Inhalt des Artikels
- Schnell-Check: Förderungen für energetische Sanierung
- 5 Fehler (und wie sie zu vermeiden sind)
- Förderung von Einzelmaßnahmen
- Förderung für den Heizungstausch
- Förderung für energetische Komplettsanierungen
- Auch die Energieberatung selbst ist förderfähig
- Fördermittel für erneuerbare Energien
- Förderung beantragen: So gehen Sie vor
- Steuerliche Anreize bei der Sanierung
- Wie lange sind Fördermittel noch verfügbar?
- Fazit
- Häufig gestellte Fragen
Inhalt
Das Wichtigste in Kürze
- Förderungen kommen in Form von Zuschüssen, Krediten oder steuerlichen Anreizen zum Tragen.
- Eine Förderung gibt es für Einzelmaßnahmen, Heizungstausch, Energieberatung, Komplettsanierungen und erneuerbare Energien.
- Wichtig ist: Anträge müssen vor Maßnahmenbeginn gestellt werden, sonst verfällt der Anspruch auf Förderung.
- Förderungen sollten immer mit einer Energieberatung und einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) umgesetzt werden.
Schnell-Check: Förderungen für energetische Sanierung
Wer sein Eigenheim energetisch sanieren möchte, kann auf eine Vielzahl staatlicher Förderungen zurückgreifen. Dabei stehen Ihnen verschiedene Programme zur Verfügung: direkte Zuschüsse, zinsgünstige Kredite oder steuerliche Vergünstigungen.
Dabei spielt die Kombination aus Energieberatung, Fachplanung und konkreten Einzelmaßnahmen eine zentrale Rolle für die Förderfähigkeit. Seit 2024 gelten dabei neue Regelungen, die attraktive Förderhöhen ermöglichen – vorausgesetzt, die Anträge werden korrekt und rechtzeitig gestellt. Ein strukturierter Überblick hilft, das richtige Programm für die eigenen Sanierungsmaßnahmen zu finden.
Förderprogramm | Typ | Amt | Förderhöhe (inkl. Restriktionen) | Geförderte Maßnahmen |
---|---|---|---|---|
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) | Zuschuss | BAFA | Bis zu 20% für Gebäudehülle & Anlagentechnik oder 50% bei Heizungsoptimierung, max. 60.000€ pro Wohneinheit | Dämmung, Fenster, Lüftung, Heizungsoptimierung |
Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (Zuschuss 458) | Zuschuss | BAFA | Bis zu 70% der Investitionskosten, zinsverbilligter Ergänzungskredit bis zu 120.000€ | Kauf und Einbau neuer Heizungssysteme (z.B. Wärmepumpe) |
KfW-Kredit 261 – Wohngebäude (Effizienzhaus) | Kredit mit Tilgungszuschuss | KfW | Kredit bis 150.000€ je Wohneinheit, Tilgungszuschuss bis 45% (67.500€) | Sanierung zum Effizienzhaus-Standard |
Steuerermäßigung nach §35c EStG | Steuerermäßigung | Finanzamt | 20% der Kosten, max. 40.000€ pro Objekt über 3 Jahre | Alle energetischen Maßnahmen gemäß §35c EStG |
iSFP-Bonus (individueller Sanierungsfahrplan) | Bonus-Zuschuss | BAFA | +5% auf BEG-EM-Zuschuss, wenn Maßnahme Teil eines iSFP ist | Maßnahmen aus dem individuellen Sanierungsfahrplan |
Förderung für Fachplanung und Baubegleitung | Zuschuss | BAFA / KfW | Bis zu 50% der Kosten, max. 5.000€ für Einfamilienhäuser | Energieberatung, Baubegleitung durch Fachunternehmen |

5 Fehler (und wie sie zu vermeiden sind)
Die Förderprogramme für die energetische Sanierung bieten attraktive finanzielle Vorteile. Aber! Um davon zu profitieren, müssen die Voraussetzungen stimmen. Viele Eigentümer:innen verschenken bares Geld oder riskieren rechtliche Probleme, weil sie typische Fehler machen.
Das kann nicht nur zu teuren Nacharbeiten führen, sondern im schlimmsten Fall auch die eingeplanten Förderungen verhindern. Um finanzielle Risiken zu vermeiden, sollten Sie auf unsere 5 Tipps achten:
#1 Förderung zu spät beantragt
Der wohl häufigste Fehler: Die Sanierung startet, doch erst danach wird der Förderantrag gestellt. Doch die Regel ist eindeutig: Der Antrag muss vor dem ersten Auftrag oder Baubeginn eingereicht und bestätigt sein. Selbst vorbereitende Arbeiten wie das Entfernen alter Heizkörper können zum Förderausschluss führen.
#2 Keine Energieberater:in beauftragt
Ohne eine qualifizierte Energieberatung verlieren viele Maßnahmen die Förderfähigkeit. Zudem sind Energieberater:innen unerlässlich für die Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans und die Fachplanung. Wer auf diese Begleitung verzichtet, läuft Gefahr, technische Anforderungen nicht einzuhalten und damit auch Fördermittel zu verlieren.
#3 Ohne individuellen Sanierungsfahrplan gestartet
Wer ohne Plan saniert, verschenkt nicht nur Geld, sondern riskiert ineffiziente Lösungen. Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) strukturiert die Maßnahmen sinnvoll und kann zusätzlich mit einem 5%-Bonus bei der Förderung belohnt werden. Er bietet außerdem Klarheit über die langfristige Entwicklung des Gebäudes.
#4 Kosten nicht ordentlich geplant
Sanierungskosten können schnell ausufern, vor allem, wenn versteckte Aufwände wie statische Prüfungen, Gerüste oder Anschlussarbeiten nicht einkalkuliert wurden. Wer die Kosten sauber durchkalkuliert und mit Puffer plant, vermeidet teure Überraschungen und kann gezielter Fördermittel für einzelne Sanierungsmaßnahmen einplanen.
#5 Ungeeignete Fachunternehmen beauftragt
Nur Maßnahmen, die von zertifizierten Fachunternehmen ausgeführt werden, gelten als förderfähig. Wer auf nicht qualifizierte Betriebe zurückgreift oder keine ordnungsgemäßen Nachweise einreicht, riskiert die komplette Ablehnung der Förderung. Deshalb ist es wichtig, auf Nachweise, Zulassungen und Erfahrung im Bereich energetischer Sanierung zu achten.

Förderung von Einzelmaßnahmen
Einzelmaßnahmen sind oft der erste Schritt, wenn Eigentümer:innen ihr Gebäude energetisch sanieren möchten, sei es aus finanziellen Gründen oder um gezielt Schwachstellen wie eine schlecht gedämmte Fassade oder eine veraltete Heizungssteuerung zu beheben. Genau für diesen Fall bietet der Staat gezielte Unterstützung über das Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“, das seit 2024 in überarbeiteter Form gilt.
Maßnahme | Bestandteile |
---|---|
Gebäudehülle | Dämmung von Außenwänden, Dachflächen, obersten Geschossdecken, Kellerdecken; Austausch von Fenstern und Außentüren |
Anlagentechnik (außer Heizung) | Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, Steuerungs- und Regelungstechnik, Mess- und Verbrauchsanzeigen |
Heizungsoptimierung | Hydraulischer Abgleich, Austausch ineffizienter Heizungspumpen, Einbau digitaler Heizungssteuerung |
Das Wichtigste zur Förderung:
- Der Grundfördersatz beträgt 15% der förderfähigen Kosten, die bei Einzelmaßnahmen auf 30.000€ pro Wohneinheit gedeckelt sind.
- Wer die Maßnahme im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) umsetzt, erhält zusätzlich einen Bonus von 5% – also insgesamt bis zu 20% Zuschuss.
- Für Gebäude mit mehr als einer Wohneinheit lässt sich das förderfähige Volumen pro Einheit geltend machen.
- Wichtig: Die Maßnahme muss von einem Fachunternehmen umgesetzt werden, das die technischen Anforderungen erfüllt und dies auch bescheinigt (ebenfalls förderfähig!)
Förderung für den Heizungstausch
Der Austausch alter Heizsysteme ist eine der wirkungsvollsten Maßnahmen, um Energiekosten zu senken und die CO₂-Emissionen deutlich zu reduzieren. Gleichzeitig greifen hier ab 2024 neue Förderbedingungen mit attraktiven Zuschüssen. Insbesondere wenn fossil betriebene Heizungen durch Systeme auf Basis erneuerbarer Energien ersetzt werden. Die Förderung erfolgt über das BAFA und ist Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM).
Maßnahme | Bestandteile bzw. Technologien |
---|---|
Wärmepumpe | Luft-, Erd- oder Wasser-Wärmepumpe, ggf. mit Effizienzbonus |
Biomasseheizung | Pellet- oder Hackschnitzelheizung, ggf. mit Staubabscheider |
Solarthermie | Solarkollektoranlagen zur Heizungsunterstützung oder Warmwasserbereitung |
Hybridheizung | Kombination z. B. aus Wärmepumpe und Gasbrennwert (nur bei EE-Anteil ≥65%) |
Anschluss an Wärmenetz | Gebäude wird an ein Gebäude- oder Nahwärmenetz mit erneuerbarer Energie angeschlossen |
Das Wichtigste zur Förderung:
- Fördersatz für den Heizungstausch: 30% der förderfähigen Kosten (Grundförderung)
- Klimageschwindigkeits-Bonus: +20%, wenn eine funktionstüchtige fossile Heizung ersetzt wird (außer Gasetagenheizung)
- Einkommensabhängiger Bonus: +30% bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen unter 40.000€ jährlich
- Effizienz-Bonus: +5% für Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln oder besonders hoher Effizienz
- Maximale Gesamtförderung: 70% der förderfähigen Ausgaben
- Förderfähige Kosten: bis zu 30.000€ pro Wohneinheit, bei mehreren Maßnahmen erhöhbar auf 60.000€
- Antragstellung: immer vor Maßnahmenbeginn beim BAFA, inklusive Fachunternehmensbestätigung
- Fachplanung und Baubegleitung ebenfalls förderfähig mit bis zu 50% Zuschuss
Förderung für energetische Komplettsanierungen
Eine energetische Komplettsanierung zielt darauf ab, ein bestehendes Wohngebäude umfassend zu modernisieren, um den Energieverbrauch deutlich zu reduzieren und den Wohnkomfort zu erhöhen. Solche Sanierungen werden durch staatliche Förderprogramme unterstützt, insbesondere durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) angeboten wird.
Die KfW bietet im Rahmen des Programms „Wohngebäude – Kredit (261)“ zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen für die Sanierung von Wohngebäuden zu definierten Effizienzhaus-Standards an. Je besser der erreichte Standard, desto höher fällt die Förderung aus.
Nachfolgend die einzelnen Stufen, wobei gilt:
- EE: Erneuerbare-Energien-Klasse (mindestens 65 % des Energiebedarfs aus erneuerbaren Energien)
- NH: Nachhaltigkeits-Klasse (Erfüllung der Anforderungen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude)
Effizienzhaus-Stufe | Max. Kreditbetrag je Wohneinheit | Tilgungszuschuss | Max. Tilgungszuschussbetrag je Wohneinheit |
---|---|---|---|
Effizienzhaus 85 | 120.000€ | 5% | 6.000€ |
Effizienzhaus 85 EE oder NH | 150.000€ | 10% | 15.000€ |
Effizienzhaus 70 | 120.000€ | 10% | 12.000€ |
Effizienzhaus 70 EE oder NH | 150.000€ | 15% | 22.500€ |
Effizienzhaus 55 | 120.000€ | 15% | 18.000€ |
Effizienzhaus 55 EE oder NH | 150.000€ | 20% | 30.000€ |
Effizienzhaus 40 | 120.000€ | 20% | 24.000€ |
Effizienzhaus 40 EE oder NH | 150.000€ | 25% | 37.500€ |
Effizienzhaus Denkmal | 120.000€ | 5% | 6.000€ |
Effizienzhaus Denkmal EE oder NH | 150.000€ | 10% | 15.000€ |
Auch die Energieberatung selbst ist förderfähig
Bevor energetische Maßnahmen umgesetzt werden, lohnt sich die fachliche Beratung durch eine qualifizierte Energieberatung. Das Gute ist: Auch diese wird staatlich gefördert. Für Wohngebäude übernimmt das BAFA bis zu 50% der Beratungskosten, maximal 650€ bei Ein- und Zweifamilienhäusern bzw. 850€ bei Mehrfamilienhäusern. Wird der Bericht zusätzlich in einer Wohnungseigentümerversammlung vorgestellt, gibt es bis zu 500€ extra.
Besonders sinnvoll ist die Beratung, wenn dabei ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt wird, denn dieser ist später Voraussetzung für zusätzliche Förderboni bei Einzelmaßnahmen.
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Fördermittel für erneuerbare Energien
Auch die eigene Energiegewinnung wird staatlich gefördert, etwa über Kredite für Photovoltaik, Windkraft oder Biogasanlagen. Ziel ist es, die dezentrale Nutzung erneuerbarer Energien voranzutreiben und damit Haushalte unabhängiger von fossilen Quellen zu machen. Die Förderung erfolgt über das KfW-Programm „Erneuerbare Energien – Standard / Kredit 270“.
Geförderte Maßnahme | Beschreibung |
---|---|
Photovoltaikanlagen | Zur Stromerzeugung auf Dächern oder Freiflächen; kombinierbar mit Batteriespeicher |
Wasserkraftanlagen | Kleinwasserkraftwerke zur regenerativen Stromgewinnung |
Windkraftanlagen | Kleinanlagen zur Nutzung von Windenergie auf privaten oder gewerblichen Grundstücken |
Biogasanlagen | Anlagen zur Gewinnung von Energie aus organischen Reststoffen |
Speichertechnologien | Stromspeicher zur Erhöhung des Eigenverbrauchs bei PV-Anlagen |
Das Wichtigste zur Förderung:
- Förderform: zinsgünstiger Kredit über die KfW
- Förderhöhe: bis zu 100% der Investitionskosten
- Antragstellung: über Ihre Hausbank vor Projektbeginn
- Ideal kombinierbar mit weiteren Maßnahmen, z. B. energetischer Sanierung oder Heizungstausch

Förderung beantragen: So gehen Sie vor
Um Fördermittel für die Umsetzung einer energetischen Sanierung erfolgreich zu nutzen, kommt es auf eine durchdachte Planung und die Einhaltung zentraler Abläufe an. Wer den Prozess gut vorbereitet, vermeidet typische Fehler und sichert sich maximale Förderbeträge.
Energieberatung beauftragen
Beauftragen Sie schon vor der Umsetzung eine:n zertifizierte:n Energieberater:in. Nur so lassen sich technische Anforderungen korrekt erfassen und Fördermöglichkeiten vollständig ausschöpfen.
Individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lassen
Der iSFP strukturiert Ihre Sanierung in sinnvolle Etappen und wird mit einem 5%-Bonus auf BEG-Zuschüsse belohnt. Wichtig: iSFP erstellen vor Antragstellung, um spätere Boni nutzen zu können.
Förderprogramme auswählen und kombinieren
Je nach Maßnahme kommen Zuschüsse (BAFA), Kredite mit Tilgungszuschuss (KfW) oder Steuervergünstigungen (§35c EStG) infrage. Kombinationen sind teilweise möglich, eine Doppelförderung derselben Maßnahme ist jedoch ausgeschlossen. Auch hier beraten Sie Energieberater:innen.
Antrag rechtzeitig stellen
Der Förderantrag muss vor dem Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags gestellt und genehmigt worden sein. Wichtig: Selbst vorbereitende Arbeiten (z. B. Entfernen alter Fenster oder Heizkörper) gelten als Vorhabensbeginn und führen zum Förderausschluss.
Fachunternehmen beauftragen
Die Ausführung muss durch ein zertifiziertes Fachunternehmen erfolgen. Achten Sie auf die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen und sichern Sie sich eine Fachunternehmererklärung.
Nachweise fristgerecht einreichen
Nach Abschluss der Maßnahme sind die Verwendungsnachweise und Rechnungen vollständig und formgerecht einzureichen. Die Frist für den Nachweis liegt je nach Programm bei in der Regel 6 Monate nach Umsetzung, ggf. mit Verlängerungsmöglichkeit.
Steuerliche Anreize bei der Sanierung
Neben Zuschüssen und Krediten bieten energetische Sanierungen auch steuerliche Vorteile. Eigentümer:innen selbst genutzter Wohngebäude können energetische Maßnahmen gemäß §35c EStG steuerlich absetzen.
Dabei gilt: Über drei Jahre verteilt mit bis zu 20% der Kosten, maximal 40.000€ pro Objekt.
Voraussetzung ist, dass die Sanierung fachgerecht durchgeführt und die technischen Anforderungen erfüllt werden. Diese Möglichkeit bietet sich insbesondere dann an, wenn keine Förderung durch BAFA oder KfW in Anspruch genommen wird. Eine Kombination ist nämlich ausgeschlossen.
Wie lange sind Fördermittel noch verfügbar?
Aktuell sind die Fördermittel für energetische Sanierungen weiterhin verfügbar, und es gibt keine offiziellen Hinweise darauf, dass sie in naher Zukunft eingestellt werden. Ende März 2025 hat das Bundesfinanzministerium zusätzliche Mittel bereitgestellt, um die Fortführung der Förderprogramme für folgende Monate in 2025 zu gewährleisten.
Dennoch können sich Förderbedingungen und -programme im Laufe der Zeit ändern. Es ist daher ratsam, geplante Sanierungsmaßnahmen zeitnah umzusetzen und regelmäßig die aktuellen Informationen der zuständigen Förderinstitutionen wie der KfW und des BAFA zu konsultieren, um von den derzeitigen Konditionen zu profitieren.
Fazit
Eine energetische Sanierung lohnt sich nicht nur aus ökologischer Sicht, sondern wird auch durch attraktive Förderprogramme und steuerliche Vorteile gezielt unterstützt. Wer frühzeitig plant, sich beraten lässt und die richtigen Anträge stellt, kann hohe Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite nutzen. Wichtig ist, den Überblick über Fristen und Voraussetzungen zu behalten, denn nur dann lässt sich das volle Potenzial der Fördermittel ausschöpfen.
Häufig gestellte Fragen
Was macht das BAFA?
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist für die Abwicklung von Zuschüssen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) zuständig. Es prüft Anträge, bewilligt Förderungen für Maßnahmen wie Dämmung, Heizungsoptimierung oder Energieberatung und zahlt die Mittel nach Durchführung aus.
Was macht die KFW?
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergibt zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen für energetische Sanierungen und den Neubau energieeffizienter Gebäude. Sie ist insbesondere für Komplettsanierungen zum Effizienzhaus-Standard sowie für Förderprogramme im Bereich erneuerbare Energien zuständig.
Wer darf die Bescheinigung über die energetischen Maßnahmen ausstellen?
Nur zertifizierte Energieeffizienz-Expert:innen, die in der offiziellen Liste der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt werden, dürfen die Bescheinigung ausstellen. Als Fachpersonen begleiten sie das Vorhaben, erstellen den Sanierungsfahrplan und bestätigen, dass die technischen Mindestanforderungen eingehalten wurden.
Wer vergibt die Fördermittel für die energetische Sanierung?
Die Fördermittel stammen vom Bund und werden über zwei zentrale Institutionen vergeben: BAFA für Zuschüsse und KfW für Kredite. Steuerliche Förderungen hingegen werden über das Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuererklärung gewährt.