Das Wichtigste in Kürze
- Abzugsfähig sind 50% der geplanten Investitionskosten: bei einer typischen Mindestanlagesumme von 200.000 € sind das bis zu 100.000 €
- Voraussetzung ist ein zu versteuerndes Einkommen ab ca. 160.000 €, optimal ab 200.000 €, um die Steuerersparnis als Eigenkapital zu nutzen
- Attraktiv für Selbstständige und Unternehmer:innen mit hoher Steuerlast oder einmalig hohem Einkommen (z. B. Boni, Abfindungen)
- Relevanz für Investor:innen: Kombination aus Klimaschutz, Zukunftstechnologie und sofort nutzbaren Steuervorteilen
Mit der Energie der Sonne Strom erzeugen: das ist zwar stark vereinfacht, doch so funktioniert Solarenergie. Auf diese setzen in Deutschland immer mehr private Haushalte und Unternehmen. Im März 2025 lieferten bundesweit rund 4,2 Millionen Photovoltaikanlagen den begehrten „Sonnenstrom“.
Damit dieser auch in Zeiten zur Verfügung steht, in denen die Sonne nicht scheint, braucht es Batteriespeicher. Hauptsächlich im öffentlichen und gewerblichen Bereich werden diese auch als Großspeicher betrieben.
Für Personen, die ihr Kapital zukunftssicher anlegen möchten, sind diese Speicheranlagen – oder zumindest einzelne Speicherbatterien – eine attraktive Investition. Wer zusätzlich steuerliche Vorteile nutzen möchte, sollte sich über ein IAB-Direktinvestment in einen Batteriespeicher informieren.
Was ist ein IAB-Direktinvestment in Batteriespeicher?
Strom, der durch Photovoltaikanlagen erzeugt wurde, nimmt einen immer größeren Anteil an der gesamtdeutschen Stromproduktion ein. 2024 deckte er bereits 14 Prozent. Daher verwundert es nicht, dass Solarenergie und alles, was damit in Zusammenhang steht, ins Interesse privater und gewerblicher Investor:innen rückt.
Für Unternehmen und Selbstständige mit einem Spitzeneinkommen kommt etwa eine IAB-Direktinvestition in einen Batteriespeicher infrage. Gemeint ist damit der Kauf eines Batterieschranks, der in einer Großanlage betrieben wird.
Das Batterie-Direktinvestment ist ab einem Mindestbetrag von rund 200.000 Euro möglich. Die Hälfte davon – 100.000 Euro – können die Investor:innen sofort steuerlich geltend machen. Das funktioniert durch den sogenannten IAB. Das Kürzel steht für den Investitionsabzugsbetrag nach Paragraf 7g EStG.
📌 Good to know: Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) kann bis zu drei Jahre im Voraus oder rückwirkend für das Vorjahr geltend gemacht werden. Das ist ideal, um hohe Steuerlasten gezielt abzufedern.
Laut dem Einkommenssteuergesetz gestattet es der IAB, 50 Prozent der geplanten Investitionskosten vor der eigentlichen Anschaffung von der Steuer abzusetzen. Allerdings müssen dafür ein paar Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der IAB begünstigt bewegliche und abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Ob diese neu oder gebraucht sind, spielt dabei keine Rolle.
- Der IAB deckt maximal 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten.
- Die Summe aller Investitionsabzugsbeträge darf eine Höchstgrenze von 200.000 Euro nicht überschreiten.
Wer den IAB bilden möchte, muss die Art der begünstigten Investition gegenüber dem zuständigen Finanzamt nicht explizit benennen. Allerdings ist eine fast ausschließlich betriebliche Nutzung entscheidend (im Jahr der Anschaffung sowie im Folgejahr).
Bei einem IAB-Direktinvestment in einen Batteriespeicher ist diese gewerbliche Nutzung erfüllt. Denn die in der Großanlage betriebenen Batterieschränke speichern erneuerbare Energie, die einerseits von Unternehmen genutzt werden kann. Andererseits wird Regelenergie für die Stabilisierung des öffentlichen Stromnetzes bereitgestellt.
Wie funktioniert das IAB-Direktinvestment?
Das IAB-Direktinvestment in einen Batteriespeicher ermöglicht es Investor:innen, 50 Prozent ihrer Geldanlage vorab von ihrem zu versteuernden Einkommen abzuziehen. Das funktioniert bis zu drei Jahre im Voraus oder auch rückwirkend.
Der Sinn: Eine Steuerrückzahlung soll generiert werden. Die Rückerstattung soll nun als Eigenkapital dienen, um die eigentliche Investition zu tätigen. In der Regel fordern Banken oder Kreditinstitute 20 Prozent Eigenkapital, um etwa der Finanzierung eines Batteriespeicher-Investments zuzustimmen. Diese Summe soll komplett durch den IAB gedeckt werden.
Allerdings eignet sich ein solches Vorgehen nicht für jede:n Investor:in.

Ein IAB-Direktinvestment lohnt sich für Spitzenverdiener:innen
Das IAB-Direktinvestment in einen Batteriespeicher kommt nicht für jeden infrage. Denn ist das Einkommen zu niedrig, fällt auch die Steuerrückerstattung zu gering aus, um damit den Eigenkapitalbetrag für die Batteriespeicher-Investition zu decken.
Hauptsächlich kommt die Geldanlage für Spitzenverdiener:innen infrage, die sich in der Spitzenbesteuerung befinden. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent wird in Deutschland bei einem Einkommen von 68.480 Euro erreicht [Stand: 2025].
Die Einkommensbestandteile, die über diesem Betrag liegen, werden mit einem Steuersatz von 42 Prozent belastet. Bereits im Jahr 2020 zahlten bundesweit 1,7 Millionen Menschen den Spitzensteuersatz. 2024 waren es bereits vier Millionen Deutsche. Das entspricht rund sechs Prozent aller Steuerpflichtigen des Landes.
Ab einem Einkommen von 277.826 Euro fordert der Staat zusätzlich die sogenannte „Reichensteuer“. Diese geht mit einem Steuersatz von 45 Prozent einher.
Um eine aus dem IAB resultierende Steuerrückerstattung als Investitionssumme nutzen zu können, sollte diese möglichst hoch sein. Daher kommt das IAB-Direktinvestment hauptsächlich für Personen mit einer hohen Steuerlast infrage.
Die Investition lohnt sich ab einem Einkommen von 160.000 Euro. Noch besser ist ein Jahreseinkommen von 200.000 Euro.
Hierbei handelt es sich auch um die Gewinngrenze vor Abzug des Investitionsbetrags, unabhängig davon, ob der Gewinn mithilfe einer Bilanz oder einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt wird. Erwirtschaften Unternehmen oder Selbstständige höhere Gewinne, erkennt das Finanzamt den IAB nicht an.
Plant ein:e Investor:in mit einem Einkommen von 200.000 Euro die Investition in einen Batteriespeicher, wird mit einem Investitionsbetrag in Höhe seines jährlichen Einkommens gerechnet.
Durch den IAB können davon 50 Prozent steuerlich geltend gemacht werden: 100.000 Euro. Liegt ein Spitzensteuersatz von 42 Prozent vor, entspricht das einer Steuerersparnis von 42.000 Euro.
Diese wiederum reicht aus, um bei der Finanzierung des Batteriespeichers die Eigenkapitalquote von 20 Prozent – also 40.000 Euro – zu decken.
Ist das Eigenkapital deutlich niedriger, geht die Rechnung nicht auf. Zwar kann auch bei einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro der Investitionsabzug vollumfänglich geltend gemacht werden, aufgrund der Steuerprogression fällt die zu zahlende Steuerlast jedoch geringer aus. Ebenso wie die erwartete Steuererstattung. Diese liegt bei rund 31.000 Euro. Zu wenig, um bei einer Finanzierung von 200.000 Euro 20 Prozent Eigenkapital einzubringen, ohne andere Reserven anzugreifen.
Eine Direktinvestition in einen Batteriespeicher unter Ausnutzung des IAB bleibt nicht ausschließlich Investor:innen mit einem Spitzeneinkommen vorbehalten. Auch Personen, denen einmalig eine hohe Investitionssumme zur Verfügung steht, können die Vorteile des Investitionsabzugs bei der Einkommenssteuer nutzen.
Bei dem einmaligen Investitionskapital handelt es sich etwa um:
- eine hohe Abfindung nach einer Kündigung
- einen oder mehrere Jahresboni
- eine Provision nach einem erfolgreichen Großauftrag
Ohne eine IAB-Investition steigen durch einen solchen Einmalbetrag das zu versteuernde Einkommen sowie die daraus resultierende Steuerlast.
Ursprünglich war der Investitionsabzug zugunsten kleiner Unternehmen gedacht. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Betriebe oder Soloselbstständige handelt.
Doch auch Privatpersonen können in den Genuss des IABs kommen. Einerseits setzt das eine konkrete Investitionsabsicht voraus, die nach maximal drei Jahren in die Tat umgesetzt werden muss. Andererseits muss das Investitionsgut zu mindestens 90 Prozent betrieblich genutzt werden.
Bei einem Photovoltaik-Direktinvestment mithilfe eines Batteriespeicheranbieters sind beide Voraussetzungen erfüllt. Der Stromspeicher ist als Teil einer Speicheranlage bereits vorhanden. Zudem wird er betrieblich genutzt, um etwa Sonnenenergie für kooperierende Unternehmen zur Verfügung zu stellen.
Fühlen sich Privatpersonen bei der Nutzung des IAB dennoch unsicher, können sie ein kleines Gewerbe gründen. Aus Sicht des Finanzamts gelten sie fortan als Einzelunternehmer:in.
Fazit
Ein IAB-Direktinvestment in Batteriespeicher verbindet steuerliche Vorteile mit einem nachhaltigen Investment in die Energiewende. Besonders lohnenswert ist dieses Modell für Selbstständige und Unternehmer:innen mit hoher Steuerlast oder einmaligem Zusatzeinkommen, da sich der Investitionsabzugsbetrag direkt als Eigenkapital nutzen lässt. Ab einem Jahreseinkommen von rund 160.000€ kann sich ein Einstieg rechnen, ideal sind allerdings 200.000€ oder mehr. Wer heute clever investieren will und dabei Steuern sparen möchte, sollte das IAB-Modell bei der nächsten Investitionsplanung auf dem Schirm haben.
Häufig gestellte Fragen
Was genau ist ein IAB-Direktinvestment in einen Batteriespeicher?
Ein IAB-Direktinvestment bedeutet, dass Investor:innen einzelne Batteriespeicher in einem gewerblichen Großspeicher kaufen und durch den Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG) bereits vor dem Kauf 50 % der Investitionskosten steuerlich geltend machen können.
Ab welchem Einkommen lohnt sich ein IAB-Investment?
Ein IAB-Investment lohnt sich ab einem zu versteuernden Einkommen von rund 160.000 €, idealerweise ab 200.000 €, damit die Steuerersparnis hoch genug ist, um als Eigenkapital für das Investment zu dienen.
Können auch Privatpersonen ohne eigenes Unternehmen ein IAB-Direktinvestment nutzen?
Grundsätzlich ist der IAB für betriebliche Investitionen gedacht. Wer kein eigenes Unternehmen führt, kann z. B. ein Kleingewerbe anmelden und den Batteriespeicher betrieblich nutzen, etwa durch Beteiligung an einer Speicheranlage, die Strom ins Netz einspeist.