Inhalt des Artikels
- Was ist die Solarpflicht und was gilt ab 2025?
- Wer ist zur Installation einer Solaranlage verpflichtet?
- Regelungen nach Bundesland: Das gilt für Ihre Photovoltaikanlage
- Was müssen Sie tun, wenn die Solarpflicht in Ihrem Bundesland gilt?
- Gibt es Ausnahmen?
- Welche Strafen drohen bei Nichteinhaltung?
- Fazit
- Häufig gestellte Fragen
Das Wichtigste in Kürze
- Die Solarpflicht gilt ab 2025 in verschiedenen Bundesländern unterschiedlich für Neubauten, Bestandsgebäude und Parkplätze
- Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg und weitere Länder haben bereits verbindliche Regelungen eingeführt
- Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder zwischen 5.000 – 50.000 €
- Ausnahmen bestehen bei Denkmalschutz, technischer Unmöglichkeit oder wirtschaftlicher Unzumutbarkeit
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Wer ist verpflichtet? → Regelungen nach Bundesländern
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Inhaltsverzeichnis
Was ist die Solarpflicht und was gilt ab 2025?
Die Solarpflicht verpflichtet Eigentümer:innen zur Installation von Photovoltaikanlagen auf geeigneten Dachflächen. Sie wurde als zentrales Instrument der Energiewende konzipiert, um den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben und auch in privaten Haushalten den Beitrag zur Energiewende zu erhöhen. Ziel ist es, bis 2030 mindestens 80 % des Strombedarfs aus regenerativen Quellen zu decken. Ab Januar 2025 verschärfen mehrere Bundesländer ihre bestehenden Regelungen. Dabei erweitert sich der Geltungsbereich oft von gewerblichen Neubauten auf private Wohngebäude und Bestandsgebäude bei grundlegenden Dachsanierungen.
Wer ist zur Installation einer Solaranlage verpflichtet?
Die Pflicht zur Installation betrifft je nach Bundesland verschiedene Personengruppen. Darunter vertreten sind vor allem:
- Bauherr:innen von Neubauten: müssen bereits in der Planungsphase eine Photovoltaikanlage einkalkulieren
- Eigentümer:innen von Bestandsgebäuden: sind bei umfassenden Dachsanierungen betroffen, wenn mehr als 50 Prozent der Dachfläche erneuert werden
- Gewerbetreibende mit neuen Parkplätzen: ab einer bestimmten Stellplatzzahl fallen ebenfalls unter die Regelung
📌 Good-To-Know: Die Solarpflicht gilt nicht automatisch für alle Gebäude. Entscheidend sind Faktoren wie Baujahr, Nutzungsart und die jeweilige Landesgesetzgebung.
Regelungen nach Bundesland: Das gilt für Ihre Photovoltaikanlage
Baden-Württemberg
Baden-Württemberg gilt als Vorreiter der Solarpflicht in Deutschland. Seit März 2022 müssen alle neu gebauten Wohngebäude eine Photovoltaikanlage auf dem Dach haben. Die Regelung erweiterte sich ab Januar 2023 auf grundlegende Dachsanierungen bei Bestandsgebäuden. Private Hausbesitzer:innen müssen dabei mindestens 60 % der relevanten Dachfläche nutzen. Alternativ können sie eine solarthermische Anlage zur Wärmeerzeugung installieren.
Bayern
Bayern verfolgt einen zurückhaltenden Ansatz bei der Solarpflicht. Seit März 2023 gilt sie nur für neue Gewerbe- und Industriegebäude. Ab Juni 2023 erweiterte sich die Pflicht auf sonstige Nichtwohngebäude. Seit Januar 2025 existiert eine Soll-Vorschrift für Photovoltaikanlagen auf neuen Wohnhäusern und bei vollständiger Dachsanierung bestehender Wohnhäuser. Rechtlich verpflichtend ist sie jedoch nicht, sondern stellt lediglich eine Empfehlung dar.
Berlin
Die Hauptstadt führte bereits im Januar 2023 eine umfassende Solarpflicht ein. Private Eigentümer:innen müssen bei Neubauten oder wesentlichen Dachumbauten an Bestandsgebäuden Photovoltaik installieren. Bei neuen Wohngebäuden muss die PV-Anlage mindestens 30 % der Bruttodachfläche bedecken. Bei wesentlichen Dachumbauten beträgt die Mindestanforderung 30 % der Nettodachfläche. Zu den wesentlichen Umbauten zählen Ausbau, Sanierung und Aufstockung.
Brandenburg
Brandenburg konzentriert sich auf gewerbliche und öffentliche Gebäude. Seit Juni 2024 müssen Neubauten mit überwiegend öffentlicher oder gewerblicher Nutzung und einer Dachfläche ab 50 Quadratmetern zu mindestens 50 % mit Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlagen ausgestattet werden. Gleiches gilt für Dachsanierungen bei gewerblichen Bestandsgebäuden. Private Immobilien fallen bewusst nicht unter diese Vorschrift.
Bremen
Bremen setzt auf eine schrittweise Einführung der Solarpflicht. Seit Juli 2024 gilt sie bei grundlegenden Dachsanierungen, die mindestens 80 % der Fläche betreffen. Ausgenommen bleiben Dachflächen unter 25 Quadratmetern. Ab Juli 2025 betrifft die Regelung alle neuen Wohngebäude mit einer Bruttodachfläche ab 50 Quadratmetern. Mindestens die Hälfte der Dachfläche muss mit einer PV-Anlage ausgestattet sein. Ersatzweise lässt sich eine Solarthermie-Anlage anrechnen.
Hamburg
Hamburg startete im Januar 2023 mit einer Solarpflicht für Neubauten. Seit 2024 gilt sie auch bei wesentlichen Dachumbauten an Bestandsgebäuden. Die Vorschrift umfasst alle Dächer mit einer Mindestfläche von 50 Quadratmetern, einschließlich Privathäuser. Neue Wohnhäuser und sanierte Bestandsgebäude müssen mindestens 30 % der Bruttodachfläche beziehungsweise 30 % der Nettodachfläche mit Photovoltaik belegen. Eine solarthermische Anlage wird als Alternative akzeptiert.
Hessen
Hessen verzichtet bislang auf eine Solarpflicht für private Wohngebäude. Lediglich Gebäude im Besitz des Bundeslandes und neue Parkplätze unterliegen einer Regelung zur Photovoltaiknutzung. Private Hausbesitzer:innen bleiben von verpflichtenden Vorgaben verschont. Eine Ausweitung der Regelung auf private Gebäude ist derzeit nicht geplant.
Niedersachsen
Niedersachsen führte die Solarpflicht stufenweise ein. Seit 2023 gilt sie für gewerbliche Neubauten mit einer Dachfläche von mehr als 75 Quadratmetern. Öffentliche Neubauten folgten 2024. Ab 2025 unterliegen auch neu errichtete Wohngebäude mit mehr als 50 Quadratmetern Dachfläche und grundlegende Dachsanierungen der Solarpflicht. Hausbesitzer:innen müssen mindestens die Hälfte der Dachfläche mit einer PV-Anlage belegen. Alternativ wird eine Solarthermie-Anlage akzeptiert.
Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen setzt auf eine gestaffelte Einführung. Seit Januar 2024 müssen alle neuen Nichtwohngebäude mit PV-Anlagen ausgestattet sein. Ab 2025 gilt die Solarpflicht beim Neubau von Wohngebäuden. Ab 2026 erweitert sich die Pflicht auf Dachsanierungen aller Bestandsgebäude. Ausgenommen bleiben Dächer, die kleiner als 50 Quadratmeter sind. Alternativ besteht die Möglichkeit, eine solarthermische Anlage zu installieren.
Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz verfolgt einen differenzierten Ansatz. Seit 2023 gilt eine Solarpflicht für alle neuen Gewerbebauten. Ab 2024 betrifft sie Neubauten oder Dachsanierungen von öffentlichen Gebäuden. Neue Wohngebäude müssen seit 2024 „PV-ready“ sein, also bauliche Vorrichtungen für die spätere Installation einer Solaranlage aufweisen. Gleiches gilt nach grundlegenden Dachsanierungen an bestehenden Wohngebäuden. Private Eigentümer:innen sind jedoch nicht zum Betrieb einer PV-Anlage verpflichtet.
Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein führt Ende März 2025 eine Solarpflicht für Wohngebäude ein. Beim Neubau und bei Dachrenovierungen, die mehr als 10 % der Fläche betreffen, sind PV-Anlagen zu installieren und zu betreiben. Eine Übergangsfrist bis Ende März 2026 gewährt Ausnahmen. Die Solarpflicht gilt vorübergehend nicht, wenn Bauantrag oder Bauanzeige im Jahr nach Inkrafttreten eingereicht wurden oder der Bau in diesem Zeitraum begonnen wurde.
✓ Dran gedacht? Prüfen Sie rechtzeitig die spezifischen Regelungen Ihres Bundeslandes. Viele Länder bieten Übergangsfristen für bereits genehmigte Bauvorhaben.
Was müssen Sie tun, wenn die Solarpflicht in Ihrem Bundesland gilt?
- Bin ich betroffen?
Klären Sie zunächst, ob Ihr Vorhaben unter die Solarpflicht fällt. Berücksichtigen Sie dabei Art und Umfang des Bauvorhabens sowie die spezifischen Landesregelungen. Bei Unsicherheiten hilft eine Anfrage bei der zuständigen Baubehörde. - Ermittlung der geeigneten Dachfläche: Ein Fachbetrieb sollte die tatsächlich nutzbare Dachfläche berechnen. Verschattungen, Dachfenster und technische Aufbauten reduzieren die belegbare Fläche. Die Ausrichtung und Neigung des Dachs beeinflussen die Eignung ebenfalls.
- Planung der Photovoltaikanlage: Holen Sie Angebote von qualifizierten Installationsbetrieben ein. Achten Sie auf die Mindestbelegung gemäß Landesvorgabe. Gleichzeitig sollten Sie die optimale Anlagengröße für Ihren Stromverbrauch ermitteln. Ein Stromspeicher kann die Eigenverbrauchsquote erhöhen. Hier vergleichen Sie 10kW-Solaranlagen für Ihr Vorhaben.
- Beantragung von Förderungen: Verschiedene Förderprogramme unterstützen die Installation von Photovoltaikanlagen. KfW-Kredite, regionale Zuschüsse und die Einspeisevergütung können die Investitionskosten weiter mindern. Die Beantragung erfolgt meist vor Auftragserteilung. Informieren Sie sich vor der Anschaffung also umfassend zu Fördermöglichkeiten. Optional können Sie mit unserem PV-Rechner regionale Angebote inkl. Förder-Optionen direkt vergleichen.
- Installation und Inbetriebnahme: Nach Auftragserteilung installiert der Fachbetrieb die Anlage. Die Anmeldung beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister ist verpflichtend. Ein Elektrofachbetrieb nimmt die Anlage in Betrieb und erstellt das erforderliche Inbetriebnahmeprotokoll. Einige Anlagen können heute auch selber installiert werden, benötigen aber in der Regel technisches Grundverständnis.
🌱 Green-Fact: Eine durchschnittliche Photovoltaikanlage auf einem Einfamilienhaus spart jährlich etwa 7 Tonnen CO₂ ein. Über eine Betriebsdauer von 20 Jahren entspricht das einer Gesamteinsparung von rund 140 Tonnen CO₂. Diese Menge entspricht in etwa dem CO₂-Speichervermögen von etwa 10.000 Bäumen über denselben Zeitraum.
Gibt es Ausnahmen?
Verschiedene Ausnahmeregelungen berücksichtigen besondere Umstände:
- Denkmalschutz: Gebäude unter Denkmalschutz können von der Solarpflicht befreit werden, wenn die Installation das Erscheinungsbild erheblich beeinträchtigt
- Technische Unmöglichkeit: Bei statisch ungeeigneten Dächern oder extremer Verschattung entfällt die Pflicht
- Wirtschaftliche Unzumutbarkeit: Übersteigen die Kosten einen festgelegten Schwellenwert im Verhältnis zu den Gesamtbaukosten, kann eine Befreiung beantragt werden
- Kleine Dachflächen: Gebäude mit geeigneten Dachflächen unter 20 bis 50 Quadratmetern (je nach Bundesland) sind oft ausgenommen
- Alternativerfüllung: Manche Bundesländer akzeptieren Solarthermie, Fassaden-PV oder die Beteiligung an Gemeinschaftsanlagen
Welche Strafen drohen bei Nichteinhaltung?
Die Nichteinhaltung der Solarpflicht wird als Ordnungswidrigkeit geahndet. Je nach Bundesland variieren die Bußgelder erheblich. Baden-Württemberg sieht Strafen bis zu 50.000 € vor. Berlin verhängt Bußgelder zwischen 5.000 und 50.000 €, abhängig von der Gebäudegröße. In Hamburg drohen bei Verstößen Zwangsgelder bis zu 10.000 €.
Zusätzlich kann die Baugenehmigung verweigert oder nachträglich widerrufen werden. Bei gewerblichen Gebäuden prüfen die Behörden besonders genau. Wiederholte Verstöße führen zu höheren Strafen. Die Durchsetzung erfolgt durch regelmäßige Kontrollen der Bauaufsichtsbehörden.
Fazit
Die Solarpflicht 2025 markiert einen wichtigen Schritt in der deutschen Energiewende. Hausbesitzer:innen sollten sich frühzeitig mit den Regelungen ihres Bundeslandes vertraut machen. Trotz der Verpflichtung bietet die Installation einer Photovoltaikanlage langfristige Vorteile durch Kosteneinsparungen und Wertsteigerung der Immobilie. Die Pflicht ist daher nicht als etwas Negatives anzusehen, sondern sollte eher als Chance verstanden werden, um langfristig die Kosten für Strom zu senken und gleichzeitig einen Beitrag zur Energiewende zu leisten.
Häufig gestellte Fragen
Die Solarpflicht betrifft grundsätzlich die Eigentümer:innen der Gebäude. Bei Mietwohnungen müssen Vermieter:innen die Installation vornehmen. Mieter:innen können jedoch von günstigerem Mieterstrom profitieren, wenn der Vermieter ein entsprechendes Modell anbietet.
Ja, in den meisten Bundesländern erfüllt auch eine gemietete oder gepachtete Photovoltaikanlage die gesetzlichen Anforderungen. Wichtig ist, dass die technischen Vorgaben zur Mindestbelegung eingehalten werden. Der Miet- oder Pachtvertrag sollte die Laufzeit und Wartung klar regeln.
Die Solarpflicht geht bei einem Eigentümerwechsel auf den neuen Eigentümer über. Wurde die Pflicht vom Vorbesitzer nicht erfüllt, muss der neue Eigentümer diese nachholen. Eine Prüfung vor dem Kauf hilft, unerwartete Kosten zu vermeiden.
Balkonkraftwerke allein reichen nicht zur Erfüllung der Solarpflicht aus. Sie können jedoch als Ergänzung zur fest installierten Dachanlage dienen. Die Hauptanlage muss die vorgeschriebene Mindestleistung auf der Dachfläche erreichen.


