachhaltigkeits-Klasse (Erfüllung der Anforderungen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude)
Effizienzhaus-Stufe Max. Kreditbetrag je Wohneinheit Tilgungszuschuss Max. Tilgungszuschussbetrag je Wohneinheit
Effizienzhaus 85 120.000€ 5% 6.000€
Effizienzhaus 85 EE oder NH 150.000€ 10% 15.000€
Effizienzhaus 70 120.000€ 10% 12.000€
Effizienzhaus 70 EE oder NH 150.000€ 15% 22.500€
Effizienzhaus 55 120.000€ 15% 18.000€
Effizienzhaus 55 EE oder NH 150.000€ 20% 30.000€
Effizienzhaus 40 120.000€ 20% 24.000€
Effizienzhaus 40 EE oder NH 150.000€ 25% 37.500€
Effizienzhaus Denkmal 120.000€ 5% 6.000€
Effizienzhaus Denkmal EE oder NH 150.000€ 10% 15.000€

Auch die Energieberatung selbst ist förderfähig

Bevor energetische Maßnahmen umgesetzt werden, lohnt sich die fachliche Beratung durch eine qualifizierte Energieberatung. Das Gute ist: Auch diese wird staatlich gefördert. Für Wohngebäude übernimmt das BAFA bis zu 50% der Beratungskosten, maximal 650€ bei Ein- und Zweifamilienhäusern bzw. 850€ bei Mehrfamilienhäusern. Wird der Bericht zusätzlich in einer Wohnungseigentümerversammlung vorgestellt, gibt es bis zu 500€ extra.

Besonders sinnvoll ist die Beratung, wenn dabei ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt wird, denn dieser ist später Voraussetzung für zusätzliche Förderboni bei Einzelmaßnahmen.

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Fördermittel für erneuerbare Energien

Auch die eigene Energiegewinnung wird staatlich gefördert, etwa über Kredite für Photovoltaik, Windkraft oder Biogasanlagen. Ziel ist es, die dezentrale Nutzung erneuerbarer Energien voranzutreiben und damit Haushalte unabhängiger von fossilen Quellen zu machen. Die Förderung erfolgt über das KfW-Programm „Erneuerbare Energien – Standard / Kredit 270“.

Geförderte Maßnahme Beschreibung
Photovoltaikanlagen Zur Stromerzeugung auf Dächern oder Freiflächen; kombinierbar mit Batteriespeicher
Wasserkraftanlagen Kleinwasserkraftwerke zur regenerativen Stromgewinnung
Windkraftanlagen Kleinanlagen zur Nutzung von Windenergie auf privaten oder gewerblichen Grundstücken
Biogasanlagen Anlagen zur Gewinnung von Energie aus organischen Reststoffen
Speichertechnologien Stromspeicher zur Erhöhung des Eigenverbrauchs bei PV-Anlagen

Das Wichtigste zur Förderung:

  • Förderform: zinsgünstiger Kredit über die KfW
  • Förderhöhe: bis zu 100% der Investitionskosten
  • Antragstellung: über Ihre Hausbank vor Projektbeginn
  • Ideal kombinierbar mit weiteren Maßnahmen, z. B. energetischer Sanierung oder Heizungstausch
Erneuerbare Energien im eine helle Glühbirne
Erneuerbare Energien fast immer Teil der energetischen Sanierung

Förderung beantragen: So gehen Sie vor

Um Fördermittel für die Umsetzung einer energetischen Sanierung erfolgreich zu nutzen, kommt es auf eine durchdachte Planung und die Einhaltung zentraler Abläufe an. Wer den Prozess gut vorbereitet, vermeidet typische Fehler und sichert sich maximale Förderbeträge

Schritt 1

Energieberatung beauftragen

Beauftragen Sie schon vor der Umsetzung eine:n zertifizierte:n Energieberater:in. Nur so lassen sich technische Anforderungen korrekt erfassen und Fördermöglichkeiten vollständig ausschöpfen.

Schritt 1
Schritt 2

Individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lassen

Der iSFP strukturiert Ihre Sanierung in sinnvolle Etappen und wird mit einem 5%-Bonus auf BEG-Zuschüsse belohnt. Wichtig: iSFP erstellen vor Antragstellung, um spätere Boni nutzen zu können.

Schritt 2
Schritt 3

Förderprogramme auswählen und kombinieren

Je nach Maßnahme kommen Zuschüsse (BAFA), Kredite mit Tilgungszuschuss (KfW) oder Steuervergünstigungen (§35c EStG) infrage. Kombinationen sind teilweise möglich, eine Doppelförderung derselben Maßnahme ist jedoch ausgeschlossen. Auch hier beraten Sie Energieberater:innen.

Schritt 3
Schritt 4

Antrag rechtzeitig stellen

Der Förderantrag muss vor dem Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags gestellt und genehmigt worden sein. Wichtig: Selbst vorbereitende Arbeiten (z. B. Entfernen alter Fenster oder Heizkörper) gelten als Vorhabensbeginn und führen zum Förderausschluss.

Schritt 4
Schritt 5

Fachunternehmen beauftragen

Die Ausführung muss durch ein zertifiziertes Fachunternehmen erfolgen. Achten Sie auf die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen und sichern Sie sich eine Fachunternehmererklärung.

Schritt 5
Schritt 6

Nachweise fristgerecht einreichen

Nach Abschluss der Maßnahme sind die Verwendungsnachweise und Rechnungen vollständig und formgerecht einzureichen. Die Frist für den Nachweis liegt je nach Programm bei in der Regel 6 Monate nach Umsetzung, ggf. mit Verlängerungsmöglichkeit.

Schritt 6

Steuerliche Anreize bei der Sanierung

Neben Zuschüssen und Krediten bieten energetische Sanierungen auch steuerliche Vorteile. Eigentümer:innen selbst genutzter Wohngebäude können energetische Maßnahmen gemäß §35c EStG steuerlich absetzen.

Dabei gilt: Über drei Jahre verteilt mit bis zu 20% der Kosten, maximal 40.000€ pro Objekt.

Voraussetzung ist, dass die Sanierung fachgerecht durchgeführt und die technischen Anforderungen erfüllt werden. Diese Möglichkeit bietet sich insbesondere dann an, wenn keine Förderung durch BAFA oder KfW in Anspruch genommen wird. Eine Kombination ist nämlich ausgeschlossen.

Wie lange sind Fördermittel noch verfügbar?

​Aktuell sind die Fördermittel für energetische Sanierungen weiterhin verfügbar, und es gibt keine offiziellen Hinweise darauf, dass sie in naher Zukunft eingestellt werden. Ende März 2025 hat das Bundesfinanzministerium zusätzliche Mittel bereitgestellt, um die Fortführung der Förderprogramme für folgende Monate in 2025 zu gewährleisten.

Dennoch können sich Förderbedingungen und -programme im Laufe der Zeit ändern. Es ist daher ratsam, geplante Sanierungsmaßnahmen zeitnah umzusetzen und regelmäßig die aktuellen Informationen der zuständigen Förderinstitutionen wie der KfW und des BAFA zu konsultieren, um von den derzeitigen Konditionen zu profitieren.​

Fazit

Eine energetische Sanierung lohnt sich nicht nur aus ökologischer Sicht, sondern wird auch durch attraktive Förderprogramme und steuerliche Vorteile gezielt unterstützt. Wer frühzeitig plant, sich beraten lässt und die richtigen Anträge stellt, kann hohe Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite nutzen. Wichtig ist, den Überblick über Fristen und Voraussetzungen zu behalten, denn nur dann lässt sich das volle Potenzial der Fördermittel ausschöpfen.

Häufig gestellte Fragen​

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist für die Abwicklung von Zuschüssen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) zuständig. Es prüft Anträge, bewilligt Förderungen für Maßnahmen wie Dämmung, Heizungsoptimierung oder Energieberatung und zahlt die Mittel nach Durchführung aus.

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergibt zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen für energetische Sanierungen und den Neubau energieeffizienter Gebäude. Sie ist insbesondere für Komplettsanierungen zum Effizienzhaus-Standard sowie für Förderprogramme im Bereich erneuerbare Energien zuständig.

Nur zertifizierte Energieeffizienz-Expert:innen, die in der offiziellen Liste der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt werden, dürfen die Bescheinigung ausstellen. Als Fachpersonen begleiten sie das Vorhaben, erstellen den Sanierungsfahrplan und bestätigen, dass die technischen Mindestanforderungen eingehalten wurden.

Die Fördermittel stammen vom Bund und werden über zwei zentrale Institutionen vergeben: BAFA für Zuschüsse und KfW für Kredite. Steuerliche Förderungen hingegen werden über das Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuererklärung gewährt.

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