Energetische Sanierung von der Steuer absetzen: So geht’s

steuer absetzen von energetischer sanierung

Das Wichtigste in Kürze

  • Steuerlich sind 20 % der Kosten über drei Jahre verteilt nach § 35c EStG absetzbar bis zu maximal 40.000 €
  • Nur mit Fachunternehmen: Die Arbeiten müssen von einem qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt und durch eine Bescheinigung nachgewiesen werden
  • Die steuerliche Förderung lässt sich nicht mit KfW-Zuschüssen oder BAFA-Zahlungen kombinieren
  • Nicht alle Maßnahmen sind steuerlich absetzbar. Die Planung sollte gemeinsam mit Energieberater:innen durchgeführt werden, um Stolpersteine zu vermeiden

Schnell-Check: Was wird steuerlich gefördert?

Wer seine selbstgenutzte Immobilie energieeffizient saniert, kann von einer attraktiven steuerlichen Förderung profitieren: Bis zu 20% der Kosten können über einen Zeitraum von drei Jahren direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden. Grundlage dafür ist der §35c Einkommensteuergesetz (EStG), der energetische Sanierungsmaßnahmen gezielt unterstützt. Die Voraussetzung: Die Arbeiten müssen von einem zertifizierten Fachunternehmen durchgeführt und korrekt bescheinigt werden.

Wichtig: Die Maßnahmen müssen im eigenen Wohnhaus durchgeführt werden und dürfen nicht vermietet sein, wenn die Steuerermäßigung genutzt werden soll.

Maßnahme Förderfähig nach §35c EStG? Hinweis / Begründung
Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken ✅ Ja Dient direkt der Reduktion von Wärmeverlusten
Erneuerung von Fenstern und Außentüren ✅ Ja Verbesserung der Gebäudehülle, spart Heizenergie
Einbau/Erneuerung einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung ✅ Ja Reduziert Wärmeverluste durch kontrollierte Lüftung
Einbau einer effizienten Heizung (z.B. Wärmepumpe, Brennwerttechnik) ✅ Ja Nur förderfähig, wenn ineffiziente Altanlagen ersetzt werden
Optimierung bestehender Heizungsanlagen ✅ Ja Gilt für Maßnahmen wie hydraulischer Abgleich
Einbau digitaler Systeme zur Verbrauchsoptimierung ✅ Ja Z.B. smarte Thermostate zur Heizungssteuerung
Baunebenkosten im direkten Zusammenhang (z.B. Gerüst, Entsorgung) ✅ Teilweise Nur förderfähig, wenn technisch notwendig für die Maßnahme
Energieberater:in nach DIN-Vorgabe ✅ Ja Beratung muss dokumentiert und gesetzeskonform erfolgen
Photovoltaikanlagen ❌ Nein Gehört zur Stromerzeugung, nicht zur energetischen Gebäudesanierung
Solarthermie-Anlagen zur Warmwasserbereitung ❌ Nein Derzeit nicht über §35c förderfähig – andere Programme möglich
Einbau von Klimaanlagen ❌ Nein Kein Beitrag zur Heizenergieeinsparung
Austausch von Bodenbelägen ❌ Nein Reine Innenrenovierung ohne energetische Wirkung
Maler- und Tapezierarbeiten ❌ Nein Ästhetische Maßnahme ohne Energieeinsparung
Elektrik- oder Beleuchtungserneuerung ❌ Nein Nur förderfähig, wenn direkt Teil smarter Heiztechnik
Modernisierung von Bad oder Küche ❌ Nein Kein Zusammenhang zur energetischen Sanierung

Wie hoch fällt die steuerliche Förderung aus?

Für energetische Sanierungsmaßnahmen an selbst genutzten Wohnimmobilien können Eigentümer:innen eine Steuerermäßigung nach § 35c EStG in Anspruch nehmen. Insgesamt sind über drei Jahre verteilt sind bis zu 40.000€ pro Objekt absetzbar.

Die Förderung funktioniert gestaffelt:

  1. Im ersten Jahr nach Abschluss der Maßnahme: 7% der Aufwendungen (max. 14.000€)
  2. Im zweiten Jahr: weitere 7% (max. 14.000€)
  3. Im dritten Jahr: 6% (max. 12.000€)

In Summe ergibt das 20% der förderfähigen Kosten, wenn alle Bedingungen erfüllt sind. Die Maßnahme muss durch ein Fachunternehmen durchgeführt werden, und es ist eine Bescheinigung nach der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) notwendig.

Gut zu wissen: Die Förderung erfolgt direkt über die Steuererklärung als Steuerermäßigung. Sie mindert also nicht das zu versteuernde Einkommen, sondern reduziert direkt die festgesetzte Einkommensteuer. Dadurch wirkt sie sich besonders vorteilhaft aus.

Berechnung der thg quote und thg prämie
So viel bekommen Sie über die steuerliche Förderung zurück (Foto: Alexander Grey/Unsplash)

Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?

Damit energetische Sanierungsmaßnahmen steuerlich gefördert werden, müssen bestimmte Anforderungen erfüllt sein. Nur wenn alle Bedingungen eingehalten werden, erkennt das Finanzamt die Steuerermäßigung nach § 35c Einkommensteuergesetz (EStG) an.

Voraussetzung Details
Selbstnutzung Die Immobilie muss im eigenen Wohnzweck genutzt werden. Eine Vermietung schließt die Förderung aus.
Bestandsgebäude Das Gebäude muss bei Beginn der Maßnahme älter als 10 Jahre sein (maßgeblich: Datum des Bauantrags).
Fachunternehmen Die Maßnahmen müssen von einem qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden.
Bescheinigung Für jede Maßnahme ist eine Bescheinigung nach der Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) erforderlich. Diese stellt das ausführende Fachunternehmen aus.
Förderfähige Maßnahme Nur bestimmte Maßnahmen sind förderfähig (z.B. Dämmung, Erneuerung der Fenster, Heizungsoptimierung). Nicht förderfähige Arbeiten (z.B. Malerarbeiten oder neue Bodenbeläge) bleiben außen vor.
Keine Doppelförderung Es darf keine weitere öffentliche Förderung (z.B. KfW- oder BAFA-Zuschuss) für dieselbe Maßnahme beantragt worden sein. Steuerliche Förderung und Zuschüsse schließen sich in der Regel aus.
Zeitpunkt der Maßnahme Die Maßnahme muss ab 2020 begonnen und spätestens bis zum 31. Dezember 2030 abgeschlossen sein.
Zahlung per Überweisung Die Zahlung an das Fachunternehmen muss unbar (z.B. per Überweisung) erfolgen. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an.

Rechtliche Grundlagen: Geregelt nach § 35c Einkommensteuergesetz

Selbstnutzer

Für Eigentümer:innen, die ihre Immobilie selbst bewohnen, ist §35c EStG besonders relevant. Sie profitieren direkt von der Steuerermäßigung, wenn sie bestimmte energetische Sanierungsmaßnahmen durchführen lassen. Voraussetzung ist, dass die Immobilie ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird, also nicht vermietet oder betrieblich genutzt. Die Förderung erfolgt in Form einer direkten Steuerermäßigung.

Vermieter

Für Vermieter:innen greift §35c EStG nicht. Stattdessen können sie energetische Sanierungskosten im Rahmen der Werbungskosten steuerlich geltend machen, wenn die Maßnahmen der Erhaltung dienen. Die Absetzbarkeit erfolgt dann nicht als Steuerermäßigung, sondern mindert das zu versteuernde Einkommen.

Die Kosten können entweder im Jahr der Zahlung vollständig angesetzt oder auf bis zu fünf Jahre verteilt werden. Ein steuerlicher Vorteil durch §35c ergibt sich hier nicht, weil der Gesetzgeber diese gezielte Förderung ausschließlich auf selbstgenutzte Immobilien beschränkt hat.

Eine Lupe zeigt auf 50-Euroscheine und einen Taschenrechner. (Foto: Louis/Pixabay)
So setzen Sie die energetische Sanierung von der Steuer ab (Foto: Louis/Pixabay)

Energetische Sanierung von der Steuer absetzen: So geht's

Schritt 1

Eigennutzung der Immobilie sicherstellen

Die steuerliche Förderung nach §35c EStG gilt ausschließlich für Immobilien, die zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden. Vermietete oder betrieblich genutzte Objekte sind ausgeschlossen.

Schritt 1
Schritt 2

Alter der Immobilie prüfen

Zum Zeitpunkt der Sanierung muss das Gebäude älter als zehn Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der Fertigstellung).

Schritt 2
Schritt 3

Förderfähige Maßnahme planen

Nicht jede Sanierung ist förderfähig. Planen Sie gezielt Maßnahmen wie Dämmung, Fensteraustausch, Heizungserneuerung oder Einbau digitaler Systeme zur Verbrauchsoptimierung und achten Sie auf die Anforderungen der Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV). Energieberater:innen sind zu empfehlen, um die Sanierung effizient zu planen.

Schritt 3
Schritt 4

Fachunternehmen beauftragen

Die Maßnahmen müssen durch ein qualifiziertes Fachunternehmen ausgeführt werden. Eigenleistungen oder nicht zertifizierte Handwerksbetriebe werden nicht anerkannt.

Schritt 4
Schritt 5

Bescheinigung einholen

Nach Abschluss der Arbeiten muss das ausführende Fachunternehmen eine offizielle Bescheinigung nach dem Muster der ESanMV ausstellen. Diese ist Voraussetzung für die steuerliche Absetzbarkeit.

Schritt 5
Schritt 6

Kostenüberblick und Zahlung nachweisen

Zahlungen müssen digital (z. B. per Überweisung) erfolgen. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an. Bewahren Sie sämtliche Rechnungen und Zahlungsnachweise gut auf.

Schritt 6
Schritt 7

Bescheinigung mit der Steuererklärung einreichen und Zahlung nachweisen

Die Bescheinigung wird gemeinsam mit der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt eingereicht, entweder im Jahr der Zahlung oder verteilt über drei Jahre.

Schritt 7
Schritt 8

Steuerermäßigung erhalten

Die Steuerermäßigung wird direkt von der Einkommensteuer abgezogen, nicht vom zu versteuernden Einkommen. Bis zu 40.000€ pro Objekt sind möglich.

Schritt 8

Förderungen für energetische Sanierungen

Neben der steuerlichen Förderung nach § 35c Einkommensteuergesetz stehen Eigentümer:innen weitere Förderinstrumente zur Verfügung, um energetische Sanierungsmaßnahmen finanziell zu stemmen. Diese Förderungen bieten entweder Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite.

Grundsätzlich gilt: Die steuerliche Förderung nach § 35c EStG ist nicht mit anderen öffentlichen Fördermitteln für dieselbe Maßnahme kombinierbar. Wer beispielsweise für den Austausch der Heizungsanlage einen Zuschuss über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhält, kann diese Maßnahme nicht zusätzlich steuerlich geltend machen. Eine doppelte Inanspruchnahme staatlicher Förderungen für die gleiche energetische Maßnahme ist ausgeschlossen.

Allerdings ist es zulässig, unterschiedliche Maßnahmen jeweils separat über verschiedene Programme zu fördern, beispielsweise die Dämmung steuerlich abzusetzen, während der Fensteraustausch über ein KfW-Darlehen läuft. Wichtig ist hierbei die klare Trennung der Maßnahmen und eine saubere Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen und eingesetzten Fördermittel.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Die BEG ist das zentrale Förderinstrument für energetisches Sanieren in Deutschland. Es wird über das BAFA (für Einzelmaßnahmen) und die KfW (für Komplettsanierungen und Kreditvarianten) abgewickelt. Die Förderung beträgt bis zu 20% Zuschuss auf förderfähige Kosten, bei Komplettsanierungen sind es je nach Effizienzhausstandard sogar mehr.

KfW-Kredite mit Tilgungszuschuss

Wer sein Haus energetisch sanieren möchte, kann über die KfW zinsgünstige Darlehen in Höhe von bis zu 150.000 € pro Wohneinheit erhalten. Je nach erreichtem Effizienzhausstandard ist ein Tilgungszuschuss von bis zu 45% möglich.

Im Vordergrund ist eine Hand zu sehen, die einen Fächer aus Euro-Banknoten hält. Dahinter ist ein 3D-Modell eines Energieeffizienzdiagramms in Form eines Hauses zu sehen, das bunte Balken mit den Beschriftungen A bis G zeigt. Im unscharfen Hintergrund arbeitet eine Person an einem Schreibtisch.
Kosten der energetischen Sanierung unbedingt planen!

Kosten: Damit sollten Sie rechnen

Die Kosten einer energetischen Sanierung variieren stark. Je nach Gebäudezustand, Umfang der Maßnahmen und gewählter Technik. Für einzelne Maßnahmen wie den Einbau einer Wärmepumpe, eine Dachdämmung oder den Austausch von Fenstern sollten Eigentümer:innen mit Beträgen zwischen 10.000 und 40.000 € rechnen.

Bei einer umfassenden Sanierung eines Einfamilienhauses kann die Investition auch über 100.000 € hinausgehen. Diese Ausgaben erscheinen zunächst hoch, doch durch staatliche Förderung, steuerliche Erleichterungen und langfristige Einsparungen bei den Energiekosten amortisieren sich viele Maßnahmen über die Jahre hinweg.

Fazit

Wer sein Haus energetisch saniert, profitiert nicht nur von niedrigeren Energiekosten, sondern kann sich durch steuerliche Vorteile bis zu 40.000 € vom Staat zurückholen. Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen fachgerecht umgesetzt und korrekt bescheinigt werden. Vorher sollten Sie jedoch abklären, ob sich die steuerliche Förderung oder staatliche Förderungen für Ihren Fall mehr lohnen. Wir empfehlen die Planung mit Energieberater:innen.

Häufig gestellte Fragen​

Ja, wenn Sie Ihre selbst genutzte Immobilie energetisch sanieren, können Sie bestimmte Maßnahmen gemäß § 35c EStG steuerlich geltend machen. Voraussetzung ist, dass die Sanierung von einem Fachunternehmen durchgeführt und durch eine Bescheinigung bestätigt wird.

Absetzbar sind ausschließlich energetische Maßnahmen, also etwa der Austausch der Heizung, Dämmung von Wänden oder die Erneuerung der Fenster. Klassische Handwerksleistungen wie Malerarbeiten oder das Verlegen von Bodenbelägen zählen nicht dazu.

Die Steuerermäßigung gilt für Maßnahmen, die zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 31. Dezember 2030 begonnen und abgeschlossen wurden. Der Abzug erfolgt verteilt über drei Jahre.

Sie lohnt sich besonders für Eigentümer:innen, die ihre Immobilie selbst nutzen und keine anderen Förderprogramme in Anspruch nehmen wollen. Wer genug Einkommensteuer zahlt, kann so effektiv bis zu 40.000 € Steuern sparen.

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