Förderung für energetische Sanierung

Glühbirne im grünen Wald

Die energetische Sanierung von Wohngebäuden gewinnt zunehmend an Bedeutung, sowohl aus ökologischen als auch aus finanziellen Gründen. Mit steigenden CO2-Preisen und umfangreichen staatlichen Förderprogrammen wird die Modernisierung älterer Gebäude attraktiver denn je. Wer sein Haus energetisch auf den neuesten Stand bringt, profitiert nicht nur von geringeren Energiekosten, sondern leistet auch einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte über die verschiedenen Fördermöglichkeiten und wie Sie diese optimal nutzen können.

Kurzübersicht

  • Förderprogramme: KfW und BAFA bieten umfangreiche Förderprogramme für energetische Sanierungen, darunter Kredite und Zuschüsse.
  • Zuschusshöhe: Zuschüsse für energetische Sanierungsmaßnahmen können bis zu 45 % der Investitionskosten betragen.
  • CO2-Preis: Der CO2-Preis steigt bis 2024 auf 45 Euro pro Tonne und wird in den folgenden Jahren weiter ansteigen, was die energetische Sanierung attraktiver macht.
  • Steuervorteile: Bis zu 20 % der Kosten für energetische Sanierungen können steuerlich abgesetzt werden (maximal 40.000 Euro über drei Jahre).
  • Energieberatung: Die Einbindung eines Energieberaters ist bei vielen Maßnahmen Pflicht und unterstützt bei der Antragstellung und Durchführung.
  • Neuer Antragsprozess ab 2024: Fördermittel können erst nach der Beauftragung eines Unternehmens beantragt werden.
  • Förderfähige Maßnahmen: Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen der Heizungstausch, die Dämmung der Gebäudehülle und der Einbau von energieeffizienten Fenstern.

Was ist bei der Förderung zu beachten?

Der Fokus der staatlichen Förderung liegt auf der energetischen Sanierung von Gebäuden. Es gibt finanzielle Unterstützung sowohl für umfassende Sanierungen als auch für einzelne Maßnahmen. Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bietet hierfür zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen an, während das BAFA Zuschüsse für Maßnahmen an der Gebäudehülle vergibt. Für neue Heizsysteme ist ebenfalls die KfW zuständig.

Die Fördermittel werden nur gewährt, wenn die Maßnahmen bestimmte technische Mindeststandards erfüllen und von Fachleuten durchgeführt werden.

Ein Energie-Effizienz-Experte sollte vorab konsultiert werden, um die Anforderungen zu erfüllen und die Förderung optimal zu nutzen. Das BAFA übernimmt bis zu 50 Prozent der Kosten für die Beratung, maximal 5.000 Euro.

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Meherere tausend Euro förderbar (Foto: loufre/Pixabay)

Welche Förderung gibt es bei der energetischen Gebäudesanierung?

Für die energetische Gebäudesanierung gibt es vielfältige Fördermöglichkeiten, die entweder für eine Komplettsanierung oder für spezifische Einzelmaßnahmen beantragt werden können.

Komplettsanierungen zielen darauf ab, ein gesamtes Gebäude energetisch auf den neuesten Stand zu bringen, während Einzelmaßnahmen sich auf spezifische Verbesserungen wie den Austausch der Heizung oder die Dämmung der Gebäudehülle konzentrieren.

Förderprogramme für Komplettsanierungen

Für umfassende energetische Sanierungen von Bestandsimmobilien gibt es attraktive Förderprogramme. Das Programm „Wohngebäude-Kredit 261“ unterstützt die Sanierung von Häusern mindestens zur Effizienzhaus-Stufe 85. Gefördert werden zinsgünstige Kredite bis zu 150.000 Euro mit Tilgungszuschüssen zwischen 5 und 45 % der Kreditsumme, maximal 67.500 Euro.

Bei Gebäuden mit sehr niedrigem energetischen Standard kann der Tilgungszuschuss bis zu 52.500 Euro betragen, sofern mindestens 65 % des Energiebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Ziel ist es, Immobilien in effiziente Gebäude zu wandeln.

Förderprogramme für Einzelmaßnahmen

Für gezielte Sanierungsmaßnahmen wie Wärmedämmung, Erneuerung von Fenstern und Türen oder den Einbau/ Umbau einer Heizung gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten. Die Heizungsförderung wird durch die KfW bereitgestellt, während andere Effizienzmaßnahmen über das BAFA gefördert werden. Der BAFA-Zuschuss beträgt 15 % der Kosten.

Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erhöht sich der Zuschuss um weitere 5 %. Die maximal förderfähigen Ausgaben liegen bei 30.000 Euro pro Wohneinheit, welche auf 60.000 Euro steigen können, wenn der iSFP-Bonus genutzt wird. Somit sind Zuschüsse von bis zu 12.000 Euro möglich.

Zur Deckung der restlichen Kosten bietet die KfW für selbstnutzende Wohneigentümer einen zinsgünstigen Ergänzungskredit bis zu 120.000 Euro an. Voraussetzung hierfür ist ein Zuwendungsbescheid oder eine Zusage der KfW oder des BAFA.

Heizungstausch als Einzelmaßnahme für Förderung (Foto: Freepik)

Förderung für Heizung & Heizungstausch

  • KfW-Förderung: Die KfW bietet zinsgünstige Kredite für den Einbau neuer Heizungen. Kredite können bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit betragen. Zudem gibt es Tilgungszuschüsse, die die Rückzahlung erleichtern.
  • BAFA-Zuschüsse: Das BAFA fördert die Heizungsoptimierung. Also den Einbau von Heizungen, auf Basis erneuerbarer Energien, mit Zuschüssen von bis zu 45 % der Kosten. Dies umfasst Systeme wie Wärmepumpen, Biomasseheizungen und Solarthermieanlagen.

Förderung für energetische Beratung

Eine qualifizierte energetische Beratung ist entscheidend für die erfolgreiche Planung und Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen.

  • BAFA-Zuschüsse: Bis zu 80 % der Kosten für eine Energieberatung können durch das BAFA gefördert werden. Die maximale Förderung beträgt 1.300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und 1.700 Euro für Mehrfamilienhäuser.
  • Voraussetzungen: Die Beratung muss durch einen zertifizierten Energieberater erfolgen und ist oft Voraussetzung für die Beantragung weiterer Fördermittel.
  • Inhalte der Beratung: Die Energieberatung umfasst eine umfassende Analyse des Gebäudes und die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), der konkrete Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz enthält.
beratung für energetische sanierung
Energieberater:innen sind für viele Förderprogramme Pflicht (Foto: Freepik)

Steuerermäßigung für die energetische Sanierung

Zusätzlich zu direkten Zuschüssen und Krediten gibt es auch steuerliche Anreize für energetische Sanierungen. Eigentümer:innen von selbstgenutzten Wohngebäuden können nach § 35c EStG einen Teil der Sanierungskosten steuerlich absetzen:

Bis zu 20 % der Sanierungskosten können über einen Zeitraum von drei Jahren abgesetzt werden, maximal jedoch 40.000 Euro. Diese Steuerermäßigung kann nicht mit KfW-Zuschüssen kombiniert werden.

Förderung beantragen: Wie geht's?

  1. Beratung einholen:
    Kontaktieren Sie zertifizierten Energieberater:in, um eine detaillierte Analyse und einen Sanierungsfahrplan zu erhalten.

  2. Fördermöglichkeiten prüfen:
    Informieren Sie sich über verfügbare Förderprogramme von KfW und BAFA, die für Ihre Maßnahmen infrage kommen.

  3. Angebote einholen:
    Lassen Sie sich von Fachbetrieben Angebote für die geplanten Maßnahmen erstellen.

  4. Antragstellung vorbereiten:
    Sammeln Sie alle erforderlichen Unterlagen, wie Kostenvoranschläge und den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP).

  5. Antrag einreichen:
    Reichen Sie den Förderantrag online bei der KfW oder dem BAFA ein. Bei KfW-Krediten erfolgt die Beantragung oft über Ihre Hausbank.

  6. Maßnahmen durchführen:
    Nach Erhalt der Förderzusage können Sie mit den Sanierungsmaßnahmen beginnen.

  7. Verwendungsnachweis einreichen:
    Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Nachweise über die Verwendung der Fördermittel ein. Dazu gehören Rechnungen und die Bestätigung des Energieberaters.

  8. Fördermittel erhalten:
    Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie die Zuschüsse oder profitieren von den Tilgungszuschüssen bei Krediten.

Fördermittel für energetische Sanierung
Fördermittel individuell vom Projekt abhängig (Foto: cottonbro studio/pexels)

Ab wann lohnt sich energetisches Sanieren?

Energetisches Sanieren lohnt sich besonders, wenn Ihre Heizkosten hoch sind und Sie langfristig sparen möchten. Ein hoher Energieverbrauch kann durch schlechte Dämmung oder ineffiziente Heiztechnik verursacht werden, was bei älteren Gebäuden häufig der Fall ist. Wenn Sie ohnehin Renovierungsarbeiten planen, können diese mit energetischen Maßnahmen kombiniert werden, was zusätzliche Vorteile bringt.

Aktuell gibt es attraktive staatliche Förderprogramme, die die Kosten einer energetischen Sanierung erheblich senken können. Neben finanziellen Einsparungen verbessern solche Maßnahmen auch die Wohnqualität und steigern den Wert der Immobilie. Darüber hinaus leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz, indem Sie den CO2-Ausstoß Ihres Hauses reduzieren. 

Fazit

Energetische Sanierungen bieten sowohl finanzielle als auch ökologische Vorteile. Durch umfangreiche Förderprogramme von KfW und BAFA sowie steuerliche Anreize können die Kosten erheblich gesenkt werden. Besonders lohnenswert sind solche Maßnahmen bei älteren Gebäuden mit hohem Energieverbrauch. Neben der Einsparung von Energiekosten verbessern energetische Sanierungen die Wohnqualität und tragen zum Klimaschutz bei. Eine fundierte energetische Beratung ist dabei essenziell, um die besten Fördermöglichkeiten zu identifizieren und den Sanierungsprozess effizient zu gestalten.

Häufig gestellte Fragen​

Die Kosten für eine komplette energetische Sanierung können stark variieren, abhängig von der Größe des Gebäudes und den spezifischen Maßnahmen. Im Durchschnitt liegen die Kosten zwischen 30.000 und 150.000 Euro. Förderprogramme wie KfW-Kredite mit Tilgungszuschuss und BAFA-Zuschüsse können jedoch einen erheblichen Teil der Investitionskosten decken, wodurch die finanzielle Belastung reduziert wird.

Ja, die energetische Sanierung ist steuerlich absetzbar. Nach § 35c EStG können Sie bis zu 20 % der Sanierungskosten über drei Jahre verteilt steuerlich geltend machen. Dies entspricht einer maximalen Steuerermäßigung von 40.000 Euro pro selbstgenutztem Wohngebäude, wenn die Maßnahmen den Anforderungen entsprechen und beim Finanzamt geltend gemacht werden.

Steuerlich gefördert werden Maßnahmen wie die Wärmedämmung von Wänden, Dächern und Geschossdecken, der Austausch von Fenstern und Außentüren sowie der Einbau neuer Heizungsanlagen. Auch der Einbau von Lüftungsanlagen und die Fachplanung und Baubegleitung sind förderfähig. Die steuerliche Förderung energetischer Maßnahmen kann bis zu 20 % der Investitionskosten betragen, verteilt über drei Jahre.

Wenn Sie Ihr Haus nicht energetisch sanieren, müssen Sie mit steigenden Energiekosten und einer geringeren Wohnqualität rechnen. Ab Januar 2024 treten strengere gesetzliche Vorgaben in Kraft, die höhere CO2-Abgaben mit sich bringen. Zudem können sich der Wert und die Marktattraktivität Ihrer Immobilie verringern, und Sie verpassen mögliche Zuschüsse und steuerliche Vorteile.

Bestimmte energetische Maßnahmen sind durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtend, besonders bei umfangreichen Renovierungen. Dazu gehören die Dämmung der obersten Geschossdecke und ungedämmter Heizungs- und Warmwasserrohre. Beim Heizungstausch müssen neue Systeme bestimmten Effizienzstandards entsprechen. Diese Maßnahmen tragen zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen und zur Verbesserung der Energieeffizienz bei.

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