Inhalt des Artikels
- Einspeisevergütung Solaranlage 2025:
- Einspeisevergütung 2025: Stehen neue Veränderungen an?
- So wirkt sich das Erneuerbare Energien Gesetz positiv auf Solaranlagen aus
- Häufig gestellte Fragen
- Wann treten die Änderungen in der Einspeisevergütung für Solaranlagen 2025 in Kraft?
- Lohnt sich die Investition in eine PV-Anlage im Jahr 2025 noch?
- Wie lange gilt die Einspeisevergütung für eine neu installierte Solaranlage?
- Können Besitzer von Balkonkraftwerken auch von der Einspeisevergütung profitieren?
- Welche Auswirkungen hat das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) auf private Solaranlagen?
Inhalt
Das Wichtigste in Kürze
- Änderungen der Einspeisevergütung: Ab 1. Februar 2025 sinkt die Vergütung für neue PV-Anlagen halbjährlich um 1 Prozent, mit festen Sätzen für 20 Jahre ab Inbetriebnahme
- Steuervorteile für kleine Anlagen: PV-Anlagen bis 30 kWp (Einfamilienhäuser) und 15 kWp/Wohneinheit (Mehrfamilienhäuser) bleiben steuerfrei
- Lohnenswerte Investition 2025: Trotz sinkender Vergütung bleiben PV-Anlagen finanziell und ökologisch sinnvoll durch Eigenverbrauch und günstige Module
- Balkonkraftwerke und Bürokratie: Einspeisevergütung ist möglich, aber oft unattraktiv wegen Zählerkosten; Eigenverbrauch wird empfohlen
Einspeisevergütung Solaranlage 2025:
Inhaber:innen von Solaranlagen haben die Möglichkeit, nicht selbst genutzten Strom ins Netz einzuspeisen und erhalten dafür eine Vergütung. Viele Eigentümer:innen von Solaranlagen haben Fragen zu den anstehenden Veränderungen der Einspeisevergütung.
So gelten ab 2025 erneut angepasste Vergütungssätze für eingespeisten Solarstrom, die im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) regelmäßig angepasst werden. Neben den finanziellen Aspekten spielt auch die Steuerbefreiung für kleinere Anlagen eine wichtige Rolle, um die Attraktivität von Photovoltaik weiter zu erhöhen. In dieser Übersicht erfahren Sie, welche Änderungen anstehen, wie lange die Vergütung gültig bleibt und was es für Betreiber:innen von PV-Anlagen zu beachten gibt.
Einspeisevergütung 2025: Stehen neue Veränderungen an?
Die Einspeisevergütung für neue Photovoltaikanlagen wird alle sechs Monate um ein Prozent gegenüber dem vorherigen Wert reduziert. Die nächste Anpassung erfolgt am 1. Februar 2025. Ab diesem Datum gilt die Vergütung für Anlagen, die bis zum 31. Juli 2025 in Betrieb genommen werden.
Für Photovoltaikanlagen, die zwischen dem 1. August 2024 und dem 31. Januar 2025 installiert wurden, betrug die Einspeisevergütung für Anlagen bis 10 kWp bei Teileinspeisung 8,03 Cent/kWh und bei Volleinspeisung 12,73 Cent/kWh.
Ab dem 1. Februar 2025 sinkt die Einspeisevergütung für Anlagen bis 10 kWp auf 7,94 Cent/kWh bei Teileinspeisung und 12,60 Cent/kWh bei Volleinspeisung. Diese Vergütungssätze gelten für einen Zeitraum von 20 Jahren ab Inbetriebnahme und bieten damit eine langfristige Planungssicherheit.
Allerdings ist seit dem 1. Februar 2024 das sogenannte Osterpaket der Ampelkoalition ausgelaufen, wodurch die Einspeisevergütung weiterhin alle sechs Monate um ein Prozent reduziert wird. Ausschlaggebend für den jeweils gültigen Vergütungssatz ist das Datum, an dem die Anlage erstmals Strom produziert.
Wichtig zu beachten ist, dass die Vergütung für Besitzer:innen eines Einfamilienhauses steuerfrei bleibt, wenn die Anlage eine maximale Leistung von 30 kWp nicht überschreitet. Bei Mehrfamilienhäusern liegt die Grenze bei 15 kWp pro Wohneinheit, um ebenfalls von der Steuerbefreiung zu profitieren.
Lohnt sich eine PV-Anlage 2025 noch?
Auch 2025 bleibt die Investition in eine Photovoltaikanlage eine lohnenswerte Entscheidung – nicht nur für die Umwelt, sondern auch für den Geldbeutel. Zwar sinkt die Einspeisevergütung weiterhin halbjährlich um ein Prozent, doch die attraktiven Rahmenbedingungen bieten wie bereits erwähnt langfristige Planungssicherheit. Zudem gibt es steuerliche Vorteile, die den Betrieb von Photovoltaikanlagen noch attraktiver machen.
Vergütung ist auch mit Balkonkraftwerk möglich
Die Höhe der Einspeisevergütung variiert je nach Installationszeitpunkt und Anlagengröße. Für Kleinanlagen bis 100 kWp gibt es eine feste Vergütung. Größere Anlagen können ihren Strom direkt an der Strombörse verkaufen und erhalten die Marktprämie, die der Einspeisevergütung entspricht, wenn sie sich am durchschnittlichen Marktpreis orientieren.
Balkonkraftwerke, die weniger Strom erzeugen als große Anlagen, benötigen einen eigenen Zähler, um Strom einzuspeisen und vergütet zu bekommen. Der bürokratische Aufwand und die Kosten für einen solchen Zähler übersteigen oft den finanziellen Nutzen der Einspeisevergütung. Es empfiehlt sich daher, möglichst viel des erzeugten Stroms selbst zu verbrauchen und eventuell einen Speicher hinzuzufügen.
So wirkt sich das Erneuerbare Energien Gesetz positiv auf Solaranlagen aus
Seit 2023 entfällt die Umsatzsteuer auf Solaranlagen für private Einfamilienhäuser bis 30 kWp, eine Regelung, die im EEG 2023 festgelegt wurde. Diese Steuerbefreiung gilt rückwirkend bis zum 1. Januar 2022.
Nach Ablauf der 20-jährigen Förderdauer erhält man keine Einspeisevergütung mehr. Für alte Anlagen, die keine Förderung mehr erhalten, müssen Eigentümer:innen über alternative Nutzungsmöglichkeiten nachdenken. Neue Anlagen sollten mit einem Speicher ausgestattet werden. Der Verkauf des Stroms am Markt ist nur bedingt lohnenswert.
Fazit
Die Frage, ob sich PV-Anlagen noch lohnen, lässt sich auch 2025 weiterhin positiv beantworten. Trotz der gesunkenen Vergütung und des Rückgangs der Förderung sind Solaranlagen heute preiswerter und effizienter als früher, und die Einspeisevergütung ist weiterhin ein finanzieller Anreiz.
Besitzer:innen von Photovoltaikanlagen sollten sich genau darüber informieren, welche Neuerungen für ihre spezifische Anlage gelten und frühzeitig die entsprechenden Maßnahmen ergreifen.
Die Entwicklung hin zu günstigeren Solarmodulen und steigender Energieunabhängigkeit durch Eigenverbrauch macht die Anschaffung von Photovoltaikanlagen besonders attraktiv. Zudem bieten steuerliche Vorteile, wie die Befreiung von der Umsatzsteuer für Anlagen bis 30 kWp, zusätzliche finanzielle Anreize. Wer die Möglichkeit hat, sollte zudem über die Installation eines Speichers nachdenken, um den Eigenverbrauch zu maximieren und langfristig von den Einsparungen bei Stromkosten zu profitieren.
Häufig gestellte Fragen
Wann treten die Änderungen in der Einspeisevergütung für Solaranlagen 2025 in Kraft?
Lohnt sich die Investition in eine PV-Anlage im Jahr 2025 noch?
Ja, die Investition in Solaranlagen bleibt auch im Jahr 2025 attraktiv. Dies liegt an steigenden Energiepreisen und der verbesserten Effizienz der Photovoltaik-Technologie. Trotz der Kürzungen in der Einspeisevergütung unterstützt die e eine nachhaltigere Solarindustrie, die weniger auf staatliche Subventionen angewiesen ist.
Wie lange gilt die Einspeisevergütung für eine neu installierte Solaranlage?
Für neu installierte Solaranlagen gilt die Einspeisevergütung für einen Zeitraum von 20 Jahren. Diese Vergütung bleibt über diesen Zeitraum konstant, unabhängig von späteren Änderungen der Vergütungssätze. Dies bedeutet, dass die Vergütung für bereits bestehende Anlagen gleich bleibt und der lokale Netzbetreiber den Strom zum garantierten Preis abnimmt.
Können Besitzer von Balkonkraftwerken auch von der Einspeisevergütung profitieren?
Ja, aber es gibt Einschränkungen. Balkonkraftwerke, die weniger Strom erzeugen als größere Anlagen, benötigen einen eigenen Zähler, um den eingespeisten Strom zu messen und vergütet zu bekommen. Allerdings kann der bürokratische Aufwand und die Kosten für den Zähler den finanziellen Nutzen der Einspeisevergütung übersteigen. Daher wird empfohlen, möglichst viel des erzeugten Stroms selbst zu verbrauchen und gegebenenfalls einen Speicher hinzuzufügen.
Welche Auswirkungen hat das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) auf private Solaranlagen?
Seit 2023 entfällt die Umsatzsteuer auf Solaranlagen für private Einfamilienhäuser bis zu einer Nennleistung von 30 kWp, eine Regelung, die im EEG 2023 festgelegt wurde. Diese Steuerbefreiung gilt rückwirkend bis zum 1. Januar 2022. Nach Ablauf der 20-jährigen Förderdauer erhalten Solaranlagen keine Einspeisevergütung mehr, was zu Überlegungen über alternative Nutzungsmöglichkeiten oder die Ausstattung neuer Anlagen mit einem Speicher führt.