SFDR: Der Rahmen für nachhaltige Investments

Ein Laptop auf einem Holztisch zeigt ein SFDR-Diagramm mit dem Titel Klassifizierung und drei Spalten mit den Bezeichnungen Artikel 6, Artikel 8 und Artikel 9. Im Hintergrund sind eine Pflanze und ein Fenster zu sehen.

Wer nachhaltig investieren möchte, kann heute auf eine Menge an Daten rund um Nachhaltigkeit im Unternehmen zurückgreifen. Vor einigen Jahren war das noch völlig undenkbar. Seit März 2021 schreibt die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) Finanzunternehmen vor, wie sie über Nachhaltigkeitsrisiken und den Impact ihrer Investments informieren müssen. Das bedeutet höhere Transparenz, weniger Greenwashing und eine bessere Entscheidungsgrundlage für alle Anleger:innen, die einen echten Impact schaffen wollen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mehr Transparenz: Die SFDR verpflichtet Finanzunternehmen zur standardisierten Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen und macht Greenwashing schwerer
  • Drei-Kategorien-System: Finanzprodukte werden in Artikel 6 (ohne Nachhaltigkeitsfokus), Artikel 8 (fördern ESG-Merkmale) und Artikel 9 (nachhaltiges Investment als Hauptziel) eingeteilt
  • Umfassende Berichtspflicht: Unternehmen müssen sowohl auf Unternehmensebene als auch auf Produktebene über Nachhaltigkeitsrisiken und negative Auswirkungen informieren
  • EU-weite Gültigkeit: Die Verordnung gilt für alle Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater:innen in der EU sowie außereuropäische Anbieter mit EU-Geschäft

Warum ist die SFDR wichtig?

Die Offenlegungsverordnung schafft erstmals einen einheitlichen Rahmen für Nachhaltigkeitsinformationen im europäischen Finanzsektor. Unternehmen können nicht mehr ungestraft mit vagen Nachhaltigkeitsversprechen werben, sondern müssen konkrete Daten und Methoden offenlegen. Gleichzeitig erhalten Anleger:innen die Informationen, die sie für bewusste Investitionsentscheidungen benötigen. Für die Gesellschaft und Umwelt bedeutet das: Kapital fließt gezielter in wirklich nachhaltige Projekte und Unternehmen, was den Wandel zu einer klimaneutralen Wirtschaft beschleunigt.

Ihr Shortcut zum ersten nachhaltigen Investment

Sie wollen direkt loslegen? Unser Guide leitet Sie Schritt-für-Schritt bis zum ersten nachhaltigen Investment. Praxisnah. Einfach erklärt und zu 100% auf Nachhaltigkeit ausgerichtet.

Definition: Sustainable Finance Disclosure Regulation

Die Sustainable Finance Disclosure Regulation ist eine EU-Verordnung, die Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater:innen zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen verpflichtet. Sie regelt, wie Unternehmen über die Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen und über die nachteiligen Auswirkungen ihrer Finanzprodukte auf Umwelt und Gesellschaft informieren müssen.

Das Ziel: Mehr Transparenz, weniger Greenwashing und bessere Entscheidungsgrundlagen für alle, die ihr Geld nachhaltig anlegen möchten.

📌 Good-To-Know: Die SFDR ist Teil eines größeren EU-Sustainable-Finance-Frameworks, das auch die EU-Taxonomie und die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) umfasst. Diese Regelwerke greifen ineinander und sorgen für durchgängige Nachhaltigkeitstransparenz von der Unternehmensebene bis hin zum einzelnen Finanzprodukt.

Drei Personen sitzen an einem Tisch und diskutieren über Anlagecharts. Ein Mann im Anzug zeigt auf ein Papier mit Diagrammen, während auf einem Laptop SFDR Compliance, Nachhaltige Investments und ein grünes Blattsymbol angezeigt werden. Im Hintergrund leuchten große Fenster.
SFDR bringt Transparenz in Nachhaltigkeit von Finanzprodukten

Struktur der SFDR

Die SFDR umfasst insgesamt 20 Artikel, die sich in verschiedene Themenbereiche gliedern lassen. 

Grundlagen und Definitionen
  • Artikel 1: Legt fest, worum es in der SFDR geht und für wen sie gilt. Die Verordnung soll Transparenz bei nachhaltigen Investments schaffen und gilt für alle Finanzunternehmen in der EU.
  • Artikel 2: Definiert alle wichtigen Begriffe wie „nachhaltiges Investment“, „Nachhaltigkeitsrisiken“ und „Finanzmarktteilnehmer“. Diese Definitionen sind entscheidend, damit alle das Gleiche unter den Begriffen verstehen.
Unternehmensebene (Entity-Level)

Diese Regeln betreffen das gesamte Finanzunternehmen und helfen Ihnen zu verstehen, wie nachhaltig ein Anbieter grundsätzlich arbeitet.

  • Artikel 3: Finanzunternehmen müssen auf ihrer Website erklären, wie sie Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen berücksichtigen. Sie erfahren also, ob und wie ein Anbieter Klimarisiken oder soziale Probleme in seine Strategie einbezieht.
  • Artikel 4: Große Finanzunternehmen (ab 500 Mitarbeiter:innen) müssen offenlegen, welche negativen Auswirkungen ihre Investments auf Umwelt und Gesellschaft haben. 
  • Artikel 5: Unternehmen müssen erläutern, wie ihre Mitarbeiter-Vergütung mit Nachhaltigkeit verknüpft ist. Das zeigt, ob Nachhaltigkeit wirklich Teil der Unternehmensstrategie ist oder nur Marketing.
Produktebene (Product-Level)

Diese Regeln betreffen einzelne Fonds oder Finanzprodukte und sind für Sie als Anleger:in am wichtigsten.

  • Artikel 6: Alle Finanzprodukte müssen vor Vertragsabschluss erklären, wie Nachhaltigkeitsrisiken die Rendite beeinflussen könnten. Auch „normale“ Fonds ohne Nachhaltigkeitsfokus müssen das offenlegen.
  • Artikel 7: Fonds müssen erklären, ob und wie sie negative Auswirkungen auf Nachhaltigkeit berücksichtigen. Das hilft Ihnen zu verstehen, ob ein Fonds aktiv Schäden vermeidet.
  • Artikel 8: Sogenannte „Hellgrüne“ Fonds, die mit ökologischen oder sozialen Merkmalen werben, müssen detailliert erklären, wie sie diese Versprechen einhalten. Sie erfahren konkret, was „nachhaltig“ bei diesem Produkt bedeutet.
  • Artikel 9: „Dunkelgrüne“ Fonds mit explizit nachhaltigen Anlagezielen müssen beweisen, dass 100% ihrer Investments wirklich nachhaltig sind. Das sind die strengsten Anforderungen und bieten Ihnen die größte Sicherheit.
Website und Berichtswesen

Diese Artikel sorgen dafür, dass Sie laufend aktuelle Informationen erhalten.

  • Artikel 10: Nachhaltige Finanzprodukte müssen auf der Website detaillierte Informationen über ihre Methoden und Ziele veröffentlichen. Sie können sich also jederzeit über den aktuellen Stand informieren.
  • Artikel 11: Nachhaltige Fonds müssen jährlich über ihre Fortschritte berichten. Sie sehen, ob die versprochenen Nachhaltigkeitsziele tatsächlich erreicht wurden.
  • Artikel 12: Alle Informationen müssen aktuell gehalten werden, Änderungen müssen erklärt werden. Das verhindert, dass Unternehmen heimlich ihre Strategie ändern.
  • Artikel 13: Werbung und Marketing dürfen nicht im Widerspruch zu den offiziellen Nachhaltigkeitsinformationen stehen. Das schützt Sie vor irreführender Werbung.
Durchsetzung und spezielle Bestimmungen

Diese Artikel regeln, wer die Einhaltung überwacht und welche Ausnahmen es gibt.

  • Artikel 14: Legt fest, welche Behörden (in Deutschland die BaFin) die Einhaltung der SFDR überwachen. Das gibt Ihnen Sicherheit, dass die Regeln auch durchgesetzt werden.
  • Artikel 15: Besondere Regeln für Pensionseinrichtungen und Versicherungsvermittler:innen. Auch bei diesen speziellen Anbietern gelten Transparenzpflichten.
  • Artikel 16: Mitgliedstaaten können die SFDR auch auf staatliche Rentensysteme anwenden. Das erweitert den Schutz auf weitere Bereiche der Altersvorsorge.
  • Artikel 17: Sehr kleine Finanzberatungsunternehmen (unter 3 Mitarbeiter:innen) sind von den meisten Pflichten befreit.
Evaluierung und Inkrafttreten

Diese Artikel regeln die Einführung und Weiterentwicklung der SFDR.

  • Artikel 18: Die Europäischen Aufsichtsbehörden müssen jährlich über die Umsetzung berichten und Verbesserungsvorschläge machen. Das sorgt für kontinuierliche Weiterentwicklung der Regeln.
  • Artikel 19: Die EU-Kommission muss die SFDR bis Ende 2022 bewerten und bei Bedarf Verbesserungen vorschlagen. Die Verordnung wird also laufend an neue Entwicklungen angepasst.
  • Artikel 20: Regelt, wann welche Teile der SFDR in Kraft getreten sind. Die Einführung erfolgte stufenweise von 2021 bis 2023, damit sich alle Beteiligten anpassen konnten.

Wichtige Eckdaten

Wann tritt sie in Kraft?

Die SFDR ist bereits seit dem 10. März 2021 anwendbar. Die detaillierteren Offenlegungsanforderungen für nachhaltige Finanzprodukte gelten seit dem 1. Januar 2023. Unternehmen müssen ihre SFDR-Offenlegungen jährlich bis zum 30. Juni aktualisieren.

Wer ist betroffen?

Alle Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater:innen mit Sitz in der EU sind verpflichtet. Dazu gehören Banken, Vermögensverwalter, Versicherungsunternehmen, Pensionsfonds und Investmentgesellschaften. Auch außereuropäische Anbieter, die Produkte in der EU vertreiben oder EU-Vermögen verwalten, müssen die Vorschriften befolgen.

Ist die SFDR Pflicht?

Ja, für alle betroffenen Finanzunternehmen ist die Umsetzung verpflichtend. Allerdings gibt es für kleinere Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeiter:innen ein „Comply-or-Explain“-Prinzip. Sie können erklären, warum sie bestimmte Nachhaltigkeitsaspekte nicht berücksichtigen, anstatt umfassend zu berichten, was den Aufwand deutlich reduzieren kann.

Welche Sanktionen drohen?

Die SFDR sieht keine direkten finanziellen Strafen vor. Allerdings können Unternehmen, die nicht „compliant“ sind, erhebliche Reputationsschäden erleiden. Zudem können nationale Aufsichtsbehörden bei Verstößen gegen Offenlegungspflichten Maßnahmen ergreifen.

Dran gedacht? Als Anleger:in können Sie die SFDR-Klassifizierung als ersten Orientierungspunkt nutzen. Artikel 6-Produkte haben keinen Nachhaltigkeitsfokus, Artikel 8-Produkte fördern ESG-Merkmale und Artikel 9-Produkte verfolgen explizit nachhaltige Anlageziele. Lassen Sie sich aber nicht allein von der Kategorisierung leiten, sondern prüfen Sie immer die konkreten Nachhaltigkeitskriterien des jeweiligen Produkts.

Ein Diagramm unter SFDR zeigt drei Kategorien: Artikel 6 (kein Fokus auf Nachhaltigkeit), Artikel 8 (Förderung von ESG-Kriterien mit einem grünen Blattsymbol) und Artikel 9 (nachhaltiger Fokus mit zwei grünen Blättern).
SFDR hilft bei Einschätzung der Nachhaltigkeit verschiedener Finanzprodukte

Welche Bedeutung hat die SFDR für nachhaltiges Investieren?

Die Offenlegungsverordnung revolutioniert den Markt für nachhaltige Investments, indem sie erstmals verbindliche Transparenzstandards schafft. Anleger:innen können nun zwischen wirklich nachhaltigen Produkten und solchen unterscheiden, die lediglich oberflächlich mit Nachhaltigkeit werben. Die standardisierten Offenlegungen ermöglichen es, verschiedene Angebote miteinander zu vergleichen und fundierte Entscheidungen zu treffen.

Gleichzeitig zwingt die SFDR Finanzunternehmen dazu, ihre Nachhaltigkeitsstrategien zu professionalisieren und messbare Kriterien zu entwickeln. Das führt zu einer höheren Qualität nachhaltiger Finanzprodukte und mehr Kapital für Unternehmen, die echten ökologischen und sozialen Impact schaffen. Für Sie als Investor:in bedeutet das: Mehr Auswahl, bessere Transparenz und die Gewissheit, dass Ihr Geld tatsächlich einen positiven Beitrag leistet.

🌱 Das gute daran? Entgegen anderer Richtlinien wirkt die SFDR schon direkt auf der Finanzebene. Nachhaltigkeitsfaktoren werden schon in den Produkten wie einem Fonds oder ETF integriert, was einen schnellen und einfachen Überblick für Sie verschafft.

Nachhaltig investieren - In Unternehmen mit echtem Impact.

Hier erfahren Sie, wie nachhaltiges Investieren schon mit kleinen Beträgen gelingt. Gemeinsam für doppelte Rendite: Finanziell, wie auch ökologisch.

Welche Herausforderungen gibt es?

Die Umsetzung der SFDR bringt für Finanzunternehmen erhebliche Komplexität mit sich, da verlässliche ESG-Daten oft schwer verfügbar sind und die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken noch nicht vollständig standardisiert ist. Viele Unternehmen kämpfen mit der Datenbeschaffung und der Entwicklung geeigneter Methoden zur Messung nachhaltiger Investitionen. Auch die Abgrenzung zwischen Artikel 8- und Artikel 9-Produkten sorgt teilweise für Unsicherheit.

Diese Herausforderungen führen jedoch dazu, dass der gesamte Finanzsektor sein Know-how in Sachen Nachhaltigkeit rasant ausbaut und innovative Lösungen entwickelt. Langfristig profitieren alle Beteiligten von diesem Lernprozess: Unternehmen werden nachhaltiger, Anleger:innen erhalten bessere Informationen und die Gesellschaft bekommt mehr wirkungsvolles Kapital für den ökologischen Wandel.

Fazit

Die SFDR markiert einen Wendepunkt für nachhaltiges Investieren in Europa, indem sie Transparenz schafft und Greenwashing erschwert. Für Sie als Anleger:in eröffnet sie neue Möglichkeiten, bewusst und wirkungsvoll zu investieren. Auch wenn die Umsetzung noch nicht perfekt ist, zeigt die Verordnung bereits heute spürbare Wirkung bei der Professionalisierung nachhaltiger Finanzprodukte.

Häufig gestellte Fragen​

Ja, auch als Privatanleger:in können Sie SFDR-Klassifizierung von Finanzprodukten finden. Die befinden sich in den Produktinformationen und auf den Websites der Anbieter. Achten Sie auf die Artikel-Nummer: Je höher, desto nachhaltiger ist der Fokus des Produkts. Zusätzlich erhalten Sie detaillierte Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken und negative Auswirkungen.

Die SFDR ist eine verbindliche EU-Verordnung, während viele andere ESG-Standards freiwillig sind. Sie fokussiert sich speziell auf Offenlegungspflichten und arbeitet eng mit der EU-Taxonomie zusammen. Andere Standards wie die PRI oder GRI-Richtlinien haben breiteren Anwendungsbereich, sind aber weniger detailliert in Bezug auf Finanzprodukte.

Teile den Beitrag:

Weitere Artikel